Bebauungsplan-Entwurf Groß Borstel 26 - 2. Änderung Hier: Auswertung der öffentlichen Auslegung der Bebauungsplan-Textänderungs-verfahren sowie Zustimmung zur Einstellung des Verfahrens
Letzte Beratung: 02.02.2023 Stadtentwicklungsausschuss Ö 4.5
(Textänderungsverfahren zum Erhalt von Gewerbeflächen im Bereich Sportallee)
Das Gewerbegebiet Sportallee, das nordwestlich vom Weg beim Jäger und südöstlich von der Alsterkrugchaussee verortet ist, gehört aufgrund seiner Lage im Umfeld des Flughafens Hamburg-Fuhlsbüttel zum wichtigsten Gewerbestandort im Bezirk Hamburg-Nord und hat durch die bereits ansässigen flughafenaffinen Gewerbe- und Industriebetriebe eine gesamtstädtische Bedeutung. Es ist daher planerisches Ziel, in dem Gewerbegebiet vorrangig Arbeitsstättenflächen für Handwerks- und Gewerbebetriebe im engeren Sinne (produzierendes und dienstleistendes Gewerbe), die auf einen Standort in Gewerbegebieten angewiesen sind, zu sichern. Dies entspricht den Zielsetzungen des Gewerbeflächenentwicklungskonzepts für den Bezirk Hamburg-Nord für das Gewerbegebiet Sportallee, wonach die vorhandenen Gewerbe- und Industrieflächen gesichert und gestärkt werden sollen.
Das Gewerbegebiet ist einem fortwährenden Umnutzungsdruck besonders durch Anträge für Hotelnutzungen ausgesetzt, die dort planungsrechtlich derzeit zulässig sind, aber nicht den oben genannten Zielen entsprechen.
Durch die Bebauungsplanänderungen sollten im Bereich der Gewerbegebiete die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um insbesondere die Ansiedlung von Beherbergungsbetrieben, aber auch von Vergnügungsstätten und Bordellen zu unterbinden. Damit sollen die als Gewerbegebiet ausgewiesenen Flächen für das produzierende Gewerbe, beziehungsweise für gewerbegebietstypische Nutzungen verfügbar bleiben und vor einer Verdrängung geschützt werden. Aus den gleichen Gründen sollten desweiteren Büronutzungen, Lagerhäuser und –plätze, Anlagen für sportliche Zwecke / gewerbliche Freizeiteinrichtungen und Festhallen teilweise eingeschränkt werden.
Bisheriger Verlauf des Planverfahrens:
Das Planverfahren wurde durch die Aufstellungsbeschlüsse (N 7/20) eingeleitet.
03.09.2020: Einleitungsbeschluss im StekA
16.09.2020: Aufstellungsbeschluss
12.11.2020 – 04.12.2020: Grobabstimmung
15.12.2020 – 13.01.2021: Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TöB)
29.04.2021 – 01.06.2021: Beteiligung der Fachbehörden und TöB und Verzicht auf AK I
06.09.2021: Kenntnisnahmeverschickung vor öffentlicher Auslegung an Fachbehörden und TöB
09.11.2022 Arbeitskreisgespräch mit ausgewählten Fachbehörden und TöB (LIG, BWS/LP, N/RA und SL 2)
21.02.2022 - 25.03.2022 Öffentliche Auslegung
19.04.2022 Information zum Verzicht auf die Durchführung eines Arbeitskreises II an die Fachbehörden und TöB
Mai 2022 Wiederholte Einwendung des LIG zum erweiterten Bestandschutz
Dezember 2022 Einigung der betroffenen Fachbehörden und TöB über weiteres Vorgehen
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung vom 21.02.2022 bis 25.03.2022 ist zum Bebauungsplan-Entwurf Groß Borstel 26 Änderung keine Stellungnahme eingegangen.
Im Rahmen der Kenntnisnahme-Verschickung vor Auslegung an die Behörden und Träger öffentlicher Belange vom 06.09.2021 ist eine Stellungnahme des Landesbetriebs Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) eingegangen.
Obwohl der LIG einer Auslegung der Textänderungspläne zugestimmt hat, hat er sich nach Auslegung gegen die Weiterführung der Textänderungspläne GB 10, 19 und 26 ausgesprochen.
Die Forderung des Landesbetriebs Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) nach einem erweiterten Bestandsschutz für das bereits vorhandene Hotel und die beiden Lagerhäuser im Bebauungsplangebiet Groß Borstel 26 konterkariert für ebendiese Nutzungen nicht nur das Planungsziel, sondern macht dies de facto unerreichbar. Eine derartige Regelung war im Rahmen der Abwägung nicht logisch herzuleiten. Die Forderung war mit den Planungszielen des Bezirks nicht vereinbar und wurde deshalb abgelehnt.
Das Textänderungsverfahren Groß Borstel 26 soll nicht weitergeführt werden und die Einstellung des Verfahrens in die Wege geleitet werden.
In dem vergleichsweise kleinen Plangebiet ist keine der mit der Planänderung zu sichernden gewerblichen Nutzungen vorhanden.
Das Plangebiet Groß Borstel 26 besteht aus 16 gewerblichen Grundstücken auf denen folgende Nutzungen vertreten sind.
1 Einzelhandel Discounter (auf 3 zusammenhängenden Grundstücken)
2 Selfstorage Lagerhäuser (auf jeweils 3 zusammenhängenden Grundstücken)
1 Restaurant (auf zwei zusammenhängenden Grundstücken)
1 Hotel
1 Einzelhandel KFZ
3 Wohnhäuser ( auf drei verstreut liegenden Grundstücken)
Im 1. Änderungsverfahren wurden bereits Einzelhandelsbetriebe und Bordelle ausgeschlossen. Damit wurde erreicht, dass neben dem bereits ansässigen Discounter keine weiteren Einzelhandelsbetriebe dort angesiedelt werden konnten. Mit diesem 2. Änderungsverfahren sollten Beherbergungsstätten, Büro- und Lagerhäuser ausgeschlossen werden. Im Plangebiet sind noch 3 kleine Wohngrundstücke vorhanden auf denen nach Abgang der Wohnhäuser gewerbliche Nutzungen möglich wären.
Da von einer Rückholung der überwiegend in den letzten Jahren erst genehmigten Nutzungen nicht auszugehen ist und ein Planungsschaden vermieden werden soll, stellt sich die grundsätzliche Frage nach der Umsetzbarkeit der Planungsziele.
Es wird daher empfohlen, auf die Planänderung vollständig zu verzichten und das Planverfahren einzustellen.
Weitere Erläuterungen können bei Bedarf in der Sitzung gegeben werden.
Der Stadtentwicklungsausschuss wird gebeten das Ergebnis der öffentlichen Auslegung sowie die Einstellung des Verfahrens zur Kenntnis zu nehmen und der Bezirksversammlung die Einstellung des Verfahrens zu empfehlen.
Michael-Werner-Boelz
Bezirksamtsleitung
keine
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