Die Vorsitzende begrüßt alle Teilnehmenden und eröffnet die Sitzung.
Gegen die Tagesordnung werden keine Einwände erhoben.
Bürgerfragen wurden nicht angemeldet.
Herr Kuisat erläutert den Sachstand anhand einer Präsentation.
Protokollnotiz:
Die Präsentation wird im Nachgang zur Sitzung in ALLRIS eingestellt.
Die Vorsitzende eröffnet die Diskussion.
Frau Schenkewitz fragt, wie die „Sicherung von Ersatzwohnraum" funktioniere d.h. was würde passieren, wenn im Bestand des Vermieters keine adäquaten Ersatzwohnungen (bspw. ohne Fahrstuhl) zur Verfügung stehen, wie in dem Fall Abhilfe geschaffen werden könne.
Herr Kuisat sagt, die Standardwerke, die diese Verträge umfassen, sehen vor, dass es sowohl eine Ersatzwohnung während der Bauzeit für den Mieter geben solle, als auch die Rückkehrmöglichkeit in die neu hergestellte Ersatzwohnung in dem Neubau, die von der Größe, Struktur, Aufbau, Lage im Haus und von der (letzten vereinbarten) Miete die „alte" Wohnung ersetzen solle.
Die Verwaltung habe dahingehend bislang wenige Erfahrungen gesammelt, weil in der Regel leerstehende Wohnungen vorgefunden wurden, weil die Umzüge der Mieter in einem längeren Prozess bereits vorbereitet wurden, so dass die Mieter-Umsetz-Thematik weniger auftrat und der Bezirk hauptsächlich dafür gesorgt habe, dass im Neubauobjekt bestehende Wohnungen, auch wenn sie leer standen, ersetzt werden.
Herr Kranz fragt zum Vorkaufsrecht, ob aufgrund des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts die bereits getroffenen Abwendungsvereinbarungen und -erklärungen nichtig seien oder weiterbestehen würden und - zur Anhörung, ob diese sich weiter durchführen lassen.
Herr Kuisat antwortet, dass die Anhörungen weiter durchgeführt werden können. Wenn allerdings von vorherein feststehe, dass diese Anwendung ausgeschlossen sei, wende der Bezirk dieses Instrument nicht an, da der „rein belehrende" Faktor den Personalaufwand nicht rechtfertige.
In der Gesamtstadt sei die mit der BSW abgestimmte Haltung so, dass bereits geschlossene Abwendungsvereinbarungen weiterhin gültig seien.
Frau Ros bedauert, dass die Zielrichtung der soz. ErhVO nicht evaluierbar sei und sagt, es könne theoretisch möglich sein, Daten von einem gleichartigen Gebiet ohne soz. ErhVO, in Bezug auf Mietenspiegel, Mieterzusammensetzung, Sozialindex zu erheben z.B. durch eine universitäre Begleitung. So würde man eine valide Grundlage für die Durchsetzung von sozialen Erhaltungsverordnungen erhalten. Möglicherweise gebe es geeignete Strukturen außerhalb Hamburgs.
Frau Ros möchte abschließend wissen, ob es Vorschläge gebe, um das Vorkaufsrecht wieder einsetzen zu können.
Frau Ernsing geht davon aus, dass sich die Rechtslage klären werde, weil es dem Ziel widerspreche, wie eine Zusammensetzung einer schützenswerten Bevölkerung erreicht werde.
Zum Thema Evaluation habe es eine Nachfrage des Rechnungshofes gegeben. Die BSW führe aktuell ein Monitoring über verschiedene Gebiete durch und stelle verschiedene Parameter fest, wobei genau vergleichbare Gebiete sehr schwer zu finden seien, weil gerade die 20er-Jahre-Stadterweiterungsgebiete sehr typisch seien u.a. mit der Zusammensetzung der Wohnungen. Das erschwere den wissenschaftlichen Beleg.
Ein zusätzliches Instrument in weiten Teilen von Barmbek-Nord und Jarrestadt sei die städtebauliche ErhVO und damit sei z.B. ein Balkonanbau zur Straße überwiegend ausgeschlossen, so dass die Sanierungen keinen neuen Standard schaffen, sondern das ersetzen, was weggefallen sei.
Herr Boltres erinnert daran, dass es sich bei den Bezirksämtern um Durchführungsorgane handle, die mit all den in der Präsentation genannten Dingen beschäftigt seien. Die Anregung einer wissenschaftlichen Untersuchung müsste in Richtung Fachbehörde weitergegeben werden.
In Bezug auf die Thematik gebietstypische Standards und zu welchen Verwerfungen es aufgrund des Klimaschutzes führen könne, nennt Herr Boltres das Beispiel einer Hamburger Wohnungsbaugenossenschaft, die eine Modernisierung an den Balkonen, aus deren Sicht eine geringfügige Vergrößerung, plane. Mit dieser Vergrößerung werde jedoch eine Balkongröße erzeugt, die über dem des Gebietsstandards sei. Der Antrag sei abgelehnt worden, was nicht verstanden wurde. Dieselbe Wohnungsbaugenossenschaft möchte überdies zur Förderung der Mobilität ein Fahrradhäuschen in den Garten stellen. Der Bezirk musste dies aus Gründen des Naturschutzes ablehnen.
Diese Beispiele würden den schmalen Grat beschreiben, auf dem sich die Verwaltung bewege. Daher könne man nicht genug Wert schätzen, wie kleinteilig und detailliert die Arbeit der Fachabteilungen sei und dabei reiche die Zeit nicht aus für wissenschaftliche Evaluationsstudien.
Herr Messaoudi möchte zur Abgrenzung von Instandsetzung und Modernisierung nach Quellen fragen, wo dies nachgelesen werden könne.
Herr Kuisat verweist auf die Kommentare zu den Gesetzen (HBauO, BGB), ansonsten gebe es keine Blaupause. Aus diesem Grund streiten sich Mieter mit ihren Vermietern, was umlagefähige Kosten bei einer Modernisierung seien und was nicht. Die Verwaltung prüfe Anträge stets nach bestem Wissen und Gewissen, bekomme aber auch durchaus von Eigentümern vorgerechnet, dass eine Maßnahme zu 30% Instandsetzung sei, weil es z.B. in den letzten Jahren bei dem Bauteil ausgeblieben sei, aber zu 70% Modernisierung, weil das Fenster nun eine Dreifachverglasung erhalte und keine Zweifachverglasung. Jeder Fall müsse als Einzelfall geprüft werden.
Die Vorsitzende dankt Herrn Kuisat für seinen Bericht.
Herr Dickow erläutert kurz den Antrag und erwähnt, dass in der Sitzung der Bezirksversammlung (BV) darauf hingewiesen wurde, dass Teile oder sogar die gesamte ehemalige Bauschule zu einer weiterführenden Schule umgebaut werden solle. Dieser Fakt sei bei Antragstellung nicht bekannt gewesen, umso mehr verwundert es, als die FDP vor 3 Jahren in der BV und im BKS beantragt habe, den Senat aufzufordern, diese Gebäude im Rahmen des SEPL (Schulentwicklungsplans) weiter als Schule zu nutzen, was von der Mehrheitsfraktion abgelehnt worden sei.
Insofern sollte es dort weiterhin eine öffentliche Unterbringung geben, jedoch sei der bauliche Zustand desolat und deshalb biete sich ein städtebaulicher Wettbewerb an.
Herr Messaoudi fordert, dass die öffentliche Unterbringung auf der Fläche dauerhaft gesichert bleibe und nicht so laufe wie üblich d.h. 15 Jahre Unterbringung und danach Überführung in den legalen Wohnungsmarkt. Diese Unterkunft sei ein Paradebeispiel dafür, dass etwas für kurze Zeit geplant war, weil es gebraucht wurde und sich die Situation aber immer wieder ändern könne. In diesem Fall sei der Bedarf bis heute weiterhin gegeben. Ein weiterer Nahversorger solle dort nicht etabliert werden, sondern wenn das Gebiet angepasst werde, solle die Wohnbebauung ausgebaut werden, ungeachtet einer schulischen Nutzung.
Herr Kranz wiederholt seinen Wortbeitrag aus der BV, dass die Anträge für gut befunden werden, hinsichtlich des Entwicklungspotenzials von Wohnungsbau und Unterkünften von Geflüchteten im Bezirk.
Allerdings sei eine Weiterentwicklung dieser Fläche wenig sinnvoll, einerseits aufgrund der Pläne der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) auf dieser Fläche und der Fläche des festgesetzten Grünstreifens.
Darüber hinaus sei für den Wohnungsbau an der Stelle wegen der Kreuzung und der angrenzenden Schienentrasse eine Lärmproblematik zu erwarten. Insofern würden beide Anträge abgelehnt. Die Suche und Entwicklung neuer Gebiete sei anderswo besser platziert.
Frau Ros schließt sich den Ausführungen an und ergänzt, dass die Fläche für den Bau einer Dreifeldhalle geplant und ggf. für zusätzliche Schulbau-Erweiterungsflächen benötigt werde, insofern sei Wohnungsbau dort auszuschließen.
Die Vorsitzende bittet zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich abgelehnt.
Für-Stimmen |
: FDP |
Gegenstimmen |
: GRÜNE, SPD, CDU, LINKE |
Stimmenthaltungen |
: ./. |
Wortbeiträge s. TOP 4.1.
Die Vorsitzende bittet zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich abgelehnt.
Für-Stimmen |
: LINKE |
Gegenstimmen |
: GRÜNE, SPD, CDU, FDP |
Stimmenthaltungen |
: ./. |
Herr Jorga kündigt an, die Mitteilungsdrucksachen zu TOP 4.3 - TOP 4.5 in einem Beitrag und anhand einer Präsentation gesamt abwickeln zu wollen.
Protokollnotiz:
Die Präsentation wird im Nachgang zur Sitzung in ALLRIS eingestellt.
Über ein Textänderungsverfahren d.h. eine Ergänzung der vier Bebauungspläne (GB 10, 14, 19 und GB 26) solle das produzierende Gewerbe erhalten bzw. gesichert und schädliche Einflüsse von den Gebieten abgewendet werden.
Auslöser für das Verfahren seien Hotelnutzungen an der Alsterkrugchaussee und auch immer wieder neue Anträge auf Hotelnutzung, die das ansässige produzierende Gewerbe vertreiben wollen. Außerdem sollen Lagerhäuser, Bordelle, Festhallen und gewerbliche Freizeiteinrichtungen ausgeschlossen werden.
Die Auslegung der B-Pläne im Textänderungsverfahren habe im Februar 2022 stattgefunden. Lediglich eine Einwendung sei für den B-Plan GB 19 eingegangen, wobei festgestellt wurde, dass gewisse Nutzungen möglw. Entschädigungsansprüche geltend machen könnten. Davon betroffen seien bestehende Hotels und Büronutzungen, die nicht im Zusammenhang mit gewerblichen Nutzungen stehen. Daraufhin sei seitens des Bezirks eine genauere Bestandsaufnahme gemacht worden und es habe einen Austausch mit den weiteren daran zu beteiligenden Fachbehörden, BWI (Behörde für Wirtschaft und Innovation) und LIG (Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen) gegeben.
Es sei geplant, die Bebauungspläne entsprechend nachzubearbeiten (s. Seite 3-5).
Die Vorsitzende eröffnet die Diskussion.
Herr Dickow fragt nach, ob sich die erneuten Änderungen zu den B-Plänen GB 10 und 19 ausschließlich auf die Flurstücke beziehen, auf denen jetzt bereits Hotels befinden.
Herr Jorga bejaht dies und sagt, die besagten Flächen seien extra gekennzeichnet („A“ und „C“).
Auf die Frage von Herrn Prott nach dem B-Plan, in dem das Alsterkrug Hotel zu finden sei, antwortet Herr Jorga, dass das Hotel nicht von diesen Plänen betroffen sei.
Frau Ros lobt die differenzierte Ausarbeitung, wo vieles geheilt wurde, was auch im Sinne der Eigentümer sei.
Herr Wersich betont, dass das Verfahren zu sehr auf Hotels abgestellt sei. Fakt sei aber, dass auf den Flächen viele verschiedene Verwaltungsgebäude entstanden seien, weil Betriebe, die mit Luftfahrt zu tun hätten, dort auch Büros hätten. Herr Wersich möchte wissen, ob für diese Gebäude dieselben Regelungen gelten sollen wie für Hotels.
Herr Jorga stellt dar, dass weiterhin der einfache Bestandsschutz gelte und Büros im Zusammenhang mit produzierendem Gewerbe genehmigungsfähig seien.
Ein Bürger bittet um das Wort und stellt sich als Rechtsbeistand der Grundstückseigentümer Sportallee 6 im Geltungsbereich des B-Plans GB 19 vor. Die Grundstückeigentümer hätten im März letzten Jahres eine Anregung zu dem B-Plan abgegeben, woraufhin die Verwaltung auf die Eigentümer zugekommen und ca. ein Jahr lang um eine Lösung gerungen worden sei. Das gemeinsam gefundene Ergebnis stelle beide Seiten zufrieden. Dafür spricht der Bürger, im Namen seiner Auftraggeber, der Verwaltung seinen Dank aus.
Die Vorsitzende bittet zur Abstimmung:
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.
Es werden keine Wortbeiträge angemeldet.
Die Vorsitzende schließt den öffenlichen Teil der Sitzung um 19:00 Uhr.