22-1392

Baulicher Zustand und Nutzung der Liegenschaften des Bezirksamts Hamburg-Nord, Fachamt JA (Jugend)

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Das Bezirksamt verantwortet eine ganze Reihe von Liegenschaften, einen Teil davon über das Fachamt JA (Jugend). Immobilienmanagement ist oftmals mit vielen Herausforderungen verbunden. Eine davon ist die energetische Sanierung, mit der sich alle Verwalter*innen von Altbauten auseinandersetzen müssen. Es gibt keine regelmäßige Berichterstattung des Bezirksamtes zu Zustand und Nutzung der Immobilien.

Vorbemerkung

Die vom Jugendamt genutzten Liegenschaften werden vom Gebäudemanagement des Fachamts Interner Service (IS) verwaltet. Da das Bezirksamt Hamburg-Nord ausschließlich für die Objekte im bezirklichen Eigentum Steuerungsmöglichkeiten in Bezug auf die energetische Sanierung hat, bezieht sich die Beantwortung der Fragen allein auf den Gebäudebestand im Eigentum. Grundlage für die Beantwortung sind die energetischen Sanierungsfahrpläne, die für einen Großteil der Objekte im Jahr 2025 erstellt wurden. Mit Blick auf die Fragestellungen werden „beheizbare Nichtwohngebäude“ betrachtet.

Die Mietobjekte des Jugendamts (die Erziehungsberatungsstellen an den Standorten Bebelallee 22, Krohnstieg 43 sowie Wohldorfer Straße 30, die Elternschulen im Holitzberg 139a und in der Wohldorfer Straße 30, das vom Allgemeinen Sozialen Dienst genutzte sogenannte Blaue Haus im Twisselwisch 63, das Stadtteilhaus im Bornbachstieg 15 sowie das Spielhaus in der Jarresstadt, gelegen in der Stammannstraße 28), die ebenfalls vom Gebäudemanagement IS verwaltet werden, sind hingegen nicht Bestandteil der folgenden Betrachtungen. Hintergrund ist, dass bezüglich des spezifischen baulichen und energetischen Zustands der genannten angemieteten Liegenschaften eine fundierte und abschließende Bewertung ausschließlich durch die jeweilige Eigentümerin der Immobilien vorgenommen werden kann. Eine eigenständige, verlässliche Beurteilung des baulichen und energetischen Zustands der Mietobjekte durch das Bezirksamt ist mangels eigener Erkenntnisse daher nicht möglich.

Dies vorausgeschickt beantwortet das Bezirksamt Hamburg-Nord die Fragen wie folgt:

  1. Welche Liegenschaften werden durch das Fachamt JA des Bezirksamts verwaltet? Bitte nach zuständigen Untereinheiten gegliedert und tabellarisch auflisten.
  2. Welche Gebäude befinden sich jeweils auf diesen Liegenschaften?
  3. Wann wurden diese jeweils erbaut?
  4. Wann wurden diese jeweils zuletzt umfassend saniert?
  5. Wann wurden diese zuletzt speziell im Hinblick auf den Energieverbrauch oder auf die Quelle von Heizenergie umfassend saniert?
  6. Welche Wärmequellen für Heizenergie werden für die einzelnen Gebäude aktuell genutzt?
  7. Wie bewertet das Bezirksamt für die einzelnen Gebäude die Qualität der Wärmeisolation?
  8. Welche Investitionsbedarfe sieht das Bezirksamt für welche Gebäude, die u.a. auf die Qualität der Wärmeisolation abzielen (Art der beabsichtigen Änderung + Kostenschätzung)?
  9. Welche Investitionsbedarfe sieht das Bezirksamt für welche Gebäude, um in Zukunft eine andere Quelle von Heizenergie zu nutzen (Art der beabsichtigen Änderung + Kostenschätzung)?

Zu 1.-9.:

Siehe Vorbemerkung und Anlage.

  1. Was ist jeweils die aktuelle Nutzung für die einzelnen Gebäude?
  2. Was ist jeweils die beabsichtigte Nutzung für die einzelnen Gebäude?
  3. Welche Umstände stehen ggf. der beabsichtigten Nutzung entgegen?
  4. Welche Investitionsbedarfe sieht das Bezirksamt für die einzelnen Gebäude, um überall die beabsichtigte Nutzung möglich zu machen (Art der beabsichtigten Änderung + Kostenschätzung)?

Zu 10. bis 13.:

Alle vom Jugendamt genutzten Eigentumsobjekte werden für die Offene Kinder- und Jugendarbeit genutzt. Eine Nutzungsänderung ist nach derzeitigem Stand für keines der Objekte geplant. Im Übrigen: Entfällt.

  1. Welche Investitionsbedarfe sieht das Bezirksamt über die Antworten zu 8.), 9.) und 13.) hinaus, um die Qualität des Immobilienbestandes auch für die Zukunft zu erhalten( Art der beabsichtigten Änderung + Kostenschätzung)?

Der rein bauliche Sanierungsbedarf wird im Rahmen eines Baubedarfnachweises ermittelt. Nach aktuellem Stand ist eine Beauftragung für 2026 geplant.

Für die zwei Neubauten (Eberhofstieg und Wittenkamp) bestehen nach Fertigstellung keine weiteren Investitionsbedarfe.

Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

  1. Für welche der Gebäude stehen bauliche Maßnahmen an? Bitte auflisten mit Art der Maßnahmen, geplantem Zeitraum und soweit bereits geklärt Kostenschätzung.
  2. Für welche der Investitionsbedarfe unter 8.), 9.), 13.), 14.) und 15.) hat das Bezirksamt bereits finanzielle Mittel zur Verfügung bzw. eingeworben und in welcher Höhe?

Siehe Vorbemerkung und Anlage.

Dr. Bettina Schomburg 07.10.2025

(Bezirksamtsleitung)

Anhänge

Baulicher Zustand OKJA von IS verwaltet

Lokalisation Beta
Bebelallee Krohnstieg Wohldorfer Straße Holitzberg Twisselwisch Bornbachstieg Stammannstraße Eberhofstieg Wittenkamp

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Themen Beta

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