Energieberatung und Sanierungskonzepte für Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit und der Familienförderung sowie der Jugendverbandsarbeit in freier oder kommunaler Trägerschaft
Der Antrag wurde von Arne Klindt, stimmberechtigtes Mitglied gem. § 3 Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII (Freie Träger) im Jugendhilfeausschuss Wandsbek, verfasst.
Der Jugendhilfeausschuss Wandsbek hat bereits in seiner Sitzung am 13. Januar 2021 einstimmig beschlossen, alle Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie der Familienförderung in freier und kommunaler Trägerschaft um die Durchführung einer Energieberatung für Nichtwohngebäude gemäß DIN V 18599 und die Aufstellung entsprechender Sanierungskonzepte zu bitten (Drucksache 21-2586).
Die Dringlichkeit und Wichtigkeit dieser Aufgabe hat sich seit dem damaligen Beschluss nachhaltig und verstärkt gezeigt. Die Einsparung von Energie und die Verminderung der CO2-Emissionen sind sowohl aus Gründen des Klimaschutzes als auch aus Gründen der Energiesicherheit und des wirtschaftlichen Betriebes von Bestandsgebäuden unverzichtbar.
Leider ist die Umsetzung dieses Vorhabens im Bezirk Wandsbek bislang auf freiwilliger Basis nur unzureichend erfolgt. Dies gefährdet nicht nur die Erreichung der klimapolitischen, energetischen und wirtschaftlichen Ziele, sondern auch den zukünftigen Betrieb vieler Einrichtungen. Diese werden nicht in der Lage sein, im Bedarfsfall kurzfristig die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen; zugleich erfordern die Umsetzung der Energieberatung samt Erstellung der Sanierungskonzepte sowie die nachfolgenden Sanierungsmaßnahmen – insbesondere vor dem Hintergrund knapper Beratungs-, Planungs- und Handwerkerkapazitäten – einen erheblichen zeitlichen Vorlauf bis zu einer hinreichenden, entscheidungsreifen Planungstiefe und Budgetierung.
Die Energieberatung für Nichtwohngebäude gemäß DIN V 18599 wird unverändert mit 80 % der Beratungskosten vom BAFA aus Bundesmitteln gefördert (max. 8.000 € / 5.000 € / 1.700 € gestaffelt nach Größe des Gebäudes). Antragsberechtigt sind sowohl gemeinnützige als auch kommunale Eigentümer und Betreiber, soweit diese die Instandhaltungspflichten tragen. Die Antragstellung und der Verwendungsnachweis können administrativ über den beauftragten und bevollmächtigten Energieberater erfolgen.
Zudem hat die Hamburgische Bürgerschaft mit Beschluss vom 7. September 2022 (Drucksache 22/9171) für die Voruntersuchungen und die Erstellung der Sanierungsfahrpläne der bezirklichen Immobilien 800.000 Euro aus dem Sanierungsfonds bereitgestellt.
Die Energieberatung wird von Energie-Effizienz-Experten für Nichtwohngebäude durchgeführt, die beim BAFA akkreditiert sind. Die damit aufgestellten Sanierungskonzepte sind zudem eine gute Basis für die Beantragung von Bundesmitteln für die anschließende Sanierung bspw. aus dem Programm „Bundesförderung für effiziente Gebäude“.
- im Falle von Bestandsgebäuden, die vor dem Jahr 2010 errichtet wurden, an die Durchführung einer Energieberatung samt Aufstellung eines Sanierungskonzeptes für Nichtwohngebäude gemäß DIN V 18599 sowie
- in allen Fällen an den Nachweis, dass für die Sanierungsmaßnahmen ein Antrag auf Bundesmittel gestellt wurde (oder ersatzweise einen Nachweis, dass eine derartige Förderung aus Bundesmitteln nicht möglich oder verfügbar ist).
keine Anlage/n