21-7898

Energieberatung und Sanierungskonzepte für Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit und der Familienförderung sowie der Jugendverbandsarbeit in freier oder kommunaler Trägerschaft

Antrag

Letzte Beratung: 22.11.2023 Jugendhilfeausschuss Ö 7.11

Sachverhalt

Der Antrag wurde von Arne Klindt, stimmberechtigtes Mitglied gem. § 3 Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII (Freie Träger) im Jugendhilfeausschuss Wandsbek, verfasst.

 

Der Jugendhilfeausschuss Wandsbek hat bereits in seiner Sitzung am 13. Januar 2021 einstimmig beschlossen, alle Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie der Familienförderung in freier und kommunaler Trägerschaft um die Durchführung einer Energieberatung für Nichtwohngebäude gemäß DIN V 18599 und die Aufstellung entsprechender Sanierungskonzepte zu bitten (Drucksache 21-2586).

 

Die Dringlichkeit und Wichtigkeit dieser Aufgabe hat sich seit dem damaligen Beschluss nachhaltig und verstärkt gezeigt. Die Einsparung von Energie und die Verminderung der CO2-Emissionen sind sowohl aus Gründen des Klimaschutzes als auch aus Gründen der Energiesicherheit und des wirtschaftlichen Betriebes von Bestandsgebäuden unverzichtbar.

 

Leider ist die Umsetzung dieses Vorhabens im Bezirk Wandsbek bislang auf freiwilliger Basis nur unzureichend erfolgt. Dies gefährdet nicht nur die Erreichung der klimapolitischen, energetischen und wirtschaftlichen Ziele, sondern auch den zukünftigen Betrieb vieler Einrichtungen. Diese werden nicht in der Lage sein, im Bedarfsfall kurzfristig die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen; zugleich erfordern die Umsetzung der Energieberatung samt Erstellung der Sanierungskonzepte sowie die nachfolgenden Sanierungsmaßnahmen insbesondere vor dem Hintergrund knapper Beratungs-, Planungs- und Handwerkerkapazitäten einen erheblichen zeitlichen Vorlauf bis zu einer hinreichenden, entscheidungsreifen Planungstiefe und Budgetierung.

 

Die Energieberatung für Nichtwohngebäude gemäß DIN V 18599 wird unverändert mit 80 % der Beratungskosten vom BAFA aus Bundesmitteln gefördert (max. 8.000 € / 5.000 € / 1.700 € gestaffelt nach Größe des Gebäudes). Antragsberechtigt sind sowohl gemeinnützige als auch kommunale Eigentümer und Betreiber, soweit diese die Instandhaltungspflichten tragen. Die Antragstellung und der Verwendungsnachweis können administrativ über den beauftragten und bevollmächtigten Energieberater erfolgen.

 

Zudem hat die Hamburgische Bürgerschaft mit Beschluss vom 7. September 2022 (Drucksache 22/9171) für die Voruntersuchungen und die Erstellung der Sanierungsfahrpläne der bezirklichen Immobilien 800.000 Euro aus dem Sanierungsfonds bereitgestellt.

 

Die Energieberatung wird von Energie-Effizienz-Experten für Nichtwohngebäude durchgeführt, die beim BAFA akkreditiert sind. Die damit aufgestellten Sanierungskonzepte sind zudem eine gute Basis für die Beantragung von Bundesmitteln für die anschließende Sanierung bspw. aus dem Programm „Bundesförderung für effiziente Gebäude“.

Petitum/Beschluss

  1. Der Jugendhilfeausschuss knüpft die Bewilligung von Fördermitteln für Maßnahmen der Instandhaltung und Instandsetzung von Bestandsgebäuden mit einem Volumen von mehr als 10.000 €, die unmittelbar oder mittelbar die Energieeffizienz eines Bestandsgebäudes beeinflussen, zukünftig an folgende Bedingungen:

 

-          im Falle von Bestandsgebäuden, die vor dem Jahr 2010 errichtet wurden, an die Durchhrung einer Energieberatung samt Aufstellung eines Sanierungskonzeptes für Nichtwohngebäude gemäß DIN V 18599 sowie

-          in allen Fällen an den Nachweis, dass für die Sanierungsmaßnahmen ein Antrag auf Bundesmittel gestellt wurde (oder ersatzweise einen Nachweis, dass eine derartige Förderung aus Bundesmitteln nicht möglich oder verfügbar ist).

 

  1. Der Jugendhilfeausschuss bittet alle weiteren bezirklichen Gremien, für ihren Zuständigkeitsbereich gleichfalls gemäß Ziffer 1 zu verfahren.

 

  1. Der Jugendhilfeausschuss bittet alle Träger von Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit und der Familienförderung sowie der Jugendverbandsarbeit in freier und kommunaler Trägerschaft, welche entweder Eigentümer oder Nutzer mit der Pflicht zur Instandhaltung eines Bestandsgebäudes sind, bei Vorlage der Antragsvoraussetzungen für das BAFA-Programm „Energieberatung für Nichtwohngebäude“ einen Förderantrag bei der BAFA für die jeweilige Einrichtung zu stellen und nach Bewilligung der Förderung eine Energieberatung für Nichtwohngebäude für die jeweilige Einrichtung durchführen zu lassen.

 

  1. Der Jugendhilfeausschuss bittet die Verwaltung, die Träger bzw. Einrichtungen über diesen Beschluss des Jugendhilfeausschusses zu informieren und im Falle einer Bewilligung der Fördermittel durch das BAFA die Finanzierung der geringen verbleibenden Kosten von in der Regel 20 % der Beratungskosten aus Landesmitteln oder bezirklichen Mitteln sicherzustellen.

 

  1. Der Jugendhilfeausschuss bittet die Verwaltung, bis März 2024 eine Liste aller Wandsbeker Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit und der Familienförderung sowie der Jugendverbandsarbeit in freier und kommunaler Trägerschaft dem Ausschuss vorzulegen, aus der hervorgeht, ob der Träger Eigentümer oder Nutzer mit Instandhaltungspflicht ist, wann dieses Bestandsgebäude errichtet wurde und ob bereits eine Energieberatung für Nichtwohngebäude gemäß DIN V 18599 durchgeführt bzw. beauftragt wurde.

 

  1. Der Jugendhilfeausschuss bittet die Verwaltung, für fünf Einrichtungen in Bestandsgebäuden mit einem voraussichtlich erheblichen Sanierungsbedarf die Durchführung einer Energieberatung für Nichtwohngebäude gemäß DIN V 18599 in einem Pilotprojekt gebündelt zu vergeben und im Jahr 2024 durchzuführen.

 

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