22-1542

Baulicher Zustand und Nutzung der Liegenschaften des Bezirksamts Hamburg-Nord, Fachamt IS (Interner Service)

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Das Bezirksamt verantwortet eine ganze Reihe von Liegenschaften, einen Teil davon über das Fachamt IS (Intener Service). Immobilienmanagement ist oftmals mit vielen Herausforderungen verbunden. Eine davon ist die energetische Sanierung, mit der sich alle Verwalter*innen von Altbauten auseinandersetzen müssen. Es gibt keine regelmäßige Berichterstattung des Bezirksamtes zu Zustand und Nutzung der Immobilien.

Das Fachamt Interner Service (IS) betreut sowohl Mietobjekte als auch Eigentumsobjekte. Da das Bezirksamt Hamburg-Nord ausschließlich für die Objekte im bezirklichen Eigentum Steuerungsmöglichkeiten in Bezug auf die energetische Sanierung hat, bezieht sich die Beantwortung der Fragen allein auf den Gebäudebestand im Eigentum, siehe Anlage 2. Grundlage für die Beantwortung sind die energetischen Sanierungsfahrpläne, die für einen Großteil der Objekte im Jahr 2025 erstellt wurden. Mit Blick auf die Fragestellungen werden beheizbare Nichtwohngebäude betrachtet.

Die Mietobjekte die vom Fachamt IS betreut werden (die Seniorentreffs in der Borsteler Chaussee 49, Dulsberg Süd 12, Eppendorfer Weg 232, Fliederweg 7 und Käkenflur 22 c; die Dienstgebäude im Eckmannsweg 2, in der Eppendorfer Landstr. 59, Fliederweg 9b, Hans-Henny-Jahnn-Weg 49, Kümmellstr. 5, 7, Kümmellstr. 6, Lenhartzstr. 28, Poppenhusenstr. 6-10, Poppenhusenstr.4, Südring 30 A, Tangstedter Landstr. 6, Weidestraße 122c 2.OG und Weidestraße 122c 3.OG, das Zentralregister des Standesamts in der Eiffestr. 74 sowie das Bürgerhaus Langenhorn in der Tangstedter Landstr. 41), sind hingegen nicht Bestandteil der folgenden Betrachtungen. Hintergrund ist, dass bezüglich des spezifischen baulichen und energetischen Zustands der genannten angemieteten Liegenschaften eine fundierte und abschließende Bewertung ausschließlich durch die jeweilige Eigentümerin der Immobilien vorgenommen werden kann. Eine eigenständige, verlässliche Beurteilung des baulichen und energetischen Zustands der Mietobjekte durch das Bezirksamt ist mangels eigener Erkenntnisse daher nicht möglich. Zu den Objekten, die das Fachamt IS für das Jugendamt verwaltet, siehe KA 22/1392.

Dies vorausgeschickt, beantwortet das Bezirksamt Hamburg-Nord die Fragen wie folgt.

Wir fragen:

  1. Welche Liegenschaften werden durch das Fachamt IS des Bezirksamts verwaltet? Bitte nach zuständigen Untereinheiten gegliedert und tabellarisch auflisten.
  2. Welche Gebäude befinden sich jeweils auf diesen Liegenschaften?
  3. Wann wurden diese jeweils erbaut?
  4. Wann wurden diese jeweils zuletzt umfassend saniert?
  5. Wann wurden diese zuletzt speziell im Hinblick auf den Energieverbrauch oder auf die Quelle von Heizenergie umfassend saniert?
  6. Welche Wärmequellen für Heizenergie werden für die einzelnen Gebäude aktuell genutzt?
  7. Wie bewertet das Bezirksamt für die einzelnen Gebäude die Qualität der Wärmeisolation?
  8. Welche Investitionsbedarfe sieht das Bezirksamt für welche Gebäude, die u.a. auf die Qualität der Wärmeisolation abzielen (Art der beabsichtigen Änderung + Kostenschätzung)?
  9. Welche Investitionsbedarfe sieht das Bezirksamt für welche Gebäude, um in Zukunft eine andere Quelle von Heizenergie zu nutzen (Art der beabsichtigen Änderung + Kostenschätzung)?

Zu 1.-9.:

Siehe Vorbemerkung und Anlage.

  1. Was ist jeweils die aktuelle Nutzung für die einzelnen Gebäude?
  2. Was ist jeweils die beabsichtigte Nutzung für die einzelnen Gebäude?
  3. Welche Umstände stehen ggf. der beabsichtigten Nutzung entgegen?
  4. Welche Investitionsbedarfe sieht das Bezirksamt für die einzelnen Gebäude, um überall die beabsichtigte Nutzung möglich zu machen (Art der beabsichtigten Änderung + Kostenschätzung)?

Zu 10.-13.:

Siehe Anlage. Eine Nutzungsänderung ist nach derzeitigem Stand für keines der Objekte geplant. Im Übrigen: Entfällt.

  1. Welche Investitionsbedarfe sieht das Bezirksamt über die Antworten zu 8.), 9.) und 13.) hinaus, um die Qualität des Immobilienbestandes auch für die Zukunft zu erhalten( Art der beabsichtigten Änderung + Kostenschätzung)?

Der rein bauliche Sanierungsbedarf wird im Rahmen eines Baubedarfnachweises ermittelt. Nach aktuellem Stand ist eine Beauftragung für 2026 geplant.

  1. Für welche der Gebäude stehen bauliche Maßnahmen an? Bitte auflisten mit Art der Maßnahmen, geplantem Zeitraum und soweit bereits geklärt Kostenschätzung.
  2. Für welche der Investitionsbedarfe unter 8.), 9.), 13.), 14.) und 15.) hat das Bezirksamt bereits finanzielle Mittel zur Verfügung bzw. eingeworben und in welcher Höhe?

Zu 15. und 16.:

Siehe Vorbemerkung und Anlage.

Dr. Bettina Schomburg 14.11.2025

(Bezirksamtsleitung)

Anhänge

Tabelle baulicher Zustand

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