22-1460

Baulicher Zustand und Nutzung der Liegenschaften des Bezirksamts Hamburg-Nord, Fachamt MR (Management des öffentlichen Raums)

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Das Bezirksamt verantwortet eine ganze Reihe von Liegenschaften, einen Teil davon über das Fachamt MR (Management des öffentlichen Raums). Immobilienmanagement ist oftmals mit vielen Herausforderungen verbunden. Eine davon ist die energetische Sanierung, mit der sich alle Verwalter*innen von Altbauten auseinandersetzen müssen. Es gibt keine regelmäßige Berichterstattung des Bezirksamtes zu Zustand und Nutzung der Immobilien.

Vorbemerkung:

Es wird mit Blick auf die Fragestellungen davon ausgegangen, dass mit „Liegenschaften“ bebaute Grundstücke und hier beheizbare Gebäude gemeint sind. Die heutigen Liegenschaften des Fachamts Management des öffentlichen Raums (MR) wurden im Zuge der Auflösung des

ehemaligen bezirklichen Liegenschaftsamts und der im Jahr 2013 folgenden Gründung des

Landesbetriebes für Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) an den Bezirk D4/MR

übertragen. Die Übertragung der Immobilien in das bezirkliche Vermögen gingen ohne

Ressourcenübertragung einher. Für die Instandhaltung stehen dem Fachamt jährlich sehr

geringe Mittel zur Verfügung. In der Konsequenz bedeutet dies, dass weder der Sanierungs- noch der Investitionsbedarf strukturiert ermittelt werden kann.

Eine darüber hinaus gehende Beantwortung ist in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht

möglich. Sie würde eine händische Aktenrecherche erfordern mit einem geschätzten Zeitumfang von ca. 160 Stunden.

Wir fragen:

  1. Welche Liegenschaften werden durch das Fachamt MR des Bezirksamts verwaltet? Bitte nach zuständigen Untereinheiten gegliedert und tabellarisch auflisten.

Siehe Anlage.

  1. Welche Gebäude befinden sich jeweils auf diesen Liegenschaften?

Es handelt sich in der Regel um ein freistehendes Gebäude pro Liegenschaft und

Einbauten unter Brückenwiderlagern sowie Kasemattenausbauten.

  1. Wann wurden diese jeweils erbaut?
  2. Wann wurden diese jeweils zuletzt umfassend saniert?
  3. Wann wurden diese zuletzt speziell im Hinblick auf den Energieverbrauch oder auf die Quelle von Heizenergie umfassend saniert?
  4. Welche Wärmequellen für Heizenergie werden für die einzelnen Gebäude aktuell genutzt?
  5. Wie bewertet das Bezirksamt für die einzelnen Gebäude die Qualität der Wärmeisolation?

Zu 3.-7.:

Siehe Vorbemerkung.

  1. Welche Investitionsbedarfe sieht das Bezirksamt für welche Gebäude, die u.a. auf die Qualität der Wärmeisolation abzielen (Art der beabsichtigen Änderung + Kostenschätzung)?

Die Kosten für eine energetische Sanierung bewegen sich zwischen rund 400 und 2.500,-

€/m² Nutzfläche, je nach Größe, Gebäudeart und zu erreichendem Sanierungsziel. Je

kleiner ein Gebäude ist, desto höher dürften sich die Sanierungskosten an der oberen

Grenze bewegen. Dies sind Erfahrungen aus den vorhandenen Sanierungsfahrplänen.

Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

  1. Welche Investitionsbedarfe sieht das Bezirksamt für welche Gebäude, um in Zukunft eine andere Quelle von Heizenergie zu nutzen (Art der beabsichtigen Änderung + Kostenschätzung)?

Siehe Vorbemerkung.

  1. Was ist jeweils die aktuelle Nutzung für die einzelnen Gebäude?
  2. Was ist jeweils die beabsichtigte Nutzung für die einzelnen Gebäude?
  3. Welche Umstände stehen ggf. der beabsichtigten Nutzung entgegen?

Zu 10.-12.:

Siehe Anlage. Eine Nutzungsänderung ist nach derzeitigem Stand für keines der Objekte

geplant.

Im Übrigen: Entfällt.

  1. Welche Investitionsbedarfe sieht das Bezirksamt für die einzelnen Gebäude, um überall die beabsichtigte Nutzung möglich zu machen (Art der beabsichtigten Änderung + Kostenschätzung)?
  2. Welche Investitionsbedarfe sieht das Bezirksamt über die Antworten zu 8.), 9.) und 13.) hinaus, um die Qualität des Immobilienbestandes auch für die Zukunft zu erhalten( Art der beabsichtigten Änderung + Kostenschätzung)?

Zu 13. und 14:

Siehe Vorbemerkung.

  1. Für welche der Gebäude stehen bauliche Maßnahmen an? Bitte auflisten mit Art der Maßnahmen, geplantem Zeitraum und soweit bereits geklärt Kostenschätzung.

Siehe Vorbemerkung. Das Betriebsgebäude Ohlsdorfer Straße 46 wird zudem bis

spätestens Beginn der Heizperiode 2026/2027 an das Fernwärmenetz angeschlossen.

  1. Für welche der Investitionsbedarfe unter 8.), 9.), 13.), 14.) und 15.) hat das Bezirksamt bereits finanzielle Mittel zur Verfügung bzw. eingeworben und in welcher Höhe?

Siehe Vorbemerkung.

Dr. Bettina Schomburg 20.10.2025

(Bezirksamtsleitung)

Anhänge

Beantwortung von Frage 1 und Frage 10

Lokalisation Beta
Ohlsdorfer Straße
Stadtteile

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.

Themen Beta

Keine Themen erkannt.

Die Themen werden automatisch anhand von Stichworten, Ausschüssen und Orten zugeordnet und können daher unvollständig oder falsch sein.