21-1623.01

Sanierungsstau bei den Gebäuden mit bezirklichen sozialen Einrichtungen. Wie ist der Sachstand?

Antwort

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27.04.2023
30.03.2023
Sachverhalt

Große Anfrage der BAbg. Emrich, Wegner, Froh und der CDU-Fraktion

 

Das Bezirksamt hatte im September 2022 auf unsere Anfrage mitgeteilt, dass im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und Förderung der Erziehung in der Familie folgende Mittel im Rahmen der Haushaltsvoranmeldung 2023/24 bei der zuständigen Fachbehörde folgende Beträge für Sanierungsmaßnahmen angemeldet wurden:

 

-Jugendzentrum Juzena, zu den für den HH 21/22 angemeldeten Mitteln ein zusätzlicher Investitionsbedarf i.H.v. 300.000 Euro.

-HDJ Heckkaten (Pink Haus) 1.500.000 Euro.

-Spielhaus Friedrich – Frank – Bogen 1.200.000 Euro.

-Jugendhaus Boberg (Clippo) 1.500.000 Euro.

-Weitere div. Investitionsprojekte 100.000 Euro.

 

Außerdem gibt es weitere bezirkliche Gebäude in Nutzung durch die OKJA, die kommunal oder durch freie Träger betrieben werden, wie Clippo Lohbrügge, Spielhaus Lohbrügger Landstraße, Dolle Deerns Neuallermöhe West, Spielhaus Neuallermöhe-Ost, SteinJuz Neuallermöhe Ost, Jugendbude Lohbrügger Landstraße, Jugendclub im Quartier, Spielhaus Kiebitz Neuallermöhe West und Straßensozialarbeit Neuallermöhe, deren Bauunterhaltung aus den Rahmenzuweisungen zu erbringen sind.

 

Bekannter Maßen gibt es auch dort zum Teil Sanierungsbedarfe.

 

Das Bezirksamt beantwortet die Große Anfrage vom 19.01.2023 wie folgt:

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Von den zum Haushalt 2023/24 angemeldeten Mitteln wurden welche und in welcher Höhe beschlossen?

 

Vgl. Drs. 21- 21-1523 „Haushaltsvoranschlag 2023 / 2024: Verwendung der Rahmenzuweisungen gem. § 37 Abs. 3 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) i.V.m. § 41 Abs. 2 BezVG“.

 

 

  1. Mittel in welcher Höhe stehen darüber hinaus noch dem Bezirksamt für Sanierungsmaßnahmen an den genannten Gebäuden zur Verfügung?

 

Im Rahmen der laufenden Bewirtschaftung und Bauunterhaltung stehen lediglich Mittel für kleinere Reparaturen o. ä. zur Verfügung.

Für 2022 nicht in Anspruch genommene Ermächtigungen für Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und Förderung der Erziehung in der Familie muss ein Antrag auf Übertrag in das Haushaltsjahr 2023 bei der Finanzbehörde gestellt werden. Dies umfasst beispielsweise Ermächtigungen für das Clippo Boberg (aus dem investiven Quartiersfonds und dem Stadtentwickungsfonds), für das JuZeNa (aus dem investiven Quartiersfonds) sowie für das HdJ Heckkatenweg (aus der Rahmenzuweisung Kinder- und Jugendarbeit (Investitionen)). Der Übertrag erfolgt regelmäßig Ende Juni.

Weiterhin hat die Bezirksversammlung im Rahmen der Beschlussfassung über die Ermächtigungen des Förder- und des Gestaltungsfonds 2023 (Drs. 21-1545) insgesamt 200.000 € für Maßnahmen für eine Zukunftsfähige soziale Infrastruktur zur Verfügung gestellt. Diese könnten unter anderem für investive Maßnahmen an sozialen Einrichtungen verwendet werden.

 

 

  1. Welche Maßnahmen bei den oben aufgeführten Einrichtungen wurden seit der Antwort auf die Große Anfrage der CDU zum Sanierungsstau bei bezirklichen Einrichtungen (21-982.01) begonnen bzw. umgesetzt? Bitte für jede Einrichtung die eingeleiteten Maßnahmen und die hierfür veranschlagten bzw. abgerechneten Kosten einzeln aufführen. Bitte ebenfalls Beginn und (voraussichtliches) Ende der Maßnahme benennen.

 

JuzenA: Derzeit befindet sich die Bürgerschaftsdrucksache 22/10299 in der Bearbeitung. Hierfür liegen erste Stellungnahmen zu einer möglichen Instandsetzung/Sanierung/Neubau vor. Bislang wurden Kosten in Höhe von rund 30.000,- € abgerechnet.

HdJ Heckkaten: Das Bezirksamt befindet sich in vorbereitenden Prüfungen und Maßnahmen für die Abarbeitung von Themen rund um den Brandschutz, Einbruchmeldeanlage und Elektrik. Eine Umsetzung soll zeitnah erfolgen.

Clippo Boberg: Das Projekt ist beauftragt und befindet sich in der Leistungsphase 3. Die Fertigstellung ist zu Ende 2023 geplant. Bislang wurden Kosten in Höhe von 44.000,- € abgerechnet.

 

 

  1. Welche weiteren Maßnahmen bei den o.g. Einrichtungen wären erforderlich, um von einem Ende des Sanierungsstaus auszugehen? Bitte die weiteren nötigen Maßnahmen benennen sowie die Kostenschätzung beziffern?

 

Hinsichtlich der Bausubstanz sind in allen Einrichtungen Maßnahmen erforderlich. Gutachten werden erst erstellt, wenn perspektivisch auch Haushaltsmittel für eine Sanierung bereitstehen. Dies folgt der Maßgabe der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit und vorhandenen personellen Ressourcen.

 

 

  1. Welche der genannten Sanierungsmaßnahmen sind aktuell konkret beauftragt?

 

Clippo Boberg

 

  1. Welche der genannten Sanierungsmaßnahmen sollen 2023 noch beauftragt werden?
  2. Welche der genannten Sanierungsmaßnahmen müssten 2023 noch dringend beauftragt werden, nötige finanzielle Mittel stehen aber dafür nicht bereit?

 

Zu Fragen 6. und 7.:

Die Maßnahmen am HdJ Heckkaten und am JuzenA sollten in 2023 weiter verfolgt werden. Für das JuzenA ist in einem ersten Schritt der Bericht für die Bürgerschaft zu erstellen, um weitere Mittel zu generieren. Für das HdJ Heckkaten ist in einem ersten Schritt ein umfassendes Gutachten erforderlich.

 

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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