Frau Bailly begrüßt den Ausschuss zu seiner ersten digitalen und nicht-öffentlichen Sitzung und erläutert den Ablauf der heutigen Sitzung. Frau Bailly fragt sodann die Anwesenheit der Sitzungsteilnehmerinnen und -teilnehmer und das Verfahren zum Abstimmungsverhalten der Fraktionen ab.
Die Fraktionen einigen sich einstimmig darauf, das Abstimmungsverhalten durch die Fraktionssprecher/innen bekannt geben zu lassen.
Frau Reershemius geht mit Hilfe einer Präsentation auf die Städtebaulichen Erhaltungsverordnungen Hamm und Horn sowie die Neuentwicklungen zur Städtebaulichen Erhaltungsverordnung Borgfelde ein und gibt Informationen zu folgenden Inhalten (Präsentation aus urheberrechtlichen Gründen nicht zur Veröffentlichung zugelassen):
· Lage in der Stadt
· Geologie: Lage der Erhaltungsgebiete auf der Geest
· Abgrenzung
· Hamm und Horn urbane Entwicklung zwischen 1600 und Gegenwart anhand von Modellstudien, Planungen, Darstellungen zu Zerstörungen, Wiederaufbau, Denkmalschutz und heutigem Bestand
o Nutzung von Hamm und Horn als Landsitze vermögender Bürger sowie als beliebte Sommerziele im Jahre 1750 (erkennbar auch an noch heute vorhandenen Straßennamen)
o Gründerzeitliche Siedlungsentwicklung
o Darstellung der Problematik des verdichteten gründerzeitlicher Wohnungsbaus mit Schlitz- und anschließender Hinterhofbebauung, Vierspännern (Erschließung von 4 Wohnungen pro Etage), aus der fehlenden Durchwohnbarkeit resultierenden unzureichenden Belichtungs- und Belüftungsmöglichkeiten, Korridorstraßen, mangelnder Grün- und Freiflächenversorgung
· ab ca. 1920 Umsetzung des Gegenkonzeptes der Neuen Stadt mit vier Merkmalen:
o Schaffung und Vernetzung von privaten und öffentlichen Grünflächen zu einem Grünsystem / Grünverbund
o Herstellung der Durchwohnbarkeit mit Fenstern zu beiden Längsfassaden durch Streifenbauweise
o Backsteinrohbau
o Verbesserung der Belichtung durch Begrenzung der Gebäudehöhe
Zur Städtebaulichen Erhaltungsverordnung Oberes Borgfelde geht Frau Reershemius auf deren Abstimmung mit der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) ein. Hier habe sich herausgestellt, dass die Genehmigungsprüfung seinerzeit nicht zur Zufriedenheit der BSW erfolgt sei. Nach hausinterner Beratung könne diese Frage durch ein so genanntes Ergänzendes Verfahren geheilt werden, bei dem die Unterlagen zu Borgfelde, gemeinsam mit den Unterlagen zu Hamm und Horn, erneut zur Genehmigungsprüfung bei der BSW eingereicht würden. Da es sich lediglich um die Behebung eines Formfehlers handelt, ist eine Erneuerung der Beschlusslage nicht notwendig, sondern es wird die Kenntnisnahme des Ergänzenden Verfahrens zu Borgfelde sowohl im Stadtplanungsausschuss als auch in der Bezirksversammlung als ausreichend betrachtet. Für das weitere Verfahren wird deshalb eine entsprechende Kenntnisnahme empfohlen.
Herr Willenbrock fragt, ob aufgrund der städtebaulichen Erhaltungsverordnungen die Gefahr bestehe, dass energetische Sanierungen nicht vorgenommen werden.
Frau Reershemius antwortet, dass aufgrund von Städtebaulichen Erhaltungsverordnungen bei Genehmigungsverfahren ein Genehmigungsvorbehalt wirksam werde, in dessen Folge Einfluss im Hinblick auf die Ziele der Erhaltungsverordnungen genommen werden kann. Dazu gehöre nicht, Wärmedämmmaßnahmen grundsätzlich zu verhindern, wohl aber, diese bei Bedarf z.B. hinsichtlich ihrer gestalterischen Qualität im Sinne der Ziele Erhaltungsverordnungen zu steuern.
Herr Behrschmidt fragt zum Grund der heutigen Vorlage in Bezug auf Borgfelde und ob sich dadurch Fristen verlängern würden.
Frau Reershemius antwortet, dass die Durchführung des Ergänzenden Verfahrens nach ihrem Dafürhalten keinen Einfluss auf Fristen habe, nicht zuletzt, weil die geheilte Verordnung rückwirkend in Kraft gesetzt werde. Bei der Erörterung des weiteren Vorgehens mit dem Rechtsamt des Bezirksamtes Hamburg-Mitte sei zudem darauf aufmerksam gemacht worden, dass bereits einen Monat nach Eintreten der Rechtgültigkeit - also ab Februar 2018 - die Genehmigungsfiktion in Bezug auf die Genehmigungsprüfung durch die BSW eingetreten sei. Um aber jegliche Rechtsunsicherheiten auszuschließen, sei das Thema doch noch einmal auf die Agenda genommen worden und soll, nach Befassung und entsprechendem Ergebnis im heutigen Stadtplanungsausschuss, der BSW zusammen mit den Erhaltungsverordnungen Hamm und Horn zur Genehmigungsprüfung vorgelegt, erneut festgestellt und im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht werden.
Es folgt eine weitere kurze Diskussion mit Wortmeldungen von Herrn Hoitz und Herrn Götz.
Herr Mathe gibt eingangs anhand einer Präsentation (als Anlage zur Sitzung unter <https://gateway.hamburg.de> abrufbar) einen Überblick über die bisher erfolgten Schritte im Bebauungsplan-Verfahren Hamburg-Altstadt 50 "Nikolai-Insel - Domstraße". Das Bebauungsplan-Planverfahren werde nach Abschluss des Qualifizierungsverfahrens und der anschließenden Optimierungen der Funktionsplan-Entwürfe am 05. Februar 2020 auf Grundlage der Vorlage des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung im Stadtplanungsausschuss eingeleitet. Seinerzeit seien die beiden Projektgebiete detailliert vorgestellt worden. Er werde deshalb jetzt die wesentlichen Änderungen und den aktuellen Projektstand vorstellen.
Einleitend stellt Herr Mathe kurz die Überarbeitungen im Funktionsplan-Entwurf vor. Für den östlichen Baublock des Teilbereichs „Nikolai-Insel“ werde im Sockelbereich eine gewerbliche Nutzung und in den darüber liegenden Geschossen eine Büronutzung vorgesehen. Im westlichen Baublock sei im Sockelbereich ebenfalls eine gewerbliche Nutzung und im ersten Obergeschoss eine Büronutzung geplant. Für die darüber liegenden Geschosse des westlichen Baublocks verfolge die Vorhabenträgerin in enger Abstimmung mit dem Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung eine Wohnnutzung. Im Eckbereich Große Reichenstraße - Brodschrangen werde die Möglichkeit einer Wohnnutzung aufgrund der Verschattungssituation derzeit geprüft. Dies sei sehr sorgfältig zu betrachten, um die gesetzlichen Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse hinsichtlich der Belichtung und Besonnung zu erfüllen.
Herr Mathe berichtet weiter, dass die öffentlich gewidmete Straße Brodschrangen zu einer privaten Fläche umgewidmet werden soll, die dem Baugebiet als Freifläche zugeordnet werde. Durch die Festsetzung eines Gehrechts zu Gunsten der Allgemeinheit werde im Bebauungsplan-Entwurf die ungehinderte Durchgangsmöglichkeit für die Öffentlichkeit bewahrt.
Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung habe zudem der Vorhabenträgerin mitgeteilt, dass die Bestandsbäume im Bereich Bei der Alten Börse gesichert werden sollen. Wegen der sehr kompakt geplanten Bebauung in einem sehr zentralen und bereits verdichteten baulichen Umfeld verfolge das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung ein möglichst hohes Maß an Begrünung der Innenhof- bzw. Dachbereiche. Sehr schwierig sei allerdings der zu führende Nachweis von ausreichend dimensionierten Frei- und Kinderspielflächen für die geplanten Wohnnutzungen. Diese Fragestellung werde im weiteren Verfahren geprüft.
Anschließend verweist Herr Mathe auf das aktuelle Mengengerüst. Demnach seien von den ca. 60.000 m² BGF ca. 18.000 m² für die neue Wohnnutzung (ca. 230 Wohneinheiten) geplant. Davon seien insgesamt ca. 1/3 für den öffentlich geförderten Mietwohnungsbau vorgesehen.
Herr Mathe stellt den aktuellen Bebauungsplan-Entwurf Hamburg-Altstadt 50 vor und verweist auf die Arrondierung des räumlichen Geltungsbereichs für einen Teilbereich nördlich der Straße Große Reichenstraße. Mit der Arrondierung soll im Rahmen der Bebauungsplanung eine rechtssichere Abwägung der bestehenden bzw. geplanten baulichen Dichte sowie der Abstandsflächenthematik gewährleistet werden. In dem betreffenden Bereich liegt bei der im Norden befindlichen Bebauung und bei der geplanten Bebauung im Süden eine Überlappung von Abstandsflächen vor. Dies könne im gegenseitigen Einvernehmen zwischen den betroffenen Grundeigentümern und dem Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung durch verbindliche Festsetzung im Bebauungsplan geregelt werden. Die Vorhabenträgerin sei vom Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung angehalten worden, hierzu eine nachbarschaftliche Vereinbarung mit dem nördlichen Grundeigentümer zu schließen.
Abschließend blickt Herr Mathe auf die Zeitschiene des Bebauungsplan-Verfahrens. Auf Grundlage einer Zustimmung des Stadtplanungsausschusses zur Durchführung der öffentlichen Plandiskussion (ÖPD) könne die ÖPD voraussichtlich im Frühjahr 2021 erfolgen. Die konkrete Form der digitalen ÖPD im Rahmen der aktuellen Pandemiebestimmungen werde im Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung aktuell geprüft.
Herr Sträter hebt hervor, dass es sich hier um einen sehr wichtigen Bebauungsplan handele, insbesondere was das Thema Zurückbringen von Wohnnutzung in die Innenstadt angehe. Ein wichtiger Punkt sei aber auch, wie Herr Mathe bereits vorgestellt habe, die Herstellung der notwendigen Frei- und Spielflächen. Diese Flächen müssten gut nutzbar sein. Mit Bezug auf die geplante Grundflächenzahl (GRZ) von 1,0 für das Urbane Gebiet und der damit einhergehenden Überschreitung der Obergrenze von 0,8 gemäß Baunutzungsverordnung (BauNVO) möchte er wissen, welche Folgen dies im weiteren Verfahren habe und ob dadurch Befreiungstatbestände im Baugenehmigungsverfahren entstehen könnten. Bezugnehmend auf die Arkade im südöstlichen Teilbereich „Nikolai-Insel“ wünscht er sich eine entsprechende Festsetzung im Bebauungsplan-Entwurf sowie eine öffentliche Durchgangsmöglichkeit.
Herr Mathe erläutert, dass für den Teilbereich „Nikolai-Insel“ im Blockinnenbereich oberhalb des ersten Obergeschosses eine Dachbegrünung vorgesehen sei. Aufgrund der hohen baulichen Dichte und der hochzentralen Lage des Plangebiets werde noch geprüft, wie die nach Hamburgische Bauordnung erforderlichen Kinderspielflächen nachgewiesen werden können. Dies gelte insbesondere für den Teilbereich „Domstraße“, wo der Blockinnenbereich etwas kleiner sei. Herr Mathe hält fest, dass das Thema der Frei- und Kinderspielflächen in diesem Bebauungsplan-Verfahren eine große Herausforderung darstelle. Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung werde jedoch in Abstimmung mit dem Fachamt Bauprüf eine Optimierung der vorgegebenen Flächenanteile weiter prüfen.
Herr Mathe erklärt, dass die Obergrenze der GRZ von 0,8 im Urbanen Gebiet aus städtebaulichen Gründen überschritten werden können. Dafür werde in der Verordnung zum Bebauungsplan-Entwurf eine entsprechende Festsetzung getroffen. Damit würden keine Befreiungstatbestände geschaffen werden.
Bezugnehmend auf die angesprochene Arkade teilt Herr Mathe mit, dass entsprechend des vorgestellten Bebauungsplan-Entwurfs eine zeichnerische Festsetzung bereits vorgesehen werde. Hierdurch werde der Situation am Wasserbecken eine besondere Aufmerksamkeit gegeben.
Herr Dr. Böttcher bezieht sich ebenso auf die angesprochene Arkade und wünscht sich an dieser Stelle die Festsetzung eines öffentlichen Gehrechts.
Herr Mathe sagt zu, in Ergänzung zur bereits vorgesehenen zeichnerischen Festsetzung der Arkade ein Gehrecht zu Gunsten der Allgemeinheit für diesen Bereich aufzunehmen.
Herr Dr. Böttcher hält die aktuelle Planung für ein gutes Ergebnis. Insbesondere nennt er hier die Themen Abstaffelung und Blickachse von der Zollenbrücke zur Patriotischen Gesellschaft. Zum Thema Blickachse zum Katharinenkirchturm betont er kritisch, dass sich diese erst ab der Großen Reichenstraße ergebe und durch die Neuplanung deutlich verkürzt werde. Das Thema sei bereits im Wettbewerb diskutiert worden. Die Jury habe dies jedoch nicht als kritisch gewertet.
Herr Mathe verweist ebenso auf die intensiven Diskussionen im Rahmen des Wettbewerbs und der Mehrheitsentscheidung der Jury. Aufgrund des historisch gegebenen Zuschnitts der Baufelder und der schmalen Blockinnenbereiche wäre eine Zurücknahme der Baufluchten unverhältnismäßig.
Herr Behrschmidt nimmt Bezug auf die Drucksache des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung und fragt nach dem Sachstand zum Thema Kindertagesstätte. Bezüglich der Verschattung im Bereich Brodschrangen möchte Herr Behrschmidt wissen, welche Folgen die Ergebnisse des Gutachtens für die Neuplanung hätten. Weiterhin möchte er wissen, ob das Entwässerungskonzept auch die kleinen Seitenstraßen berücksichtige und bittet um Einsichtnahme in die verkehrliche Stellungnahme. Abschließend äußert er sich kritisch zur Lage der geplanten Tiefgaragenzufahrten und möchte wissen, ob auch eine Tiefgaragenzufahrt über die Trostbrücke vorgesehen sei.
Herr Mathe berichtet, dass die Anforderungen der Sozialbehörde zur Kindertagesstätte erst im Nachgang der Wettbewerbe vorgetragen wurden. Die große Herausforderung sei nicht die Unterbringung der Kindertagesstätte im Raumprogramm, sondern der Nachweis der dafür erforderlichen Außenspielflächen. Hier gebe es aktuell einen Zielkonflikt, der im weiteren Verfahren zu klären sei.
Auf die Frage zur Verschattungssituation im Bereich Brodschrangen verweist Herr Mathe auf das Verschattungsgutachten, das die Besonnungssituation geschossweise für die einzelnen Fassadenbereiche darstelle. Im Ergebnis werde für den Eckbereich Große Reichenstraße - Brodschrangen des Urbanen Gebiets mit der Bezeichnung „MU1“ aufgrund der geringen Besonnungszeiten eine sorgfältige Prüfung vorgenommen, inwieweit hier tatsächlich Wohnnutzungen möglich sind.
Bezüglich der Entwässerung der kleineren Seitenstraßen weist Herr Mathe darauf hin, dass im Rahmen des Bebauungsplan-Verfahrens die Frage der Retention für den gesamten räumlichen Geltungsbereich geklärt werde.
Herr Mathe sichert Herrn Behrschmidt die Verschickung der gewünschten verkehrlichen Stellungnahme zu.
Mit Verweis auf die Tiefgaragenzufahrten des aktuellen Funktionsplan-Entwurfs in den Bereichen Neß und Große Reichenstraße stellt Herr Mathe klar, dass aktuell eine Zufahrt über die Trostbrücke nicht geplant sei. Die Trostbrücke werde im Bebauungsplan-Entwurf als Straßenverkehrsfläche festgesetzt und befahrbar sein.
Herr Leipnitz unterstützt die Kritik von Herrn Behrschmidt bezüglich der Lage der Tiefgaragenzufahrten. Zudem weist er darauf hin, dass in der Drucksache des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung geschrieben worden sei, dass der Stadtplanungsausschuss in seiner Sitzung am 05. Februar 2020 der Einleitung des Bebauungsplanverfahrens einstimmig zugestimmt hätte. Korrekt müsse es heißen, dass sich die Fraktion DIE LINKE enthalten habe. Er beantragt die entsprechend Korrektur.
Herr Mathe äußert sein Bedauern hierüber und sagt eine entsprechende Korrektur der Drucksache zu.
Herr Mathe geht anhand einer Präsentation (als Anlage zur Sitzung unter <https://gateway.hamburg.de> abrufbar) kurz auf die öffentlichen Plandiskussion zum Bebauungsplan-Entwurf Horn 49 ein.
Rückblickend auf die öffentliche Plandiskussion am 01. Oktober 2020 hält Herr Mathe fest, dass die Abendveranstaltung unter Einhaltung der Covid-Hygienevorschriften im Saal der Bezirksversammlung stattgefunden habe. Trotz aller Einschränkungen habe das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung insgesamt eine große Resonanz seitens der Bürgerinnen und Bürger aus dem Stadtteil Horn und den benachbarten Quartieren erfahren. Die Bürgerinnen und Bürger haben sich im Diskussionsteil sachlich und konstruktiv beteiligt und die Planung insgesamt positiv gewürdigt.
Herr Mathe geht zunächst auf die Lage des Plangebiets im Blohms Park ein und stellt nochmals kurz den bereits zuvor im Stadtplanungsausschuss erörterten Nutzungsmix für das Gebäudeensemble vor. Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung werde mit dem Bebauungsplan-Entwurf Horn 49 die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplante Nutzung sowie die geringfügige bauliche Erweiterung des Bestandsbaukörpers schaffen. Für den Bebauungsplan-Entwurf habe es seit der öffentlichen Plandiskussion keine wesentlichen Änderungen gegeben.
Herr Mathe geht anschließend auf die eingegangenen Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der öffentlichen Plandiskussion ein und betont, dass die vorgestellte Planung des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung von den Bürgerinnen und Bürgern ganz überwiegend begrüßt worden sei. Mehrere Anmerkungen/ Fragen würden sich mit den zukünftigen Nutzungen im Haus bzw. der zukünftigen Nutzbarkeit des Parks befassen. Weiterhin habe es Anmerkungen/ Fragen zu den eigentlichen Baumaßnahmen und eventuellen Folgewirkungen gegeben. Schließlich hätten die Bürgerinnen und Bürger Anmerkungen/ Fragen zu Natur- und Baumschutzthemen gestellt und hierzu konstruktive Anregungen gegeben (siehe Anlage zur Sitzung unter <https://gateway.hamburg.de).
Im Nachgang zur öffentlichen Plandiskussion habe das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung eine Änderung des Arbeitstitels für den Bebauungsplan-Entwurf Horn 49 zu „Haus im Blohms Park“ vorgenommen.
Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung verfolge als nächsten Schritt im Bebauungsplan-Verfahren die Verschickung an die Träger Öffentlicher Belange voraussichtlich im 1. Quartal 2021. Ziel sei die Erreichung der Vorweggenehmigungsreife im 1. Quartal 2022. Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung prüfe, ob nach Vorliegen eines Aufstellungsbeschlusses eine erste, befristete Nutzungsgenehmigung seitens des Bezirksamtes Hamburg-Mitte (Fachamt Bauprüf) erteilt werden könne.
Herr Mathe trägt anhand einer Präsentation (als Anlage zur Sitzung unter <https://gateway.hamburg.de> abrufbar) die Rahmenbedingungen, Zielsetzungen, Inhalte und den aktuellen Projektstand zum Bebauungsplan-Entwurf Horn 46 "Doppelrennbahn" vor.
Herr Mathe berichtet, dass der Senat die Projektentwicklung im Koalitionsvertrag vom 02.06.2020 verbindlich verankert habe. Darin sei festgelegt, dass im Zusammenhang mit der Entwicklung der Science City Bahrenfeld eine kombinierte Galopp- und Trabrennbahn auf der Fläche der Horner Rennbahn zu planen sei. Die diesbezüglichen Vorklärungen seitens des Hamburger Renn Club e.V. (HRC), des Hamburger Traberzentrum e.V. (HTZ) und der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) liefen bereits seit 2018. In diesem Rahmen sei eine Durchführbarkeitsstudie zur Plausibilisierung der grundsätzlichen Machbarkeit erstellt worden. Zwischenzeitlich sei zur Projektumsetzung die „Pferdezentrum Horner Rennbahn GmbH (PHR) gegründet worden und ein Letter of Intent zwischen der PHR und der FHH unterzeichnet worden.
Der Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplangebiets werde durch die bestehende Galopprennbahn sowie die Nutzungen entlang der Rennbahnstraße (Jugendherberge, Tribüne und Hotel) definiert. Im Norden bilden die Bundesautobahn A 24, im Osten die Tennis- und Hockeyplätze, im Süden das bestehende Nahversorgungszentrum und im Westen die Rennbahnstraße die räumliche Abgrenzung.
Herr Mathe erklärt, dass die derzeitige Kernnutzung die seit 1869 bestehende Galopprennbahn mit Tribüne, Stallungen und Nebengebäuden darstelle. An der Rennbahnstraße seien von Norden nach Süden betrachtet im Weiteren eine Jugendherberge und ein Hotel vorhanden. Das Rennbahngelände sei außerhalb der zeitlich begrenzten Rennbahnnutzung innerhalb des Geläufs als öffentliche Grünfläche mit vielfältigen Aktivitäten (z.B. Fuß- und Basketball, Minigolf, Wettbüro Gaststätte) nutzbar. Die Anbindung durch den ÖPNV sei mit der U-Bahnstation Horner Rennbahn und mehreren Buslinien sehr gut. Die geplante Verlängerung der U-Bahn-Linie 4 zur Horner Geest trage ebenfalls dazu bei. Unter Denkmalschutz stünden die Tribüne an der Rennbahnstraße, die von dort ausgehende Untertunnelung unter dem Geläuf und die im Norden des Tennis- und Hockeyvereins befindliche Sporthalle (außerhalb des geplanten Geltungsbereichs des Bebauungsplans).
Im direkten Einflussbereich werde derzeit das städtebaulich-freiraumplanerische Werkstattverfahren „Zukunftsbild Stadtraum Horner Geest 2030“ durchgeführt. Dabei werde das Ziel verfolgt, im Zusammenhang mit der Verlängerung der U-Bahn-Linie 4 etwa 3.100 zusätzliche Wohnungen bis 2030 auf der Horner Geest zu entwickeln.
Anschließend erläutert Herr Mathe das geplante Gesamtnutzungskonzept. Dies beinhaltet die Integration (Neuanlage) der Trabrennbahn in das vorhandene Geläuf der Galopprennbahn und somit die Entwicklung einer attraktiven Doppelrennbahn. Zu prüfen sei, ob die denkmalgeschützte Tribüne und der bestehende Tunnel saniert werden oder ob ein Abriss mit Neuanlage verfolgt werde. Für die Trabrennbahn sei der Neubau einer Tribüne sowie weiterer Nebengebäude erforderlich. Ebenso sei eine Neuordnung der Erschließung (Anbindung an die Rennbahnstraße im Norden des Projektgebiets), der Stellplätze und der Stallungen geplant. Infolge der deutlichen Verkleinerung der öffentlich nutzbaren Grünflächen ist hier eine Neugestaltung und eine Anpassung (u.a. Gewässer und Biotop) vorzunehmen. Die Jugendherberge und das Hotel sollen in ihrem Bestand gesichert werden. Temporär werden Teilflächen im Süden für den Bau der U-4-Verlängerung benötigt werden. Näheres hierzu ist dem beigefügten Funktionsplan zu entnehmen.
Herr Mathe betont, dass es sich bei dem vorgestellten Funktionsplan-Entwurf um einen vorläufigen Zwischenstand handele, der noch in Teilbereichen deutlich zu überarbeiten sei. Für den Bebauungsplan-Entwurf sei für die Pferdesportnutzungen grundsätzlich Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Pferdesport seitens des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung vorgesehen. Die öffentlich nutzbare Parkanlage sei als Grünfläche und das Innere des zukünftigen Trabergeläufs wegen des Klärungsbedarfs als Grünfläche/Sondergebiet dargestellt. Hier sei eine Klärung erforderlich, ob und inwieweit die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit im Zusammenhang mit dem Rennbahnbetrieb konfliktfrei möglich ist. Zur Sicherung der bestehenden Jugendherberge solle Fläche für den Gemeinbedarf und für das Hotel Kerngebiet festgesetzt werden.
Herr Mathe stellt im Weiteren dar, das neben den inhaltlichen Klärungsbedarfen auch noch Klärungen zur Gesamtfinanzierung der Projektentwicklung und der dauerhaften Unterhaltungskosten vor dem Hintergrund der Wirtschaftlichkeit zu bewältigen sind. Dabei ist z.B. die Finanzierung der Neugestaltung der öffentlichen Parkflächen zu nennen und die Möglichkeit der von den Rennvereinen gewünschten Sonderveranstaltungen. Dies sei vor allem im Hinblick auf bestehende und zukünftig geplante Wohnnutzungen zu bewerten.
Abschließend stellt Herr Mathe den aus heutiger Sicht erstellten groben Zeitplan für das Bebauungsplanverfahren vor. Danach werde die Durchführung der öffentlichen Plandiskussion für das 3. Quartal 2021, die öffentliche Auslegung für das 1. Quartal 2023 und die Erreichung der Vorweggenehmigungsreife für das 3. Quartal 2023 angestrebt.
Herr Mathe bittet den Stadtplanungsausschuss um Zustimmung zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens auf Basis der Vorlage des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung. Auf dieser Grundlage sollen die dargestellten Klärungen und Konkretisierungen im Verfahren vorgenommen werden.
Herr Sträter unterstreicht, dass es sich hier um ein sehr komplexes Planverfahren handele, in dem einige gewichtige Zielkonflikte wie von Herrn Mathe ausgeführt bestehen, die einer Klärung bedürfen. Wichtig für seine Fraktion sei, dass die Parkanlagen öffentlich zugänglich seien. Zum Zeitplan erklärt er, dass hier Gründlichkeit vor Schnelligkeit gehen müsse. Seine Fraktion werde der Vorlage zustimmen.
Herr Behrschmidt schließt sich den Äußerungen seines Vorredners an. Auch für seine Fraktion sei die öffentliche Zugänglichkeit zu den Parkanlagen sehr wichtig. Bei der Reduzierung der Grünflächen müsse darauf geachtet werden, dass die Gestaltung naturverträglich sei.
Herr Sediqi gibt zu bedenken, dass bei Wegfall von Parkplätzen im nördlichen Plangebiet ein großer Parkdruck entstehen könnte.
Herr Mathe antwortet, dass dieser Aspekt geprüft und in der behördlichen Grobabstimmung eingehend betrachtet werde.
Herr Götz erklärt, dass der Park derzeit als Naherholungsbiet für die Horner Bevölkerung genutzt werde. Er halte es für einen krassen Widerspruch, dass diese Fläche reduziert werden solle, während gleichzeitig die Anzahl der Einwohnerinnen und Einwohner steige. Dieser Punkt stelle für ihn das größte Problem in der Planung dar.
Frau Jakob betont, dass das bestehende Biotop innerhalb des Galoppgeläufs unter Schutz gestellt werden müsse, um Begehrlichkeiten des Rennbahnbetreibers auszuschließen. Zur Zuwegung zum Biotop fragt sie, wie diese sichergestellt werde und ob ein zweiter Tunnel vorgesehen sei.
Herr Mathe antwortet, dass ein zweiter Tunnel nicht geplant sei. Zur geplanten Reduzierung der Grünflächen erklärt er, dass eine Kompensierung sehr wichtig sei. Es sei allerdings kaum möglich, diese quantitativ vor Ort umzusetzen.
Herr Mathe führt anhand einer Präsentation (die Präsentation ist als Anlage zur Sitzung unter <https://gateway.hamburg.de> abrufbar) in das Verfahren, die geleisteten Arbeitsschritte und die Ziele der geplanten Gebietsfestlegung Veddel ein. In dem der Drucksache anliegenden Integrierten Entwicklungskonzept IEK Veddel (Stand November 2020) werde dies strategisch hergeleitet. Im operativen Teil des IEK werden die Planungen erläutert. Das Integrierte Entwicklungskonzept sei durch das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung erarbeitet und mit den Trägern öffentlicher Belange TöB abgestimmt worden. Die Öffentlichkeit, die den Prozess über Beiratssitzungen und Gespräche vor Ort schon lange begleitet hatte, wurde im Sommer 2020 nochmals konkret beteiligt, coronabedingt mit digitalen Formaten.
Im Einzelnen geht er auf folgende Themen ein:
Zeitschiene mit Stationen des integrierten Entwicklungskonzeptes Veddel in 2020: Herr Mathe erinnert an die zurückliegenden Befassungen im Stadtplanungsausschuss mit den dort erläuterten Inhalten. Durch die TöB-Beteiligung gab es Anpassungen in der Zielstruktur und wichtige Hinweise zu einzelnen Flächenentwicklungen und Projekten.
Übersicht Zielstruktur des IEK: Herr Mathe erläutert die drei Gebietsleitziele und die für das Verfahren relevanten Handlungsfelder mit den jeweils formulierten Zielen bezogen auf diese. Von den insgesamt 17 Handlungsfeldern, die im Rahmen der Integrierten Stadtteilentwicklung betrachtet werden können, wurden seitens des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung die folgenden als besonders wichtig für die Veddel erkannt und definiert:
- Handlungsfeld Städtebauliche Strukturen
- Handlungsfeld Zentren / Lokale Ökonomie
- Handlungsfelder Klimaschutz / Klimaanpassung / Grüne Infrastruktur und Wohnumfeld / öffentlicher Raum
- Handlungsfeld Wohnen, lokaler Wohnungsmarkt, Wohnungswirtschaft
- Handlungsfeld Bildung
- Handlungsfelder Gesundheit und Soziales, Seniorenarbeit, Inklusion / Gleichstellung von Menschen mit Behinderung
Im Sinne einer übersichtlichen Darstellung wurden ergänzend zu dem Gesamtplan des IEK einzelne Zielpläne zu verschiedenen Handlungsfeldern erarbeitet.
Ab 2021 werden zu den zentralen Standorten im Norden und im Süden (als „Entwicklungspole“ in den Plänen dargestellt) die Qualifizierungen fortgeführt bzw. anstehen: Die Rahmenplanung Veddel Nord in Bezug auf die Entwicklungsplanungen für den Grasbrook solle fertiggestellt werde. Hier gibt es zurzeit zwei Planungsalternative (sog. „Superblock“ / Riegel mit Erhalt der denkmalgeschützen Rampen). An der südlichen S-Bahnstation stehen ebenfalls nähere Prüfungen für die Flächenentwicklung an. Als wichtige Einzelprojekte benennt Herr Mathe den „Hafenbahnpark“ mit Wohnen, Wohnumfeld, Infrastrukrur und einer verbesserten Anbindung an die Veddel östlich der Bahn, die Schulentwicklung mit einem Mensa-Neubau und den Prozess der Überplanung der Sozialen Infrastruktur, aus dem einzelne Projekte erarbeitet werden. Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung arbeite hier mit den jeweiligen Projektpartnern eng zusammen. Das IEK werde dann, daraus abgeleitet, schrittweise fortgeschrieben.
Mit der heutigen Befassung im Stadtplanungsausschuss werde um Beschluss des vorliegenden Integrierten Entwicklungskonzeptes Veddel gebeten. Der Senatsbeschluss zur Gebietsfestlegung nach § 171b BauGB (als Stadtumbaugebiet) werde dann am 15. Dezember 2020 erwartet. Einen Tag später werde der Leitungsausschusses Programmsteuerung RISE (LAP) über das Integrierte Entwicklungskonzept beschließen.
Herr Lübke dankt dem Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung ausdrücklich für die geleistete Arbeit und betont, dass nach seinem Dafürhalten die richtigen Schwerpunkte gesetzt worden seien. Zum Thema Sport (Standort „Elbdome“) im Veddeler Süden erklärt er, dass die auf Senatsebene diskutierten Projekte vor Ort und auch gegenüber der Politik nicht kommuniziert worden seien. Er erwarte, dass hier noch eine Beteiligung der Bezirksversammlung bzw. des Stadtteilbeirates erfolge. Der Aussage, dass die Bezirksversammlung hier befasst worden sei, widerspreche er ausdrücklich. Zur in der Anlage zur Vorlage geäußerten Verlagerung der traditionsreichen Veddeler Fischgaststätte in den Grün- und Freibereich am Veddeler Norddeich betont Herr Lübke, dass dies grundsätzlich ein guter Plan sei. Man wisse zum jetzigen Zeitpunkt aber noch nicht genau, was sich im Norden entwickeln werde. Als Alternativen könne auch der Verbleib am jetzigen Standort oder ein anderer Standort gewählt werden. Wichtig sei, dass diese Gaststätte erhalten bleibe. Er werde der Vorlage jedoch zustimmen.
Frau Jakob hält aufgrund der aus ihrer Sicht unglücklichen Planungen der HafenCity GmbH für den benachbarten Grasbrook deutliche Festlegungen im zu erarbeitenden B-Plan für den Veddeler Norden für notwendig. Zur genannten Fischgaststätte erinnert sie an eine Einigung zwischen den Eigentümern der Gaststätte und dem Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung, wonach ein Umzug in den Rundturm erfolgen sollte. Sie fragt nach dem aktuellen Sachstand. Zudem bittet sie darum, die damaligen Unterlagen zur Verfügung gestellt zu bekommen.
Herr Mathe bestätigt, dass es einen Dialog mit den Betreibern der Fischgaststätte gegeben habe. Hierbei sei auf verschiedene zukünftige Standortvarianten eingegangen worden. Ein möglicher Umzug der Fischgaststätte könne im Rahmen des Stadtumbauverfahrens auch finanziell gefördert werden. Die Federführung für die Rahmenplanung Stadteingang Elbbrücken läge jedoch leider nicht im Bezirksamt. Er erläutert, dass in Abhängigkeit der aktuell diskutierten Rahmenplanentwürfe auch ein Verbleib am Standort möglich sei, wenn auch nicht in der jetzigen Kubatur. Herr Mathe hält fest, dass die Planungshoheit für die Bebauungsplanung im Veddeler Norden nach seiner Auffassung beim Bezirk Hamburg-Mitte verbleiben sollte. Dies läge nach seiner Einschätzung und nach seiner Kenntnis auch im Interesse der Bezirkspolitik.
Frau Groß führt anschließend bezüglich des von Herrn Lübke angesprochenen Themas „Sport im Veddeler Süden“ aus, dass es zurzeit verschiedene Planungsideen für den Vorplatz der südlichen S-Bahn-Station gebe. Im Rahmen der Abstimmung mit den Trägern öffentlicher Belange (TÖB) sei der Hinweis gegeben worden, dass die Hochbahn dort einen sog. „Mobilitätshub“ entwickeln wolle. Seitens der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen werde hier der so genannte „Elbdome“ als Halle für größere Sportveranstaltungen favorisiert. Aus diesem Grund gebe es zurzeit zwei Planungsideen für diesen Ort, die verprobt werden sollen. Eine Festlegung sei noch nicht erfolgt. Aus Sicht der Stadtplanung werde es grundsätzlich positiv bewertet, dass für diesen gesichtslosen und unwirtlichen Ort Entwicklungsideen bestehen. Man könne sich für beide Alternativen vorstellen, weitere Nutzungselemente mit zu planen.
Herr Mathe ergänzt, dass es bezüglich der Standortbestimmung für den Elbdome noch keine finale Entscheidung gebe.
Herr Sträter bittet darum, das IEK-Konzept zur Verfügung gestellt zu bekommen, da es Probleme beim Abruf aus dem Ratsinformationssystem gebe.
Herr Mathe erläutert die in Rede stehende Mittelaufteilung und hält fest, dass die in der Vorlage hinterlegten Ansätze aus Sicht des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung als ausreichend angesehen werden.
Auf Nachfrage von Herrn Dworzynski geht Herr Mathe näher auf die einzelnen Ansätze ein. Er erklärt, dass die Planungsmittel im Vergleich zu den zurückliegenden Jahren wegen den wachsenden Aufgaben und den daraus resultierenden Gutachten und Planungsaufgaben verdoppelt worden seien. Diese seien aus seiner Sicht aktuell auskömmlich.
Herr Mathe führt anhand einer Präsentation (die Präsentation ist als Anlage zur Sitzung unter <https://gateway.hamburg.de> abrufbar) in den aktuellen Verfahrensstand zur Fortschreibung des Integrierten Entwicklungskonzeptes (IEK) für den Entwicklungsraum Billstedt/Horn ein.
Er erläutert eingangs die aktuelle Situation in dem größten Fördergebiet in Hamburg. Anhand einer Zwischenbilanzierung der umgesetzten Vorhaben und Projekte werde dargestellt, dass wichtige Schlüsselprojekte realisiert und neue Wohnquartiere entwickelt wurden. Vieles sei auch im öffentlichen Raum erreicht. Gleichzeitig bestehe aber weiterer Handlungsbedarf, so dass eine Laufzeitverlängerung bis 2025 erfolgen solle. Herr Mathe erläutert die Zeitschiene zur konzeptionellen Bearbeitung. Aufgrund der pandemischen Entwicklungen musste das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung die Abstimmungsformate mehrfach anpassen.
Besondere Herausforderungen der Stadtteilentwicklung bis 2025 liegen in der weiteren Wohnungsbauentwicklung im Zuge von größeren Stadterweiterungsplanungen (z.B. Neue Gartenstadt Öjendorf, östlicher Siedlungsrand Mümmelmannsberg) und Stadtumbauplanungen wie dem Zukunftsbild Horner Geest. Damit einhergehend sei das Thema „Zusammenleben und Integration verschiedener Nationalitäten und Herkunftsländer“ vordringlich zu berücksichtigen. Die Daten des jährlichen Sozialmonitoringberichtes belegen, dass die Wohnbevölkerung im gesamten Entwicklungsraum im hamburgweiten Vergleich einen niedrigen oder sehr niedrigen Sozialindex aufweist.
Zukünftige werden 10 Handlungsfelder im Fokus der Stadtteilentwicklung liegen.
Als Schwerpunktquartiere bleibt das Gebiet Haferblöcken (West und Ost), neu kommt das Gebiet „Stadtraum Horner Geest“ hinzu, die früheren Schwerpunktquartiere werden in den Gesamtraum integriert. Besondere Verfahren gebe es weiterhin im Zentrum Billstsdt und in Mümmelmannsberg.
Frau Groß geht anschließend kurz auf die Besonderheiten der öffentlichen Beteiligung aufgrund der Corona-Pandemie ein. Die zunächst im Mai geplante große Beteiligung Vor Ort war auf Oktober verlegt worden und musste leider ein zweites Mal verschoben werden (jetzt: 15.02.2021 digital).
Herr Hoitz dankt für die detaillierte Erklärung und Zusammenfassung. Er betont, dass die Verlängerung des IEK sowie die genannten Zielsetzungen folgerichtig seien. Er hoffe, dass die Zeit bis zum Jahr 2025 ausreichen werde. Er sei sich sicher, dass die Dinge gemeinsam mit den Menschen vor Ort, der Politik und der Verwaltung vorangebracht werden können. Seine Fraktion werde der Vorlage zustimmen.
Auf Nachfrage von Herrn Willenbrock zu einer möglichen Verlängerung des Online-Dialoges mit bisher angestrebten Ende am 23.12.2020 antwortet Herr Mathe, dass dies ein guter Hinweis sei. Der Online-Dialog werde nach Möglichkeit über die Feiertage hinaus verlängert.
Herr Hoitz unterstützt den Vorschlag von Herrn Willenbrock und schlägt vor, den Zeitraum bis zum 03.01.2021 zu verlängern.
Herr Mathe sagt zu, diesen Termin anzunehmen.
Herr Mathe gibt anhand einer Präsentation einen Überblick zur aktuellen Flüchtlingssituation, zu den aktuellen Flüchtlingszahlen und zum Lagebild in Hamburg sowie im Bezirk Hamburg-Mitte (als Anlage zur Sitzung unter <https://gateway.hamburg.de> abrufbar). Er informiert zudem über das Winternotprogramm für Obdachlose und die Tagesaufenthaltsstätten. Abschließend geht Herr Mathe näher auf die UPW-Standorte Haferblöcken und Eiffestraße und die Standorte mit Perspektive Wohnen ein.
Die aktuellen Sachstände sind den in der Anlage beigefügten Folien zu entnehmen.
Herr Behrschmidt erläutert den Antrag der GRÜNEN-Fraktion. Mit Verweis auf die Änderungen im allgemeinen Mobilitätsverhalten prognostiziert er für die Zukunft einen Rückgang des innerstädtischen Stellplatzbedarfs. Gemäß einer Studie des Wuppertaler Instituts sei zu Erreichung der Klimaziele die Reduzierung des Kfz-Bestands im privaten Bestand um 2/3 erforderlich. Zudem sei der Ressourcenverbrauch auf 1/3 zu minimieren. Die lebenswerte Stadt müsse zunehmend autofreie Quartiere vorsehen. Vor diesem Hintergrund sei die Stadtentwicklung im Innenstadtbereich mit Fokus auf das Stellplatzthema zu überdenken. Am Beispiel des Projekts Hamburger Hof, wo aufgrund der örtlichen Begebenheiten die Planung einer Tiefgaragenzufahrt schwierig umsetzbar sei, könnte der Verzicht auf Stellplätze in der Innenstadt geprüft werden.
Die Vorsitzende der Bezirksversammlung werde im Antrag darum gebeten, sich bei den zuständigen Behörden dafür einzusetzen, im bestehenden Abminderungsgebiet auf Stellplätze gänzlich zu verzichten.
Zudem soll ergänzend zum Antrag die Vorsitzende der Bezirksversammlung gebeten werden, den Investor des Projekts Hamburger Hof dazu aufzurufen über den Verzicht auf die Stellplätze und einer vollständigen Ablösung nachzudenken. Anschließend soll darüber im Mobilitätsausschuss Bericht erstattet werden.
Herr Sträter erklärt, dass der Antrag seitens der Koalition nicht unterstützt werden könne. Er betont, dass man im Projekt Hamburger Hof nicht nur Gewerbenutzung habe, sondern auch anteiliges Wohnen. Dieses Wohnen wolle man mit entsprechenden Stellplätzen unterstützen. Er schlägt vor, sich zunächst im Bezirksamt Hamburg-Mitte über die aktuelle Lage zu informieren. Vor diesem Hintergrund beantragt er, den Antrag zu vertagen, um eine Stellungnahme aus dem zuständigen Fachamt einzuholen und sich auf dieser Basis im Weiteren zu beraten.
Herr Mennerich erklärt, dass seine Fraktion diesen Antrag grundsätzlich ablehne. Entsprechende Argumente dafür seien in den verschiedenen Fachausschüssen und in der Bezirksversammlung mehrfach genannt worden. Um ein ökologisches Gleichgewicht zu erreichen, sei es sinnvoll, mehr Stellplätze zur Verfügung zu haben, um auch den oftmals starken Parkplatzsuchverkehr zu reduzieren. Er betont weiterhin, dass er der Argumentationslinie des Antrages nicht folgen könne.
Herr Behrschmidt entgegnet, dass rund um den Hamburger Hof genügend Parkhäuser zur Verfügung stünden. Deshalb müsse die Frage gestellt werden, ob am Hamburger Hof zusätzliche Stellplätze erforderlich seien. Zur angeregten Prüfung und Einholung einer Stellungnahme geht Herr Behrschmidt auf die entsprechenden Bestimmungen des Paragraphen 48 der Hamburgischen Bauordnung ein. Vor diesem Hintergrund sehe er keine Notwendigkeit, diesen Antrag zu vertagen.
Herr Hoitz unterstreicht, dass allein der Titel des Antrages Grund genug für eine Ablehnung sei. Im Übrigen schließt er sich den Äußerungen von Herrn Sträter und der Vertagung des Antrages an.
Herr Fischer beantragt, nunmehr über die Vertagung abzustimmen.
Herr Sträter erläutert den Antrag.
Herr Willenbrock erklärt, dass seine Fraktion den Antrag ablehnen werde, da es als falsch angesehen werde, dass nur die Fraktionen der Koalition an Wettbewerben beteiligt werden sollen. Nach seiner Auffassung müsse auch die Opposition Berücksichtigung finden. Er erinnert in diesem Zusammenhang an einen vor geraumer Zeit eingebrachten Verfahrensvorschlag seiner Fraktion, der leider abgelehnt worden sei.
Herr Mennerich schließt sich diesen Äußerungen an. Zudem erklärt er, dass beispielsweise im Bezirk Altona die Beteiligung der Opposition möglich sei. Er könne nicht nachvollziehen, dass es im Bezirk Hamburg-Mitte nicht möglich sein soll, die Opposition an diesen Entscheidungsprozessen mit zu beteiligen.
Herr Leipnitz hebt hervor, dass dieser Antrag eine Chance gewesen wäre, das Verfahren auf eine demokratische Grundlage zu stellen. Einen Ausschluss der Opposition lehne auch er ab.
Herr Fischer hält es für richtig, dass es Vorteile geben müsse, wenn man in der Koalition sei. Gleichwohl habe es aus seiner Sicht bereits vorher eine Regelung gegeben. Letztendlich handele es sich hier aber um eine politische Entscheidung darüber, wie die Besetzung von städtebaulichen und hochbaulichen Wettbewerben geregelt werde.
Herr Leipnitz würde es für richtiger halten, wenn die Stellvertretungen durch die Opposition gestellt werden, so wie es auch in der Bürgerschaft geschehe.
Herr Dworzynski stellt aufgrund der fortgeschrittenen Zeit einen Antrag zur Geschäftsordnung auf Beendigung der Rednerliste.
Frau Jakob bezweifelt die Rechtmäßigkeit der Intention des Antrages. Ihre Fraktion werde sich deshalb eine Prüfung durch das Rechtsamt vorbehalten.
Herr Mathe trägt vor, dass der festgelegte Sitzungstermin am 06. Januar 2021 wegen der vorlaufenden Weihnachts- und Ferienzeit mangels ausreichender Vorlauf- und Bearbeitungszeit nicht vom Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung mit der Erstellung entsprechender Vorlagen vorbereitet werden kann. Zum Sitzungstermin am 3. Februar 2021 informiert er, dass Mitglieder des Ausschusses und des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung durch eine ganztägige Jurysitzung gebunden seien und deshalb auch hier die Durchführung einer ordentlichen Stadtplanungsausschusssitzung schwierig sei.
Vor diesem Hintergrund schlägt er vor, die Sitzung des Stadtplanungsausschusses am 6. Januar 2021 ausfallen zu lassen und als Ersatztermin den 24.02.2021 zu bestimmen. Dies stehe unter dem Vorbehalt, dass die Sitzung digital stattfinden könne, da an dem Tag parallel der Ausschuss für Wochenmärkte tage. Der Sitzungsbeginn am 03. Februar 2021 müsse wegen der vorlaufenden Jurysitzung auf 19.00 Uhr verlegt werden. Schwerpunkt der Sitzung sei dann die Vorstellung des Funktionsplanentwurfs für die Stadtteilplanung Grasbrook durch die HafenCity GmbH.
Frau Bailly betont, dass es bei Ausfall von geplanten Sitzungen zu solchen Situationen wie heute mit sehr ausführlichen Tagesordnungen komme. Zudem sei die Vorbereitung zu einer Sitzung wie heute für die Mitglieder des Stadtplanungsausschusses extrem schwierig, da teilweise Unterlagen auch erst spät versandt worden seien. In diesem Zusammenhang weist sie auf die Bestimmungen der Geschäftsordnung hin, wonach die Sitzungsunterlagen den Ausschussmitgliedern spätestens fünf Arbeitstage vor der Sitzung übersandt werden sollen. Aus diesen Gründen halte sie Absagen von Sitzungen für äußerst problematisch. Sie schlägt als Kompromiss eine Sitzung zu Anfang des Jahres vor, diese könnte u.U. auch auf Ende Januar gelegt werden.
Herr Sträter und Herr Hoitz legen ausführlich dar, warum nach ihrer Auffassung dem Vorschlag des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung gefolgt werden sollte.
Herr Willenbrock hält eine Sitzung im Januar parallel zu einer anderen Ausschusssitzung für möglich, da aller Wahrscheinlichkeit nach digital getagt werde. Hier könnte dann z.B. das Thema der Hafen City GmbH aufgegriffen werden.
Frau Jakob schlägt vor, den Termin der Januar-Sitzung mit einem anderen später tagenden Ausschuss im Januar zu tauschen.
Herr Mathe geht kurz anhand einer Präsentation (als Anlage zur Sitzung unter <https://gateway.hamburg.de> abrufbar) auf den Verfahrensstand zum Bebauungsplan-Entwurf Billstedt 113 ein.
Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung hätte im September 2020 den Stadtplanungsausschuss mit der Zustimmung zur Vorweggenehmigungsreife befassen können. Allerdings konnten die dafür erforderlichen öffentlich-rechtlichen Vertragswerke zur Inneren Erschließung (Straßen, Grün usw. im Plangebiet), zur Äußeren Erschließung (Bereich Straße Haferblöcken bis Autobahnbrücke) und zur Lärmschutzwand auf dem bestehenden Wall in Zuständigkeit des Fachamtes Management des öffentlichen Raumes nicht abgeschlossen werden. Nach dem aktuellen Zeitplan sei davon auszugehen, dass diese Verträge bis April 2021 abgeschlossen werden können, sodass eine Vorweggenehmigungsreife nach Abschluss dieser Verträge möglichst noch im April 2021 erreichbar wäre. Regelungen in einem städtebaulichen Vertrag seien nicht erforderlich gewesen, da das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung alle notwendigen Inhalte über den Bebauungsplan-Entwurf (Verordnung) sowie über verbindliche Absprachen zwischen den Projektbeteiligten geregelt hat.
Herr Mathe gehe davon aus, dass voraussichtlich im Mai 2021 eine Endabnahme des bereits beauftragten Mobilitätskonzepts vorgenommen werden könne. Das Mobilitätskonzept (RISE-Projekt) sei zwar wichtig, wäre jedoch keine Voraussetzung für die Vorweggenehmigungsreife. Im 2. Halbjahr 2021 sei mit dem Baustart des Hauses der Begegnungen (RISE-Projekt), Bau der Brücke über den Jenfelder Bach (RISE-Projekt), Baustart Wegeverbindung Haferblöcken - Dringsheide (RISE-Projekt), der Erteilung der Baugenehmigung des 2. Bauabschnitts und der Erteilung der wasserrechtlichen Genehmigung zu rechnen.
Herr Mathe berichtet kurz über die zwischenzeitlich durch die Bürgerinitiative erreichte Sperrwirkung im Bürgerbegehren zum Bebauungsplan-Verfahren Wilhelmsburg 102. Durch die Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (BWFGB) als zuständige Bezirksaufsichtsbehörde sei dem Fachamt Interner Service des Bezirksamtes Hamburg-Mitte mitgeteilt worden, dass das Bürgerbegehren aufgrund fehlender Unterschriften nicht zustande gekommen sei. Vor diesem Hintergrund habe das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung am 14. September 2020 die Vorlagen zur Zustimmung zum Aufstellungsbeschluss sowie zur Zustimmung zur Veränderungssperre des Bebauungsplan-Entwurfs Wilhelmsburg 102 in den Stadtplanungsausschuss gegeben und dort sowie in der Sitzung der Bezirksversammlung am 17. September 2020 die Zustimmung erhalten.
Die Bürgerinitiative habe zwischenzeitlich einen Widerspruch gegen das Nichtzustandekommen des Bürgerbegehrens bei der Widerspruchsbehörde (BWFGB) eingereicht. Die BWFGB habe mit Schreiben vom 18. September 2020 die Einladung zur Widerspruchssitzung an das zuständige Fachamt Interner Service versandt. Diese erfolgte leider erst nach den Beschlussfassungen durch den Stadtplanungsausschuss und der Bezirksversammlung, so dass zu diesem Zeitpunkt keinerlei Kenntnisse darüber im Bezirksamt vorlagen.
Herr Mathe berichtet weiter, dass es bis heute keinen Bescheid der BWFGB zu diesem Widerspruchsverfahren gebe. Über die Fortführung des Bebauungsplan-Verfahrens könne erst bei Vorliegen des Bescheides und der rechtssicheren Klärung der Folgewirkungen entschieden werden. Somit seien auch die am 14. September 2020 im Stadtplanungsausschuss und die am 17. September 2020 in der Bezirksversammlung beschlossenen Zustimmungen zum Aufstellungsbeschluss und zur Veränderungssperre des Bebauungsplan-Entwurfs Wilhelmsburg 102 noch nicht in Kraft getreten.
Auf Nachfrage von Herrn Willenbrock geht Herr Mathe kurz auf den aktuellen Sachstand zum Bebauungsplan-Verfahren St. Pauli 45 "Paloma-Viertel" ein. Er informiert darüber, dass eine erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs notwendig sei. Ursächlich hierfür seien neue gutachterliche Erkenntnisse zum Umgang mit Lärmimmissionen, aber auch die Verhandlungen zum 1. Nachtrag des städtebaulichen Vertrags. In diesem Zusammenhang sei insbesondere die Frage der Finanzierung des Livemusik-Clubs Molotow zu klären. Die hierfür durch die Bürgerschaft bereits zugesagte Förderung müsse nun durch einen Zuwendungsbescheid des Fachamtes Sozialraummanagement hinterlegt werden. Dieses Verfahren sei recht komplex und werde fortlaufend verhandelt. Erst dann, wenn die notwendigen Klärungen erfolgt sind, kann eine Beschlussvorlage des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung in den Stadtplanungsausschuss eingebracht werden.
Herr Willenbrock berichtet aus der letzten Sitzung des Stadtteilbeirates St. Georg, in der das Thema „Bebauungsplan-Verfahren St. Georg 43“ behandelt worden sei. Dort sei kritisiert worden, dass das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung nicht vor Ort gewesen sei. Zudem sei kritisiert worden, dass die im Jahr 2006 durchgeführte ÖPD nun schon sehr lange zurück liege. Er fragt, ob es vorgesehen sei, eine erneute ÖPD durchzuführen, da sich einige Sachlagen geändert hätten.
Herr Mathe betont, dass es sich hier um ein sehr komplexes Planverfahren handele. Dieses sei über mehrere Jahre durch eine Grundeigentümergemeinschaft blockiert worden. Anschließend stellt Herr Mathe die durch das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung durchgeführten Arbeitsschritte vor. Nach einer Einigung mit der betreffenden Eigentümergemeinschaft und einem Bauinteressenten zur Entwicklung des Wohnungsneubaus im Eckbereich Brennerstraße/Stiftstraße sowie einer Aktualisierung von Gutachten wurde der behördliche Arbeitskreis I zur Vorbereitung der öffentlichen Auslegung durchgeführt. Derzeit erfolge die Rechtsprüfung und die Vorbereitung der öffentlichen Auslegung.
Er betont, dass der aktuelle Sachstand in der letzten Sitzung des Stadtteilbeirats St. Georg nicht richtig dargestellt worden sei. Herr Mathe unterstreicht, dass das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung grundsätzlich gerne Beiratssitzungen unterstütze. In der in Rede stehenden Sitzung konnte das Fachamt aber aufgrund anderer Termine leider keine Unterstützung leisten. Er stehe aber in Einzelfällen gerne dazu zur Verfügung. Herr Mathe erklärt, dass eine erneute ÖPD nicht notwendig sei, weil sich in der Planung keine wesentlichen Änderungen ergeben haben. Es sei wichtig, nun die öffentliche Auslegung und die Vorweggenehmigungsreife anzustreben. Er bietet an, den Beirat in einer seiner kommenden Sitzungen ausführlich zu informieren.
Herr Sträter dankt Herrn Mathe für die Ausführungen und die Bereitschaft im Stadtteilbeirat den aktuellen Planungsstand vorzustellen. Er hält es aber für notwendig, dass vorher der Stadtplanungsausschuss mit der Thematik befasst werde.