Fortschreibung des Integrierten Entwicklungskonzeptes (IEK) für den Entwicklungs-raum Billstedt/Horn und Verlängerung der Förderlaufzeit bis 2025 im Programmsegment "Sozialer Zusammenhalt - Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten" Information zum Verfahrensstand
Letzte Beratung: 02.12.2020 Stadtplanungsausschuss Ö 4
Hintergrund
Mit rund 108.000 Einwohnerinnen und Einwohnern und einer Fläche von ca. 2.200 ha wurde das Fördergebiet Entwicklungsraum Billstedt/Horn (kurz „Billstedt/Horn“) als bundesweit größtes Stadtteilentwicklungsgebiet festgelegt. Die Aufnahme eines so großen Fördergebietes in das damalige Programm ‚Aktive Stadtteilentwicklung 2005-2008‘ mit Anmeldung im Bund-Länder-Programm ‚Soziale Stadt‘ nach § 171e Baugesetzbuch (BauGB) im Dezember 2005 stellte nach rund 30 Jahren Städtebauförderung ein Novum und eine besondere Herausforderung für die Prozesse der Gebietsentwicklung in Hamburg dar. Ein erstes integriert angelegtes Entwicklungskonzept wurde im Jahr 2008 durch das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung auf Basis einer Zukunftskonferenz und vielseitiger Abstimmungen erarbeitet und von der Bezirksversammlung beschlossen.
Mit Einführung des Rahmenprogramms Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE) 2009 wurde der ‚Entwicklungsraum Billstedt/Horn‘ zum RISE-Fördergebiet Billstedt/Horn. Es erfolgte eine schrittweise Überleitung in die neue Förderkulisse, die mit einer Zwischenbilanzierung und der Fortschreibung des Integrierten Entwicklungskonzeptes (IEK) im Jahr 2016 abgeschlossen wurde. Am 31.03.2016 stimmte der Leitungsausschuss Programmsteuerung (LAP) RISE dieser Fortschreibung mit einer Laufzeit bis Ende des Jahres 2020 zu.
Aktuelle Situation und Zeitschiene
Im Kontext der notwendigen Fortführung der unterschiedlichen Entwicklungsprozesse soll die Gebietsentwicklung in Billstedt/Horn im Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung nun verlängert werden. Vor diesem Hintergrund muss das IEK fortgeschrieben werden. Hierzu wurde in 2020 seitens des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung eine Zwischenbilanzierung (Fortschreibung IEK BiHo Teil 1) erstellt, die sich derzeit in Abstimmung mit der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) befindet. Auf dieser Grundlage soll am 16. Dezember 2020 der LAP die Gebietsverlängerung bis 2025 beschließen.
Da das geplante öffentliche Beteiligungsverfahren aufgrund der Corona-Pandemie verschoben werden musste, kann der zweite operative Teil des IEK 2020/2021 (Fortschreibung IEK BiHo Teil 2) erst im 1. HJ 2021 fertiggestellt werden. Die bezirksinterne Abfrage der betroffenen Fachämter zu Handlungserfordernissen und Projektvorschlägen für die Gebietsentwicklung aus deren jeweiliger fachlicher Bewertung erfolgte im Juni 2020. Eine Beteiligung lokaler Akteure wird zurzeit als digitales Beteiligungsformat konzipiert. Geplant ist ein zweistufiges Format der öffentlichen Beteiligung: So können sich Bürgerinnen und Bürger an einem Online-Dialog beteiligen, der am 01.12.2020 startet und bis zum 23.12.2020 durchgeführt wird. Als digitale Beteiligungsplattform werden „Tools“ der Stadtwerkstatt genutzt (siehe hierzu https://www.hamburg.de/stadtwerkstatt/). Im weiteren Beteiligungsprozess werden am 15.02.2021 die Ergebnisse des Online-Dialoges in einem Forum präsentiert und die Zielsetzungen, Handlungsfelder und Projektansätze für die Fortschreibung des IEK diskutiert. Im Februar/März 2021 folgt dann eine weitere Beteiligung der betroffenen bezirklichen Fachämter und die Einbindung der relevanten Fachbehörden. Die finale Abstimmung des dann ausgearbeiteten IEK mit den Trägern öffentlicher Belange (TÖB) soll im April 2021 erfolgen. Die Endfassung des IEK mit ‚Operativem Teil‘ und der Darstellung neuer Projektansätze soll nach Befassung im Stadtplanungsausschuss noch im ersten Halbjahr 2021 vom LAP beschlossen werden.
Strategischer Ansatz IEK 2020/2021
Das Fördergebiet Billstedt/Horn wurde 2020 in das Programmsegment der Städtebauförderung ‚Sozialer Zusammenhalt - Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten‘ überführt. Entsprechend werden in der Fortschreibung des IEK die notwendigen Inhalte angepasst.
Im Zeitraum von 2015 bis 2020 konnte im Ergebnis der Bilanzierung erfolgreich an der Umsetzung der Projekte aus dem seinerzeit fortgeschriebenen IEK gearbeitet werden. Dafür wurden verschiedene Beteiligungsformate fortgeführt oder weiterentwickelt und neue Projektstrukturen eingesetzt, die bis heute eine wichtige Funktion innerhalb des Fördergebietes haben und eine entsprechende Projektumsetzung ermöglichen. In Zusammenarbeit mit externen Partnern sowie mit privaten und öffentlichen Maßnahmenträgern wurde ein erfolgreich eingeleiteter Gebietsentwicklungsprozess konsequent seit dem Jahr 2015 fortgeführt.
Die Verschränkung mit übergeordneten Programmen und Entwicklungsstrategien des Senats der FHH ist dabei konstitutiv. Insbesondere das Senatskonzept ‚Stromaufwärts an Elbe und Bille – Wohnen und urbane Produktion in HamburgOst‘, welches im Dezember 2014 beschlossen wurde, stellt eine wichtige Grundlage für Planungen und Projektansätze im Fördergebiet Billstedt/Horn dar. Das Fördergebiet Billstedt/Horn ist selbst vollumfänglich räumlicher Bestandteil des Konzeptes ‚Stromaufwärts an Elbe und Bille‘. Mit dem bezirklichen „Entwicklungskonzept für den Hamburger Osten“ hat das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung seinerzeit zentrale Ziel- und räumliche Schwerpunktsetzungen aus dem Entwicklungsprozess Billstedt/Horn in das Senatskonzept eingebracht. Das Thema ‚Wohnungsneubau‘ als wichtiger Baustein zur Stabilisierung und Stärkung der Stadtteile Horn und Billstedt, hat im Kontext des Bezirklichen Wohnungsbauprogramms und des Senatskonzeptes eine besondere Fokussierung erhalten.
Seit 2019 werden die Planungen des vom Bund initiierten Modellvorhabens zur Weiterentwicklung der Städtebauförderung ‚Mitte Machen‘ mit dem RISE-Gebietsentwicklungsprozess rückgekoppelt. Das Modellvorhaben wird unter Federführung des Bezirksamtes Hamburg-Mitte umgesetzt und verfolgt das Ziel, eine moderne, bedarfsgerechte, nachhaltige, soziale und sportliche Infrastruktur in einzelnen Stadtteilen im Hamburger Osten modellhaft zu entwickeln. Im Vordergrund steht die konkrete Projektumsetzung zum Auf- und Ausbau sozialer und sportlicher Infrastrukturen in einem neuen, räumlich sowie programmatisch optimierten Zusammenschluss. Das Gebiet des Modellvorhabens umfasst analog zum Senatskonzept ‚Stromaufwärts an Elbe und Bille‘ die Stadtteile Billbrook, Billstedt, Borgfelde, Hamm, Hammerbrook, Horn und Rothenburgsort.
Insgesamt steht der Entwicklungsraum Billstedt/Horn heute vor großen Herausforderungen, die im Rahmen der Gebietsentwicklung bis 2025 in besonderer Weise berücksichtigt werden müssen und eine koordinierte Gebietsentwicklung weiterhin notwendig machen.
Zielsetzung der Integrierten Stadtteilentwicklung bis 2025
Die aktuelle IEK-Fortschreibung fußt auf den bisherigen Entwicklungszielen und –planungen und bezieht wie ausgeführt übergeordnete Planungen und Leitideen ein. Dem Hamburger Osten wird im Kontext des bezirklichen Wohnungsbauprogramms eine zentrale Bedeutung als Wohnstandort, insbesondere für Familien, zugewiesen.
Entsprechend soll das Leitziel ‚Billstedt und Horn für Familien als Wohnstandort attraktiver zu gestalten‘ - verbunden mit einem positiven Image - auch für den angestrebten Förderzeitraum von 2020 bis 2025 im Mittelpunkt der Gebietsentwicklung stehen!
Vor dem Hintergrund der Größe und Struktur des Fördergebietes kann dieser Zielsetzung in besonderem Maße entsprochen werden. Wichtige Themen wie Wohnungsbau, Mobilität, Grün- und Freiraumentwicklung ebenso wie Bildung, Angebote der sozialen Infrastruktur sowie Kultur- und Imageförderung können sowohl strategisch als auch ganz konkret in den lokalen Strukturen (Quartiersebene) bearbeitet werden. Die Anlage gibt hierzu einen Überblick zum Zielsystem bezogen auf die in Rede stehenden Handlungsfelder.
Lokale Entwicklungsschwerpunkte bis 2025
Das Quartier ‚Haferblöcken‘ steht seit 2016 als Schwerpunktgebiet im Fokus der Stadtteilentwicklung in Billstedt/Horn. Mit einem umfassenden Beteiligungsverfahren Anfang 2016 startete der Entwicklungsprozess für das neue Wohnquartier Haferblöcken Ost, das für Geflüchtete und für den Allgemeinen Wohnungsmarkt zusammen konzipiert wurde. Ziel ist es, neben der Umsetzung eines maßstäblichen Städtebaus mit hochwertigem Wohnungsbau eine umfassende Quartiersentwicklung zu gewährleisten. Hierbei werden Themen der Integrationsarbeit und des Zusammenlebens unterschiedlicher Bewohnergruppen fokussiert. Das Quartier Haferblöcken wird weiterhin ein zentrales Schwerpunktquartier sein.
Im Zuge der Förderperiode bis 2025 wird eine erneute Schwerpunktsetzung für den Stadtraum Horner Geest mit einem angepassten Flächenumgriff angestrebt. Mit dem Werkstattverfahren ‚Zukunftsbild Stadtraum Horner Geest 2030‘ wird aktuell unter Beteiligung einer breiten Öffentlichkeit ein Rahmen für weit reichende städtebauliche und freiraumplanerische Neuplanungen erarbeitet. Daraus abgeleitete einzelne Planungen und Vorhaben sollen mittelfristig sowohl im Rahmen von Verfahren der Bauleitplanung als auch unterstützend durch eine umfassende Quartiersentwicklung realisiert werden.
Die beiden Sanierungsgebiete Mümmelmannsberg (Billstedt S3) und Billstedt-Zentrum werden mit jeweils eigener Förderkulisse weiter bearbeitet.
Bearbeitung: steg Hamburg mbH; Plangrundlage: LGV Hamburg
Gebiet „Billstedt/Horn“ mit Schwerpunktgebieten (seit 2005) © Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung
Der Stadtplanungsausschuss wird auf Basis der laufenden Bearbeitung der IEK-Fortschreibung seitens des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung um Kenntnisnahme und Bekräftigung der angestrebten Gebietsverlängerung als RISE-Fördergebiet bis 2025 gebeten.
gez. Michael Mathe
Anlage: Handlungsfelder und Zielsystem Billstedt/Horn 2020-2025 (Stand Dezember 2020)
(vormals „Soziale Situation und Gesunde Lebenswelten“)
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(vormals „Soziale Situation und Gesunde Lebenswelten“)
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3. Städtebauliche Strukturen (vormals „Städtebauliche Strukturen und Wohnen“)
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(vormals „Städtebauliche Strukturen und Wohnen“)
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5. Mobilität
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6. Kultur im Stadtteil (vormals „Kultur und Freizeit“)
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7. Sport und Freizeit (vormals „Kultur und Freizeit“)
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8. Klimaschutz / Klimaanpassung / Grüne Infrastruktur (vormals „Natur und Stadtgrün“)
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9. Bildung
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10. Integration von Menschen mit Migrationshintergrund (vormals „Zusammenleben“)
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