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Fortschreibung des Integrierten Entwicklungskonzeptes (IEK) für den Entwicklungs-raum Billstedt/Horn und Verlängerung der Förderlaufzeit bis 2025 im Programmsegment "Sozialer Zusammenhalt - Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten" Information zum Verfahrensstand

Vorlage öffentlich

Letzte Beratung: 02.12.2020 Stadtplanungsausschuss Ö 4

Sachverhalt

 

Hintergrund

 

Mit rund 108.000 Einwohnerinnen und Einwohnern und einer Fläche von ca. 2.200 ha wurde das Fördergebiet Entwicklungsraum Billstedt/Horn (kurz „Billstedt/Horn“) als bundesweit größtes Stadtteilentwicklungsgebiet festgelegt. Die Aufnahme eines so großen Fördergebietes in das damalige Programm ‚Aktive Stadtteilentwicklung 2005-2008 mit Anmeldung im Bund-Länder-Programm ‚Soziale Stadt nach § 171e Baugesetzbuch (BauGB) im Dezember 2005 stellte nach rund 30 Jahren Städtebauförderung ein Novum und eine besondere Herausforderung für die Prozesse der Gebietsentwicklung in Hamburg dar. Ein erstes integriert angelegtes Entwicklungskonzept wurde im Jahr 2008 durch das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung auf  Basis einer Zukunftskonferenz und vielseitiger Abstimmungen erarbeitet und von der Bezirksversammlung beschlossen.

 

Mit Einführung des Rahmenprogramms Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE) 2009 wurde der ‚Entwicklungsraum Billstedt/Horn zum RISE-Fördergebiet Billstedt/Horn. Es erfolgte eine schrittweise Überleitung in die neue Förderkulisse, die mit einer Zwischenbilanzierung und der Fortschreibung des Integrierten Entwicklungskonzeptes (IEK) im Jahr 2016 abgeschlossen wurde. Am 31.03.2016 stimmte der Leitungsausschuss Programmsteuerung (LAP) RISE dieser Fortschreibung mit einer Laufzeit bis Ende des Jahres 2020 zu.

 

 

Aktuelle Situation und Zeitschiene

 

Im Kontext der notwendigen Fortführung der unterschiedlichen Entwicklungsprozesse soll die Gebietsentwicklung in Billstedt/Horn im Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung nun verlängert werden. Vor diesem Hintergrund muss das IEK fortgeschrieben werden. Hierzu wurde in 2020 seitens des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung eine Zwischenbilanzierung (Fortschreibung IEK BiHo Teil 1) erstellt, die sich derzeit in Abstimmung mit der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) befindet. Auf dieser Grundlage soll am 16. Dezember 2020 der LAP die Gebietsverlängerung bis 2025 beschließen.

 

Da das geplante öffentliche Beteiligungsverfahren aufgrund der Corona-Pandemie verschoben werden musste, kann der zweite operative Teil des IEK 2020/2021 (Fortschreibung IEK BiHo Teil 2) erst im 1. HJ 2021 fertiggestellt werden. Die bezirksinterne Abfrage der betroffenen Fachämter zu Handlungserfordernissen und Projektvorschlägen für die Gebietsentwicklung aus deren jeweiliger fachlicher Bewertung erfolgte im Juni 2020. Eine Beteiligung lokaler Akteure wird zurzeit als digitales Beteiligungsformat konzipiert. Geplant ist ein zweistufiges Format der öffentlichen Beteiligung: Sonnen sich Bürgerinnen und Bürger an einem Online-Dialog beteiligen, der am 01.12.2020 startet und bis zum 23.12.2020 durchgeführt wird. Als digitale Beteiligungsplattform werden „Tools“ der Stadtwerkstatt genutzt (siehe hierzu https://www.hamburg.de/stadtwerkstatt/). Im weiteren Beteiligungsprozess werden am 15.02.2021 die Ergebnisse des Online-Dialoges in einem Forum präsentiert und die Zielsetzungen, Handlungsfelder und Projektansätze für die Fortschreibung des IEK diskutiert. Im Februar/März 2021 folgt dann eine weitere Beteiligung der betroffenen bezirklichen Fachämter und die Einbindung der relevanten Fachbehörden. Die finale Abstimmung des dann ausgearbeiteten IEK mit den Trägern öffentlicher Belange (TÖB) soll im April 2021 erfolgen. Die Endfassung des IEK mit ‚Operativem Teil und der Darstellung neuer Projektansätze soll nach Befassung im Stadtplanungsausschuss noch im ersten Halbjahr 2021 vom LAP beschlossen werden.

 

 

Strategischer Ansatz IEK 2020/2021

 

Das Fördergebiet Billstedt/Horn wurde 2020 in das Programmsegment der Städte­bauförderung ‚Sozialer Zusammenhalt - Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten überführt. Entsprechend werden in der Fortschreibung des IEK die notwendigen Inhalte angepasst.

 

Im Zeitraum von 2015 bis 2020 konnte im Ergebnis der Bilanzierung erfolgreich an der Umsetzung der Projekte aus dem seinerzeit fortgeschriebenen IEK gearbeitet werden. Dafür wurden verschiedene Beteiligungsformate fortgeführt oder weiterentwickelt und neue Projektstrukturen eingesetzt, die bis heute eine wichtige Funktion innerhalb des Fördergebietes haben und eine entsprechende Projektumsetzung ermöglichen. In Zusammenarbeit mit externen Partnern sowie mit privaten und öffentlichen Maßnahmenträgern wurde ein erfolgreich eingeleiteter Gebietsentwicklungsprozess konsequent seit dem Jahr 2015 fortgeführt.

 

Die Verschränkung mit übergeordneten Programmen und Entwicklungsstrategien des Senats der FHH ist dabei konstitutiv. Insbesondere das Senats­konzept ‚Stromaufwärts an Elbe und Bille Wohnen und urbane Produktion in HamburgOst, welches im Dezember 2014 beschlossen wurde, stellt eine wichtige Grundlage r Planungen und Projektansätze im Fördergebiet Billstedt/Horn dar. Das Fördergebiet Billstedt/Horn ist selbst vollumfänglich räumlicher Bestandteil des Konzeptes ‚Stromaufwärts an Elbe und Bille. Mit dem bezirklichen „Entwicklungskonzept für den Hamburger Osten“ hat das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung seinerzeit zentrale Ziel- und räumliche Schwerpunktsetzungen aus dem Entwicklungsprozess Billstedt/Horn in das Senatskonzept eingebracht. Das Thema ‚Wohnungsneubau als wichtiger Baustein zur Stabilisierung und Stärkung der Stadtteile Horn und Billstedt, hat im Kontext des Bezirklichen Wohnungsbauprogramms und des Senatskonzeptes eine besondere Fokussierung erhalten.

 

Seit 2019 werden die Planungen des vom Bund initiierten Modellvorhabens zur Weiterentwicklung der Städtebau­rderung ‚Mitte Machen mit dem RISE-Gebietsentwicklungsprozess rückgekoppelt. Das Modellvorhaben wird unter Feder­hrung des Bezirksamtes Hamburg-Mitte umgesetzt und verfolgt das Ziel, eine moderne, bedarfs­gerechte, nachhaltige, soziale und sportliche Infrastruktur in einzelnen Stadtteilen im Hamburger Osten modellhaft zu entwickeln. Im Vordergrund steht die konkrete Projektumsetzung zum Auf- und Ausbau sozialer und sportlicher Infrastrukturen in einem neuen, räumlich sowie programmatisch optimierten Zusammenschluss. Das Gebiet des Modellvorhabens umfasst analog zum Senatskonzept ‚Stromaufwärts an Elbe und Bille die Stadtteile Billbrook, Billstedt, Borgfelde, Hamm, Hammerbrook, Horn und Rothenburgsort.

 

Insgesamt steht der Entwicklungsraum Billstedt/Horn heute vor großen Herausforderungen, die im Rahmen der Gebietsentwicklung bis 2025 in besonderer Weise berücksichtigt werden müssen und eine koordinierte Gebietsentwicklung weiterhin notwendig machen.

 

  1. Der angestrebte Zuzug von neuen Haushalten ist ein wichtiges Thema in Billstedt/Horn. Das projektierte Bevölkerungswachstum muss im Rahmen integrierter Planungs- und Stadtentwicklungsprozesse aktiv begleitet werden. Gerade die Stadtteile im Hamburger Osten werden als Potenzialraum für eine weitere Wohnraumentwicklung insbesondere für Familien angesehen.

 

  1. Das Hamburger Sozialmonitoring zeigt dabei eindrücklich, dass sich die unterschiedlichen Haushalte in Billstedt und Horn im Hamburger Vergleich in schwierigeren Lebenslagen befinden und weiterhin einen großen Unterstützungsbedarf aufweisen. Dem Entwicklungsraum wird somit weiterhin ein besonderer Aufmerksamkeitsbedarf zugeschrieben. Auch wenn strukturelle Bedingungen, die benachteiligte Lebenslagen verursachen, mittelfristig nicht aufgelöst werden können, so ermöglicht die Integrierte Stadtteilentwicklung über die Regelaufgaben der Daseinsvorsorge hinausgehend die Planung und Umsetzung wichtiger Maßnahmen und Projekte, um bessere Lebensbedingungen zu schaffen.

 

  1. Das Thema der Multikulturalität ist in Billstedt/Horn von besonderer Relevanz und bedarf einer aufmerksamen und sensiblen Auseinandersetzung. In Billstedt/ Horn wohnen weiterhin viele Menschen mit Migrationshintergrund und unterschiedlichen kulturellen Hinter­gründen. Entsprechend müssen Netzwerkarbeiten lokaler Akteure zum Thema Multikulturalität gestärkt werden.

 

  1. Die vielfältigen Programm- und Projektansätze, die für den Hamburger Osten und somit auch für Billstedt/Horn in den letzten Jahren initiiert wurden, müssen noch stärker zusammen gedacht, verschränkt und mit Maß­nahmen der Integrieren Stadtteilentwicklung abgestimmt werden. Auf dieser Basis ist eine koordinierte Umsetzung zu verfolgen.

 

 

Zielsetzung der Integrierten Stadtteilentwicklung bis 2025

 

Die aktuelle IEK-Fortschreibung fußt auf den bisherigen Entwicklungszielen und planungen und bezieht wie ausgeführt übergeordnete Planungen und Leitideen ein. Dem Hamburger Osten wird im Kontext des bezirklichen Wohnungsbauprogramms eine zentrale Bedeutung als Wohnstandort, insbesondere für Familien, zugewiesen.

 

Entsprechend soll das Leitziel ‚Billstedt und Horn für Familien als Wohnstandort attraktiver zu gestalten - verbunden mit einem positiven Image - auch für den angestrebten Förderzeitraum von 2020 bis 2025 im Mittelpunkt der Gebietsentwicklung stehen!

 

Vor dem Hintergrund der Größe und Struktur des rdergebietes kann dieser Zielsetzung in besonderem Maße entsprochen werden. Wichtige Themen wie Wohnungsbau, Mobilität, Grün- und Freiraumentwicklung ebenso wie Bildung, Angebote der sozialen Infrastruktur sowie Kultur- und Imageförderung können sowohl strategisch als auch ganz konkret in den lokalen Strukturen (Quartiersebene) bearbeitet werden. Die Anlage gibt hierzu einen Überblick zum Zielsystem bezogen auf die in Rede stehenden Handlungsfelder.

 

 

Lokale Entwicklungsschwerpunkte bis 2025

 

Das Quartier Haferblöcken steht seit 2016 als Schwerpunktgebiet im Fokus der Stadtteilentwicklung in Billstedt/Horn. Mit einem umfassenden Beteiligungsverfahren Anfang 2016 startete der Entwicklungsprozess r das neue Wohnquartier Haferblöcken Ost, das für Geflüchtete und für den Allgemeinen Wohnungsmarkt zusammen konzipiert wurde. Ziel ist es, neben der Umsetzung eines maßstäblichen Städtebaus mit hochwertigem Wohnungsbau eine umfassende Quartiersentwicklung zu gewährleisten. Hierbei werden Themen der Integrationsarbeit und des Zusammenlebens unterschiedlicher Bewohnergruppen fokussiert. Das Quartier Haferblöcken wird weiterhin ein zentrales Schwerpunktquartier sein.

 

Im Zuge der Förderperiode bis 2025 wird eine erneute Schwerpunktsetzung für den Stadtraum Horner Geest mit einem angepassten Flächenumgriff angestrebt. Mit dem Werkstattverfahren ‚Zukunftsbild Stadtraum Horner Geest 2030 wird aktuell unter Beteiligung einer breiten Öffentlichkeit ein Rahmen für weit reichende städtebauliche und freiraumplanerische Neuplanungen erarbeitet. Daraus abgeleitete einzelne Planungen und Vorhaben sollen mittelfristig sowohl im Rahmen von Verfahren der Bauleitplanung als auch unterstützend durch eine umfassende Quartiersentwicklung realisiert werden.

 

Die beiden Sanierungsgebiete mmelmannsberg (Billstedt S3) und Billstedt-Zentrum werden mit jeweils eigener Förderkulisse weiter bearbeitet.

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bearbeitung: steg Hamburg mbH; Plangrundlage: LGV Hamburg

Gebiet „Billstedt/Horn“ mit Schwerpunktgebieten (seit 2005) © Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung

 

Petitum/Beschluss

Der Stadtplanungsausschuss wird auf Basis der laufenden Bearbeitung der IEK-Fortschreibung seitens des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung um Kenntnisnahme und Bekräftigung der angestrebten Gebietsverlängerung als RISE-Fördergebiet bis 2025 gebeten.

 

 

gez. Michael Mathe

 

 

Anlage: Handlungsfelder und Zielsystem Billstedt/Horn 2020-2025 (Stand Dezember 2020)

 

 

  1. Soziales / Inklusion (Kinder, Jugendliche, Familien, Seniorinnen und Senioren,  Menschen mit Behinderungen)

(vormals „Soziale Situation und Gesunde Lebenswelten“)

  • Ziel 1.1: Wir entwickeln adäquate soziale Unterstützungssysteme und neue Quartierszentren, um insbesondere Kinder, Jugendliche und Familien besser zu erreichen.
  1. Gesundheit

(vormals „Soziale Situation und Gesunde Lebenswelten“)

  • Ziel 2.1: Wir schaffen gesunde Lebenswelten durch vielfältige Programme zur Gesundheitsförderung und Prävention sowie über Netzwerke zwischen Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Sportvereinen, Gesundheitseinrichtungen und Beratungsstellen.

3. Städtebauliche Strukturen

(vormals „Städtebauliche Strukturen und Wohnen“)

  • Ziel 3.1: Wir entwickeln nachhaltige, durchmischte Siedlungsstrukturen und berücksichtigen bei städtebaulichen Planungen das Leitbild der ‚kompakten Stadt sowie das Senatskonzept ‚Stromaufwärts an Elbe und Bille‘.
  • Ziel 3.2: Wir entwickeln Stadtteil- und Quartierszentren zu attraktiven Stadträumen und besonderen Anziehungspunkten für alle Generationen und Kulturen. Wir stärken hierbei auch die Einzelhandelszentren und bewegen neue Konzepte der Nahversorgung.
  • Ziel 3.3: Wir beziehen erhaltenswerte Strukturen, prägende Bauten und insbesondere Denkmäler in die Stadtentwicklung aktiv ein.
  1. Wohnen / lokaler Wohnungsmarkt / Wohnungswirtschaft

(vormals „Städtebauliche Strukturen und Wohnen“)

  • Ziel 4.1: Wohnungsneubau ist ein wichtiger Baustein einer Strategie zur Stabilisierung und Stärkung von Stadtteilen, indem neue Bewohnergruppen und stabilisierende Milieus angesprochen werden.
  • Ziel 4.2: Wir verleihen monotonen Wohnquartieren durch zeitgemäße Um- und Neubauten und die Neugestaltung des Wohnumfeldes für Alt und Jung einen eigenen Charakter und entwickeln nachhaltige Konzepte für Neu- und Umbau sowie für die Modernisierung von Wohnungen und Wohngebäuden.
  • Ziel 4.3: Wir erhalten preiswerten Wohnraum und schaffen zeitgemäße Wohnangebote für alle Familienformen und Wohnungsteilmärkte analog des ‚Vertrages für Hamburg‘.

5. Mobilität

  • Ziel 5.1: Wir machen mobil durch ein optimiertes ÖPNV-Angebot sowie ein attraktives Fußwegenetz.
  • Ziel 5.2: Wir stärken v. a. den Radverkehr in Billstedt und Horn durch die Umsetzung des vorgelegten Radverkehrskonzeptes.
  • Ziel 5.3: Wir entwickeln Maßnahmen zur Senkung der Lärmbelastung, für die Verkehrsberuhigung sowie die Verkehrsvermeidung in Wohnquartieren und Ortszentren.

6. Kultur im Stadtteil

(vormals „Kultur und Freizeit“)

  • Ziel 6.1: Wir begeistern mit innovativen Kunst- und Kulturprojekten, die auch Imagewerbung für unsere Stadtteile sind.

7. Sport und Freizeit

(vormals „Kultur und Freizeit“)

  • Ziel 7.1: Wir schaffen ein vielseitiges Sport- und Freizeitangebot für Alt und Jung.

8. Klimaschutz / Klimaanpassung / Grüne Infrastruktur

(vormals „Natur und Stadtgrün“)

  • Ziel 8.1: Wir erhalten und schützen die naturnahen Gebiete und entwickeln sie entsprechend ihrer Potenziale.
  • Ziel 8.2: Wir verbinden unsere attraktiven Naherholungsgebiete zu einem grünen Wegenetz für alle Generationen. Dabei beziehen wir die Planungen zur Landschaftsachse Horner Geest mit ein.

9. Bildung

  • Ziel 9.1: Wir entwickeln Strukturen für bessere Bildungschancen und schaffen starke Bildungsnetzwerke für das lebenslange Lernen.

10. Integration von Menschen mit Migrationshintergrund

(vormals „Zusammenleben“)

  • Ziel 10.1: Wir heen Menschen jedweder Herkunft in Billstedt/Horn willkommen.

 

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Lokalisation Beta
Billstedt Borgfelde Hammerbrook Rothenburgsort

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