22-1486

Städtebauliche Erhaltungsverordnungen gemäß §172, Absatz 1, Nr. 1 BauGB Hamm, Horn, Borgfelde

Vorlage öffentlich

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17.12.2020
02.12.2020
Sachverhalt

 

Der Stadtplanungsausschuss hat in seiner Sitzung am 02.12.2020 der Feststellung der städtebaulichen Erhaltungsverordnungen für Hamm und Horn zugestimmt. Zur Erhaltungsverordnung Borgfelde wurde zur Kenntnis gegeben, dass es nach dem Feststellungsverfahren (Beschluss der Bezirksversammlung Drs. Nr. 21-4842) einen Ausfertigungsfehler gab, welcher in einem ergänzenden Verfahren nach § 214 BauGB zu heilen ist.

 

Es ist beabsichtigt für die Bereiche Hamm und Horn die städtebauliche Erhaltungsverordnung festzustellen.

 

Nicht  nur im Bezirk Hamburg- Mitte sind die Backsteingebiete einem erheblichen Veränderungsdruck in Bezug auf Wärmedämmmaßnahmen an den Außenfassaden ausgesetzt, wie zahlreiche gedämmte Backsteinbauten belegen. Dabei besteht die Gefahr, dass die städtebauliche Eigenart dieser Gebiete negativ beeinträchtigt wird.  Nicht zuletzt die Diskussion um die Bebauung Am Elisabethgehölz zeigt, dass ohne Denkmal- oder Erhaltungsschutz die Instrumente der Stadt im Umgang mit markanter, historischer Bausubstanz nicht ausreichen, um eine hinreichende Einwirkmöglichkeiten im Genehmigungsverfahren sicherzustellen. Erhaltungsverordnungen eröffnen dabei die Möglichkeit, im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens Einfluss auf die städtebauliche Entwicklungen zu nehmen mit dem Ziel, die städtebauliche Ortspersönlichkeit der Erhaltungsgebiete zu bewahren.

 

Der Erhebung der Backsteingebiete der Freien und Hansestadt Hamburg folgten Untersuchungen mit dem Ziel, aus dem Backsteinbestand die schützenswerten Gebiete zu bestimmen und zur Erhaltung vorzuschlagen. Im Rahmen des Bündnisses für das Wohnen in Hamburg[1] wurden im Juni 2016 zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und den Wohnungsverbänden Vereinbarungen zum Erhalt von Backsteingebieten getroffen. Im Bezirk Hamburg- Mitte waren dabei aus den vorgeschlagenen drei, nämlich Borgfelde, Hamm und Horn für die Aufstellung von Verordnungen ausgewählt worden.

 

Für Hamm bzw. Horn soll die Feststellung der städtebaulichen Erhaltungsverordnung erwirkt werden.

 

Die Zustimmung zur Erhaltungsverordnung Oberes Borgfelde durch die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen ist nicht formgerecht erfolgt. Deshalb erscheint es angeraten, dass das Feststellungsverfahren aus Gründen der Rechtssicherheit erneut durchgeführt wird.

 

 

Anlage

  • Erläuterungen zu den städtebaulichen Erhaltungsgebieten

 

Erläuterungen zu den städtebaulichen Erhaltungsgebieten

Die Backsteingebiete der 1920er und 1930er Jahre in Hamm und Horn waren städtebaulich als Hof- und Zeilenanlagen in Backstein errichtet und im 2. Weltkrieg stark zerstört worden. Aufgrund ihrer anerkannten städtebaulichen Qualität gehörten sie, mit ebenfalls in der Zwischenkriegszeit errichteten Quartieren im Bezirk Hamburg- Nord Jarrestadt, Dulsberg und Barmbek- Nord zu den ersten, die nach dem Krieg wieder aufgebaut werden sollten.

 

Die bis heute vorhandene städtebaulich wirksame backsteinerne Ortspersönlichkeit von Hamm und Horn rechtfertigt einen umfassenden Erhaltungsschutz. Zusätzlich sollen auch jeweils die städtebaulich arrondierenden  Backsteinbereiche unter Erhaltungsschutz gestellt werden. In diesen Gebieten ist trotz der kriegsbedingten Zerstörung der ursprünglichen Backsteinbebauung eine besondere städtebauliche Qualität in einer bis heute überwiegend geschlossenen, backsteinernen Ortspersönlichkeit ausgeprägt.

 

Hamm

Das Erhaltungsgebiet in Hamm liegt zwischen Bahntrasse nach Ahrensburg im Norden und dem Mittelkanal im Süden bzw. dem Straßenverlauf Peterkampsweg/ Stoeckhardtstraße im Westen und der Güterumgehungsbahn im Osten. Im Norden und Osten folgt die Grenze den Bahntrassen und verläuft über Schurz-Allee- Nord, Eiffestraße und Rückersbrücke bis zum Mittelkanal. Die westliche Grenze folgt im mäandrierenden Verlauf von Norden nach Süden den Straßen Peterskampweg,  Griesstraße, Schulenbeksweg, Sievekingdamm, Moorende, Hammer Steindamm sowie Carl- Petersen- Straße, bis sie mittig den Gebäudeblock zwischen Ohlendorffstraße und der Straße Dorfgang schneidet und parallel der Hammer Landstraße verläuft, am Wichernsweg nach Süden abknickt und nach Westen entlang Droopweg, Hübbesweg, Dobbelersweg, Osterbrook, Eiffestraße und am Borstelmannsweg bis zum Mittelkanal geführt wird.

 

Innerhalb dieser Grenzen sollen wesentliche Teile der im Bezirk Mitte befindlichen so genannten Entwicklungsgebiete geschützt werden, die während der 1920 und 1930er Jahre unter der Regie des im Hamburg städtebaulich vor allem während der Zwischenkriegszeit ab 1918 bis 1933 wirkenden Oberbaudirektor Fritz Schumacher  vorwiegend im Stil des Neuen Bauens konzipiert worden waren.

 

Nach der Zerstörung im Zweiten Weltkrieg wurden die Backsteinsiedlungsbauten teils rekonstruiert, teils wieder- aber auch neu aufgebaut. Die in einer übergeordneten, städtebaulichen Struktur von Hof- und Zeilenanlagen organisierte bauliche Kubatur ist in expressionistischer bis schlichter Formensprache gestaltet. In ihrer Gesamtheit bilden diese Merkmale die städtebaulich wirksame backsteinerne Ortspersönlichkeit des Gebiets aus.

 

Horn

Das Erhaltungsgebiet Horn liegt südlich der Horner Rennbahn und nördlich der Horner Geestkante. Es wird  von Norden nach Westen durch einen, in etwa mittig zwischen Tribünenstraße und Sebastiangasse beginnenden Grenzverlauf bestimmt, der nach Süden die Sievekingsallee und den Horner Weg schneidet, bis zur Straße Raues Haus verläuft und das Gebiet im Südwesten durch Hertogestraße und Horner Landstraße bis zur Washingtonallee begrenzt. Im Osten verläuft die Grenze entlang Rennbahnstraße, Meurerweg, Sandkampweg und folgt bis zur Straße Vierbergen, zwischen den Haltestellen Horner Rennbahn im Norden und Legienstraße im Süden, dem Grünzug über der unterirdischen U- Bahntrasse bzw. der Washingtonallee nach Süden bis zur Horner Landstraße.

 

Neben der Trabrennbahn war Horn vor allem durch die von Pastor Wichern 1833 gegründete soziale Einrichtung für verelendete Großstadtkinder, das Rauhe Haus bekannt. Der Bereich des geplanten Erhaltungsgebietes war bis in die Zwischenkriegszeit durch Kleingärten, landwirtschaftlich genutzte Flächen und eine überwiegend dörfliche Bebauungsstruktur geprägt.

 

Während des Dritten Reichs war im Umfeld des als Anfangszeichen der Autobahn nach Berlin geplanten Horner Kreisels eine, ursprünglich durch Fritz Schumacher projektierte Wohnsiedlung als östlicher Stadteingang Hamburgs errichtet worden. Zwar wurde dabei das städtebauliche Prinzip der Weimarer Republik teils unter stilistischer Modifikation in Richtung Traditionalismus im Baustil ausgeführt.

 

Nach dem Krieg wurden in beiden Erhaltungsgebieten die Entwicklungsgebiete der 1920er und 1930er Jahre nach den städtebaulichen Reformkriterien der Zwischenkriegszeit, jedoch in städtebaulicher und architektonischer Formensprache der 1950er und 1960er Jahre erweitert sowie örtlich um Hochhausbaufomen ergänzt.

 

Borgfelde

Der Bereich “Oberes Borgfelde“ zwischen Bahntrasse nach Ahrensburg im Norden, Bürgerweide im Süden und der Straße Am Landwehrplatz im Osten gelegen, stellt den Kern einer ehemals besonders stark ausgeprägten Ansiedlung von backsteinernen, gründerzeitlichen Wohnstiften dar. Von diesen Strukturen sind heute, vor allem im Westen des Gebietes noch verschiedene Stiftsbauten, die zum Teil denkmalgeschützt sind, erhalten. Bis zur Zerstörung des Quartiers im Jahre 1943 war im Osten des Gebietes eine eng bebaute städtebauliche Gemengelage gründerzeitlicher Verdichtungsprozesse vorhanden, von der heute nichts mehr überliefert ist. Der genossenschaftliche Wohnungsbau aus der Zwischenkriegszeit an der ehemaligen Straße Am Landwehrplatz wurde nach dem Krieg nach Westen durch weitere genossenschaftliche Wohnungsbauten in Backstein auf dem Baugrund zerstörter Stiftsbauten erweitert, der an die Stadt zurückgegeben worden war.

 

Insgesamt stellt das Quartier nicht nur in Bezug auf eine überwiegend noch geschlossene, backsteinerne Ortspersönlichkeit sondern auch auf die Kumulation von Wohnformen, die im Verlauf von fast 150 Jahren zunächst seitens privater, später genossenschaftlicher Akteure mit städtischer Unterstützung umgesetzt wurden und die z.T. bis heute auf die Schaffung und Verbesserung prekärer Wohnsituationen finanziell und sozial beeinträchtigter Bevölkerungsgruppen ausgerichtet ist, ein nicht nur für den Bezirk Hamburg- Mitte sondern auch für Hamburg bedeutsames Zeugnis eines zeitlich ungebrochenen, sozial ausgerichteten Wohnungsbaus dar.

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird gebeten, den Beschluss des Stadtplanungsausschuss zu bestätigen.