Bebauungsplan-Entwurf Horn 46 "Doppelrennbahn" Zustimmung zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens
Die Trabrennbahn in Hamburg-Bahrenfeld und die Galopprennbahn in Hamburg-Horn sind traditionsreiche Hamburger Sportstätten mit internationalem Ruf und haben für die Pferdezucht in Norddeutschland eine große Bedeutung.
Bereits seit vielen Jahren besteht die Zielsetzung, für beide Pferdesportarten eine attraktive und zukunftsweisende Doppelrennbahn auf dem Gelände der bestehenden Galopprennbahn im Stadtteil Horn zu realisieren. Nachdem vorhergehende Projektierungen aus unterschiedlichen Gründen nicht verwirklicht werden konnten, haben der Hamburger Renn Club e.V. (HRC), der Hamburger Traber-Zentrum e.V. (HTZ) und die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) 2018 das Projekt wieder aufgenommen.
Eine in 2018 erstellte Durchführbarkeitsstudie hat die grundsätzliche Machbarkeit des Projekts testiert. In Abstimmung zwischen der Senatskanzlei, der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, der Behörde für Umwelt und Energie, der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation, der Behörde für Kultur und Medien und dem Bezirksamt Hamburg-Mitte wurde auf dieser Basis geprüft, wie eine solche Doppelrennbahn unter Berücksichtigung städtischer Interessen geplant und realisiert werden kann.
Der HRC e.V. und der HTZ e.V. haben für das Projekt auch als Ausdruck ihrer Zusammenarbeit die gemeinsame Pferdezentrum Horner Rennbahn GmbH (PHR) gegründet und beabsichtigen, das Projekt jeweils unter Berücksichtigung der für ihren Pferdesport spezifischen Belange gemeinsam zu entwickeln.
Die Planung erfolgt vor dem Hintergrund, dass die FHH mit der Science City Hamburg Bahrenfeld auf dem Gelände der dortigen Trabrennbahn einen neuen Stadtteil mit dem Schwerpunkt Wissenschaft und Forschung sowie Wohnungsbau plant. Die Realisierung soll im Jahr 2023 starten.
Das Projekt Doppelrennbahn ist Bestandteil der Koalitionsvereinbarung vom 02.06.2020. Dort wird festgehalten: „Mit den Vereinen des Galopp- und Trabrennsports muss zügig eine Verständigung über den Bau einer Doppelrennbahn in Horn auf Basis der gedeckelten Zuwendung in Höhe von 30 Mio. € erfolgen. Die entsprechenden planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau der Doppelrennbahn in Horn werden gemeinsam mit dem Bezirk Hamburg-Mitte im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens geschaffen“.
Zwischen der FHH und der PHR GmbH sowie den beteiligten Pferdesportvereinen wurde am 05.06.2020 ein Letter of Intent (LoI) unterzeichnet. Darin heißt es u.a. „Die weitere Planung durch den Bauherrn PHR erfolgt auf der Grundlage eines noch durch die FHH aufzustellenden Bebauungsplanverfahrens im Bezirk Hamburg-Mitte, das eine umfassende Beteiligung der Horner Bürgerinnen und Bürger vorsehen wird. Ziel hierbei ist, dass entsprechende Teile der Fläche weiterhin öffentlich zugänglich bleiben und durch geeignete – vom Projekt einer Doppelrennbahn gesonderte – Maßnahmen der FHH in der Zukunft einen attraktiveren Erholungswert als bisher bieten. Für die bestehende soziale Einrichtung ist durch die Stadt eine Perspektive zu schaffen.“
Nachdem nunmehr wichtige Rahmenbedingungen geklärt werden konnten und dennoch grundlegende Fragestellungen weiter bearbeitet werden müssen, soll nun seitens des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung das Bebauungsplanverfahren eingeleitet werden.
Lage des Plangebiets
Das Plangebiet befindet sich im Norden des Stadtteils Hamburg-Horn. Es liegt zwischen der Rennbahnstraße im Westen, der Autobahn A 24 im Norden, den Tennis- und Hockeyplätzen des Marienthaler Tennis- und Hockey-Club e.V. im Osten und dem Einkaufszentrum Horn mit der U-Bahn Station Horner Rennbahn im Süden. Östlich angrenzend befinden sich Kleingärten. Im weiteren Verlauf ist das Plangebiet von Wohngebieten umgeben. Nördlich der Autobahn beginnt der Bezirk Wandsbek mit dem Stadtteil Marienthal. Das Plangebiet besitzt eine sehr gute Verkehrsanbindung mit der A 24 und der Rennbahnstraße für den Individualverkehr sowie eine sehr gute ÖPNV-Anbindung durch die U-Bahnstation Horner Rennbahn und diverse tangierende Buslinien. Es ist insgesamt circa 38 ha groß; die genaue Abgrenzung wird im weiteren Verfahren präzisiert.
Bestandssituation
Die Kernnutzung stellt die seit 1869 bestehende und über Hamburg hinaus bekannte Galopprennbahn mit Tribüne, Stallungen und diversen Nebengebäuden dar. Im westlichen Randbereich zur Rennbahnstraße befinden sich ein Hotel (Rennbahnstraße 90-92), die Tribüne (Rennbahnstraße 96) und eine Jugendherberge (Rennbahnstraße 100). Am Derbyweg im Norden befinden sich Stallungen. Die Tribüne und der Tunnel unter dem Geläuf stehen unter Denkmalschutz. Kern der Nutzung ist das umlaufende Geläuf und öffentlichen Grünflächen am Rande und innerhalb des Geläufs, teilweise mit Fuß- und Basketballfeldern sowie Kinderspielflächen. Im Geläuf gegenüber der Tribüne befinden sich Nebengebäude mit dem Spielhaus Horner Rennbahn - Kinder und Jugend(T)raum e.V., einem Wettbüro, einer Gaststätte, weiteren Ställen und einer Minigolfbahn. Im Nordwesten der Rennbahnstraße befindet sich ein Hundeverein mit Vereinsheim. Südlich angrenzend befindet sich der öffentliche Park mit wertvollem Solitärbaumbestand, weiten Gras- und Staudenflächen und einem Teich (geschütztes Biotop). Entlang der Straße Bei den Tennisplätzen erstrecken sich Sportanlagen mit einer denkmalgeschützten Sporthalle sowie einer Reihe von Tennisplätzen sowie Grassportflächen z.B. für Hockey, die nicht mehr zum Plangebiet gehören.
Ziel der Planung und Gesamtkonzept
Die Planung für eine innovative und zukunftsträchtige Doppelrennbahn erfolgt im Bewusstsein, dass die Fläche der Horner Rennbahn auch eine wichtige Grün- und Erholungsfunktion für die Bürgerinnen und Bürger von Horn hat, die im Zuge der Umgestaltung der grundsätzlich erhalten bleiben und neu gestaltet werden soll. Außerdem gibt es auf der Fläche mit dem Spielhaus Horner Rennbahn eine seit vielen Jahren bestehende soziale Einrichtung für den Stadtteil, die es zu berücksichtigen gilt. Die unter Denkmalschutz stehende Zuschauertribüne und der Tunnel zum Infield des Galoppergeläufs benötigen besondere Aufmerksamkeit.
Weitere Ziele des Bebauungsplanverfahrens sind neben der planungsrechtlichen Ermöglichung und Absicherung einer zukunftsorientierten Doppelrennbahn und für die Öffentlichkeit nutzbare Grünflächen auch die Absicherung des bestehenden Hotel- und Jugendherbergsstandorts.
Die Trabrennbahn wird innerhalb des bestehenden Geläufs der Galopprennbahn im nördlichen Bereich angeordnet. Damit soll ein möglichst großer zusammenhängender Anteil des öffentlichen Parks im Süden für eine Neuanlage und Neugestaltung erhalten bleiben. Der Trabrennbahn zugeordnet werden eine eigene Tribüne und u.a. Nebengebäude für etwa 150 Stallungen, einen Betriebshof mit Außenlagerfläche, einen Führring, eine Waage, ein Servicegebäude und ein „Marktplatz“.
Die bestehende Tribüne der Galopprennbahn soll nach heutigem Projektstand erhalten und instandgesetzt werden. Circa 60 Stallungen im Nordwesten der Rennbahn werden ebenfalls erhalten. Auf den hier angrenzenden Flächen entsteht eine neue Stellplatzanlage mit Anbindung an die Rennbahnstraße. Das Spielhaus Horner Geest soll ortsnah in das westlich angrenzende Wohngebiet bei der Grundschule Horn verlagert werden.
Der öffentliche Park im Südteil des Plangebietes soll von insgesamt circa 15 ha auf rund 7,0 ha verkleinert werden. Im Bebauungsplan-Verfahren ist zu klären, ob und unter welchen Bedingungen der Innenbereich der geplanten Trabrennbahn in einer Größe von etwa 4,6 ha ebenfalls für die Öffentlichkeit nutzbar sein kann. Ein bestehendes Biotop mit dem Teich im Inneren der Galoppbahn muss teilweise angepasst bzw. verlagert werden, da das Trabergeläuf dieses gemäß derzeitiger Planung schneidet.
Die Doppelrennbahn wird im Nordwesten über die Rennbahnstraße erschlossen. Das gilt auch für die Jugendherberge, die Tribüne und das Hotel. Die Wegeverknüpfungen für Fußgänger*innen und Fahrradfahrer*innen nach Süden und Osten werden im weiteren Verlauf der Planung bestimmt.
Der Konzeptplan wird derzeit überarbeitet und muss noch zwischen der PHR und Hamburg abgestimmt werden. Er stellt insofern einen vorläufigen Stand der Planung dar.
Im direkten Anschluss an die Horner Rennbahn wird derzeit das Werkstattverfahren „Zukunftsbild Stadtraum Horner Geest 2030“ ausgelobt vom Bezirksamt Hamburg-Mitte und der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen mit fünf eingeladenen Planungsteams durchgeführt. Im Zusammenhang mit der geplanten Verlängerung der U-Bahn-Linie U4 sollen in den nächsten Jahren bis zu 3.100 neue Wohnungen auf der Horner Geest entstehen. Das „Zukunftsbild Stadtraum Horner Geest 2030“ soll bestehende und zukünftige Planungen in einem Gesamtbild zusammenführen. Ziel ist, die vorhandenen Qualitäten zu einem urbaneren und vielfältigeren Stadtteil weiterzuentwickeln, der zugleich grün und bezahlbar bleiben soll. Die öffentliche Abschlusspräsentation ist für den Februar 2021 vorgesehen. Inhalt des Werkstattverfahrens ist u.a. eine Projektierung von neuem Wohnungsbau im südöstlichen Anschluss an das Gelände der Rennbahn.
Geltendes Planungsrecht
Geltendes Planungsrecht stellt der Baustufenplan Horn vom 14.01.1955 dar. Für das Plangebiet gilt die Festsetzung „Grünfläche (Außengebiet)“ mit den Bezeichnungen „Horner Rennbahn“ und „Gemeinweide Rennbahn“.
Zur Umsetzung der Gesamtplanung ist zwingend neues Planungsrecht erforderlich. Hierfür wird seitens des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung die Aufstellung eines Bebauungsplans mit der Bezeichnung Horn 46 „Doppelrennbahn“ verfolgt. Der Bebauungsplan soll als Angebotsbebauungsplan mit integriertem Umweltbericht im vollumfänglichen Verfahren aufgestellt werden.
Der Bebauungsplan-Entwurf Horn 46 „Doppelrennbahn“
Für die Geläufe, Baukörper-, Publikums- und Funktionsflächen der Doppelrennbahn selbst wird ein Sondergebiet „Pferdesport“ festgesetzt. Das bestehende Hotel und die Jugendherberge sollen entsprechend ihrer Funktion planungsrechtlich durch die Festsetzungen Fläche für Gemeinbedarf (Jugendherberge) bzw. Kerngebiet „MK“ (Hotel) gesichert werden. Die öffentlich zugänglichen Nutzungen sollen als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Parkanlage FHH“ festgesetzt werden. Die Stellung und Kubatur der geplanten Gebäude wird mit Baulinien sowie Gebäudehöhen bezogen auf Normalhöhennull (NHN) definiert. Die öffentlichen Straßen werden als Straßenverkehrsflächen festgesetzt.
Der Bebauungsplan-Entwurf selbst ist ein erster Vorentwurf und wird in der weiteren Bearbeitung angepasst und konkretisiert werden. So sind z.B. noch keine Bauköperstellungen dargestellt. Auch die Plangebietsabgrenzung kann noch entsprechend den Anforderungen im weiteren Verfahren angepasst werden. Die Schraffur im Innern der Trabrennbahn bedeutet, dass die Zugänglichkeit und Nutzung des Innenfeldes für die Öffentlichkeit außerhalb der Renn- Trainings- und Wartungszeiten noch geprüft wird.
Flächennutzungsplan und Landschaftsprogramm
Im Flächennutzungsplan gilt für das Plangebiet die Darstellung „Grünfläche“ mit der Kennzeichnung „Sportanlage“ sowie „Jugendherberge“. Das Geläuf der Galopprennbahn und der Gehölzgraben sowie Wasserflächen sind gekennzeichnet.
Das Landschaftsprogramm stellt für das Plangebiet „Grünanlage, eingeschränkt nutzbar“ mit dem Entwicklungsbereich „Naturhaushalt“ sowie der Landschaftsachse Horner Geest dar. Weitere Kennzeichnungen lauten „Bezirkspark“ und „Schutz oberflächennahen Grundwassers / Stauwassers“. Das Geläuf der Galopprennbahn und der Gehölzgraben sowie Wasserflächen sind dargestellt.
Der Bebauungsplan kann damit aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden.
Gutachten / Untersuchungen
Die städtebauliche Neuordnung des gesamten Plangebietes stellt angesichts der komplexen Rahmenbedingungen und Anforderungen eine besondere Herausforderung dar. Vor diesem Hintergrund lässt das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung im weiteren Planungsprozess folgende Fachgutachten erstellen:
Die Erforderlichkeit weiterer evtl. notwendiger Gutachten wird in der behördlichen Grobabstimmung und im sog. Scoping-Termin geklärt.
Besondere Klärungsbedarfe
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens sind insbesondere folgende Fragestellungen zu klären:
Im Kontext der weiter zu klärenden Fragestellungen bittet das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung um Zustimmung zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Horn 46. Zu wesentlichen Änderungen am räumlichen Geltungsbereich, zu den Rahmenbedingungen und den planerischen Inhalten wird das Fachamt im Stadtplanungsausschuss berichten.
Auf Basis der Vorlage und des Bebauungsplan-Vorentwurfs des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung wird um Zustimmung zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Horn 46 (Doppelrennbahn) gebeten.
gez. Michael Mathe
Anlagen: