22-1447.1

Aufteilung der Rahmenzuweisungen für das Haushaltsjahr 2021/2022 gemäß § 41 Abs. 2 BezVG (Beratung in den Ausschüssen)

Vorlage öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
17.12.2020
16.12.2020
10.12.2020
03.12.2020
02.12.2020
26.11.2020
23.11.2020
Sachverhalt

In den Einzelplänen der Fachbehörden werden gemäß § 37 BezVG Rahmenzuweisungen (RZ) für die vom Senat bestimmten Bezirksaufgaben mit Gestaltungsspielraum veranschlagt. Bei diesen Aufgaben können die Bezirksämter den Mitteleinsatz überwiegend selbst bestimmen.

Die von den Fachbehörden vorgesehenen Gesamtvolumina für eine RZ werden nach Schlüsseln auf die Bezirksämter verteilt. Die Bezirksamtsleitung und Bezirksversammlung wurden im Rahmen des Haushaltsplan-Aufstellungsverfahrens im November/Dezember 2019 zu den einzelnen Schlüsseln angehört. Die Verteilung wurde vom Senat im Rahmen der Drucksache zum Haushaltsplan-Entwurf 2021/2022 in seinen Haushaltsberatungen im Oktober 2020 beschlossen. Eine gesonderte Schlüsseldrucksache gibt es nicht mehr.

 

Über die Verwendung der RZ entscheidet entsprechend § 41 Abs. 2 BezVG die Bezirksversammlung (Feinspezifikation). Die Vorschläge des Bezirksamtes zur Aufteilung der RZ sind als Anlagen beigefügt. Sie basieren auf dem bisherigen Planungsstand zum Haushaltsvoranschlag 2021/2022 und den Ergebnissen des Haushaltsjahres 2019.

Die Feinspezifikation ist unabhängig von der vorläufigen Haushaltsführung zu Beginn des Jahres 2021.

 

Im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung können bis zum Beschluss der Bürgerschaft über den Haushaltsplan 2021/2022 keine neuen Maßnahmen begonnen werden. Außerdem können die Ermächtigungen aus den Zuweisungen grundsätzlich basierend auf den Ansätzen des Vorjahres (2020) nur bis zu 75% in Anspruch genommen werden. Soweit der geplante Ansatz 2021 niedriger ist als der Ansatz 2020, ist der Ansatz 2021 als Maßstab für die maximale Verwendung der Ermächtigungen zugrunde zu legen.

 

Der Hauptausschuss hat die Vorlage Drs. 22-1447 anstelle der Bezrksversammlung zur Beratung und Abgabe einer Beschlussempfehlung in die Fachausschüsse überwiesen, die etwaige Änderungsvorschläge in die Sitzung der Bezirksversammlung am 17.12.2020 einbringen können.

Die Schlüsselvorschläge der Fachbehörden sind als Anlagen entsprechend den Fachausschüssen zugeordnet und gekennzeichnet.

 

 

 

Ergebnis aus dem Jugendhilfeausschuss am 23.11.2020:

Der Ausschuss verzichtet auf eine Beratung und stimmt der Vorlage einstimmig zu.

 

Ergebnis aus dem Ausschuss für Stadtnatur und Umwelt am 26.11.2020:

Der Ausschuss stimmt der Vorlage mit dem Hinweis einstimmig zu, dass die Mittelansätze nicht gänzlich auskömmlich sind und sich der Ausschuss für eine nachhaltige und dauerhafte Erhöhung in der Zukunft ausspricht.

 

Ergebnis aus dem Stadtplanungsausschuss am 02.12.2020:

Der Ausschuss stimmt der Vorlage einstimmig zu.

 

Ergebnis aus dem Ausschuss für Musik, Kultur und Kreatives am 03.12.2020

Der Ausschuss nimmt die Vorlage mit dem Hinweis zur Kenntnis, dass die Mittelansätze grundsätzlich nicht auskömmlich sind und sich der Ausschuss für eine nachhaltige und dauerhafte Erhöhung in der Zukunft ausspricht.

Der Ausschuss beschließt stattdessen einstimmig, dass sich der Bezirksamtsleiter bei der federführenden Behörde für eine Erhöhung der Rahmenzuweisung einsetzen soll.

 

Ergebnis aus dem Ausschuss für Sozialraumentwicklung am 10.12.2020

Der Ausschuss stimmt der Vorlage - bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE - einstimmig mit dem Hinweis zu, dass die Mittelansätze nicht auskömmlich sind.

 

Ergebnis aus dem Ausschuss für Mobilität am 16.12.2020

Der Ausschuss stimmt der Vorlage mit dem Hinweis einstimmig zu, dass die Mittelansätze nicht gänzlich auskömmlich sind und sich der Ausschuss für eine nachhaltige und dauerhafte Erhöhung in der Zukunft ausspricht.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Um Bestätigung der o.g. Beschlussempfehlungen sowie um Beschlussfassung über der den Ausschuss für Musik, Kultur und Kreatives betreffenden Rahmenzuweisungen wird gebeten.

 

 

 

Anhänge