22-1447

Aufteilung der Rahmenzuweisungen für das Haushaltsjahr 2021/2022 gemäß § 41 Abs. 2 BezVG

Vorlage öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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19.11.2020
Sachverhalt

In den Einzelplänen der Fachbehörden werden gemäß § 37 BezVG Rahmenzuweisungen (RZ) für die vom Senat bestimmten Bezirksaufgaben mit Gestaltungsspielraum veranschlagt. Bei diesen Aufgaben können die Bezirksämter den Mitteleinsatz überwiegend selbst bestimmen.

Die von den Fachbehörden vorgesehenen Gesamtvolumina für eine RZ werden nach Schlüsseln auf die Bezirksämter verteilt. Die Bezirksamtsleitung und Bezirksversammlung wurden im Rahmen des Haushaltsplan-Aufstellungsverfahrens im November/Dezember 2019 zu den einzelnen Schlüsseln angehört. Die Verteilung wurde vom Senat im Rahmen der Drucksache zum Haushaltsplan-Entwurf 2021/2022 in seinen Haushaltsberatungen im Oktober 2020 beschlossen. Eine gesonderte Schlüsseldrucksache gibt es nicht mehr.

 

Über die Verwendung der RZ entscheidet entsprechend § 41 Abs. 2 BezVG die Bezirksversammlung (Feinspezifikation). Die Vorschläge des Bezirksamtes zur Aufteilung der RZ sind als Anlagen beigefügt. Sie basieren auf dem bisherigen Planungsstand zum Haushaltsvoranschlag 2021/2022 und den Ergebnissen des Haushaltsjahres 2019.

Die Feinspezifikation ist unabhängig von der vorläufigen Haushaltsführung zu Beginn des Jahres 2021.

 

Im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung können bis zum Beschluss der Bürgerschaft über den Haushaltsplan 2021/2022 keine neuen Maßnahmen begonnen werden. Außerdem können die Ermächtigungen aus den Zuweisungen grundsätzlich basierend auf den Ansätzen des Vorjahres (2020) nur bis zu 75% in Anspruch genommen werden. Soweit der geplante Ansatz 2021 niedriger ist als der Ansatz 2020, ist der Ansatz 2021 als Maßstab für die maximale Verwendung der Ermächtigungen zugrunde zu legen.

 

Es wird vorgeschlagen, dass der Hauptausschuss die Vorlage zur Beratung in die Fachausschüsse überweist, die eine Beschlussempfehlung für die Bezirksversammlung erarbeiten.

Über eventuelle Änderungen der Ansätze bei den RZ durch den Beschluss der Bürgerschaft zum Haushaltsplan 2021/2022 wird das Bezirksamt die Bezirksversammlung unterrichten.

 

Petitum/Beschluss

Um Überweisung in die Fachausschüsse wird gebeten.