Wahl des Jugendhilfeausschusses, hier: Wahl beratender Mitglieder gemäß § 3, Absatz 2, Nummern 1 bis 6 und 9 AG SGB VIII
Letzte Beratung: 19.09.2019 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 7.1.11
Gemäß § 3, Absatz 2 AG SGB VIII gehören dem Jugendhilfeausschuss als beratende Mitglieder an:
Nach Nummer 1: die Bezirksamtsleiterin oder der Bezirksamtsleiter oder eine von ihr oder ihm bestellte Vertretung:
Herr Falko Droßmann, Bezirksamtsleiter
Frau Sabine Wenzel, Leiterin des Dezernats Soziales, Jugend und Gesundheit
Nach Nummer 2: eine Bedienstete oder ein Bediensteter des Bezirksamtes, die oder der in der Jugendhilfe tätig ist und von der Bezirksamtsleiterin oder dem Bezirksamtsleiter bestellt wird:
Frau Petra Lill, Leiterin des Fachamtes Sozialraummanagement
Herr Martin Kloszowski, Leiter des Fachamtes Jugend- und Familienhilfe
Nach Nummer 3.a: je eine Vertreterin oder ein Vertreter der Evangelischen Kirchen:
Name aus datenschutzrechtlichen Gründen in der nicht öffentlichen und vertraulichen Anlage
Nach Nummer 3.b: je eine Vertreterin oder ein Vertreter der Katholischen Kirchen:
Name aus datenschutzrechtlichen Gründen in der nicht öffentlichen und vertraulichen Anlage
Nach Nummer 3.c: je eine Vertreterin oder ein Vertreter der Jüdischen Gemeinde in Hamburg
N.N.
Nach Nummer 4: eine Ärztin oder ein Arzt des Bezirksamtes:
Frau Ilona Ellerbrock, Leiterin des Fachamtes Gesundheit
Nach Nummer 5.a: je eine Vertreterin oder ein Vertreter der im Bezirk gelegenen staatlichen Schulen,
Name aus datenschutzrechtlichen Gründen in der nicht öffentlichen und vertraulichen Anlage
Nach Nummer 5.b: je eine Vertreterin oder ein Vertreter der Polizei:
Name aus datenschutzrechtlichen Gründen in der nicht öffentlichen und vertraulichen Anlage
Nach Nummer 6: eine Richterin oder ein Richter aus dem Bereich der Familien- oder Jugendgerichte:
Name aus datenschutzrechtlichen Gründen in der nicht öffentlichen und vertraulichen Anlage
Nach Nummer 9: eine Vertreterin oder ein Vertreter des Bezirkselternausschusses
Name aus datenschutzrechtlichen Gründen in der nicht öffentlichen und vertraulichen Anlage
Um Kenntnisnahme der beratenden Mitglieder nach § 3, Absatz 2, Nummern 1 bis 6 und 9 AG SGB VIII wird gebeten.
Anlage (nicht öffentlich und vertraulich)
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.