Wahl der beratenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses § 3 Abs. 2 Nr. 7, 8 und 10 i.V.m. § 6 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 AG SGB VIII
Letzte Beratung: 11.07.2024 Bezirksversammlung Ö 15.3
Dem Jugendhilfeausschuss gehören gemäß § 3 Abs. 2 AG SGB VIII als beratende Mitglieder
an:
Vertretung der Bezirksamtsleiterin |
Frau Wolf |
Bedienstete:r des Bezirksamtes, der:die in der Jugendhilfe tätig ist |
Herr Jez |
Vertretung der Evangelischen Kirche |
Noch nicht benannt |
Vertretung der Katholischen Kirche |
Noch nicht benannt |
Vertretung der Jüdischen Gemeinde in Hamburg |
Noch nicht benannt |
Vertretung der islamischen Religionsgemeinschaften DITIB-Landesverband Hamburg e. V., SCHURA Hamburg e. V. Rat der Islamischen Gemeinschaften in Hamburg, Verband der Islamischen Kulturzentren e. V., |
Noch nicht benannt |
Vertretung der Alevtischen Gemeinde Deutschland K. d. ö. R. |
Noch nicht benannt |
Ärzt:in des Bezirksamtes |
Noch nicht benannt |
Vertretung der im Bezirk gelegenen staatlichen Schulen |
Frau Kropp |
Eine Vertretung der Polizei |
Frau Löhr |
Ein:e Richter:in aus dem Bereich der Familien- und Jugendgerichte |
Herr Dr. Buhk |
Vertretung des Bezirkselternausschusses |
Noch nicht benannt |
Darüber hinaus sind die folgenden beratenden Mitglieder von der Bezirksversammlung zu
wählen:
ausländischen Kinder und Jugendlichen und ihrer Familien einbringt.
Vorschlagsberechtigt sind die im Bezirk wirkenden anerkannten Träger der freien Jugendhilfe und das Bezirksamt. Die zu wählenden Personen müssen im Bezirk wohnen oder im Bezirk in der Kinder- und Jugendhilfe tätig sein.
Folgende Vorschläge sind eingegangen:
Für eine in der Mädchenarbeit erfahrene Frau:
Für eine in der Jugendhilfe erfahrene Person, die die Erfahrungen und Interessen der
ausländischen Kinder und Jugendlichen und ihrer Familien einbringt:
Für eine in der Jugenarbeit erfahrene Person sind keine Vorschläge eingegangen.
:
Die Bezirksversammlung wird um Wahl einer in der Mädchenarbeit erfahrenen Frau sowie einer in der Jugendhilfe erfahrenen Person, die die Erfahrungen und Interessen der ausländischen Kinder und Jugendlichen und ihrer Familien einbringt, gebeten.
ohne
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