Wahl des Jugendhilfeausschusses, hier: Wahl beratender Mitglieder gemäß § 3, Absatz 2, Nummern 7, 8 und 10 AG SGB VIII
Gemäß § 3, Absatz 2 AG SGB VIII gehören dem Jugendhilfeausschuss als beratende Mitglieder an:
Nach Nummer 7: eine in der Mädchenarbeit erfahrene Frau,
Name aus datenschutzrechtlichen Gründen in der nicht öffentlichen und vertraulichen Anlage
Nach Nummer 8: eine in der Jugendhilfe erfahrene Person, die die Erfahrungen und Interessen der ausländischen Kinder und Jugendlichen und ihrer Familien einbringt
Namen aus datenschutzrechtlichen Gründen in der nicht öffentlichen und vertraulichen Anlage
Achtung: Es liegen zwei Vorschläge vor!
Nach Nummer 10: eine in der Jungenarbeit erfahrene Person
Namen aus datenschutzrechtlichen Gründen in der nicht öffentlichen und vertraulichen Anlage
Achtung: Es liegen zwei Vorschläge vor!
Alle vorgeschlagenen Personen sind in der Jugendhilfe im Bezirk Hamburg-Mitte tätig.
Die Bezirksversammlung wird gebeten, je eine Vertretung für die Personen nach § 3, Absatz 2, Nummern 7, 8 und 10 AG SGB VIII zu wählen.
Anlage (nicht öffentlich und vertraulich)