Beratende Mitglieder im Jugendhilfeausschuss gemäß § 3, Absatz 2, Nummern 1 bis 6 und 9 AG SGB VIII
Letzte Beratung: 21.11.2024 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 5.1.15
Gemäß § 3, Absatz 2 AG SGB VIII gehören dem Jugendhilfeausschuss als beratende Mitglieder an:
Nach Nummer 1: die Bezirksamtsleiterin oder der Bezirksamtsleiter oder eine von ihr oder ihm bestellte Vertretung:
Herr Ralf Neubauer, Bezirksamtsleiter
Herr Martin Rietz, Leiter des Dezernats Soziales, Jugend und Gesundheit
Nach Nummer 2: eine Bedienstete oder ein Bediensteter des Bezirksamtes, die oder der in der Jugendhilfe tätig ist und von der Bezirksamtsleiterin oder dem Bezirksamtsleiter bestellt wird:
Frau Petra Lill, Leiterin des Fachamtes Sozialraummanagement
Friedhelm von Czettritz und Neuhaus, kommissarischer Leiter des Fachamtes Jugend- und Familienhilfe
Nach Nummer 3.a: je eine Vertreterin oder ein Vertreter der Evangelischen Kirchen:
Frau Dorothea Frauböse
Nach Nummer 3.b: je eine Vertreterin oder ein Vertreter der Katholischen Kirchen:
N.N.
Nach Nummer 3.c: je eine Vertreterin oder ein Vertreter der Jüdischen Gemeinde in Hamburg
N.N.
Nach Nummer 3.d: je eine Vertreterin oder ein Vertreter der islamischen Religionsgemeinschaften DITIB-Landesverband Hamburg e. V., SCHURA Hamburg e. V. Rat der Islamischen Gemeinschaften in Hamburg, Verband der Islamischen Kulturzentren e. V.
N.N.
Nach Nummer 3.e: je eine Vertreterin oder ein Vertreter der Alevitischen Gemeinde Deutschland K.d.ö.R
N.N.
Nach Nummer 4: Frau Sabine Kerner, Leiterin der Abteilung Kinder- und Jugendgesundheitsdienst im Fachamt Gesundheit
Nach Nummer 5.a: je eine Vertreterin oder ein Vertreter der im Bezirk gelegenen staatlichen Schulen,
Herr Stephan Giese
Nach Nummer 5.b: je eine Vertreterin oder ein Vertreter der Polizei:
Bastian Kaspereit
Nach Nummer 6: eine Richterin oder ein Richter aus dem Bereich der Familien- oder Jugendgerichte:
Frau Ulrike Sohns-Dorff
Nach Nummer 9: eine Vertreterin oder ein Vertreter des Bezirkselternausschusses
N.N.
Um Kenntnisnahme der beratenden Mitglieder nach § 3, Absatz 2, Nummern 1 bis 6 und 9 AG SGB VIII wird gebeten.
Anlage (nicht öffentlich und vertraulich)
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