21-0051

Antrag auf einen Sitz für ein beratendes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII im Jugendhilfeausschuss

Beschlussvorlage öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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27.08.2019
Sachverhalt

In §3 (2) des Hamburgischen Gesetzes zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch Kinder- und Jugendhilfe (AG SGB VIII) ist festgelegt, dass den Jugendhilfeausschüssen als beratende Mitglieder angehören:

  • die Bezirksamtsleiterin oder der Bezirksamtsleiter oder eine von ihr oder ihm bestellte Vertretung,
  • eine Bedienstete oder ein Bediensteter des Bezirksamtes, die oder der in der Jugendhilfe tätig ist und von der Bezirksamtsleiterin oder dem Bezirksamtsleiter bestellt wird,
  • je eine Vertreterin oder ein Vertreter

a) der Evangelischen Kirchen,

b) der Katholischen Kirche,

c) der Jüdischen Gemeinde in Hamburg,

  • eine Ärztin oder ein Arzt des Bezirksamtes,
  • je eine Vertreterin oder ein Vertreter

a) der im Bezirk gelegenen staatlichen Schulen,

b) der Polizei,

  • eine Richterin oder ein Richter aus dem Bereich der Familien- oder Jugendgerichte,
  • eine in der Mädchenarbeit erfahrene Frau,
  • eine in der Jugendhilfe erfahrene Person, die die Erfahrungen und Interessen der ausländischen Kinder und Jugendlichen und ihrer Familien einbringt,
  • eine Vertreterin oder ein Vertreter des Bezirkselternausschusses nach § 25 Absatz 1 des Hamburger Kinderbetreuungsgesetzes vom 27. April 2004 (HmbGVBl. S. 211), geändert am 3. November 2004 (HmbGVBl. S. 395), in der jeweils geltenden Fassung,
  • eine in der Jungenarbeit erfahrene Person.

 

Die Bezirksversammlung kann weitere im Bezirk wohnende und in der Jugendhilfe erfahrene Frauen und Männer als beratende Mitglieder in den Ausschuss wählen. Frauen und Männer sollen zu gleichen Anteilen gewählt werden.

 

In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses Harburg am 09.01.2019 wurde zugestimmt, dass sich die beiden regionalen Arbeitsgemeinschaften nach § 78 zu einer bezirklichen Arbeitsgemeinschaft zusammenschließen und ein beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss entsenden können.

 

Hierzu ist es notwendig, dass die Bezirksversammlung in ihrer konstituierenden Sitzung einen zusätzlichen Platz für ein beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss beschließt  (siehe dazu Geschäftsordnung für den Jugendhilfeausschuss Harburg vom 03.09.2014).

 

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung beschließt, dass die bezirkliche Arbeitsgemeinschaft nach § 78 einen beratenden Sitz im Jugendhilfeausschuss Harburg erhält.