21-0010

Wahl der beratenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses § 3 Abs. 2 Nr. 7, 8 und 10 i.V.m. § 6 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 AG SGB VIII (NEUFASSUNG)

Sitzungsvorlage öffentlich

Letzte Beratung: 20.06.2019 Bezirksversammlung Ö 15.3

Sachverhalt

Dem Jugendhilfeausschuss gehören gemäß § 3 Abs. 2 AG SGB VIII als beratende Mitglieder an:

 

Vertretung der Bezirksamtsleiterin

Frau Geng

Bedienstete/r des Bezirksamtes, die/der in der Jugendhilfe tätig ist

Herr Wiese

Vertreter/in der Evangelischen Kirche

Noch nicht benannt.

Vertreter/in der Katholischen Kirche

Noch nicht benannt.

Vertreter/in der Jüdischen Gemeinde in Hamburg

Noch nicht benannt.

Ärztin/Arzt des Bezirksamtes

Frau Dr. Irrgang

Vertreter/in der im Bezirk gelegenen staatlichen Schulen

Frau Simone Kropp

Ein Vertreter der Polizei

Herr Diedrich Buizinga

Ein Richter aus dem Bereich der Familien- und Jugendgerichte

Herr Dr. Matthias Buhk

Vertreter/in des Bezirkselternausschusses

Noch nicht benannt.

 

Darüber hinaus sind die folgenden beratenden Mitglieder von der Bezirksversammlung zu wählen:

 

  1. Eine in der Mädchenarbeit erfahrene Frau.

 

  1. Eine in der Jugendhilfe erfahrene Person, die die Erfahrungen und Interessen der ausländischen Kinder und Jugendlichen und ihrer Familien einbringt.

 

  1. Eine in der Jungenarbeit erfahrene Person.

.

 

 

Vorschlagsberechtigt sind die im Bezirk wirkenden anerkannten Träger der freien Jugendhilfe und das Bezirksamt. Die zu wählenden Personen müssen im Bezirk wohnen oder im Bezirk in der Kinder- und Jugendhilfe tätig sein. Die Erfüllung der Voraussetzungen wurde vorab geprüft. Die Übersicht der eingegangenen Vorschläge (nicht öffentlich/ vertraulich) ist der Drucksache als Anlage beigefügt. Die einzelnen Schreiben mit den Vorschlägen der anerkannten Träger sind den Mitgliedern der Bezirksversammlung mit der Einladung zur Sitzung als Hintergrundinformation zugesandt worden.

 

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Anhänge

Übersicht der Vorschläge für die beratenden Mitglieder im Jugendhilfeausschuss Altona (nicht-öffentlich / vertraulich)

Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.