Wahl der beratenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses § 3 Abs. 2 Nr. 7, 8 und 10 i.V.m. § 6 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 AG SGB VIII (NEUFASSUNG)
Letzte Beratung: 20.06.2019 Bezirksversammlung Ö 15.3
Dem Jugendhilfeausschuss gehören gemäß § 3 Abs. 2 AG SGB VIII als beratende Mitglieder an:
Vertretung der Bezirksamtsleiterin |
Frau Geng |
Bedienstete/r des Bezirksamtes, die/der in der Jugendhilfe tätig ist |
Herr Wiese |
Vertreter/in der Evangelischen Kirche |
Noch nicht benannt. |
Vertreter/in der Katholischen Kirche |
Noch nicht benannt. |
Vertreter/in der Jüdischen Gemeinde in Hamburg |
Noch nicht benannt. |
Ärztin/Arzt des Bezirksamtes |
Frau Dr. Irrgang |
Vertreter/in der im Bezirk gelegenen staatlichen Schulen |
Frau Simone Kropp |
Ein Vertreter der Polizei |
Herr Diedrich Buizinga |
Ein Richter aus dem Bereich der Familien- und Jugendgerichte |
Herr Dr. Matthias Buhk |
Vertreter/in des Bezirkselternausschusses |
Noch nicht benannt. |
Darüber hinaus sind die folgenden beratenden Mitglieder von der Bezirksversammlung zu wählen:
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Vorschlagsberechtigt sind die im Bezirk wirkenden anerkannten Träger der freien Jugendhilfe und das Bezirksamt. Die zu wählenden Personen müssen im Bezirk wohnen oder im Bezirk in der Kinder- und Jugendhilfe tätig sein. Die Erfüllung der Voraussetzungen wurde vorab geprüft. Die Übersicht der eingegangenen Vorschläge (nicht öffentlich/ vertraulich) ist der Drucksache als Anlage beigefügt. Die einzelnen Schreiben mit den Vorschlägen der anerkannten Träger sind den Mitgliedern der Bezirksversammlung mit der Einladung zur Sitzung als Hintergrundinformation zugesandt worden.
Übersicht der Vorschläge für die beratenden Mitglieder im Jugendhilfeausschuss Altona (nicht-öffentlich / vertraulich)
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