Verfahrensvorschlag für die Sitzungen der Bezirksversammlung und ihrer Ausschüsse im September 2021
Letzte Beratung: 03.08.2021 Hauptausschuss Ö 4.8
Die Bezirksversammlung hat in ihrer Sitzung am 17.06.2021 um einen Verfahrensvorschlag für die Durchführung der Bezirksversammlung und ihrer Ausschüsse in Präsenz bzw. als Hybridsitzungen im September 2021 gebeten.
Bezirksversammlung
Die Maximalzahl für den Sitzungssaal der Bezirksversammlung ist coronabedingt auf 35 Personen festgesetzt. Da dies für alle Mitglieder der BV nicht ausreicht, würde für eine Präsenzsitzung die Passage zwischen Caffamacherreihe und Stella-Halle angestrebt.
Bis auf Pressevertretungen ist die Öffentlichkeit für diese Sitzung nicht zugelassen, die Sitzung kann jedoch im Internet verfolgt werden. Der Link befindet sich auf der Internetseite www.hamburg.de/mitte/bezirksversammlung/.
Das Bezirksamt muss die Nutzung der Passage zwischen Stella-Halle und Caffamacherreihe beantragen, da sie nicht zur Mietfläche gehört und weitere Mietparteien dieses Gebäudekomplexes sowie der Vermieter einer Nutzung zustimmen müssen. Falls der Nutzung nicht zu gestimmt wird, müsste das Bezirksamt eine Ausweichfläche anmieten. Für die Anmietung einer Ausweichfläche stehen keine Mittel zur Verfügung.
Alternativplan: Die Bezirksversammlung findet digital statt. Weitere Teilnehmende sind über einen öffentlichen Link zugelassen. Der Link befindet sich auf der Internetseite www.hamburg.de/mitte/bezirksversammlung/
Hybridsitzungen
Die Bezirksaufsicht weist auf die fehlende Gesetzesregelung hin und gibt zu bedenken, dass es bei jeder Sitzungsform Ziel sein sollte, den stimmberechtigten Teilnehmenden in gleicher Weise Möglichkeiten zur Teilnahme und Artikulation ihres Standpunktes zu gewähren, um einen Austausch und eine Debatte zu ermöglichen.
Hybride Sitzungen erfordern ein hohes Maß an Betreuung, sowohl für die Bedienung der Technik als auch für die Verfolgung und Begleitung der Sitzung. Aktuell werden digitale Sitzungen durch jeweils zwei Mitarbeitende der Gremienbetreuung betreut. Auf Dauer kann, auch aufgrund der Vielzahl der Ausschüsse, diese Betreuung nicht gewährleistet werden. Für die Durchführung von Hybridsitzungen wäre es notwendig, zusätzliches externes Personal über einen Dienstleister einzukaufen. Hierfür sind im Bezirksamt keine Mittel vorhanden.
Fach- und Regionalausschüsse sowie Unterausschüsse Bau
Der Sitzungssaal der Bezirksversammlung ist unter Corona-Bedingungen derzeit mit 35 Personen nutzbar. Damit ist - nach aktuellem Stand - eine Präsenzsitzung mit den Ausschussmitgliedern und ständigen Vertretungen möglich. Pressevertretungen und Öffentlichkeit können bis zur Belegungsgrenze von 35 Personen teilnehmen.
Für alle Sitzungen wird der Sitzungssaal der Bezirksversammlung zur Verfügung gestellt. Nur hier kann eine ausreichende Anzahl an Teilnehmenden gewährleistet werden.
Die teilnehmenden Vertreterinnen und Vertreter des Bezirksamtes werden weiterhin auf das Nötigste beschränkt.
Für die im September parallel stattfindenden Sitzungen der Regionalausschüsse und Unterausschüsse Bau (s.a. Beschluss des Hauptausschuss Drs. Nr. 22-2118 vom 06.07.2021) ist zu entscheiden, welche Regional- und Unterausschüsse ggf. in Präsenz und welche digital stattfinden sollen.
Für die digital stattfindenden Sitzungen der Unterausschüsse Bau müsste die Wahl der vorsitzenden Mitglieder sowie stellvertretenden vorsitzenden Mitglieder bis zum Stattfinden einer Präsenzsitzung vertagt werden.
Sitzungsraumnutzung durch die Schulungen für die Wahlvorstehenden bei der Bundestagswahl
Von der 35. bis 38. Kalenderwoche sind Präsenzschulungen für die vorsitzenden und stellvertretenden vorsitzenden Wahlvorstehenden für die Bundestagswahl am 27. September 2021 geplant. Eine der Schulungen findet am 31.08.2021 statt, so dass die Sitzung des Hauptausschusses am 31.08.2021 daher digital stattfinden sollte.
Um Festlegung, ob die Bezirksversammlung und welche Ausschüsse digital oder in Präsenz stattfinden, wird gebeten.
Anlage:
Sitzungskalender für das zweite Halbjahr 2021 gemäß Beschluss des Hauptausschusses Drs. Nr. 22-2118
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