Verfahrensvorschlag für die kommenden Sitzungen der Bezirksversammlung und ihrer Ausschüsse ab Mai
Letzte Beratung: 05.05.2020 Hauptausschuss Ö 4.1
Der Hauptausschuss hat sich in seiner Sitzung am 07.04.2020 darauf geeinigt, am 05.05.2020 über weitere mögliche Sitzungen der Regional- und Fachausschüsse zu beraten. Darüber hinaus wurde am 23.04.2020 beschlossen, dass Sitzungsorte für die Bezirksversammlung ausfindig gemacht werden sollen (Drs. Nr. 22-0930).
Bezirksversammlung im Mai / Juni
Das Bezirksamt wurde um Prüfung gebeten, ob es geeignete Räume gibt, die eine Sitzung mit 51 Mitgliedern der Bezirksversammlung ermöglichen. Vor dem Hintergrund, dass die meisten Einrichtungen gemäß geltender Rechtsverordnung geschlossen sind, können zumindest keine auswärtigen Sitzungsräume angeboten werden.
Das Bezirksamt wird den Bereich zwischen dem Bezirksamtseingang an der Caffamacherreihe, der Stadtküche bis hin zum Eingangsbereich an der Kaiser-Wilhelm-Straße (sog. Stella-Halle) für eine Sitzung ertüchtigen. Nach jetzigem Stand ist die Öffentlichkeit mit Ausnahme der Pressevertreter/innen auszuschließen; entsprechende Maßnahmen werden in die Wege geleitet. Weitere Details werden rechtzeitig vor der Sitzung am 28.05.2020 bekannt gegeben.
Fach- und Regionalausschüsse im Mai / Juni
Es gilt noch immer das Gebot der Kontaktminimierung. Die Öffnung erster Geschäfte und die sukzessive Wiederaufnahme des Schulbetriebs führen dazu, dass sich wieder vermehrt Personen im öffentlichen Raum bewegen. Dadurch ist es umso wichtiger, diese Menschenmenge nicht zu stark zu erhöhen. Zusätzlich sollte zunächst abgewartet werden, ob die Lockerungsmaßnahmen tatsächlich positiv zu bewerten sind.
Vor diesem Hintergrund schlägt das Bezirksamt vor, den „Notbetrieb“ mindestens im Mai fortzuführen.
Alle Ausschüsse tagen im Sitzungssaal der Bezirksversammlung. Die Anzahl der teilnehmenden Personen wird je nach Infektionslage festgelegt. Es wird geraten, den Kreis auf die stimmberechtigten Mitglieder zu beschränken. Die teilnehmenden Vertreter/innen des Bezirksamtes werden auf das Nötigste beschränkt.
Unter Berücksichtigung, dass die parallel tagenden Regionalausschüsse entzerrt werden müssen, werden im Folgenden konkrete Terminvorschläge aufgelistet:
05.05.2020 Hauptausschuss
28.05.2020 Bezirksversammlung
02.06.2020 Regionalausschuss Horn / Hamm / Borgfelde
03.06.2020 Stadtplanungsausschuss
04.06.2020 Ausschuss für Musik, Kultur und Kreatives
09.06.2020 Regionalausschuss Billstedt
10.06.2020 Bauausschuss
11.06.2020 Ausschuss für Sozialraumentwicklung
16.06.2020 Regionalausschuss Finkenwerder
17.06.2020 Ausschuss für Mobilität
18.06.2020 Bezirksversammlung
22.06.2020 Jugendhilfeausschuss
23.06.2020 Cityausschuss
24.06.2020 Ausschuss für Wochenmärkte
25.06.2020 Ausschuss für Stadtnatur und Umwelt
30.06.2020 Regionalausschuss Wilhelmsburg / Veddel
Zuwendungsanträge
Zuwendungsanträge (Sondermittel-, Stadtteilkulturmittelanträge etc.), die sich auf Veranstaltungen beziehen, werden auch weiterhin nicht beschieden, da die Hamburgische SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung auch weiterhin von Veranstaltungen absieht. Dies gilt bis zu dem Zeitpunkt, an dem sich dieser Umstand ändert.
Bauangelegenheiten
Die vom Fachamt Bauprüfung angemeldeten Bauvorhaben werden in Allris ein- und den Mitgliedern des Bau- und Hauptausschusses zur Verfügung gestellt. Bei der Vorlage der Drucksachen werden strengere Maßstäbe in Bezug auf § 19 Absatz 1 Satz 1 und 2 BezVG angelegt. Die Bauausschuss-Präsentationen werden ebenfalls rechtzeitig bereitgestellt.
Die Bauausschuss-Mitglieder haben dann bis zum 04.05.2020, 12.00 Uhr über das Funktionspostfach bezirksversammlung@hamburg-mitte.hamburg.de die Möglichkeit, Rückfragen beim Fachamt Bauprüfung zu stellen. Alle Antworten werden den Bauausschuss-Mitgliedern zur Verfügung gestellt.
Am 05.05.2020 wird der Hauptausschuss eine Entscheidung über die Vorlagen treffen. Die Beratung und Beschlussfassung findet nach einem entsprechenden Beschluss im nicht öffentlichen und vertraulichen Sitzungsteil statt.
Grundsätzliches zum Schluss
Die Sitzungsdaten und Vereinbarungen gelten, bis ein anderer Beschluss gefasst wird bzw. eine andere Situation in Bezug auf die Infektionslage eintritt.
Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.