22-0934.5

Verfahrensvorschlag für die kommenden Sitzungen der Bezirksversammlung und ihrer Ausschüsse für Dezember 2020 und Januar 2021 (Beratungsergebnis)

Vorlage öffentlich

Letzte Beratung: 03.11.2020 Hauptausschuss Ö 4.1

Sachverhalt

Der Hauptausschuss hat am 01.09.2020 über das weitere Vorgehen für die Monate Oktober und November beraten. Nun gilt es, das weitere Vorgehen bis (zunächst) Ende Januar 2021 zu besprechen.

 

Das Bezirksamt weist auf die mittlerweile steigenden Infektionszahlen in Hamburg hin. Der am 22.10.2020 anberaumte Ältestenrat hat sodann festgehalten, dass die Bezirksversammlung, der Hauptausschuss und die Fach- und Regionalausschüsse weiterhin stattfinden. Die Fach- und Regionalausschüsse werden auf die Teilnahme der stimmberechtigten Mitglieder begrenzt. Die Öffentlichkeit wird erneut ausgeschlossen.

Sofern die Infektionszahlen keine Verbesserung zeigen bzw. sogar weiter ansteigen, wird der Ältestenrat erneut zusammenkommen, um sich gegebenenfalls über weitere Einschränkungen abzustimmen.

 

Am 03.11.2020 wurden nachfolgende Vorschläge besprochen:

 

Bezirksversammlung

 

Am 19.11.2020 findet der Hauptausschuss anstelle der Bezirksversammlung statt. Die Sitzung wird (zurück) in den Sitzungssaal der Bezirksversammlung, 11. Stock verlegt. Dort gilt eine aktuelle maximale Anzahl von 25 Personen.

Interessierte können die Sitzung im Internet verfolgen. Der Link befindet sich auf der offiziellen Internetseite www.hamburg.de/mitte/bezirksversammlung/.

 

Hauptausschuss

 

Der Hauptausschuss tagt am 03.11.2020 im Sitzungssaal der Bezirksversammlung. Ob er am 01.12.2020 und 05.01.2021 digital oder weiter als Präsenzsitzung stattfindet, wird am 19.11.2020 entschieden.

 

Fach- und Regionalausschüsse

 

Es gilt noch immer das Gebot der Kontaktminimierung und der Abstandshaltung. Da jedoch allen stimmberechtigten Mitgliedern und ständigen Vertretungen Gelegenheit zur Teilnahme gegeben werden sollen, sollen alle Fach- und Regionalausschüsse künftig digital stattfinden.

Die Ausschussvorsitzenden werden in einer Skype-Besprechung am 04.11.2020 um 17.00 Uhr über den Ablauf informiert und können Fragen stellen und Hinweise geben. Ein entsprechender Termin wurde an den Personenkreis versandt. Hinweise zur Anmeldung und Verfahrensinformationen wurden verfasst und allen zur Verfügung gestellt.

 

Die Gremienbetreuung wird die virtuellen Sitzungen zeitweise zu zweit begleiten. Um den Personaleinsatz besser aufzuteilen, werden folgende entzerrte Sitzungstermine vorgeschlagen:

 

01.12.2020 Hauptausschuss

02.12.2020 Stadtplanungsausschuss

03.12.2020 Ausschuss für Musik, Kultur und Kreatives

07.12.2020 Regionalausschuss Horn / Hamm / Borgfelde

08.12.2020 Regionalausschuss Billstedt

09.12.2020 Bauausschuss

10.12.2020 Ausschuss für Sozialraumentwicklung

14.12.2020 Regionalausschuss Wilhelmsburg/Veddel

15.12.2020 Regionalausschuss Finkenwerder

16.12.2020 Ausschuss für Mobilität

17.12.2020 Bezirksversammlung

 

Für Januar 2021 wurden die Termine bereits von der Bezirksversammlung am 22.10.2020 beschlossen.

 

Abhalten von Video-/Telefonkonferenzen als Sitzung

 

§ 13 BezVG weist die Möglichkeit aus, Sitzungen als Video-/Telefonkonferenz durchzuführen, wenn Sitzungen eines Ausschusses an einem (Präsenz-) Ort erheblich erschwert sind. Das Abhalten der Sitzung erfordert mindestens einen mehrheitlichen Beschluss der Bezirksversammlung bzw. eines Ausschusses. Diese Sitzungen sind nicht öffentlich.

Das Bezirksamt ist in der Lage, Videokonferenzen über skype abzuhalten. Daher sollten alle Gremienmitglieder über die Skype für Business - Web App verfügen. Eine zusätzliche Einwahlmöglichkeit per Telefon ist möglich.

Die Teilnehmenden virtueller Sitzungen erhalten die Leistungen nach dem Entschädigungsleistungsgesetz gleichermaßen wie bei Präsenzveranstaltungen.

 

Mischformen, bei denen ein Teil der Gremienmitglieder anwesend / präsent sind und der andere Teil per Video-/Telefonkonferenz dazu geschaltet werden, sind nach rechtlicher Prüfung nicht zulässig.

Das Bezirksverwaltungsgesetz lässt Sitzungen entweder mit persönlicher Anwesenheit oder per Video- / Telefonkonferenz zu. Eine Mischform hat der Gesetzgeber ausdrücklich nicht geregelt und ihr damit auch nicht zugestimmt. Überdies könnte der Teilnehmende einer Präsenzveranstaltung möglicherweise einen (physischen, ggf. psychologischen) „Vorteil“ erlangen, da er die Mimik und Gestik der vor Ort Teilnehmenden anders wahrnehmen kann, als derjenige, der digital teilnimmt (analoge Betrachtung zum Unmittelbarkeitsgrundsatz).

 

Virtuelle Abstimmungen sind im Bezirksverwaltungsgesetz geregelt. In § 13 BezVG wird eine namentliche Abstimmung vorgeschrieben und Wahlen für unzulässig erklärt. Beschlüsse und Unterlagen werden weiterhin und in gewohnter Weise veröffentlicht.

 

Nähere Informationen inklusive einer Anleitung für die Skype for business - Web App gehen allen Ausschussmitgliedern in Kürze zu.

 

Grundsätzliches zum Schluss

Es gilt eine Maskenpflicht im gesamten Gebäude des Bezirksamtes. Trotzdem ist es auch weiterhin wichtig, die gegebenen Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten.

Die Sitzungsdaten und Vereinbarungen gelten nur solange, bis ein anderer Beschluss gefasst wird bzw. eine andere Situation in Bezug auf die Infektionslage eintritt.

Petitum/Beschluss

Der Hauptausschuss hat die vorgenannten Maßgaben am 03.11.2020 beschlossen.

 

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