Verfahrensvorschlag für die kommenden Sitzungen der Bezirksversammlung und ihrer Ausschüsse bis November (Beratungsergebnis)
Letzte Beratung: 01.09.2020 Hauptausschuss Ö 4.5
Die Bezirksversammlung hat am 18.06.2020 über das weitere Vorgehen für die Monate Juli, August und September beraten. Nun gilt es, das weitere Vorgehen bis (zunächst) Ende November zu besprechen.
Das Bezirksamt geht aufgrund der aktuellen Corona-Infektionszahlen davon aus, dass die Bezirksversammlung, der Hauptausschuss und die Fach- und Regionalausschüsse weiterhin stattfinden werden.
Der Ausschluss der Öffentlichkeit ist mittlerweile aufgehoben. Jedoch ist die maximale Anzahl an Personen, die sich gleichzeitig in den Sitzungsräumen aufhalten, begrenzt.
Das Bezirksamt hat für das Abhalten von Veranstaltungen / Gremiensitzungen ein Hygienekonzept entwickelt. Dieses ist als Anlage beigefügt.
Bezirksversammlung im September, Oktober, November
Die Bezirksversammlung wird nach Möglichkeit in der Passage zwischen Caffamacherreihe und Stella-Halle stattfinden.
Bis auf Pressevertreter/innen ist die Öffentlichkeit für diese Sitzung nicht zugelassen, die Sitzung kann jedoch im Internet verfolgt werden. Der Link befindet sich auf der offiziellen Internetseite www.hamburg.de/mitte/bezirksversammlung/.
Hauptausschuss, Fach- und Regionalausschüsse im Oktober und November
Es gilt noch immer das Gebot der Kontaktminimierung und der Abstandshaltung. Die Gremien können mit stimmberechtigten Mitgliedern und ständigen Vertretungen stattfinden.
Die teilnehmenden Vertreter/innen des Bezirksamtes werden auf das Nötigste beschränkt.
Die Anzahl der Referate pro Sitzung soll auf das Minimum zu reduziert bzw. Referenten zu unterschiedlichen Zeiten hinzugeladen werden. Referenten per Videokonferenz (ausschließlich über Skype für Business) hinzuzuschalten, ist möglich.
Für alle Sitzungen wird der Sitzungssaal der Bezirksversammlung zur Verfügung gestellt. Nur hier kann sichergestellt werden, dass die rechtlich vorgegebenen Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden, an die das Bezirksamt und die Bezirksversammlung und deren Ausschüsse gebunden sind. Im Sitzungssaal der Bezirksversammlung ist eine maximale Teilnehmeranzahl von 35 Personen zulässig.
Unter Berücksichtigung, dass die parallel tagenden Regionalausschüsse entzerrt werden müssen, werden folgende Sitzungstermine vorgeschlagen:
06.10.2020 Hauptausschuss
14.10.2020 Bauausschuss
19.10.2020 Regionalausschuss Finkenwerder
20.10.2020 Regionalausschuss Wilhelmsburg / Veddel
21.10.2020 Ausschuss für Mobilität
22.10.2020 Bezirksversammlung
26.10.2020 Jugendhilfeausschuss
27.10.2020 Cityausschuss
28.10.2020 Ausschuss für Wochenmärkte
29.10.2020 Ausschuss für Stadtnatur und Umwelt
02.11.2020 Regionalausschuss Horn / Hamm / Borgfelde
03.11.2020 Hauptausschuss
04.11.2020 Stadtplanungsausschuss
05.11.2020 Ausschuss für Musik, Kultur und Kreatives
10.11.2020 Regionalausschuss Billstedt
11.11.2020 Bauausschuss
12.11.2020 Ausschuss für Sozialraumentwicklung
16.11.2020 Regionalausschuss Wilhelmsburg / Veddel
17.11.2020 Regionalausschuss Finkenwerder
18.11.2020 Ausschuss für Mobilität
19.11.2020 Bezirksversammlung
23.11.2020 Jugendhilfeausschuss
24.11.2020 Cityausschuss
25.11.2020 Ausschuss für Wochenmärkte
26.11.2020 Ausschuss für Stadtnatur und Umwelt
Vorbesprechungsräume stehen den Fraktionen im 11. und 12. Stock zur Verfügung. Folgende Maximalzahlen gelten hier:
Sitzungsraum Wilhelmsburg: 12 Personen
Sitzungsraum Billstedt: 12 Personen
Sitzungsraum Hamm: 6 Personen
Sitzungsraum St. Pauli 6 Personen
Auswärtige Sitzungsräume stehen nur eingeschränkt zur Verfügung. Neben der erforderlichen Beschränkung der Gremienmitglieder geben es die Räumlichkeiten nicht her, Publikum zuzulassen. Außerdem kann dort nicht gewährleistet werden, dass die Räume ausreichend desinfiziert werden. Daher wird weiter der Sitzungsraum der Bezirksversammlung genutzt.
Zuwendungsanträge
Ab September werden alle Sondermittelanträge den zuständigen Gremien vorgelegt. Alle bereits vorliegenden Sondermittelanträge werden nach Rücksprache mit den Antragsteller/innen aktualisiert vorgelegt. Die Antragsteller/innen werden gebeten, das erforderliche Hygienekonzept den Unterlagen beizufügen.
Abhalten von Videokonferenzen als Sitzung
§ 13 BezVG weist mittlerweile die Möglichkeit aus, Sitzungen als Videokonferenz durchzuführen, wenn Sitzungen eines Ausschusses an einem (Präsenz-) Ort erheblich erschwert sind. Das Abhalten der Sitzung erfordert mindestens einen mehrheitlichen Beschluss der Bezirksversammlung bzw. eines Ausschusses.
Das Bezirksamt ist in der Lage, Videokonferenzen über Skype für Business abzuhalten. Daher sind Videokonferenzen nur dann eine Möglichkeit, wenn alle Gremienmitglieder über Skype für Business verfügen.
Grundsätzliches zum Schluss
In der aktuellen Reisewelle, aber auch in Menschenansammlungen treten mittlerweile vermehrt Infektionsfälle auf. Daher ist es geboten, vor, während und nach der Sitzung die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten. Im Übrigen gilt das Hygienekonzept für das Abhalten von Sitzungen im Sitzungssaal der Bezirksversammlung. Die Ausschussvorsitzenden und das Präsidium der Bezirksversammlung werden gebeten, sich um die Einhaltung der Maßgaben zu kümmern.
Die Sitzungsdaten und Vereinbarungen gelten nur solange, bis ein anderer Beschluss gefasst wird bzw. eine andere Situation in Bezug auf die Infektionslage eintritt.
Der Hauptausschuss hat die vorgenannten Maßgaben am 01.09.2020 beschlossen.
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