Beratende Mitglieder im Jugendhilfeausschuss gemäß § 3, Absatz 3 AG SGB VIII (Antrag der CDU-Fraktion)
Gemäß § 3, Absatz 3 AG SGB VIII kann die Bezirksversammlung weitere im Bezirk wohnende und in der Jugendhilfe erfahrene Frauen und Männer als beratende Mitglieder in den Ausschuss wählen. Frauen und Männer sollen zu gleichen Anteilen gewählt werden. Die Anzahl der zu wählenden Personen ist nicht begrenzt.
Die CDU-Fraktion Hamburg-Mitte schlägt Peter Herkenrath als beratendes Mitglied vor.
Die Bezirksversammlung wird gebeten, Peter Herkenrath als beratendes Mitglied gemäß § 3 Absatz 3 AG SGB VIII zu wählen.