22-4161

Wahl eines beratenden Mitglieds im Jugendhilfeausschuss (Antrag der CDU-Fraktion)

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
12.10.2023
Sachverhalt

 

Von der Bezirksversammlung können gemäß § 3, Absatz 3 AG SGB VIII weitere im Bezirk wohnende und in der Jugendhilfe erfahrene Frauen und Männer als beratende Mitglieder in den Ausschuss gewählt werden. Frauen und Männer sollen zu gleichen Teilen gewählt werden. Die Anzahl dieser beratenden Mitglieder ist im Gesetz nicht begrenzt.

 

 

Die CDU-Fraktion Hamburg-Mitte schlägt Herrn Stefan Busch als beratendes Mitglied vor.

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird gebeten, Herrn Busch als beratendes Mitglied gemäß § 3 Absatz 3 AG SGB VIII zu wählen.