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Bekanntmachung über das Auswahlverfahren für die Veranstaltung "Weihnachtsmarkt Spitalerstraße" - Aktualisierung

Vorlage öffentlich

Letzte Beratung: 24.03.2022 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 8.2

Sachverhalt

Das Bezirksamt Hamburg-Mitte beabsichtigt die Veranstaltung Weihnachtsmarkt „Spitalerstraße“ zeitnah auszuschreiben.

Folgender Ausschreibungstext ist vorgesehen:

In der Fußgängerzone wird seit vielen Jahren regelmäßig ein Weihnachtsmarkt durchgeführt. Dieser Weihnachtsmarkt wurde von der Besucher:innen sehr gut angenommen und die Attraktivität dieses Bereiches der Innenstadt gefördert.
Der Zuschlag zur Durchführung des Weihnachtsmarktes in den vergangen Jahren endete zum 31.12.2021. Da über diesen Zeitraum hinaus eine derartige Veranstaltung sichergestellt werden soll und es erfahrungsgemäß mehrere Interessenten geben wird, die einen Weihnachtsmarkt in der Spitalerstraße durchführen möchten, wird zum Dezember 2022 die Durchführung der Veranstaltung „Weihnachtsmarkt Spitalerstraße“ erneut ausgeschrieben.

Für die Durchführung dieser Veranstaltung steht in der Fußgängerzonen Spitalerstraße und Lange Mühren eine Fläche von insgesamt 2.658 m² zur Verfügung. Für den Veranstalter besteht gegebenenfalls die Möglichkeit nach Abstimmung mit den Verantwortlichen des zuständigen BID auf einer Fläche zwei Verkaufsstände, wie in den Vorjahren, zur Mönckebergstraße zu errichten.

Der Weihnachtsmarkt soll ein entsprechendes Erscheinungsbild bieten. Die nachstehenden Kriterien sollten bei der Erstellung eines Leistungskonzeptes berücksichtigt werden:

  • Gestaltung der Gesamtfläche: Es ist auszuführen, wie und unter welcher Thematik die Gesamtfläche gestaltet werden soll. Hierzu sind ggf. Bilddarstellungen aufzunehmen.
  • Gestaltung der Betriebe: Es ist auszuführen, wie die Stände der einzelnen Betriebe gestaltet werden sollen und wie hierbei ein einheitliches Gesamtbild (auch hinsichtlich der Gesamtfläche) erreicht werden soll.
  • Einheitliches Erscheinungsbild/ Einfügen in das Umfeld
  • Kulturelle Akzente/Programm (hoher Anteil von Kunsthandwerk und besonderer Angebote sowie Begrenzung des Gastronomieanteils der Verkaufsstände auf 25 %,aber gastronomisch vielfältig)
  • Nachhaltigkeit: Es ist auszuführen, mit welchen Maßnahmen die Nachhaltigkeit der Veranstaltung gewährleistet wird bzw. durch welche Maßnahmen die Nachhaltigkeit in besonderen Maße berücksichtigt werden soll.

Es könnten dabei CO²-Emissionen vermieden sowie energiesparende technische Geräte, Mehrweggeschirr, nachhaltige Materialien für die Ausstattung der Aufbauten, regional und saisonale Produkte der Gastronomie, wiederverwendbare Transportbehälter sowie wiederverwertbare und kompostierbare Deko-Produkte verwendet werden. Auf Einweggeschirr ist grundsätzlich zu verzichten.

  • Umfang und Gestaltung der Logistik: Es ist auszuführen, wie, in welchem Umfang, mit welcher Gestaltung und mit welchem Inhalt die Logistik innerhalb der Gesamtfläche integriert werden soll.
  • Entsorgungskonzept: Es ist auszuführen wie, in welchem Umfang und zeitlichen Turnus der Abfall der Standbetreiber, sowie der Besucher, gesammelt und entsorgt werden soll. Die einschlägigen rechtlichen Vorgaben sind zu beachten.

Auch ist neben dem Leistungskonzept das Ergebnis einer Plausibilitätsprüfung hinsichtlich der Umsetzbarkeit der geplanten Aufbauten auf der vorhandenen Fläche beizulegen.


Weiterhin sollten die Vorgaben für die Befahrbarkeit der Fußgängerzone eingehalten und Querungsmöglichkeiten innerhalb des Veranstaltungsbereiches vorgehalten werden.

Die Ausschreibung der Veranstaltung richtet sich an Generalunternehmer oder Bietergemeinschaften, die nachweislich in der Lage sind, einen solchen Weihnachtsmarkt zu konzipieren und durchzuführen.

Die Veranstaltung „Weihnachtsmarkt Spitalerstraße“ soll für fünf Jahre (von November 2022 bis Dezember 2026) vergeben werden.

Für die Veranstaltung Weihnachtsmarkt ist jährlich spätestens bis zum 1. August des Jahres beim Bezirksamt Hamburg Mitte, Management des öffentlichen Raumes, die erforderliche Sondernutzungserlaubnis gemäß § 19 Absatz 1 des Hamburgischen Wegegesetzes zu beantragen. Die Sondernutzungserlaubnis regelt die über das Leistungskonzept hinausgehenden Einzelheiten für die anstehende Veranstaltung.

Für die Nutzung der öffentlichen Wegefläche Spitalerstraße/Lange Mühren sind Benutzungsgebühren auf Grundlage der Gebührenordnung für die Verwaltung und Benutzung öffentlicher Wege, Grün- und Erholungsanlagen zu entrichten.

Darüber hinaus ist ein Sicherheitskonzept vorzulegen. Die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten trägt der Veranstalter. Dieses soll neben Schutz- bzw. Sicherungsmaßnahmen innerhalb der Veranstaltungsfläche auch Maßnahmen zur Sicherung des Veranstaltungsraumes und seiner Besucher:innen vor drohenden Gefahren von außen vorsehen.

Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte strebt eine Lösung an, bei der sich die Kostentragung für den Veranstalter jedenfalls reduziert. Einstweilen ist jedoch davon auszugehen, dass der Veranstalter die Kosten vollumfänglich zu tragen hat.

Der Weihnachtsmarkt ist zu bewerben. Die Art der Werbung ist mit der Hamburg Tourismus GmbH abzustimmen. Auf dem Weihnachtsmarkt selbst darf es keine Firmen- oder fremde Produktwerbung geben.

Es besteht kein Anspruch auf tatsächliche Durchführung der Märkte, sofern diese aufgrund von Eindämmungsverordnungen o.ä. nicht genehmigt werden können.

Die Konzepte sind in schriftlicher und ungebundener Darstellung im DIN-A 4 Format, maximal 10 Seiten, Schriftart Arial, Schriftgröße 11 (inkl. Bilddarstellungen) in 10-facher Ausfertigung und in digitaler Form einzureichen. Pro Bewerber darf nur ein Konzept abgegeben werden.

Zum Nachweis vergleichbarer Leistungen sind Referenzen zu selbst durchgeführten Veranstaltungen zu nennen. Liegen diese Projekte außerhalb Hamburgs sind entsprechende Referenzen der jeweiligen Flächengeber vorzulegen. Der Bewerber hat sich zu seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit zu erklären und die folgenden eignungsbezogenen Nachweise einzureichen:

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung/Bescheinigung in Steuersachen (nicht älter als 6 Monate)
  • Finanzierungsplan, aus welchem hervorgeht, wie die Finanzierung eines Marktes bewältigt werden soll
  • Nachweis einer Veranstalterhaftpflichtversicherung für Personenschäden in der geforderter Höhe mind. 2,0 Millionen € pro Schadenfall und sonstiger Schäden min. 750.000 € pro Schadensfall bzw. Bestätigung, dass diese zum Vertragsbeginn in entsprechender Höhe abgeschlossen wird
  • Erklärung, dass eine Bankbürgschaft in Höhe von 100.000 € befristet für 5 Jahre im Falle des Zuschlages abgeschlossen wird.
  • Führungszeugnis

Alle Unterlagen müssen bis zum 09.05.2022, 10:00 Uhr in einem verschlossenen Umschlag unter Angabe „Bewerbung für den Weihnachtsmarkt Spitalerstraße“, beim Bezirksamt Hamburg-Mitte, Management des öffentlichen Raumes, Sondernutzungen/Veranstaltungen, Caffamacherreihe 1-3, 20355 Hamburg, eingegangen sein. Unvollständige oder verspätet eingegangene Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.

Nach Ablauf der Bewerbungsfrist wird in einem Auswahlverfahren der Zuschlag vergeben. Die Wertung der Konzepte durch ein Auswahlgremium erfolgt anhand der genannten Kriterien mit folgender Gewichtung:

  • Gestaltung der Gesamtfläche 20 % (max. 200 Punkte)
  • Gestaltung der Verkaufsfläche 20 % (max. 200 Punkte)
  • Kulturelle Akzente/Programm 15 % (max. 150 Punkte)
  • Nachhaltigkeit 15 % (max. 150 Punkte)
  • Einheitliches Erscheinungsbild /Einfügen in das Umfeld 10 % (max. 100 Punkte)
  • Umfang und Gestaltung der Logistik 10 % (max. 100 Punkte)
  • Entsorgungskonzept 10 % (max. 100 Punkte)

Die Bietereignung ist Voraussetzung für die Zulassung zum Auswahlverfahren und wird im Vorfeld durch das Bezirksamt geprüft.

Petitum/Beschluss

Um Beschlussfassung wird gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Anhänge
Lokalisation Beta
Lange Mühren Mönckebergstraße Caffamacherreihe Spitalerstraße

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Themen Beta

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