Auswahlverfahren für die Veranstaltung "Weihnachtsmarkt Gerhart-Hauptmann-Platz"
Letzte Beratung: 14.11.2023 Cityausschuss Ö 7.2
Das Bezirksamt Hamburg-Mitte beabsichtigt die Veranstaltung „Weihnachtsmarkt Gerhart-Hauptmann-Platz“ zeitnah auszuschreiben.
Folgender Ausschreibungstext ist vorgesehen:
Auf dem Gerhart-Hauptmann-Platz wird seit vielen Jahren regelmäßig ein Weihnachtsmarkt durchgeführt. Dieser Weihnachtsmarkt wurde von den Besuchern und Besucherinnen sehr gut angenommen. Er stellt ein Ereignis von überregionaler Bedeutung dar und fördert die Attraktivität dieses Bereiches in der Innenstadt.
Veranstaltungen im Altstadtbereich sollen der historischen Bedeutung des Stadtteils gerecht werden, die Attraktivität und das Ansehen Hamburg als Kultur- und Wirtschaftsstandort fördern sowie die Zahl von Besuchern und Besucherinnen und Gästen erhöhen.
Der Zuschlag zur Durchführung des Weihnachtsmarktes in den vergangenen Jahren endet zum 31.12.2023. Da über diesen Zeitraum hinaus eine derartige Veranstaltung sichergestellt werden soll und es erfahrungsgemäß mehrere Interessenten geben wird, die einen Weihnachtsmarkt auf dem Gerhart-Hauptmann-Platz durchführen möchten, wird zum November 2024 die Durchführung der Veranstaltung “Weihnachtsmarkt Gerhart-Hauptmann-Platz“ erneut ausgeschrieben.
Für die Durchführung dieser Veranstaltung auf dem Gerhart-Hauptmann-Platz steht eine Fläche von insgesamt 3.080 m² zur Verfügung.
Der Weihnachtsmarkt soll ein ansprechendes Erscheinungsbild bieten.
Die nachstehenden Kriterien sollten bei der Erstellung eines Konzeptes berücksichtigt werden:
Es sollten dabei CO²-Emissionen vermieden sowie u.a. energiesparende technische Geräte, nachhaltige Materialien für die Ausstattung der Aufbauten, regionale und saisonale Produkte der Gastronomie, wiederverwendbare Transportbehälter sowie wiederverwertbare und kompostierbare Deko-Produkte verwendet werden. Auf Einweggeschirr ist grundsätzlich zu verzichten.
Auch ist neben dem Konzept das Ergebnis einer Plausibilitätsprüfung hinsichtlich der Umsetzbarkeit der geplanten Aufbauten auf der vorhandenen Fläche beizulegen.
Die Ausschreibung der Veranstaltung richtet sich an Generalunternehmer oder Bietergemeinschaften, die nachweislich in der Lage sind, einen solchen Weihnachtsmarkt zu konzipieren und durchzuführen. Die Veranstaltung „Weihnachtsmarkt Gerhart-Hauptmann-Platz“ soll für fünf Jahre (von November 2024 bis Dezember 2028) vergeben werden.
Für die Veranstaltung Weihnachtsmarkt ist jährlich - spätestens bis zum 1. August des Jahres - beim Bezirksamt Hamburg Mitte, Management des öffentlichen Raumes, die erforderliche Sondernutzungserlaubnis gemäß § 19 Absatz 1 des Hamburgischen Wegegesetzes zu beantragen. Die Sondernutzungserlaubnis regelt die über das Konzept hinausgehenden Einzelheiten für die jeweils anstehende Veranstaltung.
Für die Nutzung der öffentlichen Wegefläche auf dem Gerhart-Hauptmann-Platz sind Benutzungsgebühren auf Grundlage der Gebührenordnung für die Verwaltung und Benutzung öffentlicher Wege, Grün- und Erholungsanlagen zu entrichten.
Darüber hinaus ist ein fachmännisches Sicherheitskonzept vorzulegen. Die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten trägt der Veranstalter.
Soweit die Veranstaltung „Weihnachtsmarkt Gerhart-Hauptmann-Platz“ nach § 31 Abs. 1 des Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG) genehmigungspflichtig sein sollte, ist das Sicherheitskonzept mit den Sicherheitsbehörden abzustimmen (§ 31 Abs. 4 SOG). Für die sicherheitsbedingten Nebenbestimmungen nach § 31 Abs. 4 und § 11 SOG folgt die Kostentragungspflicht aus § 31 Abs. 14 SOG. Soweit lediglich eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich ist, greift hinsichtlich der Kostenlast die Regelung des § 19 Abs. 3 Hamburgisches Wegegesetz.
Es besteht kein Anspruch auf tatsächliche Durchführung der Märkte, sofern diese aufgrund von Eindämmungs-verordnungen o.ä. nicht genehmigt werden können.
Die Konzepte sind in schriftlicher und ungebundener Darstellung im DIN-A 4 Format, maximal 10 Seiten inklusiv Bilddarstellung in 10-facher Ausfertigung und in digitaler Form (USB-Stick) einzureichen. Pro Bewerber darf nur ein Konzept abgegeben werden.
Zum Nachweis vergleichbarer Leistungen sind Referenzen zu selbst durchgeführten Veranstaltungen zu nennen. Liegen diese Projekte außerhalb Hamburgs sind entsprechende Referenzen der jeweiligen Flächengeber vorzulegen.
Der Bewerber hat sich zu seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit zu erklären und die folgenden eignungsbezogenen Nachweise einzureichen:
Alle Unterlagen müssen bis zum XX.XX.202X, 12:00 Uhr in einem verschlossenen Umschlag unter Angabe „Bewerbung für den Weihnachtsmarkt Gerhart-Hauptmann-Platz“, beim Bezirksamt Hamburg-Mitte, Management des öffentlichen Raumes, Sondernutzungen/Veranstaltungen, Raum C6.213, Caffamacherreihe 1-3, 20355 Hamburg, eingegangen sein. Unvollständige oder verspätet eingegangene Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Rückfragen können an die Sachgebietsleitung, Frau Christin Carstens (Tel.: 040-42854-2777) gerichtet werden.
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist wird in einem Auswahlverfahren der Zuschlag vergeben. Die Wertung der Konzepte durch ein Auswahlgremium erfolgt anhand der genannten Kriterien mit folgender Gewichtung:
Die Bietereignung ist Voraussetzung für die Zulassung zum Auswahlverfahren und wird im Vorfeld durch das Bezirksamt geprüft.
Die Besetzung des Auswahlgremiums erfolgt über das Hare-Niemeyer Verfahren und wird seitens der Fraktionen mit einer Person und der folgenden Anzahl der Stimmen besetzt:
SPD Fraktion 6 Stimmen
Grüne Fraktion 3 Stimmen
CDU Fraktion 2 Stimmen
Die Linke Fraktion 2 Stimmen
AFD Fraktion 1 Stimme
FDP Fraktion 1 Stimme
Die Verwaltung erhält analog zu den Fraktionen dieselbe Stimmenanzahl bzw. Aufteilung und wird mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Dezernats Wirtschaft, Bauen und Umwelt besetzt.
Beschluss:
Um Beschlussfassung wird gebeten.
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