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Auswahlverfahren für die Veranstaltung "Weihnachtsmarkt Gerhart-Hauptmann-Platz"

Vorlage öffentlich

Letzte Beratung: 14.11.2023 Cityausschuss Ö 7.2

Sachverhalt

 

Das Bezirksamt Hamburg-Mitte beabsichtigt die Veranstaltung „Weihnachtsmarkt Gerhart-Hauptmann-Platz“ zeitnah auszuschreiben.

Folgender Ausschreibungstext ist vorgesehen:

Auf dem Gerhart-Hauptmann-Platz wird seit vielen Jahren regelmäßig ein Weihnachtsmarkt durchgeführt. Dieser Weihnachtsmarkt wurde von den Besuchern und Besucherinnen sehr gut angenommen. Er stellt ein Ereignis von überregionaler Bedeutung dar und fördert die Attraktivität dieses Bereiches in der Innenstadt.

Veranstaltungen im Altstadtbereich sollen der historischen Bedeutung des Stadtteils gerecht werden, die Attraktivität und das Ansehen Hamburg als Kultur- und Wirtschaftsstandort fördern sowie die Zahl von Besuchern und Besucherinnen und Gästen erhöhen.
 

Der Zuschlag zur Durchführung des Weihnachtsmarktes in den vergangenen Jahren endet zum 31.12.2023. Da über diesen Zeitraum hinaus eine derartige Veranstaltung sichergestellt werden soll und es erfahrungsgemäß mehrere Interessenten geben wird, die einen Weihnachtsmarkt auf dem Gerhart-Hauptmann-Platz durchführen möchten, wird zum November 2024 die Durchführung der Veranstaltung “Weihnachtsmarkt Gerhart-Hauptmann-Platz“ erneut ausgeschrieben. 

r die Durchführung dieser Veranstaltung auf dem Gerhart-Hauptmann-Platz steht eine Fläche von insgesamt 3.080 m² zur Verfügung.              

 

Der Weihnachtsmarkt soll ein ansprechendes Erscheinungsbild bieten.
Die nachstehenden Kriterien sollten bei der Erstellung eines Konzeptes berücksichtigt werden:

  • Gestaltung der Gesamtfläche: Es ist auszuführen, wie und unter welcher Thematik die Gesamtfläche gestaltet werden soll. Hierzu sind ggf. Bilddarstellungen aufzunehmen.
  • Gestaltung der Betriebe: Es ist auszuführen, wie die Stände der einzelnen Betriebe gestaltet werden sollen und wie hierbei ein einheitliches Gesamtbild (auch hinsichtlich der Gesamtfläche) erreicht werden soll.
  • Kulturelle Akzente/Programm (hoher Anteil von Kunsthandwerk und besonderer Angebote sowie Begrenzung des Gastronomieanteils der Verkaufsstände auf 25 %, aber gastronomisch vielfältig)
  • Nachhaltigkeit: Es ist auszuführen, mit welchen Maßnahmen die Nachhaltigkeit der Veranstaltung gewährleistet wird bzw. durch welche Maßnahmen die Nachhaltigkeit in besonderem Me berücksichtigt werden soll.

Es sollten dabei CO²-Emissionen vermieden sowie u.a. energiesparende technische Geräte, nachhaltige Materialien für die Ausstattung der Aufbauten, regionale und saisonale Produkte der Gastronomie, wiederverwendbare Transportbehälter sowie wiederverwertbare und kompostierbare Deko-Produkte verwendet werden. Auf Einweggeschirr ist grundsätzlich zu verzichten.

  • Umfang und Gestaltung der Logistik: Es ist auszuführen, wie, in welchem Umfang, mit welcher Gestaltung und mit welchem Inhalt die Logistik innerhalb der Gesamtfläche integriert werden soll.
  • Entsorgungskonzept: Es ist auszuführen wie, in welchem Umfang und zeitlichen Turnus der Abfall der Standbetreiber sowie der Besucher gesammelt und entsorgt werden soll. Die einschlägigen rechtlichen Vorgaben sind zu beachten.

 

Auch ist neben dem Konzept das Ergebnis einer Plausibilitätsprüfung hinsichtlich der Umsetzbarkeit der geplanten Aufbauten auf der vorhandenen Fläche beizulegen.

 

Die Ausschreibung der Veranstaltung richtet sich an Generalunternehmer oder Bietergemeinschaften, die nachweislich in der Lage sind, einen solchen Weihnachtsmarkt zu konzipieren und durchzuführen. Die Veranstaltung „Weihnachtsmarkt Gerhart-Hauptmann-Platz“ soll für fünf Jahre (von November 2024 bis Dezember 2028) vergeben werden.

r die Veranstaltung Weihnachtsmarkt ist jährlich - spätestens bis zum 1. August des Jahres - beim Bezirksamt Hamburg Mitte, Management des öffentlichen Raumes, die erforderliche Sondernutzungserlaubnis gemäß § 19 Absatz 1 des Hamburgischen Wegegesetzes zu beantragen. Die Sondernutzungserlaubnis regelt die über das Konzept hinausgehenden Einzelheiten für die jeweils anstehende Veranstaltung.

r die Nutzung der öffentlichen Wegefläche auf dem Gerhart-Hauptmann-Platz sind Benutzungsgebühren auf Grundlage der Gebührenordnung für die Verwaltung und Benutzung öffentlicher Wege, Grün- und Erholungsanlagen zu entrichten.

Darüber hinaus ist ein fachmännisches Sicherheitskonzept vorzulegen. Die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten trägt der Veranstalter.

Soweit die Veranstaltung „Weihnachtsmarkt Gerhart-Hauptmann-Platz“ nach § 31 Abs. 1 des Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG) genehmigungspflichtig sein sollte, ist das Sicherheitskonzept mit den Sicherheitsbehörden abzustimmen (§ 31 Abs. 4 SOG). Für die sicherheitsbedingten Nebenbestimmungen nach § 31 Abs. 4 und § 11 SOG folgt die Kostentragungspflicht aus § 31 Abs. 14 SOG. Soweit lediglich eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich ist, greift hinsichtlich der Kostenlast die Regelung des § 19 Abs. 3 Hamburgisches Wegegesetz.

Es besteht kein Anspruch auf tatsächliche Durchführung der Märkte, sofern diese aufgrund von Eindämmungs-verordnungen o.ä. nicht genehmigt werden können.

Die Konzepte sind in schriftlicher und ungebundener Darstellung im DIN-A 4 Format, maximal 10 Seiten inklusiv Bilddarstellung in 10-facher Ausfertigung und in digitaler Form (USB-Stick) einzureichen. Pro Bewerber darf nur ein Konzept abgegeben werden.

Zum Nachweis vergleichbarer Leistungen sind Referenzen zu selbst durchgeführten Veranstaltungen zu nennen. Liegen diese Projekte außerhalb Hamburgs sind entsprechende Referenzen der jeweiligen Flächengeber vorzulegen.

Der Bewerber hat sich zu seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit zu erklären und die folgenden eignungsbezogenen Nachweise einzureichen:

 

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung/Bescheinigung in Steuersachen (nicht älter als 6 Monate)
  • Finanzierungsplan, aus welchem hervorgeht, wie die Finanzierung eines Marktes bewältigt werden soll
  • Nachweis einer Veranstalterhaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mind. 2,0 Millionen € pro Schadenfall und sonstiger Schäden mindestens 750.000 pro Schadensfall bzw. Bestätigung, dass diese zum Vertragsbeginn in entsprechender Höhe abgeschlossen wird
  • Erklärung, dass eine Bankbürgschaft in Höhe von 100.000 € befristet für 5 Jahre im Falle des Zuschlages abgeschlossen wird.
  • hrungszeugnis

 

Alle Unterlagen müssen bis zum XX.XX.202X, 12:00 Uhr in einem verschlossenen Umschlag unter Angabe „Bewerbung für den Weihnachtsmarkt Gerhart-Hauptmann-Platz“, beim Bezirksamt Hamburg-Mitte, Management des öffentlichen Raumes, Sondernutzungen/Veranstaltungen, Raum C6.213, Caffamacherreihe 1-3, 20355 Hamburg, eingegangen sein. Unvollständige oder verspätet eingegangene Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.

 

ckfragen können an die Sachgebietsleitung, Frau Christin Carstens (Tel.: 040-42854-2777) gerichtet werden.

 

Nach Ablauf der Bewerbungsfrist wird in einem Auswahlverfahren der Zuschlag vergeben. Die Wertung der Konzepte durch ein Auswahlgremium erfolgt anhand der genannten Kriterien mit folgender Gewichtung:

 

  • Gestaltung der Gesamtfläche     20 % (max. 200 Punkte)
  • Gestaltung der Betriebe     25 % (max. 250 Punkte)
  • Kulturelle Akzente/Programm     15 % (max. 150 Punkte)
  • Nachhaltigkeit       20 % (max. 200 Punkte)
  • Umfang und Gestaltung der Logistik   10 % (max. 100 Punkte)
  • Entsorgungskonzept      10 % (max. 100 Punkte)
     

Die Bietereignung ist Voraussetzung für die Zulassung zum Auswahlverfahren und wird im Vorfeld durch das Bezirksamt geprüft.

 

 

  1. Zusammensetzung der Fraktionen im Auswahlgremium

Die Besetzung des Auswahlgremiums erfolgt über das Hare-Niemeyer Verfahren und wird seitens der Fraktionen mit einer Person und der folgenden Anzahl der Stimmen besetzt:

SPD Fraktion                6 Stimmen

Grüne Fraktion             3 Stimmen

CDU Fraktion               2 Stimmen

Die Linke Fraktion        2 Stimmen

AFD Fraktion                1 Stimme

FDP Fraktion                1 Stimme

 

 

 

  1. Zusammensetzung der Verwaltung im Auswahlgremium

Die Verwaltung erhält analog zu den Fraktionen dieselbe Stimmenanzahl bzw. Aufteilung und wird mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Dezernats Wirtschaft, Bauen und Umwelt besetzt.

 

 

 

Petitum/Beschluss

Beschluss:

Um Beschlussfassung wird gebeten.

 

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