Antwort: Pflege der Parks und Grünanlagen in Hamburg-Mitte (Anfrage der CDU-Fraktion)
Fragesteller: Joseph Johannsen
Sachverhalt:
Die Parks und Grünanlagen in Hamburg-Mitte haben einen hohen Stellenwert für die Lebensqualität der Bürger und prägen maßgeblich das Erscheinungsbild des Bezirks. Damit diese Flächen ihren positiven Beitrag zur Erholung und zum Stadtbild leisten können, ist es jedoch notwendig, dass sie gut gepflegt werden. Eine unzureichende Pflege kann nicht nur das Erscheinungsbild der Anlagen beeinträchtigen, sondern auch die Nutzungsmöglichkeiten für die Anwohner einschränken.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständigen Stellen:
Das Bezirksamt Hamburg-Mitte nimmt zu den Fragen wie folgt Stellung:
Siehe Anlage. Manche Grünflächen sind mehrfach gelistet, da sie aus unterschiedlichen Flurstücken oder Belegenheiten bestehen. Die Eigentumsverhältnisse sind noch nicht vollständig aktualisiert.
In den vergangenen Jahren wurden die Rahmenzuweisungen Grün vollständig in die Pflege und Unterhaltung der Grünanlagen aufgewendet.
Die Aufstellung nach den jeweiligen Jahren:
2020 3.104.214,71 €
2021 2.202.403,29 €
2022 2.564.831,87 €
2023 3.106.163,82 €
2024 3.175.989,47 €
2025 2.761.852,16 € (bis Ende September)
Zudem wurden vorgezogene Mittel aus dem Projekt „Erhaltungsmanagement Grün“ der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft bereitgestellt und überjährig aufgewendet. Insgesamt sind davon noch 199.000€ verfügbar.
2020 1.000.000€
2021 450.000€
2023 222.000€
2024 537.000€
2025 20.000€ (bis Ende September)
In Planten un Blomen wurden folgende Mittel aufgewendet:
2020 1.737.365,82 €
2021 2.647.196,37 €
2022 2.014.100,71 €
2023 2.759.613,19 €
2024 3.036.132,16 €
2025 2.131.344,78 € bis Ende September
Für den Wilhelmsburger Inselpark wurden folgende Mittel aufgewendet:
2020 1.322.265,59 €
2021 998.177,09 €
2022 1.531.546,42 €
2023 1.570.010,40 €
2024 1.511.427,53 €
2025 923.952,58 € bis Ende September
Für die bisher an den Bezirk übertragenen Anlagen in der HafenCity liegen keine nach Jahren aufgeschlüsselten Mittel vor. Es wurden jährlich rund 45 T€ bis 60T€ aufgewendet. Die Kosten stiegen über die Jahre.
Aufwendung der Mittel für die einzelnen Parks und Grünanlagen außer für Planten un Blomen und für den Wilhelmsburger Inselpark werden statistisch nicht erfasst.
Im Bezirksamt Hamburg-Mitte sind derzeit 70,7 Stellen für die Pflege der Parks und Grünanlagen vorgesehen. Dazu gehören Gärtnerinnen und Gärtner, Bauhofmitarbeitende, Ingenieure und Verwaltungsmitarbeitende der Abteilung Stadtgrün.
14,1 Stellen sind derzeit unbesetzt.
Ja, das Bezirksamt Hamburg-Mitte hat Wartungs- oder Pflegeverträge mit zahlreichen externen Unternehmen zur Unterhaltung der Parks und Grünanlagen abgeschlossen, beispielsweise für Gehölzschnitt, Baumpflege, Fallschutzreinigung, Bolzplatzpflege für nahezu alle Anlagen. Eine detailliertere Auflistung ist in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht leistbar.
Die Beschwerden werden nicht statistisch erfasst.
Die Beschwerden werden örtlich geprüft und die Mängel bei Erfordernis behoben. Falls nötig oder möglich wird die Aufgabe in die Regelpflege übernommen.
Nein, es gibt keine regelmäßigen Kontrollen um den Pflegezustand zu überprüfen.
Die Pflege und Unterhaltung der öffentlichen Parks und Grünanlagen erfolgt vorrangig nach dem Ziel des Grünanlagengesetzes, der Gesundheit und Erholung der Bevölkerung zu dienen; die Anlagen müssen insbesondere verkehrssicher gehalten werden. Darüber hinaus sind Vorgaben aus dem Naturschutzrecht oder dem Denkmalschutzrecht zu beachten. Auch die Nutzungsintensität ist ein Kriterium, das in die Planung der Pflege im Rahmen der Möglichkeiten einfließt.
Aus kapazitären Gründen kann sich oft nur um die Verkehrssicherheit und den Erhalt der Funktionsfähigkeit gekümmert werden.
Langfristige Pläne oder Strategien zur Verbesserung der Pflege und Instandhaltung der Parks sollen im Rahmen des Projekts „Erhaltungsmanagement Grün“ EMG der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft hamburgweit entwickelt werden. Hierzu wurden zunächst einheitliche, objektive Kriterien zur Bewertung des Zustandes von Grünanlagen festgelegt, woraus sich zukünftig die Prioritätensetzung ableiten soll.
Für die Jahre 2020 bis 2024 wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
Für 2025 und 2026 stehen die Restmittel von „EMG“ (199.000 €) und die Jahrestranche der Rahmenzuweisung Grün (2.761.852,16 €) sowie die insgesamt rund 3,43 Mio. € aus dem Zentralen Programm Besondere Einzelanlagen der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft zur Verfügung.
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