Bezirksamt Wandsbek: finanzielle Ausstattung im Vergleich zu den anderen Bezirksämtern
Der Bezirk Wandsbek ist der größte Hamburger Bezirk. Dennoch wird dieser im Vergleich zu anderen Bezirksämtern unterdurchschnittlich finanziell ausgestattet.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständigen Behörden:
Stellungnahme der Finanzbehörde (FB) zur Anfrage der Bezirksversammlung vom 27.11.2018, Drs. 20-6749 „Bezirksamt Wandsbek – finanzielle Ausstattung im Vergleich zu den anderen Bezirksämtern“ gem. § 27 BezVG 25.01.2019
Die Finanzbehörde beantwortet die Fragen unter Beteiligung der Behörde für Umwelt und Energie (BUE), der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) und der Behörde für Inneres und Sport (BIS) wie folgt:
Grünflächen
Bezirk (Stand: 25.04.2018) |
qm |
Hamburg-Mitte |
5.422.394 |
Altona |
6.845.244 |
Eimsbüttel |
2.297.305 |
Hamburg-Nord |
4.902.329 |
Wandsbek |
6.592.185 |
Bergedorf |
3.699.216 |
Harburg |
2.684.544 |
(Quelle: Angaben der BUE)
Im Haushaltsjahr 2018 haben die Bezirksämter für die Pflege der öffentlichen Grünanlagen und Spielplätze, Pflege der Straßenbäume, Betriebskosten für die bezirklichen Friedhöfe in Hamburg-Mitte, Altona, Bergedorf und Harburg folgende Zuweisung erhalten (Rahmenzuweisung/RZ Grün).
Bezirksamt |
RZ Grün 2018 in Tsd. € |
Hamburg-Mitte |
6.761* |
Altona |
3.042 |
Eimsbüttel |
1.806 |
Hamburg-Nord |
2.859 |
Wandsbek |
3.125 |
Bergedorf |
1.849 |
Harburg |
1.712 |
(Quelle: Angaben der BUE, siehe Haushaltsplan 2017/2018, Vorbericht zu den Einzelplänen der Bezirksämter, Tabelle 4.10.3.2)
*Einschließlich Planten und Blomen und Wilhelmsburger Inselpark.
Die Verteilung erfolgt überwiegend unter Berücksichtigung der Flächengröße und der Anzahl der Straßenbäume. Entsprechend der Vorgaben des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) zur Regelung von Rahmenzuweisungen wurde die Struktur der Rahmenzuweisung „Öffentliches Grün“ für den Doppelhaushalt 2019/2020 geändert. Die Rahmenzuweisung enthält weiterhin Mittel für die Pflege und Unterhaltung der öffentlichen Grünanlagen und Spielplätze. Die Verteilung erfolgt unter Berücksichtigung der Flächengröße und eines Aufschlages für dichtbesiedelte Bezirke. Die bisher in der Rahmenzuweisung enthaltenen Mittel für die Pflege der Straßenbäume, die Betriebskosten und die bezirklichen Friedhöfe in Hamburg-Mitte, Altona, Bergedorf und Harburg sowie die Mittel für besondere Einzelanlagen sind in das Produkt „ZP Aufwertung ö. Freiräume u. Kleingärten“ der Produktgruppe 292.14 „Bezirkliche Zuweisungen NGE“ übergeleitet worden. Die Überleitung ist das Ergebnis der Forderung einer Neuaufstellung der Schlüssel und dient einer verbesserten Transparenz bei der Datenerhebung der unterschiedlichen Aufgabenbereiche.
Die veranschlagten Beträge für 2019 und 2020 in Höhe von jeweils 13.106 Tsd. Euro werden wie folgt auf die Bezirkseinzelpläne verteilt:
Bezirksamt |
RZ Grün 2019/2020 in Tsd. € |
Hamburg-Mitte |
2.483 |
Altona |
2.335 |
Eimsbüttel |
1.377 |
Hamburg-Nord |
2.517 |
Wandsbek |
2.122 |
Bergedorf |
1.161 |
Harburg |
1.111 |
(Quelle: Angaben der BUE, siehe Haushaltsplanentwurf 2019/2020, Vorbericht zu den Einzelplänen der Bezirksämter, Tabelle 5.7.3.2)
- Daneben werden den Bezirksämtern im Produkt „ZP Aufwertung ö. Freiräume und Kleingärten“ 8.049 Mio. € in 2019/2020 zur Verfügung gestellt.
- Im Haushaltsplan 2019/2020 des Bezirksamtes Hamburg-Mitte (Einzelplan 1.2) sind für die Betreuung des Wilhelmsburger Inselparks 500 Mio. € veranschlagt (bis 2018 erfolgte die Veranschlagung im Haushaltsplan der BUE).
Der durchschnittliche Betrag für öffentliche Grünanlagen orientiert sich an den GALK-Sachkosten von 0,38 €/qm für Parkanlagen und 0,73 €/qm für Spielplätze (GALK = Deutsche Gartenbauleiterkonferenz).
Durch die Umstellung des Verteilungsschlüssels fällt der durchschnittlich zur Verfügung stehende Betrag je Quadratmeter unterschiedlich aus. Bei der Verteilung der bezirklichen Friedhöfe werden neben dem Parameter Flächengröße die Kriterien Bestattungsanzahl und Anzahl an Kapellen hinzugezogen. Sonderanlagen wie beispielsweise Planten und Blomen und Wilhelmsburger Inselpark werden nicht berücksichtigt.
Einwohner
Zu 4. bis 7.:
Bezirksamt |
Einwohnerzahlen zum 30.06.2018* |
Vollzeitäquivalente** |
Hamburg-Mitte |
302.550 |
1.286,73 |
Altona |
273.658 |
978,55 |
Eimsbüttel |
263.948 |
838,98 |
Hamburg-Nord |
311.824 |
974,87 |
Wandsbek |
437.171 |
1.318,33 |
Bergedorf |
129.267 |
510,83 |
Harburg |
166.517 |
682,61 |
* Quelle: Angaben der BIS (Melderegister)
** Quelle: Drs. 21/14050 (Halbjahresbericht 2018)
Die Bezirke unterscheiden sich in vielfältiger Hinsicht, z.B. bezüglich ihrer Fläche, ihrer Bevölkerungsgröße sowie hinsichtlich ihrer sozialen und geographischen Gegebenheiten. Bei der Aufstellung der Einzelpläne der Bezirksämter berücksichtigt der Senat daher die konkreten finanziellen Bedarfe der Bezirksämter, die benötigt werden, um die vielfältigen Aufgaben wahrnehmen zu können. Der Senat ermöglicht so einen flexiblen und an den Bedürfnissen der Bezirksämter orientierten Mitteleinsatz. Dazu gehört es auch, die zentralen Fachaufgaben der Bezirksämter im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung zu berücksichtigen, z.B. die Eingliederungshilfe im Bezirksamt Wandsbek, die Hilfen nach dem Betreuungsgesetz im Bezirksamt Altona sowie die Straffälligen- und Gerichtshilfe im Bezirksamt Eimsbüttel.
Zur Mittelausstattung der Bezirksämter geben die Haushaltspläne für die Doppelhaushalte 2017/2018 und 2019/2020 Auskunft, siehe https://www.hamburg.de/fb/haushaltplaene/. Daneben ist die Haushaltsrechnung 2017 unter dem folgendem Link einzusehen https://www.hamburg.de/fb/haushaltsrechnungen-und-geschaeftsberichte/9673876/haushalts-und-konzernrechungen/.
Im Haushaltsplan 2019/2020 wurden durch Eckwerteverlagerungen aus diversen Fachbehörden die ergebnisbezogenen Eckwerte gegenüber dem fortgeschriebenen Plan 2018 in Höhe von rund 6% für alle Bezirksämter erhöht. Die gezielte Unterstützung und die Erhöhung der Handlungsfähigkeit der bürgernahen Ebene der Hamburger Verwaltung auch mit Blick auf die soziale Infrastruktur vor Ort ist dem Senat ein besonderes Anliegen. Insbesondere die Verstärkung der Zentralen Bezirksmittel (umfasst auch den sog. Quartiersfonds) ab 2019 auf strukturell 10 Millionen Euro p.a dient diesem Ziel.
Forst
Zu 8. bis 10.:
Bezirksamt |
Forstfläche (Stand 1.1.2015) in ha |
RZ Forstverwaltung 2018 sowie 2019/2020 in Tsd. € |
Hamburg-Mitte |
0 |
0 |
Altona |
504 |
38 |
Eimsbüttel |
142 |
36 |
Hamburg-Nord |
0 |
0 |
Wandsbek |
2.303 |
178 |
Bergedorf |
274 |
42 |
Harburg |
1.287 |
141 |
Quelle: Angaben der BWVI, siehe Haushaltsplan 2019/2020, Vorbericht zu den Einzelplänen der Bezirksämter, Tabelle 5.8.2.2
Das Bezirksamt Harburg erhält zur Sicherstellung der zentralen Servicestelle (Zentraler Forstdienst) einen festen Betrag von 33 Tsd. €.
Die restlichen konsumtiven Kosten werden zu 50 % als einheitlicher Sockelbetrag gleichmäßig auf die Bezirksämter nach Anzahl der Revierförstereien pro Bezirksamt verteilt und zu 50 % anteilig nach der Flächengröße aufgeteilt. Da sich das Bezirksamt Altona seit dem Haushaltsjahr 2013 nicht mehr an den Einnahmeverpflichtungen der Forstbewirtschaftung (insbesondere aus dem Verkauf von Waldprodukten) beteiligt, wird zum Ausgleich dessen den beiden natural und strukturell gering ausgestatteten Forstbereichen der Bezirksämter Eimsbüttel und Bergedorf je 5 Tsd. € zulasten des Bezirkes Altona zusätzlich übertragen.
Die Bezirksämter erzielen im Bereich der Waldbewirtschaftung Einnahmen, die der Mittelausstattung zufließen.
Gewässer
Es liegen keine aktuellen Zahlen der Gewässerflächen der einzelnen Bezirke vor. In der Siedlungs- und Verkehrsstatistik des Statistikamtes sind Gewässer mit einer Breite unter drei Metern bzw. kleiner 500 Quadratmeter nicht enthalten. Im Übrigen müssten die Gewässerflächen für eine detaillierte Beantwortung dieser Fragestellung hinsichtlich privater Gewässer, Verbandsgewässer und Zuständigkeiten außerhalb der Bezirksämter (Hamburg Port Authority (HPA) und BUE) differenziert werden.
Zu 12. und 13.:
Die Bezirksämter haben im Jahr 2018 für den Betrieb und die Unterhaltung der Gewässer Rahmenzuweisungen in einer Gesamthöhe von 2.409 Tsd. € erhalten. Diese Rahmenzuweisung verteilt sich nach einer mit den Bezirksämtern abgestimmten Schlüsselung wie folgt auf die Einzelpläne der Bezirksämter:
Bezirksamt |
RZ Betrieb Gewässer 2018 in Tsd € |
Hamburg-Mitte |
343 |
Altona |
106 |
Eimsbüttel |
194 |
Hamburg-Nord |
175 |
Wandsbek |
402 |
Bergedorf |
833 |
Harburg |
356 |
gesamt |
2.409 |
Quelle: Angaben der BUE, siehe Drucksache 21/9255 „Haushaltsplan 2017/2018 Nachbewilligungen nach § 35 Landeshaushaltsordnung“, Anlage 6, Tabelle 4.10.2 (Anpassung der RZ Gewässer für 2017 und 2018)
Für die Haushaltsjahre 2019/20 beträgt die jährliche Gesamtsumme der Betriebsmittel 2.909 Tsd €, da die bisherigen konsumtiven Rahmenzuweisungen für den Bereich „Kleine Wasserwirtschaftliche Baumaßnahmen“ in Höhe von 500 Tsd. € auf die Rahmenzuweisung „Betrieb Gewässer“ umgeschichtet wurde. Die Verteilung der Mittel stellt sich wie folgt dar:
Bezirksamt |
RZ Betrieb Gewässer 2019/2020 in Tsd € |
Hamburg-Mitte |
414 |
Altona |
128 |
Eimsbüttel |
236 |
Hamburg-Nord |
211 |
Wandsbek |
484 |
Bergedorf |
1.007 |
Harburg |
429 |
Gesamt |
2.909 |
Quelle: Angaben der BUE, siehe Haushaltsplanentwurf 2019/2020, Vorbericht zu den Einzelplänen der Bezirksämter, Tabelle 5.7.2.2)
Grundsätzlich wird die Aufteilung der Betriebs- und Unterhaltungsmittel für die Gewässer nach laufenden Metern berechnet. Dabei wird in der Schlüsselung ein grundsätzlicher Unterschied zwischen Geest- und Marschengewässern gemacht, weil die Marschengewässer im Gegensatz zu den Geestgewässern regelhaft zu entkrauten sind und damit einen höheren Unterhaltungsaufwand hervorrufen. Neben der reinen Gewässerfläche sind Böschungsflächen und einzelne wasserwirtschaftliche Anlagen in die Schlüsselung eingegangen, für die z.B. die Stromkosten über die Betriebsmittel zu finanzieren sind. Es handelt sich also nicht nur um die Finanzierung der Unterhaltung von Gewässerflächen. Mit diesen Mitteln wird ebenso die Unterhaltung von bezirklichen wasserwirtschaftlichen Anlagen wie beispielsweise Schöpfwerken, Stauanlagen oder auch Rechen bestritten.
Straßen
Zu 14. bis 16.:
Bezirksamt |
Gehwege |
Geh- und Radweg |
Radwege |
Bezirksstraße ** |
Straßenlänge |
in m2 |
In m |
||||
Hamburg-Mitte |
1.535.027 |
44.507 |
132.335 |
5.490.394 |
470.700 |
Altona |
1.549.981 |
35.788 |
37.833 |
5.099.400 |
489.368 |
Eimsbüttel |
1.147.640 |
47.673 |
99.356 |
4.526.012 |
350.000 |
Hamburg-Nord |
1.414.030 |
15.343 |
133.500 |
5.103.198 |
335.415 |
Wandsbek* |
572.176 |
3.827 |
49.315 |
1.822.799 |
951.059 |
Bergedorf |
728.857 |
208.215 |
47.545 |
4.287.651 |
446.181 |
Harburg |
982.832 |
36.713 |
55.238 |
4.481.001 |
365.189 |
* In Wandsbek wurde bisher nur das Kerngebiet (d.h. die Stadtteile Eilbek, Jenfeld, Marienthal, Tonndorf und Wandsbek) erfasst.
** Unter Bezirksstraße wird die gesamte Fläche, einschließlich der Geh- und Radwege erfasst.
Eine Erhebung der Längen von Geh- und Radwegen ist für die Erfüllung der Aufgaben nicht notwendig und liegt daher nicht vor.
Zu 17. bis 18.:
Bezirksamt |
RZ Betrieb Straße und Bauwerke 2019/2020 in Tsd. € |
Hamburg-Mitte |
3.203 |
Altona |
3.139 |
Eimsbüttel |
2.498 |
Hamburg-Nord |
2.669 |
Wandsbek |
4.868 |
Bergedorf |
2.583 |
Harburg |
2.391 |
Siehe Haushaltsplanentwurf 2019/2020, Vorbericht zu den Einzelplänen der Bezirksämter, Tabelle 5.8.1.2
Die Verteilung der veranschlagten Mittel erfolgte bis einschließlich Haushaltsplan 2015/16 aufgrund jeweils differenzierter, hochkomplexer, nur mit hohem Verwaltungsaufwand zu pflegender und damit fehleranfälliger Fachdaten. Aufgrund des hohen Verwaltungsaufwandes wurden die Erhebungen seit einigen Jahren nicht mehr aktualisiert und sind mit dem Haushaltsplan 2017/18 in jeweilige prozentuale Verteilungsschlüssel der jeweiligen Bezirksanteile überführt worden. Zum Haushalt 2019/20 werden die verschiedenen Zuweisungen zur betrieblichen Straßenunterhaltung der Bezirke in einer einzigen, flexibel nach örtlichen Prioritätensetzungen handhabbaren Rahmenzuweisung zusammengefasst. Im Rahmen der fachlichen Abstimmung zwischen Fachbehörde und den Bezirksämtern wurden diese Mittel einvernehmlich und transparent auf die Bezirksämter mittels eines auf Erfahrungswerten beruhenden Schlüssels aufgeteilt. Der abgestimmte Schlüssel sieht hierbei folgende Verteilung auf die Bezirksämter vor: Hamburg-Mitte: 15,0%; Altona: 14,7 %; Eimsbüttel: 11,7%; Hamburg-Nord: 12,5%; Wandsbek: 22,8%; Bergedorf: 12,1%; Harburg: 11,2%.
Neuer Ordnungsdienst
Zu 19. bis 21.:
Die Polizei hat ihre Polizeikommissariate (PK) in Regionen mit acht Regional-PK gegliedert. Da die Regionen an die Zuständigkeitsbereiche der Bezirksämter zwar angelehnt, ihre Grenzen mit denen der Bezirke jedoch nicht identisch sind, sind vergleichende Berechnungen im Sinne der Fragestellungen nicht möglich.
Die vorgesehenen zusätzlichen 100 Angestellten im Polizeidienst (AiP) plant die Polizei an den acht Regional-PK in einer Mindeststärke von jeweils zehn AiP zentral anzubinden. Die Regional-PK verfügen bereits über geeignete Strukturen für zusätzliches Personal. Durch die Bündelung der eingesetzten AiP wird eine ausreichende Personalstärke generiert, um eine spürbare Wirkung sicherzustellen und einen effektiveren Einsatz zu ermöglichen. Die Zuweisung an die einzelnen Regional-PK erfolgt sukzessive im Rahmen der zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen.
Bei der derzeit zu Grunde liegenden Anzahl von zunächst 40 AiP wird im ersten Schritt zur Verteilung folgender Schlüssel angewandt und dabei die Belange der Regionen Mitte I, Altona und Harburg priorisiert berücksichtigt:
- Die Region Mitte I (PK 14) erhält, unter anderem aufgrund der besonderen Anforderungen durch den kräfteintensiven Aufwand zur Bewältigung von Veranstaltungslagen, 20 AiP.
- Der Region Altona (PK 21) werden, unter anderem aufgrund des Arenen-Betriebs, und der Region Harburg (PK 46), wegen des dislozierten Einsatzes in den voneinander entfernt liegenden Ballungszentren in Wilhelmsburg, Harburg und Neuwiedenthal zunächst jeweils zehn AiP zuwiesen.
Im zweiten Schritt zur Verteilung der weiteren 60 AiP ist zunächst eine Verteilung von jeweils zehn AiP an die Regional-PK der Regionen Eimsbüttel, Nord, Mitte II, Bergedorf und Wandsbek geplant.
Im Anschluss erhalten die Regionen Altona und Harburg jeweils die vorgesehenen weiteren fünf AiP. Sollten die zusätzlichen 60 AiP nicht zeitgleich zur Verfügung stehen, erfolgt eine abschließende
Verteilung bzw. Personalzuweisung an die Regional-PK im Rahmen aktueller Lageerkenntnisse und unter Berücksichtigung der erforderlichen Prioritätssetzungen sowie übergeordneter gesamtpolizeilicher Aspekte nach Maßgabe der vorhandenen personellen Ressourcen.
keine Anlage/n
Keine Orte erkannt.
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