20-6749.1

Bezirksamt Wandsbek: finanzielle Ausstattung im Vergleich zu den anderen Bezirksämtern

Antwort zu Anfragen

Sachverhalt

Der Bezirk Wandsbek ist der größte Hamburger Bezirk. Dennoch wird dieser im Vergleich zu anderen Bezirksämtern unterdurchschnittlich finanziell ausgestattet.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständigen Behörden:

Stellungnahme der Finanzbehörde (FB) zur Anfrage der Bezirksversammlung vom 27.11.2018, Drs. 20-6749 „Bezirksamt Wandsbek – finanzielle Ausstattung im Vergleich zu den anderen Bezirksämtern“ gem. § 27 BezVG 25.01.2019

Die Finanzbehörde beantwortet die Fragen unter Beteiligung der Behörde für Umwelt und Energie (BUE), der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) und der Behörde für Inneres und Sport (BIS) wie folgt:

Grünflächen

  1. Wie viele Quadratmeter Grünflächen weisen die einzelnen Hamburger Bezirke auf?

Bezirk

(Stand: 25.04.2018)

qm

Hamburg-Mitte

5.422.394

Altona

6.845.244

Eimsbüttel

2.297.305

Hamburg-Nord

4.902.329

Wandsbek

6.592.185

Bergedorf

3.699.216

Harburg

2.684.544

(Quelle: Angaben der BUE)

  1. Wie viel Mittel erhalten die einzelnen Bezirksämter für die Unterhaltung und Instandsetzung von öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, Spielplätzen und bezirklichen Friedhöfen?

Im Haushaltsjahr 2018 haben die Bezirksämter für die Pflege der öffentlichen Grünanlagen und Spielplätze, Pflege der Straßenbäume, Betriebskosten für die bezirklichen Friedhöfe in Hamburg-Mitte, Altona, Bergedorf und Harburg folgende Zuweisung erhalten (Rahmenzuweisung/RZ Grün).

Bezirksamt

RZ Grün 2018

in Tsd. €

Hamburg-Mitte

6.761*

Altona

3.042

Eimsbüttel

1.806

Hamburg-Nord

2.859

Wandsbek

3.125

Bergedorf

1.849

Harburg

1.712

(Quelle: Angaben der BUE, siehe Haushaltsplan 2017/2018, Vorbericht zu den Einzelplänen der Bezirksämter, Tabelle 4.10.3.2)

*Einschließlich Planten und Blomen und Wilhelmsburger Inselpark.

  1. Nach welchen Parametern erfolgt die Verteilung der Mittel auf die Bezirke?

Die Verteilung erfolgt überwiegend unter Berücksichtigung der Flächengröße und der Anzahl der Straßenbäume. Entsprechend der Vorgaben des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) zur Regelung von Rahmenzuweisungen wurde die Struktur der Rahmenzuweisung „Öffentliches Grün“r den Doppelhaushalt 2019/2020 geändert. Die Rahmenzuweisung enthält weiterhin Mittel für die Pflege und Unterhaltung der öffentlichen Grünanlagen und Spielplätze. Die Verteilung erfolgt unter Berücksichtigung der Flächengröße und eines Aufschlages für dichtbesiedelte Bezirke. Die bisher in der Rahmenzuweisung enthaltenen Mittel für die Pflege der Straßenbäume, die Betriebskosten und die bezirklichen Friedhöfe in Hamburg-Mitte, Altona, Bergedorf und Harburg sowie die Mittel für besondere Einzelanlagen sind in das Produkt „ZP Aufwertung ö. Freiräume u. Kleingärten“ der Produktgruppe 292.14 „Bezirkliche Zuweisungen NGE“ übergeleitet worden. Die Überleitung ist das Ergebnis der Forderung einer Neuaufstellung der Schlüssel und dient einer verbesserten Transparenz bei der Datenerhebung der unterschiedlichen Aufgabenbereiche.

Die veranschlagten Beträge für 2019 und 2020 in Höhe von jeweils 13.106 Tsd. Euro werden wie folgt auf die Bezirkseinzelpläne verteilt:

Bezirksamt

RZ Grün 2019/2020

in Tsd. €

Hamburg-Mitte

2.483

Altona

2.335

Eimsbüttel

1.377

Hamburg-Nord

2.517

Wandsbek

2.122

Bergedorf

1.161

Harburg

1.111

(Quelle: Angaben der BUE, siehe Haushaltsplanentwurf 2019/2020, Vorbericht zu den Einzelplänen der Bezirksämter, Tabelle 5.7.3.2)

- Daneben werden den Bezirksämtern im Produkt „ZP Aufwertung ö. Freiräume und Kleinrten“ 8.049 Mio. € in 2019/2020 zur Verfügung gestellt.

- Im Haushaltsplan 2019/2020 des Bezirksamtes Hamburg-Mitte (Einzelplan 1.2) sind für die Betreuung des Wilhelmsburger Inselparks 500 Mio. € veranschlagt (bis 2018 erfolgte die Veranschlagung im Haushaltsplan der BUE).

  1. Wie viel Mittel erhalten die jeweiligen Bezirke pro Quadratmeter Grünflächen für die Unterhaltung und Instandsetzung von öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, Spielplätzen und bezirklichen Friedhöfen?

Der durchschnittliche Betrag für öffentliche Grünanlagen orientiert sich an den GALK-Sachkosten von 0,38 €/qm für Parkanlagen und 0,73 €/qm für Spielplätze (GALK = Deutsche Gartenbauleiterkonferenz).

Durch die Umstellung des Verteilungsschlüssels fällt der durchschnittlich zur Verfügung stehende Betrag je Quadratmeter unterschiedlich aus. Bei der Verteilung der bezirklichen Friedhöfe werden neben dem Parameter Flächengröße die Kriterien Bestattungsanzahl und Anzahl an Kapellen hinzugezogen. Sonderanlagen wie beispielsweise Planten und Blomen und Wilhelmsburger Inselpark werden nicht berücksichtigt.

Einwohner

  1. Wie viele Einwohner weisen die einzelnen Hamburger Bezirke auf?
  1. Für wie viele Einwohner ist ein/e Beschäftigte/r (Vollzeitäquivalent) des jeweiligen Bezirksamtes zuständig?
  1. Nach welchen Parametern erfolgt die Verteilung der Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) auf die Bezirke?
  1. Wie viele Beschäftige (Vollzeitäquivalente) weisen die jeweiligen Bezirksämter auf?
  1. Wie viel Mittel erhalten die jeweiligen Bezirksämter pro Einwohner?

Zu 4. bis 7.:

Bezirksamt

Einwohnerzahlen

zum 30.06.2018*

Vollzeitäquivalente**

Hamburg-Mitte

302.550

1.286,73

Altona

273.658

978,55

Eimsbüttel

263.948

838,98

Hamburg-Nord

311.824

974,87

Wandsbek

437.171

1.318,33

Bergedorf

129.267

510,83

Harburg

166.517

682,61

* Quelle: Angaben der BIS (Melderegister)

** Quelle: Drs. 21/14050 (Halbjahresbericht 2018)

Die Bezirke unterscheiden sich in vielfältiger Hinsicht, z.B. bezüglich ihrer Fläche, ihrer Bevölkerungsgröße sowie hinsichtlich ihrer sozialen und geographischen Gegebenheiten. Bei der Aufstellung der Einzelpläne der Bezirksämter berücksichtigt der Senat daher die konkreten finanziellen Bedarfe der Bezirksämter, die benötigt werden, um die vielfältigen Aufgaben wahrnehmen zu können. Der Senat ermöglicht so einen flexiblen und an den Bedürfnissen der Bezirksämter orientierten Mitteleinsatz. Dazu gehört es auch, die zentralen Fachaufgaben der Bezirksämter im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung zu berücksichtigen, z.B. die Eingliederungshilfe im Bezirksamt Wandsbek, die Hilfen nach dem Betreuungsgesetz im Bezirksamt Altona sowie die Straffälligen- und Gerichtshilfe im Bezirksamt Eimsbüttel.

Zur Mittelausstattung der Bezirksämter geben die Haushaltspläne für die Doppelhaushalte 2017/2018 und 2019/2020 Auskunft, siehe https://www.hamburg.de/fb/haushaltplaene/. Daneben ist die Haushaltsrechnung 2017 unter dem folgendem Link einzusehen https://www.hamburg.de/fb/haushaltsrechnungen-und-geschaeftsberichte/9673876/haushalts-und-konzernrechungen/.

Im Haushaltsplan 2019/2020 wurden durch Eckwerteverlagerungen aus diversen Fachbehörden die ergebnisbezogenen Eckwerte gegenüber dem fortgeschriebenen Plan 2018 in Höhe von rund 6% für alle Bezirksämter erhöht. Die gezielte Unterstützung und die Erhöhung der Handlungsfähigkeit der bürgernahen Ebene der Hamburger Verwaltung auch mit Blick auf die soziale Infrastruktur vor Ort ist dem Senat ein besonderes Anliegen. Insbesondere die Verstärkung der Zentralen Bezirksmittel (umfasst auch den sog. Quartiersfonds) ab 2019 auf strukturell 10 Millionen Euro p.a dient diesem Ziel.

Forst

  1. Wie viel Hektar Forstfläche weisen die einzelnen Hamburger Bezirke auf?
  1. Wie viel Mittel erhalten die einzelnen Bezirksämter für den Betrieb Forst?
  1. Nach welchen Parametern erfolgt die Verteilung der Mittel auf die Bezirke?
  1. Wie viel Mittel erhalten die jeweiligen Bezirke pro Hektar Forstfläche für den Betrieb Forst?

Zu 8. bis 10.:

Bezirksamt

Forstfläche

(Stand 1.1.2015)

in ha

RZ Forstverwaltung

2018 sowie 2019/2020

in Tsd. €

Hamburg-Mitte

0

0

Altona

504

38

Eimsbüttel

142

36

Hamburg-Nord

0

0

Wandsbek

2.303

178

Bergedorf

274

42

Harburg

1.287

141

Quelle: Angaben der BWVI, siehe Haushaltsplan 2019/2020, Vorbericht zu den Einzelplänen der Bezirksämter, Tabelle 5.8.2.2

Das Bezirksamt Harburg erhält zur Sicherstellung der zentralen Servicestelle (Zentraler Forstdienst) einen festen Betrag von 33 Tsd. €.

Die restlichen konsumtiven Kosten werden zu 50 % als einheitlicher Sockelbetrag gleichmäßig auf die Bezirksämter nach Anzahl der Revierförstereien pro Bezirksamt verteilt und zu 50 % anteilig nach der Flächengröße aufgeteilt. Da sich das Bezirksamt Altona seit dem Haushaltsjahr 2013 nicht mehr an den Einnahmeverpflichtungen der Forstbewirtschaftung (insbesondere aus dem Verkauf von Waldprodukten) beteiligt, wird zum Ausgleich dessen den beiden natural und strukturell gering ausgestatteten Forstbereichen der Bezirksämter Eimsbüttel und Bergedorf je 5 Tsd. € zulasten des Bezirkes Altona zusätzlich übertragen.

Die Bezirksämter erzielen im Bereich der Waldbewirtschaftung Einnahmen, die der Mittelausstattung zufließen.

Gewässer

  1. Welche Gewässerfläche in Quadratmeter weisen die einzelnen Hamburger Bezirke auf?

Es liegen keine aktuellen Zahlen der Gewässerflächen der einzelnen Bezirke vor. In der Siedlungs- und Verkehrsstatistik des Statistikamtes sind Gewässer mit einer Breite unter drei Metern bzw. kleiner 500 Quadratmeter nicht enthalten. Im Übrigen müssten die Gewässerflächen für eine detaillierte Beantwortung dieser Fragestellung hinsichtlich privater Gewässer, Verbandsgewässer und Zuständigkeiten außerhalb der Bezirksämter (Hamburg Port Authority (HPA) und BUE) differenziert werden.

  1. Wie viel Mittel erhalten die einzelnen Bezirksämter für den Betrieb von Gewässern?
  1. Nach welchen Parametern erfolgt die Verteilung der Mittel auf die Bezirke?
  1. Wie viel Mittel erhalten die jeweiligen Bezirke in Quadratmeter Gewässerfläche für den Betrieb von Gewässern?

Zu 12. und 13.:

Die Bezirksämter haben im Jahr 2018 für den Betrieb und die Unterhaltung der Gewässer Rahmenzuweisungen in einer Gesamthöhe von 2.409 Tsd. € erhalten. Diese Rahmenzuweisung verteilt sich nach einer mit den Bezirksämtern abgestimmten Schlüsselung wie folgt auf die Einzelpläne der Bezirksämter:

Bezirksamt

RZ Betrieb

Gewässer 2018

in Tsd €

Hamburg-Mitte

343

Altona

106

Eimsbüttel

194

Hamburg-Nord

175

Wandsbek

402

Bergedorf

833

Harburg

356

gesamt

2.409

Quelle: Angaben der BUE, siehe Drucksache 21/9255 „Haushaltsplan 2017/2018 Nachbewilligungen nach § 35 Landeshaushaltsordnung“, Anlage 6, Tabelle 4.10.2 (Anpassung der RZ Gewässer für 2017 und 2018)

r die Haushaltsjahre 2019/20 beträgt die jährliche Gesamtsumme der Betriebsmittel 2.909 Tsd €, da die bisherigen konsumtiven Rahmenzuweisungen für den Bereich „Kleine Wasserwirtschaftliche Baumaßnahmen“ in Höhe von 500 Tsd. € auf die Rahmenzuweisung „Betrieb Gewässer“ umgeschichtet wurde. Die Verteilung der Mittel stellt sich wie folgt dar:

Bezirksamt

RZ Betrieb Gewässer 2019/2020

in Tsd €

Hamburg-Mitte

414

Altona

128

Eimsbüttel

236

Hamburg-Nord

211

Wandsbek

484

Bergedorf

1.007

Harburg

429

Gesamt

2.909

Quelle: Angaben der BUE, siehe Haushaltsplanentwurf 2019/2020, Vorbericht zu den Einzelplänen der Bezirksämter, Tabelle 5.7.2.2)

Grundsätzlich wird die Aufteilung der Betriebs- und Unterhaltungsmittel für die Gewässer nach laufenden Metern berechnet. Dabei wird in der Schlüsselung ein grundsätzlicher Unterschied zwischen Geest- und Marschengewässern gemacht, weil die Marschengewässer im Gegensatz zu den Geestgewässern regelhaft zu entkrauten sind und damit einen höheren Unterhaltungsaufwand hervorrufen. Neben der reinen Gewässerfläche sind Böschungsflächen und einzelne wasserwirtschaftliche Anlagen in die Schlüsselung eingegangen, für die z.B. die Stromkosten über die Betriebsmittel zu finanzieren sind. Es handelt sich also nicht nur um die Finanzierung der Unterhaltung von Gewässerflächen. Mit diesen Mitteln wird ebenso die Unterhaltung von bezirklichen wasserwirtschaftlichen Anlagen wie beispielsweise Schöpfwerken, Stauanlagen oder auch Rechen bestritten.

Straßen

  1. Wie viele Gehwege, in Quadratmetern und in laufenden Metern, weisen die einzelnen Hamburger Bezirke auf?
  1. Wie viele Radwege, in Quadratmetern und in laufenden Metern, weisen die einzelnen Hamburger Bezirke auf?
  1. Wie viele Quadratmeter/laufende Meter Bezirksstraßen weisen die einzelnen Hamburger Bezirke auf?

Zu 14. bis 16.:

Bezirksamt

Gehwege

Geh- und

Radweg

Radwege

Bezirksstraße **

Straßenlänge

in m2

In m

Hamburg-Mitte

1.535.027

44.507

132.335

5.490.394

470.700

Altona

1.549.981

35.788

37.833

5.099.400

489.368

Eimsbüttel

1.147.640

47.673

99.356

4.526.012

350.000

Hamburg-Nord

1.414.030

15.343

133.500

5.103.198

335.415

Wandsbek*

572.176

3.827

49.315

1.822.799

951.059

Bergedorf

728.857

208.215

47.545

4.287.651

446.181

Harburg

982.832

36.713

55.238

4.481.001

365.189

* In Wandsbek wurde bisher nur das Kerngebiet (d.h. die Stadtteile Eilbek, Jenfeld, Marienthal, Tonndorf und Wandsbek) erfasst.

** Unter Bezirksstraße wird die gesamte Fläche, einschließlich der Geh- und Radwege erfasst.

Eine Erhebung der Längen von Geh- und Radwegen ist für die Erfüllung der Aufgaben nicht notwendig und liegt daher nicht vor.

  1. Wie viel Mittel erhalten die einzelnen Bezirksämter für den Betrieb Straße und Bauwerke?
  1. Nach welchen Parametern erfolgt die Verteilung der Mittel auf die Bezirke?
  1. Wie viel Mittel erhalten die jeweiligen Bezirksämter in Quadratmetern/laufenden Metern Radwege, Gehwege und Bezirksstraßen für den Betrieb Straßen und Bauwerke?

Zu 17. bis 18.:

Bezirksamt

RZ Betrieb Straße und Bauwerke 2019/2020

in Tsd. €

Hamburg-Mitte

3.203

Altona

3.139

Eimsbüttel

2.498

Hamburg-Nord

2.669

Wandsbek

4.868

Bergedorf

2.583

Harburg

2.391

Siehe Haushaltsplanentwurf 2019/2020, Vorbericht zu den Einzelplänen der Bezirksämter, Tabelle 5.8.1.2

Die Verteilung der veranschlagten Mittel erfolgte bis einschließlich Haushaltsplan 2015/16 aufgrund jeweils differenzierter, hochkomplexer, nur mit hohem Verwaltungsaufwand zu pflegender und damit fehleranfälliger Fachdaten. Aufgrund des hohen Verwaltungsaufwandes wurden die Erhebungen seit einigen Jahren nicht mehr aktualisiert und sind mit dem Haushaltsplan 2017/18 in jeweilige prozentuale Verteilungsschlüssel der jeweiligen Bezirksanteile überführt worden. Zum Haushalt 2019/20 werden die verschiedenen Zuweisungen zur betrieblichen Straßenunterhaltung der Bezirke in einer einzigen, flexibel nach örtlichen Prioritätensetzungen handhabbaren Rahmenzuweisung zusammengefasst. Im Rahmen der fachlichen Abstimmung zwischen Fachbehörde und den Bezirksämtern wurden diese Mittel einvernehmlich und transparent auf die Bezirksämter mittels eines auf Erfahrungswerten beruhenden Schlüssels aufgeteilt. Der abgestimmte Schlüssel sieht hierbei folgende Verteilung auf die Bezirksämter vor: Hamburg-Mitte: 15,0%; Altona: 14,7 %; Eimsbüttel: 11,7%; Hamburg-Nord: 12,5%; Wandsbek: 22,8%; Bergedorf: 12,1%; Harburg: 11,2%.

Neuer Ordnungsdienst

  1. Der neue Ordnungsdienst bei der Polizei soll 100 Angestellte aufweisen. Wie viele Angestellte soll welcher Bezirk als Ordnungsdienst der Polizei aufweisen?
  1. Nach welchen Parametern erfolgt die Verteilung der Beschäftigten auf die Bezirke?
  1. Auf wie viele Einwohner eines jeweiligen Bezirkes kommt ein/e Beschäftigte/r des neuen Ordnungsdienstes?
  1. Wie viele Beschäftigte des neuen Ordnungsdienstes sollen die jeweiligen Bezirke pro qkm erhalten?

Zu 19. bis 21.:

Die Polizei hat ihre Polizeikommissariate (PK) in Regionen mit acht Regional-PK gegliedert. Da die Regionen an die Zuständigkeitsbereiche der Bezirksämter zwar angelehnt, ihre Grenzen mit denen der Bezirke jedoch nicht identisch sind, sind vergleichende Berechnungen im Sinne der Fragestellungen nicht möglich.

Die vorgesehenen zusätzlichen 100 Angestellten im Polizeidienst (AiP) plant die Polizei an den acht Regional-PK in einer Mindeststärke von jeweils zehn AiP zentral anzubinden. Die Regional-PK verfügen bereits über geeignete Strukturen für zusätzliches Personal. Durch die Bündelung der eingesetzten AiP wird eine ausreichende Personalstärke generiert, um eine spürbare Wirkung sicherzustellen und einen effektiveren Einsatz zu ermöglichen. Die Zuweisung an die einzelnen Regional-PK erfolgt sukzessive im Rahmen der zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen.

Bei der derzeit zu Grunde liegenden Anzahl von zunächst 40 AiP wird im ersten Schritt zur Verteilung folgender Schlüssel angewandt und dabei die Belange der Regionen Mitte I, Altona und Harburg priorisiert berücksichtigt:

- Die Region Mitte I (PK 14) erhält, unter anderem aufgrund der besonderen Anforderungen durch den kräfteintensiven Aufwand zur Bewältigung von Veranstaltungslagen, 20 AiP.

- Der Region Altona (PK 21) werden, unter anderem aufgrund des Arenen-Betriebs, und der Region Harburg (PK 46), wegen des dislozierten Einsatzes in den voneinander entfernt liegenden Ballungszentren in Wilhelmsburg, Harburg und Neuwiedenthal zuchst jeweils zehn AiP zuwiesen.

Im zweiten Schritt zur Verteilung der weiteren 60 AiP ist zunächst eine Verteilung von jeweils zehn AiP an die Regional-PK der Regionen Eimsbüttel, Nord, Mitte II, Bergedorf und Wandsbek geplant.

Im Anschluss erhalten die Regionen Altona und Harburg jeweils die vorgesehenen weiteren fünf AiP. Sollten die zusätzlichen 60 AiP nicht zeitgleich zur Vergung stehen, erfolgt eine abschließende

Verteilung bzw. Personalzuweisung an die Regional-PK im Rahmen aktueller Lageerkenntnisse und unter Berücksichtigung der erforderlichen Prioritätssetzungen sowie übergeordneter gesamtpolizeilicher Aspekte nach Maßgabe der vorhandenen personellen Ressourcen.

Anhänge

keine Anlage/n

Lokalisation Beta

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