Der Vorsitzende, Herr Kuhn, eröffnet die Sitzung und begrüßt die Ausschussmitglieder, die anwesende Vertreterin des Bezirks-Seniorenbeirates sowie die Vertreterinnen und Vertreter der Verwaltung.
Der Vorsitzende weist auf die Tonaufzeichnung zu Protokollzwecken hin. Diese wird nach Genehmigung der Niederschrift gelöscht.
Es liegen keine Befangenheiten der Ausschussmitglieder vor.
Herr Horn weist darauf hin, dass sich im Publikum eine Studierende der Hochschule für angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW) befinde, die im Rahmen eines Social-Media-Projekts Aufnahmen – vornehmlich von Mitgliedern der Volt-Fraktion – anfertigen werde. Er frage daher die Ausschussmitglieder, ob hiergegen Einwände bestehen.
Es werden seitensder Ausschussmitglieder keine Einwände erhoben.
Die Fraktionen benennen die Vertretenden für die abwesenden stimmberechtigten Ausschussmitglieder.
Die Niederschrift über die Sitzung am 20.05.2026 wird, bei einer Stimmenenthaltung der GRÜNE-Fraktion, einstimmiggenehmigt.
Eine Anwohnende und Vertreterin der „MieterInnen Selbsthilfe Wrangelstr. 103, 105, 105 a / b, 107“verweist auf ihre im Vorfeld der Sitzung übersandte E-Mail bezüglich der bleihaltigen Wasserleitungen in einem Wohngebäude, der daraus resultierenden konkreten Gesundheitsgefährdungen sowie des fahrlässigen und unverantwortlichen Nicht-Handelns seitens des Vermieters trotz entsprechender Aufforderungen und der lange versprochenen, aber nie vollzogenen Strangsanierung.
Frau Thiele antwortet, dass es sich hierbei um ein mietrechtliches Problem handle, gegen das nur zivilrechtlich vorgegangen werden könne. Der Ausschuss könne in dieser Angelegenheit nicht tätig werden. Weiterhin merkt sie an, dass bezüglich der Gesundheitsgefährdungen ein Hinweis an das Gesundheitsamt erfolgen könne, sofern dies erforderlich sei.
Frau Dr. Riegel verweist auf einen Flyer „Blei im Trinkwasser“ der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (BJV) und führt aus, dass Bleirohre bis zum 12. Januar 2026 stillgelegt oder ausgetauscht werden mussten. Sie regt zudem an, sich in einer der kommenden Sitzungen des Ausschusses mit der Thematik zu befassen.
Herr Drews merkt an, dass die beschriebenen Mängel untragbar seien, und verweist in diesem Zusammenhang auf die Kleine Anfrage (Drs. 22-0779) seiner Fraktion sowie auf den Kontakt der Mieterinnen und Mieter mit dem BV-Mitglied Herrn Kleinert.
Frau Papendorf weist ebenfalls darauf hin, dass es sich bei den geschilderten Problemen um mietrechtliche Fragen handle und gegebenenfalls auf anderen Wegen etwas unternommen werden könne.
Der Vertreter der Verwaltung, Herr Hollstein, verweist auf die bestehende Verpflichtung zum Austausch von Bleileitungen. Die Verantwortung liege bei den jeweiligen Eigentümern der Gebäude. Weiter führt er aus, dass es gemäß der neuen Trinkwasserverordnung auch die Verpflichtung gebe, bei Bekanntwerden entsprechender Bleileitungen das Gesundheitsamt zu informieren. Herr Hollstein erklärt, dass der Verwaltung zur Wrangelstraße keine Informationen bezüglich Bleileitungen vorliegen. Er merkt an, dass im April eine Anfrage eines Mieters eingegangen sei, die dahingehend beantwortet worden sei, dass die Beweispflicht bei den Mietern liege. Seitens der Verwaltung liegen keine aktuellen Erkenntnisse vor, ob Maßnahmen ergriffen wurden oder nicht. Die Verwaltung könne den Vermieter zur Mitteilung auffordern, ob etwas unternommen wurde bzw. was baulich hinsichtlich einer Abhilfe geplant sei. Abschließend führt er aus, dass ein derartiges Verfahren eine gewisse Zeit in Anspruch nehme.
Frau Dr. Riegel bittet die Anwohnende, die Verwaltung über die erfolgten Bemühungen und Ergebnisse zu informieren.
Der Flyer „„Blei im Trinkwasser“ der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (BJV) ist dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.
Der Vertreter der Verwaltung, Herr Hollstein, teilt mit, dass aktuell keine neuen Informationen vorliegen.
Der Vorsitzende, Herr Kuhn, verweist auf die vorliegenden Mitteilungen.
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Der Vorsitzende teilt mit, dass die gewünschten Vertretenden des NABU voraussichtlich in der Oktober-Sitzung zu dieser Thematik anwesend sein werden.
Herr Hollstein teilt mündlich mit, dass die für die heutige Sitzung geplante Befassung mit der Thematik „Zuständigkeiten des Bezirksamts Eimsbüttel im Tierschutzrecht und bei Gefahrtieren – Bericht und Austausch mit dem Tierpark Hagenbeck“ (Drs. 22-1263) aufgrund einer Erkrankung der Amtstierärztin Dr. Looff verschoben werden müsse. Er rege an, das Thema in der September-Sitzung zu behandeln.
Der Vorsitzende, Herr Kuhn, weist darauf hin, dass im September eine Vor-Ort-Sitzung in der Revierförsterei geplant sei und fragt, ob es – neben dem obligatorischen Rundgang mit Erläuterungen und der Vorstellung der Försterei durch den Revierförster sowie dem geplanten Tagesordnungspunkt „Zuständigkeiten des Bezirksamts Eimsbüttel im Tierschutzrecht und bei Gefahrtieren – Bericht und Austausch mit dem Tierpark Hagenbeck“ – noch weitere spezielle Befassungswünsche seitens der Ausschussmitglieder gebe. Er merkt an, dass weitere Themenwünsche innerhalb einer Woche an die Gremienbetreuung gemeldet werden sollen und die Tagesordnung dann gegebenenfalls angepasst werden könne.
Herr Drews erläutert die Drucksache.
Ergebnis: Der Drucksache wird einstimmig zugestimmt.
Frau Dr. Riegel verweist nochmals auf die in der Vorsprache der Anwohnerin unter TOP 3 angesprochene Bleiproblematik und regt an, die Abläufe und Informationswege bei festgestellten Blei-Konzentrationen im Trinkwasser durch die Verwaltung vorstellen zu lassen.
Der Vertreter der Verwaltung, Herr Hollstein, merkt an, dass die Frage sei, ob dieses ein Thema des Bezirksamtes oder der Fachbehörde sei.
Frau Dr. Riegel erklärt, dass es vorrangig um die Aufgaben des Bezirksamtes gehe.
Herr Hollstein sagt eine Prüfung und die Beantwortung ggf. in Form einer Mitteilung zu.
Herr Kuhn ergänzt, dass in der Folge ggf. noch eine Referierendenanfrage über die BV gestellt werden könne.
Herr Bednarek erinnert an den Sachstand des BV-Beschlusses vom 27.11.2025 zur Drucksache: 22-1633 „Stadttauben in Eimsbüttel - Taubenschläge an den Hotspots“ und dem Sachstand zur gewünschten Einsetzung eines „Runden Tisches“.
Herr Hollstein merkt an, dass die zuständige Fachabteilung hinsichtlich des Vorgehens in Kontakt mit dem Bezirksamt Hamburg-Nord stehe, aber aktuell noch keine Ergebnisse vorliegen.
Herr Horn fragt, warum der Unnapark der einzige Park sei, in welchem Hunde verboten seien.
Herr Hollstein sagt die Prüfung und Beantwortung zu Protokoll zu.
Antwort zu Protokoll:
Das Fachamt antwortet wie folgt:
„Hundefreie Parkanlagen im Bezirk Eimsbüttel
Das Mitführen von Hunden - ausgenommen Blinden- und Führhunde - ist im Bezirk Eimsbüttel im Unnapark nicht gestattet, da hier grundsätzlich ein Mitnahmeverbot besteht.