Aus Akelius wird Heimstaden, doch in der Wrangelstraße bleibt alles beim Alten II
07.03.2025
Lfd. Nr. 67 (22)
Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Mikey Kleinert (Fraktion DIE LINKE)
Aus Akelius wird Heimstaden, doch in der Wrangelstraße bleibt alles beim Alten II
Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:
Sachverhalt:
In der Drucksache 21-3563 vom 26.01.2023 wurde der schlechte Zustand des Gebäudekomplexes in der Wrangelstraße 103–107 bereits ausführlich dargestellt und unter anderem auf Mängel wie undichte Dächer, bröckelnde Fassaden, Blei im Wasser sowie Ausfälle der Wasser- und Heizversorgung hingewiesen. Trotz des Eigentümerwechsels von Akelius zu Heimstaden wurden nach Aussagen von Anwohner:innen die Mängel nur teilweise oder unzureichend behoben. Insbesondere kommt es offenbar immer wieder zu vorübergehend unbewohnbaren Wohnungen, lang andauernden Leerständen ohne klare Sanierungsfortschritte sowie Problemen mit Schlössern und Treppenhäusern.
Seit der letzten Kleinen Anfrage sind mittlerweile zwei Jahre vergangen, dennoch gibt es nach wie vor Beschwerden über unzureichende Instandsetzungsmaßnahmen und mehr als 20 leerstehende Wohneinheiten in der Wrangelstraße.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:
Die Wasserschäden sind provisorisch behoben worden. Schäden an Dach und Fassade sind noch nicht behoben worden. Eine Genehmigung zur Sanierung von Dach und Fassaden wurde erteilt (siehe Frage 4).
Es sind seit der letzten Anfrage folgende neue Schäden gemeldet worden:
November 2023: In einer Wohneinheit wurde Feuchtigkeit an der Innenseite einer Außenwand sowie an der Decke angezeigt. Zudem war eine Steckdose defekt. In derselben Belegenheit wurde neuerlicher Feuchtigkeitseintritt am 13.06.2024 gemeldet.
06.02.2024: In einer weiteren Wohneinheit wurde eine feuchte Stelle an der Innenseite einer Außenwand gemeldet.
13.02.2024: In einer weiteren Wohneinheit ist eine feuchte Wand angezeigt worden.
Im Sommer 2024 wurde im Treppenhaus im Bereich des Oberlichts gesundheitsschädlicher Schwarzschimmel festgestellt. Die Ursache war Wassereintritt.
12.06.2024: In einer Wohneinheit wurde an der Decke in der Küche Feuchtigkeit festgestellt.
Hinsichtlich des im November 2023 angezeigten Schadens, wurde die Verfügungsberechtigte mit Schreiben vom 25.01.2025 mit Frist bis zum 08.02.2025 zur freiwilligen Abhilfe (§ 14 Abs.1 HmbWoSchG) aufgefordert. Bezüglich der am 13.06.2024 gemeldeten Feuchtigkeit wurde mit Schreiben vom 26.06.2024 ein weiteres Mal zur freiwilligen Abhilfe aufgefordert, mit Frist bis zum 01.08.2024.
Hinsichtlich des am 06.02.2024 gemeldeten Wasserschadens wurde die Verfügungsberechtigte mit Schreiben vom 29.07.2024 unter Fristsetzung bis zum 01.10.2024 zur freiwilligen Abhilfe aufgefordert.
Bezüglich des am 13.02.2024 gemeldeten Schadens wurde am 18.06.2024 ein Ortstermin durchgeführt. Dabei konnten weder neue Feuchtigkeit noch Schimmel festgestellt werden. Es folgten daher keine weiteren Maßnahmen.
Bezüglich der Schäden im Treppenhaus erging gegen die Verfügungsberechtigte am 23.06.2024 eine Instandsetzungsanordnung mit Frist bis zum 01.09.2024.
Bezüglich des am 12.06.2024 gemeldeten Schadens wurde die Verfügungsberechtigte am 17.07.2024 zur freiwilligen Abhilfe mit Frist bis zum 19.08.2024 aufgefordert.
Die Genehmigung für das Vorhaben „Dach-, Fassaden-, TGA-Sanierung, Balkonneubau und WDVS-Fassade im Hof, Umnutzung eines Wohnraumes zum Technikraum (Nr. 107, EG links)“ wurde am 04.04.2023 in einem Baugenehmigungsverfahren nach § 62 HBauO erteilt. Ein Baubeginn wurde bislang nicht angezeigt.
Antragstellerin war bereits die Heimstaden Hamburg Residential 082 GmbH & Co KG.
SL: Im Jahr 2022 wurden sechs Anträge für sechs Wohnungssanierungen beantragt und genehmigt. Baubeginnanzeigen oder weitere Informationen zum Sanierungsfortschritt sind nicht bekannt.
Es sind keine Hinweise bekannt.
Nach der behördlichen Aktenlage stehen aktuell 13 Wohnungen leer.
Der Beginn des Leerstandes in den einzelnen Wohnungen kann wie folgt beschrieben werden:
01.06.2019, 01.02.2022, 01.03.2020, 16.02.2022, 01.06.2023, 01.08.2021, 01.05.2022, 01.11.2020, 01.08.2022, 01.02.2022, 01.04.2018, 01.06.2023, 01.04.2021.
Für sämtliche Wohnungen liegt eine Genehmigungsfiktion nach § 13 Abs.3 HmbWoSchG vor.
Entfällt.
ohne
keine
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