Verwahrlosung und Sicherheitsrisiken in der Parkgarage Niendorfer Kirchenweg / Tibarg: Eigentumsverhältnisse, Verwaltung und Maßnahmen des Bezirksamtes
Kleine Anfrage nach § 24 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Benjamin Schwanke, Camilla Joyce Thiele, Lea Fricke (FDP-Fraktion)
Titel: Verwahrlosung und Sicherheitsrisiken in der Parkgarage Niendorfer Kirchenweg / Tibarg: Eigentumsverhältnisse, Verwaltung und Maßnahmen des Bezirksamtes
Fortlaufende. Nr.: 22-243
Eingangsdatum: 06.10.2026
Datum der Antwort: 15.10.2026
Sachverhalt:
Die Parkgarage am Niendorfer Kirchenweg (nahe Tibarg) befindet sich seit geraumer Zeit in einem stetig fortschreitenden Zustand der Verwahrlosung. Medienberichte vom Herbst 2026 sowie Anwohnerbeschwerden dokumentieren massive Verschmutzungen, extremen Uringeruch, Vandalismusschäden, Hakenkreuz-Graffiti und Brandschäden. Da es sich um ein Areal im direkten Umfeld der Haupteinkaufsmeile Tibarg handelt, stellt der Zustand nicht nur ein optisches Ärgernis, sondern auch ein potenzielles Sicherheits- und Hygienerisiko für Bürgerinnen und Bürger dar. Da die Anlage im privaten Eigentum steht, gestaltet sich das behördliche Einschreiten rechtlich komplex.
Vor diesem Hintergrund fragen wir das zuständige Fachamt/Bezirksamt:
Fragen
Das Bezirksamt Eimsbüttel beantwortet die obenstehende Kleine Anfrage wie folgt:
Das Bezirksamt Eimsbüttel ist Eigentümer des Parkdecks am Niendorfer Kirchenweg
Es gibt keine WEG.
Siehe Frage 2.
Das Parkdeck wird im Rahmen der routinemäßigen Begehungen einmal monatlich durch die Wegeaufsicht des Fachamtes Management des öffentlichen Raumes (MR) auf bauliche Mängel und Verschmutzungen überprüft.
Es wurden keine Brandschäden festgestellt. Lediglich Verschmutzungen und Graffiti wurden vorgefunden und bei Bedarf beseitigt.
Fehlanzeige.
In der Drucksache 21-2578 „Perspektivische Aufwertung des Tibarg-Süd“ vom 29.12.2021 ist beschlossen worden „unter Beteiligung des BID Tibarg, der Grundeigentümer, Anwohnerinnen und Anwohner und ggf. gewerblicher Mieter einen runden Tisch zu organisieren, um die unterschiedlichen Sichtweisen und Interessen hinsichtlich der weiteren Entwicklung auszuloten. Die Ergebnisse des runden Tisches sollen protokolliert werden.“ Drucksachendokument
In der Mitteilungsvorlage der Verwaltung (Drucksachen-Nr.: 21-4720) vom 30.04.2024 wird zum Stand der Umsetzung der Drucksache 21-2578 „Perspektivische Aufwertung des Tibarg-Süd“ berichtet, dass “im öffentlichen Raum schon viel erreicht worden sei. Es werde bei den Immobilien Entwicklungspotenzial gesehen. Daher sollte ein Runder Tisch mit Grundeigentümer:innen durchgeführt werden, um die Entwicklungsperspektiven auszuloten. Anschließend hat das Bezirksamt Eimsbüttel in Abstimmung mit dem BID Tibarg die Terminabstimmung für einen Runden Tisch mit den Grundeigentümer:innen vorgenommen. Im Januar 2024 wurden die Grundeigentümer:innen vom südlichen Tibarg per Post und per Email (durch das BID) zum Runden Tisch zum Februar 2024 eingeladen. Es gab nur zwei Rückmeldungen. Das Bezirksamt hat daraufhin angeboten, den Termin auf Mai bzw. Juni 2024 zu verschieben. Ein telefonisches Nachfassen bei den beiden verbliebenden Eigentümer:innen ergab, dass derzeit das Interesse an einem Austausch im Rahmen eines Runden Tisches gering ist, da beide momentan keine Veränderungspläne haben.“ Drucksachendokument
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