22-2721

Verwahrlosung und Sicherheitsrisiken in der Parkgarage Niendorfer Kirchenweg / Tibarg: Eigentumsverhältnisse, Verwaltung und Maßnahmen des Bezirksamtes

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Benjamin Schwanke, Camilla Joyce Thiele, Lea Fricke (FDP-Fraktion)
Titel: Verwahrlosung und Sicherheitsrisiken in der Parkgarage Niendorfer Kirchenweg / Tibarg: Eigentumsverhältnisse, Verwaltung und Maßnahmen des Bezirksamtes
Fortlaufende. Nr.: 22-243

Eingangsdatum: 06.10.2026
Datum der Antwort: 15.10.2026

Sachverhalt:

Die Parkgarage am Niendorfer Kirchenweg (nahe Tibarg) befindet sich seit geraumer Zeit in einem stetig fortschreitenden Zustand der Verwahrlosung. Medienberichte vom Herbst 2026 sowie Anwohnerbeschwerden dokumentieren massive Verschmutzungen, extremen Uringeruch, Vandalismusschäden, Hakenkreuz-Graffiti und Brandschäden. Da es sich um ein Areal im direkten Umfeld der Haupteinkaufsmeile Tibarg handelt, stellt der Zustand nicht nur ein optisches Ärgernis, sondern auch ein potenzielles Sicherheits- und Hygienerisiko für Bürgerinnen und Bürger dar. Da die Anlage im privaten Eigentum steht, gestaltet sich das behördliche Einschreiten rechtlich komplex.

Vor diesem Hintergrund fragen wir das zuständige Fachamt/Bezirksamt:

Fragen

  1. Wie stellen sich die Eigentumsverhältnisse des betroffenen Parkdecks am Niendorfer Kirchenweg/Tibarg nach Kenntnis des Bezirksamtes dar (z. B. Anzahl der Miteigentumsanteile, Aufteilung zwischen Gewerbe und Privatpersonen)?
  1. Welche Hausverwaltung ist aktuell mit der Verwaltung der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) dieses Objekts betraut und fungiert als offizieller Ansprechpartner für das Bezirksamt?
  1. Seit wann und in welcher Frequenz steht das Bezirksamt bezüglich der Missstände im direkten Austausch mit dieser Hausverwaltung?
  1. Welche konkreten bauordnungsrechtlichen oder hygienerechtlichen Begehungen haben Vertreter des Bezirksamtes (insb. Bauprüfung/Gesundheitsamt) in der Parkgarage in den Jahren 2025 und 2026 durchgeführt (bitte mit Datum und Ergebnis auflisten)?
  1. Wurden im Zuge der festgestellten Brandschäden oder der mangelhaften Instandhaltung Verstöße gegen die Hamburger Bauordnung (HBauO) – insbesondere hinsichtlich des Brandschutzes oder der Verkehrssicherungspflicht festgestellt?
  2. Hat das Bezirksamt bereits ordnungsrechtliche Verfügungen, Bußgelder oder Sanierungsanordnungen gegen die WEG bzw. die Verwaltung erlassen oder prüft das Amt derzeit solche Schritte? Wenn nein, warum nicht?
  1. Gibt es seitens des Bezirksamtes Pläne, einen „Runden Tisch“ mit Vertretern der WEG-Verwaltung, der Polizei, dem BID Tibarg und lokalen Gewerbetreibenden einzuberufen, um eine nachhaltige Lösung (z. B. nächtliche Schließung per Rolltor, Videoüberwachung, Eindämmung von Begleitkriminalität, Vandalismus und Zweckentfremdung ) zu koordinieren?

Das Bezirksamt Eimsbüttel beantwortet die obenstehende Kleine Anfrage wie folgt:

  1. Wie stellen sich die Eigentumsverhältnisse des betroffenen Parkdecks am Niendorfer Kirchenweg/Tibarg nach Kenntnis des Bezirksamtes dar (z. B. Anzahl der Miteigentumsanteile, Aufteilung zwischen Gewerbe und Privatpersonen)?

Das Bezirksamt Eimsbüttel ist Eigentümer des Parkdecks am Niendorfer Kirchenweg

  1. Welche Hausverwaltung ist aktuell mit der Verwaltung der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) dieses Objekts betraut und fungiert als offizieller Ansprechpartner für das Bezirksamt?

Es gibt keine WEG.

  1. Seit wann und in welcher Frequenz steht das Bezirksamt bezüglich der Missstände im direkten Austausch mit dieser Hausverwaltung?

Siehe Frage 2.

  1. Welche konkreten bauordnungsrechtlichen oder hygienerechtlichen Begehungen haben Vertreter des Bezirksamtes (insb. Bauprüfung/Gesundheitsamt) in der Parkgarage in den Jahren 2025 und 2026 durchgeführt (bitte mit Datum und Ergebnis auflisten)?

Das Parkdeck wird im Rahmen der routinemäßigen Begehungen einmal monatlich durch die Wegeaufsicht des Fachamtes Management des öffentlichen Raumes (MR) auf bauliche Mängel und Verschmutzungen überprüft.

  1. Wurden im Zuge der festgestellten Brandschäden oder der mangelhaften Instandhaltung Verstöße gegen die Hamburger Bauordnung (HBauO) – insbesondere hinsichtlich des Brandschutzes oder der Verkehrssicherungspflicht festgestellt?

Es wurden keine Brandschäden festgestellt. Lediglich Verschmutzungen und Graffiti wurden vorgefunden und bei Bedarf beseitigt.

  1. Hat das Bezirksamt bereits ordnungsrechtliche Verfügungen, Bußgelder oder Sanierungsanordnungen gegen die WEG bzw. die Verwaltung erlassen oder prüft das Amt derzeit solche Schritte? Wenn nein, warum nicht?

Fehlanzeige.

  1. Gibt es seitens des Bezirksamtes Pläne, einen „Runden Tisch“ mit Vertretern der WEG-Verwaltung, der Polizei, dem BID Tibarg und lokalen Gewerbetreibenden einzuberufen, um eine nachhaltige Lösung (z. B. nächtliche Schließung per Rolltor, Videoüberwachung, Eindämmung von Begleitkriminalität, Vandalismus und Zweckentfremdung ) zu koordinieren?

In der Drucksache 21-2578 „Perspektivische Aufwertung des Tibarg-Süd“ vom 29.12.2021 ist beschlossen worden „unter Beteiligung des BID Tibarg, der Grundeigentümer, Anwohnerinnen und Anwohner und ggf. gewerblicher Mieter einen runden Tisch zu organisieren, um die unterschiedlichen Sichtweisen und Interessen hinsichtlich der weiteren Entwicklung auszuloten. Die Ergebnisse des runden Tisches sollen protokolliert werden.“ Drucksachendokument

In der Mitteilungsvorlage der Verwaltung (Drucksachen-Nr.: 21-4720) vom 30.04.2024 wird zum Stand der Umsetzung der Drucksache 21-2578 „Perspektivische Aufwertung des Tibarg-Süd“ berichtet, dass “im öffentlichen Raum schon viel erreicht worden sei. Es werde bei den Immobilien Entwicklungspotenzial gesehen. Daher sollte ein Runder Tisch mit Grundeigentümer:innen durchgeführt werden, um die Entwicklungsperspektiven auszuloten. Anschließend hat das Bezirksamt Eimsbüttel in Abstimmung mit dem BID Tibarg die Terminabstimmung für einen Runden Tisch mit den Grundeigentümer:innen vorgenommen. Im Januar 2024 wurden die Grundeigentümer:innen vom südlichen Tibarg per Post und per Email (durch das BID) zum Runden Tisch zum Februar 2024 eingeladen. Es gab nur zwei Rückmeldungen. Das Bezirksamt hat daraufhin angeboten, den Termin auf Mai bzw. Juni 2024 zu verschieben. Ein telefonisches Nachfassen bei den beiden verbliebenden Eigentümer:innen ergab, dass derzeit das Interesse an einem Austausch im Rahmen eines Runden Tisches gering ist, da beide momentan keine Veränderungspläne haben.“ Drucksachendokument

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