22-1375

Erneute Räumung wegen gefährdeter Standsicherheit in Eimsbüttel - Was wusste das Bezirksamt?

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

20.08.2025

Lfd. Nr. 106 (22)

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung Eimsbüttel,
Mikey Kleinert (DIE LINKE)

Erneute Räumung wegen gefährdeter Standsicherheit in Eimsbüttel - Was wusste das Bezirksamt?

Die Kleine Anfrage wird vom Bezirksamt Eimsbüttel beantwortet wie folgt:

Sachverhalt:

Laut einem Bericht der „Eimsbütteler Nachrichten“ vom 7. August 2025 müssen 23 Haushalte des SAGA-Wohnkomplexes in der Kieler Straße 180-184 ihre Wohnungen aufgrund akuter Einsturzgefahr verlassen. Es ist das Ergebnis jahrelanger Vernachlässigung der Mehrfamilienhäuser, die zu massiven Mängeln wie Schimmel und Feuchtigkeit führte. Mieter*innen berichten, dass sie jahrelang nicht mit ihren Beschwerden bei der SAGA durchgedrungen wären. Dabei wären die finanziellen Ressourcen für eine ordnungsgemäße Instandhaltung mit einem Jahresüberschuss von über 280 Millionen Euro im Jahr 2024 vorhanden gewesen.

Dieser Vorfall ist kein Einzelfall im Bezirk Eimsbüttel. Er erinnert stark an den Fall Langenfelder Damm 6, wo im Februar 2023 ebenfalls ein Gebäude kurzfristig geräumt werden musste, weil die Standsicherheit massiv gefährdet war (vgl. Drs. 21-3666).

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:

  1. Seit wann und in welchem Umfang hat das Bezirksamt Kenntnis von den gravierenden Mängeln in dem Wohnkomplex Kieler Straße 162-184?

Im April 2025 gab es einen Austauschtermin zwischen der SAGA und dem Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung zu Beständen der SAGA. In diesem Zuge wurde auch über das Objekt Kieler Straße 162-184 hinsichtlich einer grundsätzlichen Entwicklungsperspektive imRahmen der Magistralenentwicklung und der Sozialen Erhaltungsverordnung Hoheluft-West, Stellingen, Harvestehude gesprochen.

Der Abschnitt Wohnraumschutz hat am 29.07.2025 eine E-Mail zu den baulichen Zuständen der Wohnanlage erhalten und zuständigkeitshalber an WBZ (Funktionspostfach) weitergeleitet.

Der für das Gebiet zuständigen Bauprüfabteilung WBZ 21 wurde am Freitag, den 01.08.2025, eine an den Wohnraumschutz gerichtete Mail einer Mieterin aus dem Gebäude Kieler Straße 172 mit dem Betreff: „Bitte um Prüfung der Wohnverhältnisse Kieler Straße 162184, 22525 Hamburg“ weitergeleitet.

  1. Welche Kenntnisse hat das Bezirksamt über die Ergebnisse des Gutachtens, das zur sofortigen Räumung führte?

Fehlanzeige

  1. Inwieweit war das Bezirksamt involviert, um die sofortige Räumung der Gebäude 180, 182 und 184 zu veranlassen?

Fehlanzeige

  1. Welche wohnraumschutzrechtlichen oder baurechtlichen Anordnungen, Entscheidungen und Maßnahmen hat das Bezirksamt in den letzten 20 Jahren in Bezug auf den Wohnkomplex ergriffen?

Dem Wohnraumschutz (Wohnungspflege) lagen zwei Hinweise auf Mängel vor (Schimmelbefall, ordnungswidrig abgestellte Gegenstände), die abschließend bearbeitet wurden (freiwillige Abhilfe bzw. Vermieter wurde aktiv).

Aufgrund geplanter Modernisierungsmaßnahmen sind wohnraumschutzrechtliche Maßnahmen gegen die Vermieterin nicht ergangen.

Gegen einen Nutzungsberechtigten in Haus 182 ist im Jahr 2021 eine Freiwillige Abhilfeanordnung nach §14 HmbWoSchG auf Räumung von Unrat ergangen. Im Wohnungsflur lagerten Gegenstände, die nicht in solchen Mengen gelagert werden dürfen, dass Bewohner oder Dritte hierdurch gefährdet werden (§8 Abs.1 HmbWoSchG) Dadurch war der 2. Rettungsweg nicht mehr nutzbar. Im Übrigen bestand der Verdacht, dass feuergefährliche Stoffe in der Diele abgestellt worden sind.

  1. Inwieweit ist das Bezirksamt in die Vermittlung der Ersatzwohnungen eingebunden und wie stellt es sicher, dass die Angebote für die Betroffenen, insbesondere für vulnerable Personen, tatsächlich gleichwertig und zumutbar sind?

Fehlanzeige

  1. Wie bewertet das Bezirksamt den baulichen Zustand der verbleibenden Gebäude Kieler Straße 162-178 und sieht es hier eine Notwendigkeit für proaktive Interventionen, um eine ähnliche Eskalation zu verhindern?

Auf Grundlage der unter Ziffer 1 genannten Mitteilung und nach Abstimmung der Bauprüfabteilung mit der zuständigen Prüfstelle für Baustatik innerhalb der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Amt für Bauordnung und Hochbau, wurde gegenüber der Grundeigentümerin eine Anordnung zur Wiederherstellung ordnungsgemäßer Zustände wegen ‚Vernachlässigung der Instandhaltung erlassen.

Petitum/Beschluss

Beschluss: ohne

Anhänge

keine

Lokalisation Beta
Kieler Str. Stellingen Harvestehude

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