Zum Stand der Umsetzung zu Drucksache 21-2578 Perspektivische Aufwertung des Tibarg-Süd
Letzte Beratung: 07.05.2024 Stadtplanung Ö 6.1
Im Stadtplanungsausschuss am 11.04.2023 wurde unter Zuladung des RALoNiS - wie in Nr. 1 des Petitums beschlossen - eine Analyse der baurechtlichen Situation sowie die Eigentümerstruktur vorgestellt. Im Ergebnis lässt sich festhalten, dass die festgesetzten Baufenster in den bestehenden Bebauungsplänen nahezu vollständig ausgenutzt sind. Gleichzeitig bestehen planerische Restriktion durch die Lage im Siedlungsbeschränkungsbereich 2. Ein Hemmnis ist, dass benachbarte Schlüsselgrundstücke oft in der Hand verschiedener Eigentümer liegen. Es bestehen städtische Flächen mit Entwicklungs- oder Aufwertungspotenzial (Flächen im Bebauungsplan Niendorf 92 sowie der ZOB und größere Parkplätze). Das Bezirksamt ist bereit, die Ausschöpfung der Entwicklungspotenziale durch neues Planrecht zu begleiten und zu fördern.
Es lagen und liegen keine internen Planungen der Wirtschaftsförderung zur Entwicklung des Niendorfer Zentrums vor. Die Wirtschaftsförderung ist in engem und regelhaftem Austausch mit dem BID Tibarg. Insofern wurde Nina Häder von der Stadt + Handel City- und Standortmanagement BID GmbH hinzugeladen.
Nina Häder erläuterte, dass es aktuell keinen Leerstand im südlichen Tibarg gebe, dass der Besatz des Pavillons als Bereicherung empfunden werde und dass es mit Bäckerei, Café und Kleidungsgeschäften weitere „Zugpferde“ sowie soziale Einrichtungen gebe. Die Umgestaltung im öffentlichen Raum mit Brunnenanlage, Klettergerüst, Bepflanzung und Möblierung sowie Service Hub hat zu einer deutlichen Belebung geführt. Zudem wurden verschiedene Veranstaltungen und Aktionen durchgeführt. Auch die Messung der Passantenfrequenzen belege, dass der Tibarg Süd besser sei als sein Ruf.
Im öffentlichen Raum sei schon viel erreicht. Sie sehe bei den Immobilien Entwicklungspotenzial. Daher sei es gut, als nächsten Schritt einen Runden Tisch mit Grundeigentümer:innen durchzuführen, um die Entwicklungsperspektiven auszuloten.
Anschließend hat das Bezirksamt Eimsbüttel in Abstimmung mit dem BID Tibarg die Terminabstimmung für einen Runden Tisch mit den Grundeigentümer:innen vorgenommen. Im Januar 2024 wurden die Grundeigentümer:innen vom südlichen Tibarg per Post und per Email (durch das BID) zum Runden Tisch zum Februar 2024 eingeladen. Es gab nur zwei Rückmeldungen. Das Bezirksamt hat daraufhin angeboten, den Termin auf Mai bzw. Juni 2024 zu verschieben. Ein telefonisches Nachfassen bei den beiden verbliebenden Eigentümer:innen ergab, dass derzeit das Interesse an einem Austausch im Rahmen eines Runden Tisches gering ist, da beide momentan keine Veränderungspläne haben.
Es ist zu vermuten, dass die aktuelle Zurückhaltung auch auf die derzeitige Situation am Immobilienmarkt und in der Bauwirtschaft zurückzuführen ist.
Das Bezirksamt Eimsbüttel wird weiterhin in engem Austausch mit dem BID Tibarg an der Entwicklung des Tibarg Süd bleiben und auch mit den prinzipiell interessierten Grundeigentümer:innen Kontakt halten. Das Verfahren kann fortgeführt werden, wenn mehrere Eigentümer:innen Interesse signalisieren. Bei konkreten Investitionsabsichten wäre das Bezirksamt bereit, diese – soweit erforderlich – auch mit einem möglichen Bebauungsplanverfahren zu begleiten.
Beschluss:
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
keine
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