22-2559

Verkehrsversuche für temporäre Schulstraßen im Bezirk Eimsbüttel starten hier: Sachstand zum bezirksübergreifenden Pilotvorhaben - Drs. 22-0565, BV-Beschluss vom 30.01.2025 -

Mitteilungsvorlage der Verwaltung

Letzte Beratung: 28.09.2026 Regionalausschuss Lokstedt/Niendorf/Schnelsen Ö 15.1

Sachverhalt

Die Freie und Hansestadt Hamburg hat sich zum Ziel gesetzt, zur Verbesserung der Schulwegsicherheit die Einrichtung von Schulstraßen zu ermöglichen. Darunter werden Straßen oder Straßenabschnitte im Umfeld von Schulen verstanden, die an Schultagen während der maßgeblichen Hol- und Bringzeiten für den motorisierten Verkehr gesperrt werden.

Seit 2024 arbeitet unter der Federführung der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) eine behördenübergreifende Arbeitsgruppe daran, die dafür erforderlichen rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen zu schaffen. Hierbei wird ein Umsetzungsverfahren zur Einrichtung von Schulstraßen und Elternhaltestellen unter der Federführung des Bezirks Eimsbüttel und mit Unterstützung des Büros bueffee entwickelt und an fünf ausgewählten Standorten in drei Hamburger Bezirken erprobt. Die Pilotierung des Verfahrens umfasst auch die Überprüfung der Wirksamkeit der Maßnahme und der Praktikabilität des Verfahrens sowie eine Anpassung bei Bedarf. So soll sichergestellt werden, dass die Schulstraßen auch an weiteren Standorten langfristig wirksam und praxistauglich umgesetzt werden können.

Die Zielsetzung ist die Einrichtung einer dauerhaften Schulstraße für den jeweiligen Standort. Das Instrument „Verkehrsversuch“ ist nicht als geeignet seitens der Straßenverkehrsbehörden bewertet worden.

Zu den ersten Standorten, an denen im Rahmen dieser Pilotierung das Verfahren zur Planung und Einrichtung von Schulstraßen erprobt werden soll, gehören im Bezirk Eimsbüttel die Schulen an der Döhrnstraße und Vizelinstraße in Lokstedt (s. auch Drs. 22-1064).

Mittlerweile sind die wegerechtlichen Fragestellungen weitestgehend geklärt, sodass die konkreten Überlegungen hinsichtlich des räumlichen und zeitlichen Umfangs sowie sonstiger Regelungen wie Ausnahmegenehmigungen, Beschilderungen oder Elternhaltestellen im direkten Umfeld der beiden Standorte weitergeführt und finalisiert werden können. Dazu sollen in Kürze auch Dialogveranstaltungen für die Schulgemeinschaften und die Nachbarschaften stattfinden. Die Einrichtung der Schulstraßen ist für das erste Halbjahr 2027 angestrebt. Erste Gespräche mit den Schulleitungen und Elternvertretungen haben stattgefunden.

Weitere Informationen zum Verfahrensstand und zu den beiden Schulstandorten im Bezirk Eimsbüttel befinden sich hier:

https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/bvm/schulstrassen-1175408

hier:

https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/bezirke/bezirksamt-eimsbuettel/themen/mobilitaet/schulstrasse-doehrnstrasse-1218686

und hier:

https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/bezirke/bezirksamt-eimsbuettel/themen/mobilitaet/schulstrasse-vizelinstrasse-1218688

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

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Döhrnstraße Vizelinstraße
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