22-1064

I. Drs. 21-2751, 22-0375 und 22-0832 Zwischenevaluation Diagonalsperre Grandweg II. Drs. 21-3982 und 21-4416 Verkehrssituation Schule und Kita Vizelinstraße III. Verkehrssituation Grundschule Döhrnstraße und weitere Maßnahmen Diagonalsperre Grandweg

Mitteilungsvorlage der Verwaltung

Letzte Beratung: 04.06.2025 Mobilität Ö 6.2

Sachverhalt

I. Drs. 21-2751, 22-0375 und 22-0832 Diagonalsperre im Grandweg: Zwischenevaluation vorstellen

II. Drs. 21-3982 und 21-4416 Verbesserung der Verkehrssituation im Umfeld der Schule und Kita Vizelinstraße

III. Verbesserung der Verkehrssituation im Umfeld der Grundschule Döhrnstraße und weitere Maßnahmen im Umfeld der Diagonalsperre im Grandweg

Mit dieser Mitteilungsvorlage soll zunächst der gewünschte Zwischenbericht über die Auswirkungen der Diagonalsperre Grandweg/Stresemannallee und der Überprüfungs-, Planungs- und Umsetzungsstand für Maßnahmen rund um das Umfeld der Schulen an der Vizelinstraßeund der Döhrnstraße gegeben werden.

Die Einladung für die Anwesenheit der Vertreter:innen der Online-Petition sowie die die Diagonalsperre befürwortende Anwohner:innen sowie des Polizeikommissariat 23 ist laut der Gremienbetreuung für September 2025 vorgesehen.

Zu I.: Diagonalsperre im Grandweg: Zwischenevaluation vorstellen Drs. 21-2751 (Auszug):
  1. sechs Monate nach Umsetzung der Maßnahme einen Zwischenbericht im Regionalausschuss vorzulegen.
Drs. 22-0375:
  1. bei der Erstellung des Zwischenberichtes zu den Auswirkungen der Diagonalsperre an der Kreuzung Stresemannallee/Grandweg/Behrkampsweg gemäß Drucksache Nr. 21-2751 vor allem die von Anwohnenden als erhebliches Problem beschriebene Verlagerung des Verkehrs in die angrenzenden Wohnstraßen, insbesondere die Bereiche um die Grundschulen in der Vizelin- und Döhrnstraße, ggf. gemeinsam mit der Unteren Straßenverkehrsbehörde ins Blickfeld zu nehmen (z.B. anhand der Verkehrsdichte und der Entwicklung der Unfallzahlen). Ferner sollen die Auswirkungen auf den Verkehrsfluss im Grandweg selbst eruiert werden, sowohl hinsichtlich der Verkehrsbelastung als auch in Bezug auf die Unfallzahlen vor und nach der Einrichtung der Diagonalsperre.
  2. den Bericht im Regionalausschuss Lokstedt/ Niendorf/ Schnelsen unter Zuladung der Mitglieder des Ausschusses für Mobilität spätestens im Frühjahr 2025 vorzustellen
  3. öffentlich zu berichten, warum statt des angekündigten Klebeboards die jetzt angebrachte Bauvariante verwendet wurde.
Drs. 22-0832:

Die Bezirksamtsleiterin wird gebeten, dem Regionalausschuss Lokstedt/Niendorf/Schnelsen zu Beginn des 2. Quartals 2025 den beschlossenen Zwischenbericht zu den Auswirkungen der Diagonalsperre in öffentlicher Sitzung vorzustellen. Die Mitglieder des Ausschusses für Mobilität sollen über diesen Termin ebenfalls informiert werden.

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sowohl die Initiatorin der Onlinepetition „Entfernung der Diagonalsperre Grandweg/Stresemannallee/ Behrkampsweg und Prüfung alternativer Lösung“ als auch eine Vertretung der die Diagonalsperre befürwortenden Anwohnerinnen und Anwohner sowie das Polizeikommissariat 23 zu der entsprechenden Sitzung des Regionalausschusses einzuladen.

Stellungnahme der Verwaltung:

Grundsätzlich: Anlass der Diagonalsperre

Die Radroute 3 (ehemals Veloroute, City Rotherbaum - Lokstedt - Niendorf) verläuft auf der Stresemannallee und dem nördlichen Grandweg, wodurch die Strecke eine erhöhte Bedeutung für den Radverkehr hat. Der nördliche Grandweg wurde bestandsnah umgestaltet und als Reaktion auf eine Beschwerdelage opponierendes Kfz-Parken am Fahrbahnrand angeordnet, um die Straße unattraktiv für den Kfz-Durchgangverkehr zu machen und die bereits bestehende Tempo-30-Zone zu unterstützen. Der letzte Abschnitt mit hohem Handlungsbedarf gemäß Veloroutenkonzept, der den Knoten Stresemannallee/Grandweg beinhaltet, wurde von E/MR seit Ende 2021 in Kooperation mit Hamburg Wasser baulich hergestellt.

Bereits vor Abschluss der Baumaßnahme gab es seitens der Eimsbütteler Bezirksversammlung einen Prüfauftrag zur Reduzierung des Kfz-Durchgangverkehrs (siehe Dr. 20-3546) und eine weiterhin bestehende Beschwerdelage einschließlich Online-Petition, welche die Einrichtung einer Einbahnstraßezur Reduzierung des Kfz-Durchgangsverkehrs forderte. Die geforderte Einbahnstraße wurde seitens E/MR jedoch nicht weiterverfolgt, da mit dieser keine grundsätzliche Unterbindung der Kfz-Durchgangsverkehre erzielt werden könnte. Zudem ist erfahrungsgemäß zu erwarten, dass der Einrichtungsverkehr ohne Kfz-Gegenverkehr zu höheren Geschwindigkeiten des Kfz-Verkehrs führen würde.

In Reaktion auf den Prüfauftrag der Bezirksversammlung und die Beschwerdelage hatten E/MR und die Straßenverkehrsbehörde nochmals über die bereits abgestimmte Planung des Knotens beraten und entschieden, dass aufgrund der verkehrlichen Situation im Grandweg (Kfz-Durchgangsverkehr) eine zusätzliche Anpassung der bisherigen Planung erforderlich ist. Gestützt wurde dies auch auf der -im Vergleich zu den umliegenden Straßen in der Tempo-30-Zone auffälligen Häufung von Unfällen mit Rad- und Fußverkehrsbeteiligung entlang des Grandwegs im Vergleich zu den umliegenden Straßen im Quartier (siehe Anlage Verkehrsunfälle Rad-/Fußverkehr 2015-2023)und der vor Ort festgestellten Konfliktlage durch das PK. Um den Kfz-Durchgangsverkehre zu unterbinden, wurde die Einrichtung einer Diagonalsperre im Knoten Stresemannallee/Grandweg geprüft und in der KW 28 2024 umgesetzt.

Zu Drs. 22-0375:

Zu 1.:

Verkehrszahlen vor dem Bau der Diagonalsperre:

r die Einschätzung der Verkehrsbelastung vor dem Bau der Diagonalsperre werden Zähldaten aus verschiedenen Quellen herangezogen. Sie wurden zu unterschiedlichen Zeitpunkten erhoben wurden, die noch nicht durch die Bautätigkeiten auf der Stresemannallee und dem Grandweg ab August 2019 beeinträchtigt waren.

Im Knoten Stresemannallee/Grandweg wurden am 12.06.2007 Kfz-Verkehrszahlen erhoben (siehe Abbildung 1). Die Zählung zeigt, dass insbesondere die Fahrbeziehungen Grandweg NW ↔ Stresemannallee und Grandweg NW ↔ Grandweg SO stark ausgeprägt sind. Um die Beurteilung der Entwicklung der Radverkehrszahlen zu ermöglichen, ist außerdem eine entsprechende Zählung vom 30.05.2017 dargestellt (siehe Abbildung 2).

Abbildung 1: Kfz-Verkehrszahlen (SV-Anteil) am Knoten Grandweg/Stresemannallee vom 12.06.2007, 0-24 Uhr (Quelle: BVM)

Abbildung 2: Radverkehrszahlen am Knoten Grandweg/Stresemannallee vom 30.05.2017, 6-19 Uhr (Quelle: BVM)

Aufgrund der zuvor beschriebenen Beschwerdelage wurden durch das PK 23 zwei VSG-Messungen im Grandweg veranlasst. Sie wurden im Zeitraum 12.-18.11.2018 auf Höhe der Hausnummer 46 (Abschnitt Grandweg NW) und im Zeitraum 02.-09.04.2019 auf Höhe der Hausnummer 116 (Abschnitt Grandweg SO) durchgeführt. Im Grandweg NW ergaben die Messungen eine durchschnittlichegliche Verkehrsstärke Di-Do von etwa 4.300Kfz/24h mit einem Schwerverkehrsanteil von6,8 %. Im GrandwegSO wurden etwa 4.600Kfz/24h mit einem Schwerverkehrsanteil von 3,9 % gezählt. Im Vergleich zur Zählung von 2007 ist eine starke Zunahme des Schwerverkehrs und im Grandweg SO eine deutliche Steigerung der Kfz-Verkehrsbelastung insgesamt festzustellen. Der Schwerverkehrsanteil wird in beiden Straßenabschnitten als zu hochr ein Wohngebiet und die vorhandene Straßeninfrastruktur bewertet. Darüber hinaus liegen die V85-Werte mit 34 km/h im Grandweg NW und 37 km/h im Grandweg SO über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Der V85-Wert ist die Geschwindigkeit, die von 85 % der erfassten Fahrzeuge nicht überschritten wird. Er ist eine Bewertungsgrundlage für das durchschnittliche Geschwindigkeitsniveau in einer Straße.

Durch die Straßenbauarbeiten des Bezirksamts in der Stresemannallee ab August 2019 und die anschließenden Leitungsarbeiten von Hamburg Wasser im südlichen Grandweg konnten danach keine belastbaren Daten für den Durchgangsverkehr auf dem Grandweg vor dem Bau der Diagonalsperre erhoben werden.

Abgesehen vom süstlichen Abschnitt des Grandwegs decken sich die vorliegenden Zähldaten weitgehend mit den Ergebnissen der Verkehrsuntersuchung Eimsbüttel-Lokstedt-Stellingen-Ost vom 11.07.2019 des Ingenieurbüros SBI. Die Abbildung zeigt die Verkehrsmodellierung und ist als eine Annäherung des damaligen Status quo zu bewerten (siehe Abbildung 3).

Darüber hinaus wurde aufgrund einer Beschwerdelage auch in der Vizelinstraße vom 01.-08.02.2023 durch das PK 23 eine VSG-Messung durchgeführt. Sie ergab eine durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke werktags von etwa 3.800 Kfz/24h bei einem Schwerverkehrsanteil von 4,3 % und einem V85-Wert von 33 km/h.

Abbildung 3: Auszug aus Verkehrsanalyse DTVw-Querschnittsbelastungen [Kfz/24h] auf S. 22, Abb.18 (Quelle: Büro SBI)

Verkehrszahlen nach dem Bau der Diagonalsperre:

Nach dem Bau der Diagonalsperre in der KW 28 2024 wurde am 03.09.2024 eine Zählung des Kfz- und Radverkehrs im Knoten Grandweg/Stresemannallee durchgeführt. Neben den weggefallenen Fahrbeziehungen ist eine Reduzierung der Kfz-Verkehrsbelastung der umliegenden Straßenabschnitte insbesondere des nördlichen Grandwegs festzustellen. Lediglich im Behrkampsweg zeigt sich eine geringfügige Steigerung, die in absoluten Zahlen vernachlässigbar ist. Bei den Radverkehrszahlen ist in allen Knotenarmen eine deutliche Steigerung festzustellen. Die stärkstenFahrbeziehungen Grandweg NW Stresemannallee und Grandweg NW Grandweg SO entsprechen den Routen des Radroutennetzes und des Eimsbütteler Bezirksroutenkonzepts.

Abbildung 4: Kfz-Verkehrszahlen (SV-Anteil) am Knoten Grandweg/Stresemannallee vom 03.09.2024, 0-24 Uhr (Quelle: BVM)

Abbildung 5: Radverkehrszahlen am Knoten Grandweg/Stresemannallee vom 03.09.2024, 6-19 Uhr (Quelle: BVM)

Eine zweite VSG-Messung des PK 23 im Zeitraum 03.-10.03.2025 in der Vizelinstraße ergab eine durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke Di-Do von etwa 3.050 Kfz/24h mit einem Schwerverkehrsanteil von 2,7 % und einem V85-Wert von 30 km/h. Im Vergleich zur Messung vom Februar 2023 ist also eine Verringerung der Kfz-Verkehrsmenge, des Schwerverkehrsanteils und der Durchschnittsgeschwindigkeit festzustellen.

Darüber hinaus wurde durch das PK 23 im Zeitraum 27.08.-02.09.2024 eine Verkehrszählung in der Emil-Andresen-Straße im Bereich des Fußngerüberwegs durchgeführt. Es wurde eine durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke Di-Do von 1.450 Fahrzeugen/24h festgestellt. Zu beachten ist, dass dieser Wert den Radverkehr miteinschließt, da das gewählte automatische Messgerät verschiedene Fahrzeugarten nicht differenzieren kann. Darüber hinaus können auch kein Schwerverkehrsanteil und keine Geschwindigkeit angegeben werden. Damit ist die tatsächliche aktuelle Belastung geringer als im Verkehrsmodell von 2019 mit 2.700 Kfz/24h abgeschätzt. Außerdem wird seitens der Schulleitung keine wesentliche Veränderung der Verkehrsbelastung aufgrund von Durchgangsverkehr nach dem Bau der Diagonalsperre festgestellt.

Fazit:

Aus den vorliegenden Verkehrserhebungen ist zu entnehmen, dass sich die Kfz-Belastung im Knoten Grandweg/Stresemannallee durch den Bau derDiagonalsperre verringert und sich gleichzeitig der Radverkehrsanteil insbesondere auf der Routenführung der Veloroute deutlicherhöht haben. Damit wurde das Ziel der Maßnahme erreicht, Kfz-Durchgangsverkehre auf dem Straßenzügen Grandweg NW Stresemannallee zu verhindern. Gleichzeitig geben die vorliegenden Verkehrserhebungen in der Vizelinstraße und der Emil-Andresen-Straße keine Rückschlüsse auf signifikante Verlagerung des Kfz-Verkehrs in diese Straßen und negative Auswirkungen auf die beiden dort ansässigen Grundschulen.

Daten und Einschätzungen zur Unfalllage nach dem Bau der Diagonalsperre -auch im Umfeld der beiden Schulen an der Vizelin- und Döhrnstraße- liegen E/MR noch nicht vor und werden im Nachgang eingereicht.

Zu 3.:

Wie angekündigt wurden Klebeborde eingebaut.

Zu II.: Verbesserung der Verkehrssituation im Umfeld der Schule und Kita Vizelinstraße Drs. 21-3982:
  1. Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, Vertreter der Behörde für Inneres und Sport (Vertreter des PK 23), Vertreter der Schul- und Kita-Leitung sowie der Elternschaft in eine Sitzung des Regionalausschusses Lokstedt einzuladen, um über die Verkehrssituation im weiteren Umfeld der Schule und der Kita Vizelinstraße zu sprechen.
  1. Die Bezirksamtsleiterin wird gebeten, eine Vertreterin / einen Vertreter des Bezirksamts (Fachamt Management des öffentlichen Raumes) zu dieser Sitzung zu entsenden.
  1. Der Termin soll so rechtzeitig festgelegt werden, dass andere Interessierte etwa Anwohnerinnen und Anwohner sowie Vertreter der Elternschaft und der Schulleitung daran teilnehmen können.
  1. Themen des Austausches sollen insbesondere sein:
    • Straßenüberquerung im Bereich Beethovenallee/Vizelinstraße und im Bereich Vizelinstraße/Julius-Vosseler-Straße, insbesondere mit Blick auf Änderung für Erhöhung der Einsehbarkeit für Grundschulkinder
    • Situation vor der Schule Vizelinstraße insbesondere hinsichtlich des hohen Verkehrsaufkommens (bei Tempo 30) und der Einsehbarkeit der Straße für Kinder und der Prüfung der Einrichtung von zusätzlichen Fußngerüberwegen
    • Situation Lohkoppelweg/Lohbekstieg, insbesondere hinsichtlich der Einsehbarkeit und der Einrichtung von zusätzlichen Fußngerüberwegen
    • Problematik für Schulkinder in den Bereichen Rimbertweg und Emil-Andresen-Straße/Lohbekstieg
Drs. 21-4416:

.Insbesondere folgende Maßnahmenvorschläge im Umfeld der Schule/Kita Vizelinstraße wurden dabei thematisiert:

1) Einrichtung einer Ampelanlage beim Übergang über die Julius-Vosseler-Straße in Höhe der Hausnummern 111 bzw. 108

2) Versetzung des Tempo 30-Schilds auf der Julius-Vosseler-Straße stadteinwärts, um die Sichtbarkeit für die Autofahrer zu erhöhen

3) Einrichtung einer Querungshilfe (z.B. Nase oder Zebrastreifen) in der Vizelinstraße in Höhe Hausnummer 45 am Eingang der Grundschule

4) Einrichtung einer Querungshilfe (z.B. Nase, Insel oder Zebrastreifen) in der Vizelinstraße Ecke Beethovenallee

5) Einrichtung einer Querungshilfe (z.B. Nase oder Zebrastreifen) im Rimbertweg im Verlauf des Grünzugs Lokstedt

6) Einrichtung einer Querungshilfe (z.B. Nase oder Zebrastreifen) im Lohbekstieg/Ecke Emil-Andresen-Straße zur Verkehrsberuhigung sowie

7) Einrichtung einer Querungshilfe (z.B. Nase oder Zebrastreifen) beim Übergang aus dem Ansgarweg über den Lohkoppelweg und

8) Einrichtung einer Querungshilfe (z.B. Nase oder Zebrastreifen) an der Kreuzung Lohbekstieg Lohkoppelweg

Vor diesem Hintergrund bitten wir den Vorsitzenden der Bezirksversammlung, Vertreter:innen:

- des Bezirksamts / Management öffentlicher Raum,

- des zuständigen Polizeikommissariats,

- des Regionalausschusses Lokstedt/Niendorf/Schnelsen,

- der Kita & Grundschule Vizelinstraße,

- sowie der Elternschaft zu einem Ortstermin einzuladen, um die Verbesserung der Verkehrssituation bzw. die genannten baulichen Veränderungen im Umfeld der Schule/Kita Vizelinstraße zu erörtern und unter Federführung des zuständigen Polizeikommissariats - eineEinschätzung zur Umsetzbarkeit der einzelnen, angedachten Maßnahmen abzugeben.

Stellungnahme der Verwaltung

Grundsätzlich:

Neben pilothaften Projekten, wie dem Verkehrskonzept Schulcluster Gustav-Falke-Straße/Bundesstraße, dem Projekt Rellinger Straße: Schulwegesicherheit und Aufenthaltsqualität oder dem Reallabor schulisches Mobilitätsmanagement der Metropolregion Hamburg erreichen E/MR viele Anfragen und Beschlüsse zur Schulwegsicherheit, die aufgrund der begrenzten finanziellen und personellen Ressourcen nur nach und nach geprüft werden können. Daher erfolgt häufig eine anlassbezogene verkehrliche Überprüfung in Schulumfeldern, bspw. auf Grundlage von Hinweisen zu einem bestehenden Unfallschwerpunkt durch das örtliche PK. In der Regel ergeben diese Überprüfungen einen oder mehrere Handlungsbedarfe. Aufgrund begrenzter Ressourcen erfolgt eine Priorisierung der Maßnahmen. Vorgezogen werden müssen z.B. Situationen, bei denen es sich um einen Unfallschwerpunkte handelt oder aus anderen Gründen seitens der Straßenverkehrsbehörde ein hoher Handlungsdruck besteht.

Aktive Schulwege fördern:

Neben den baulichen Maßnahmen sind Aktionen und Anreize, zu Fuß oder mit dem Rad oder Roller zur Schule zu kommen, sowie Kinder zu stärken und ihre Sichtbarkeit zu erhöhen, ebenso wichtig. Hier können Schulen und Elternschaft gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen aktiv werden, während bauliche Maßnahmen Zeit und Ressourcen erfordern und nicht immer zeitnah umgesetzt werden können.

Das Bezirksamt Eimsbüttel hat daher eine Auswahl an Möglichkeiten zusammengestellt, was Schulen und Eltern tun und wen sie ansprechen können, um aktiv zurückgelegte Wege der Kinder und Jugendlichen zu unterstützen. Das Informationsblatt „Aktive Schulwege fördern“ und weitere Informationen sind zugänglich unter:

https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/bezirke/bezirksamt-eimsbuettel/themen/mobilitaet/aktive-schulwege-1021082

Ziel ist es, umfassende Informationen zu Angeboten und Ideen für aktive Schulwege zur Verfügung zu stellen und z.B. den bereits an mehreren Hamburger Schulen etablierten „Schulexpress“ umzusetzen.

Zu Drs. 21-4416:

Bauliche Maßnahmen für die Grundschule und Kita Vizelinstraße:

Gemäß den beiden Drucksachen sollen umfangreiche bauliche Maßnahmen im Umfeld der GS und Kita Vizelinstraße geprüft und in einem entsprechenden Beteiligungsprozess mit der Schule/Kita, der Elternschaft, den politischen Vertretern und dem PK 23 abgestimmt werden. Diese umfängliche Beschlusslage wurde in das Arbeitsprogramm zum Thema Schulmobilität von E/MR aufgenommen und dazu mehrere Ortsbesichtigungen und Gespräche mit dem PK 23, der Straßenunterhaltung, der Schulleitung und Vertretungender Elternschaft zur Sondierung der Situation durchgeführt. Da sich die Online-Petition gegen die Errichtung der Diagonalsperre auf die Schulumfeldsituation der Grundschule Döhrnstraße bezieht, fanden im Laufe des Prozesses die Gespräche 2024 und 2025 zusammen mit der Grundschule Döhrnstraße statt. Da die Schulwege beider Schulstandorte unmittelbar im Zusammenhang stehen und das Quartier rund um den Grandweg und die Stresemannallee ganzheitlich betrachtet werden muss, werden Maßnahmenvorschläge im Zusammenspiel betrachtet. Dabei zeigte sich, dass es laut der Straßenverkehrsbehörde in 2024 keine unmittelbare akute Gefahrenlage für beide Schulstandorte gab. Die Konfliktsituation im Umfeld der Schulen und der Kita wird laut der Straßenverkehrsbehörde, Schulleitung und die Elternvertretung insbesondere während der Hol- und Bringzeiten durch die Elternschaft ausgelöst, die den engen Straßenraum der Vizelinstraße, Emil-Andresen-Straße, Döhrnstraße und Döhrntwiete (Tempo 30-Zonen) mit dem Kfz befahren („Elterntaxi“) und dabei die Zufußgehenden und Radfahrenden beeinträchtigen. Daher sollten aus Sicht von E/MR an erster Stelle die Vermeidung bzw. Reduzierung der Ursache, also des Kfz-Verkehrs im unmittelbaren Schulumfeld stehen und zunächst dort bauliche Lösungen geprüft werden, wo der Handlungsbedarf besonders hoch ist.

Zu Maßnahmenvorschlag 1:

Die Einrichtung einer Fußngerlichtsignalanlage (FLSA) über die Julius-Vosseler-Straße in Höhe der Hausnummern 111 bzw. 108 anstatt der bereits in 2022 von E/MR errichteten Querungshilfe inkl. Mittelinsel wird aus Sicht des PK 23 aufgrund der fehlenden Unfalllage für nicht erforderlich gehalten.

Das Ergebnis der Überprüfung vor Ort zeigte, dass die Sichtverhältnisse auf der Westseite verbessert werden sollten. Dies wurde umgehend durch die Sperrung der nördlich angrenzenden Kfz-Parkbucht umgesetzt, die ansonsten die Einsehbarkeit durch parkende Kfz beeinträchtigt. Eine spätere Umnutzung der Parkstände z.B. durch Entsiegelung und Begrünung ist denkbar.

Hinweis: Zusätzlich wurde in den Gesprächen mit der Schulleitung eine weitere gesicherte Querung als FLSA auf der Julius-Vosseler-Straße zwischen Emil-Andresen-Straße und Vizelinstraße als erforderlich angesprochen, die nicht Bestandteil dieses Beschlusses ist. In 2024 befandsich hier eine Baustellenampel, die laut der Schulleitung sehr gut angenommen wurde. Ziel soll es sein, die Schulkinder von der nordwestlichen Seite gesichert auf die östliche Seite zu bringen, sodass sich die Kinder ohne weitere Querung von Straßen bereits auf der richtigen Seite befinden, um die Schule zu erreichen. Gleichzeitig wird damit auch die Erreichbarkeit der beiden Bushaltestellen Julius-Vosseler-Straße (Linie 181) verbessert. Laut dem LSBG ist dies denkbar, wenn der Bezirk die baulichen Bedingungen in den Nebenflächen inkl. Bordabsenkungen herstellt und die Kosten für die Errichtung der FLSA übernimmt. Eine Finanzierung wäre über das Bündnis für den Rad- und Fußverkehr im Zuge des Pakets Schulmobilität denkbar.

Zu Maßnahmenvorschlag 2:

Auch ein „Wiederholer“ des Tempo-30-Schildes auf der Julius-Vosseler-Straße stadteinwärts für einbiegende Fahrzeuge aus der Vizelinstraße wurde umgehend aufgestellt, um die Sichtbarkeit für die Autofahrenden zu erhöhen.

Zu Maßnahmenvorschlag 3:

Von den zahlreich vorgeschlagenen Querungshilfen wurde die Einrichtung einer Querungshilfe in der Vizelinstraße in Höhe Hausnummer 45 am Eingang der Grundschule als prioritär angesehen und ein planerischer Entwurf durch E/MR erstellt, der noch mit den Straßenverkehrsbehörden final abzustimmen ist.

Zu Maßnahmenvorschlag 4:

Die Einrichtung einer Querungshilfe (z.B. Nase, Insel oder Zebrastreifen) in der Vizelinstraße Ecke Beethovenallee wurde zurückgestellt, da sie nicht als prioritär zu verfolgen bewertet wird.

Zu Maßnahmenvorschlag 5:

Die Einrichtung einer Querungshilfe (z.B. Nase oder Zebrastreifen) im Rimbertweg im Verlauf des Grünzugs Lokstedt wurde zurückgestellt, da sie nicht als prioritär zu verfolgen bewertet wird.

Zu Maßnahmenvorschlag 6:

s. unter bauliche Maßnahmen für die Schule Döhrnstraße

Zu Maßnahmenvorschlag 7:

Die Einrichtung einer Querungshilfe (z.B. Nase oder Zebrastreifen) beim Übergang aus dem Ansgarweg über den Lohkoppelweg wird zurückgestellt, da sie nicht als prioritär zu verfolgen bewertet wird.

Zu Maßnahmenvorschlag 8:

Eine neue Querungshilfe über den Lohkoppelweg/Lohbekstieg soll vom Abschnitt 21 im Zuge der Erschließungsplanung des B-Plans Lokstedt 67 weiterverfolgt werden.

Zu III.: Verbesserung der Verkehrssituation im Umfeld der Grundschule Döhrnstraße und weitere Maßnahmen im Umfeld der Diagonalsperre im Grandweg

Über die Prüfaufträge der o.g. Drucksachen hinaus sind E/MR und die Straßenverkehrsbehörde im Quartier auch mit weiteren Maßnahmen tätig, die der allgemeinen Verkehrssicherheit und insbesondere der Schulwegsicherheit dienen.

Maßnahmen im Umfeld der Grundschule Döhrnstraße

Maßnahmenvorschläge

In Bezug auf die Drs. 22-0832 stehen E/MR und das PK 23 auch im Austausch mit der Schulleitung und Elternvertretung der Grundschule Döhrnstraße. Am 20.09.2024 fand ein gemeinsamer Ortstermin statt, auf dem die folgenden Maßnahmenvorschläge der Elternvertretung besprochen wurden:

1) Durchsetzung des Halteverbots in der Emil-Andresen-Straße

2) Querungshilfe im Lohbekstieg Ecke Emil-Andresen-Straße

3) Freie Gehwege Ecke Döhrnstraße/Döhrntwiete

4) Schritttempo in der Döhrnstraße und der Döhrntwiete

5) Querungshilfe Richtung Lohbekpark Ecke Brunsberg/Grandweg

Abstimmungsergebnisse und weiteres Vorgehen

Zu Maßnahmenvorschlag 1:

Die bestehenden Halteverbote vor dem Schuleingang in der Emil-Andresen-Straße mit baulichen Mitteln durchzusetzen, wird vorerst nicht weiterverfolgt, da der Abschnitt zwischen Lohbekstieg und Döhrnstraße als geeignet für die Pilotierung einer temporären Schulstraße bewertet wird. Dies wird von Schulleitung und Elternvertretung befürwortet.

Im Rahmen der behördenübergreifenden Workshopreihe „UAG Schulstraßen“, die 2024 zwischen der BVM, der BIS und bezirklichen Vertretern begann, wurden neue Vorgehensweisen für verkehrssichere Schulumfelder geprüft, insbesondere die Einrichtung von

  • temporären Schulstraßen, d.h. Straßen(abschnitten), die im Nahbereich von Schulen zu den maßgeblichen Hol- und Bringzeiten für den Kfz-Verkehr gesperrt werden, um eine sichere und übersichtliche Verkehrssituation zu schaffen;
  • sogenannten Elternhaltestellen, d.h. Haltemöglichkeiten, die außerhalb des direkten Schulumfelds eingerichtet werden, um Gefahrenstellen im Nahbereich der Schule durch eine Entlastung der Verkehrssituation zu entschärfen.

Dazu werden die wesentlichen Anforderungen, Herausforderungen und rechtlichen Grundlagen für die Umsetzung solcher Maßnahmen systematisch analysiert. Ziel ist es, einen hamburgweiten Leitfaden und entsprechende Handreichungen zu erhalten, die als verlässliche Grundlage für die Planung eines Pilotstandortes zur Umsetzung von (temporären) Schulstraßen und Elternhaltestellen dienen können. Dieses Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.

Die Einrichtung einer temporären Schulstraße zur Regulierung des Hol- und Bringverkehrs ist in der Regel für sich allein genommen nicht geeignet, Schülerinnen und Schülern einen sicheren Schulweg zu ermöglichen. Daher sind an geeigneten Örtlichkeiten und zeitlich korrespondierend zu den temporären Sperrungen Möglichkeiten zum Ein- und Aussteigen und kurzfristigen Halten zu schaffen („Elternhaltestellen“).

r die Einrichtung von temporären Schulstraßen in Verknüpfung mit den notwendigen „Elternhaltestellen“ ist eine Einzelfallprüfung der jeweiligen Schul- und Verkehrssituation notwendig. Es ist vorgesehen, die Schulen Vizelinstraße und Döhrnstraße als erste Pilotstandorte im Bezirk Eimsbüttel hinsichtlich ihrer Eignung zu überpfen.

r den Prozess ist die Mitwirkung von Schulleitung und Elternschaft eine wesentliche Voraussetzung, um diesen Prozess planerisch vorzubereiten und eine gelungene Umsetzung sicherzustellen. Notwendig sind hier vor allem die Förderung aktiver Schulwege, um Hol- und Bringverkehre zu minimieren sowie die Kommunikation mit der Elternschaft bzw. zu Haltemöglichkeiten für unvermeidbares Holen und Bringen. Auch die Kommunikation der Notwendigkeit solcher Haltepunkte außerhalb des direkten Schulumfelds in der Öffentlichkeit sollte von den Schulen unterstützt werden.

Zu Maßnahmenvorschlag 2:

r die Querungshilfe Lohbekstieg/Emil-Andresen-Straße wurde durch E/MR ein planerischer Entwurf für eine bestandsnahe bauliche Lösung erstellt, der sich in der Abstimmung mit dem PK 23 und dem Kompetenzzentrum für ein barrierefreies Hamburg befindet. Zusätzlich ist gemäß den aktuellen Anforderungen aus dem Moratorium Parken eine Prüfung durch die Senatskanzlei über die BVM erforderlich.

Zu Maßnahmenvorschlag 3:

Am Knoten Döhrnstraße/Döhrntwiete soll die nordwestliche Ecke mit Bord und Pflaster als Gehweg ausgebaut werden. Darüber hinaus sollen dort und auf der südwestlichen Ecke Absperrpfosten baulich das Falschparken von Kfz verhindern.

Auf der östlichen Seite der Döhrnstraße soll der Gehweg ebenfalls gepflastert werden, um die Begehbarkeit zu verbessern und ihn eindeutig als Gehweg erkennbar zu machen. Der Einbau von Absperrpfosten zur baulichen Verhinderung des Falschparkens von Kfz ist nicht möglich, da der Gehwegkeine ausreichende Breite aufweist.

Die Anordnung von zeitlich beschränkten Halteverboten auf beiden Seiten der Döhrnstraße zwischen Meyermannweg und Emil-Andresen-Straße wird mit Verweis auf die laufenden Abstimmungen zur möglichen Pilotierung einer (temporären) Schulstraße in der Emil-Andresen-Straße vorerst nicht weiterverfolgt.

Zu Maßnahmenvorschlag 4:

Der Einbau von Aufpflasterungen/Bodenschwellen zur Senkung der Fahrgeschwindigkeiten wird mit Verweis auf die laufenden Abstimmungen zur möglichen Pilotierung einer (temporären) Schulstraße in der Emil-Andresen-Straße vorerst nicht weiterverfolgt.

Zu Maßnahmenvorschlag 5:

Die Einrichtung eines Fußngerüberwegs anstelle der vorhandenen Querungshilfe im Grandweg / Ecke An der Lohbek wird nicht weiterverfolgt, da die Kfz-Verkehrszahlen im Grandweg durch die Einrichtung der Diagonalsperre stark zurückgegangen sind. Die Querung des Grandwegs wurde dadurch erleichtert. Darüber hinaus werden Fußngerüberwege in Tempo-30-Zonen in der Regel als entbehrlich bewertet.

Weitere Maßnahmen im Umfeld der Diagonalsperre Grandweg

Zur Verkehrsberuhigung und Förderung der Verkehrssicherheit wurden von der Straßenverkehrsbehörde des PK 23 im Grandweg südlich der Diagonalsperre punktuelle Halteverbote angeordnet und von E/MR umgesetzt, wo die Sichtverhältnisse von parkenden Kfz eingeschränkt wurden.

In Abstimmung mit dem PK 23 soll im Veilchenweg zwischen Grandweg und Lokstedter Steindamm das bisher geduldete Falschparken der Kfz in der nördlichen Nebenfläche aufgelöst werden. Die Flächen sollen in Grünflächen umgewandelt werden. Das ordnungswidrige Schrägparken in der Nebenfläche führt zu einer Einschränkung der nutzbaren Fahrbahnbreite unter das zulässige Maßr den Begegnungsfall Kfz-Rad und führt zu einer Schädigung der oberflächennahen Baumwurzeln.

Da sich das Quartier angrenzend an die Bewohnerparkgebiete E 308, E 310, E 314 und E 316 befindet, wird auch ein Parkdruck durch Verlagerungseffekte ausgelöst.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
04.06.2025
Ö 6.2
Lokalisation Beta
Döhrnstraße Rotherbaum Lokstedt Stresemannallee Vizelinstraße Emil-Andresen-Straße Julius-Vosseler-Straße Beethovenallee Grünzug Lokstedt Rellinger Str. Meyermannweg Grandweg

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.