Alternativantrag zur Drucks.-Nr. 22-0012: Verkehrsversuche für temporäre Schulstraßen im Bezirk Eimsbüttel starten
Erfolgreiche Projekte in Paris und Wien zeigen uns neue Wege zur Förderung einer sicheren und aktiven Mobilität von Kindern. So genannte temporäre Schulstraßen schaffen die Möglichkeit, Schüler:innen zu den An- und Abfahrtszeiten einen sicheren Schulweg zu gewährleisten. Auch in Deutschland gibt es bereits erste Verkehrsversuche in diese Richtung. Die Stadt Köln startete 2023 ein einjähriges Schulstraßen-Pilotprojekt an vier Schulen. Mehrere Städte folgten dem Kölner Beispiel, darunter Berlin, Bonn, Dresden, Essen und Ulm. Erste Ergebnisse liefern ein sehr positives Feedback und zeigen einen deutlich höheren Anteil an Schüler:innen, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad bzw. Tretroller zur Schule kommen, sowie eine deutliche Verbesserung der Schulwegsicherheit.
Mit der Drucksache 22/16066 der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg wurde der Hamburger Senat ersucht, im Rahmen von anlassbezogenen Ortsterminen und Überprüfungen der Verkehrsabläufe vor Schulstandorten neue Möglichkeiten der Schulwegsicherung zu prüfen. Im Zuge dessen sollen unter anderem auch Schulstandorte ausgewählt werden, vor denen die Einrichtung einer Schulstraße sinnvoll ist. Die Bezirksversammlungen sollen in den Auswahlprozess einbezogen werden.
Vor diesem Hintergrund wurde auch im Bezirk Eimsbüttel der Anstoß gegeben, Schulweg-Pilotprojekte an einzelnen geeigneten Schulen zu initiieren. Ideal wäre hierbei zunächst eine Beschränkung auf eine Schule pro Regionalbereich, um den Nutzen in kleinerem Rahmen zu testen. Bei positiver Resonanz könnten dann ggf. weitere Standorte einbezogen werden.
Um eine Schulstraße einzurichten, werden eine oder mehrere Straßen im Umfeld einer Schule oder Kindertagesstätte (mindestens 100 m vor und nach dem Haupteingang) für den motorisierten Verkehr gesperrt - und damit gleichzeitig die Fahrbahn für den nichtmotorisierten Verkehr freigegeben. Die Sperrung ist in der Regel zeitlich auf eine halbe bis eine Stunde zu Schulbeginn und Schulende begrenzt. Zum Beispiel montags bis freitags (mit Ausnahme der Schulferienzeiten) von 7.45 bis 8.15 Uhr morgens und von 12.45 bis 13.15 Uhr mittags, bei Ganztagsschulen angepasst auch nachmittags (je nach üblichem Unterrichtsende). Eine solche Teilumwidmung muss straßenverkehrsbehördlich angeordnet werden und eignet sich nicht für jeden Standort, daher müssen die Standorte für das Pilotprojekt vorab sorgfältig ausgewählt werden. Außerdem sollen Stakeholder wie die Schulleitung, der Elternrat sowie Anwohnende proaktiv in die Entscheidung eingebunden werden.
:
Koorosh Armi, Ines Schwarzarius und SPD-Fraktion
keine