22-4022

Schulstraßen - Referenteneinladung (bzgl. Drs. 22-2548) Beschluss der Bezirksversammlung vom 11.12.2025 (Drs. 22-2784)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Letzte Beratung: 27.08.2026 Ausschuss für Mobilität Ö 7.6

Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Die zuständige Fachbehörde sowie das Bezirksamt Eimsbüttel werden gebeten möglichst zeitnah Referenten zu dem Thema „Schulstraßen“ in den Ausschuss für Mobilität zu entsenden.

Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):

Zurzeit wird einVerfahren zur Umsetzung von Schulstraßen (inkl. Elternhaltestellen) entwickelt und im Rahmen dessen dieUmsetzung erster Schulstraßen im Jahr 2026vorbereitet.

Ziel ist es, die Einrichtung von Schulstraßen auf Basis der bisher abgestimmten Umsetzungsschritte zu erproben und auf diese Weise ein abgestimmtes, praxistaugliches Verfahren zu entwickeln (festgehalten in einem Leitfaden) und damit ein Hamburger Regelverfahren zu etablieren.

Klarstellung: Es wird das Verfahren erprobt und pilotiert, nicht die temporäre Schulstraße an sich. Das bedeutet auch, dass die im Rahmen der Verfahrens-Pilotierung umgesetzten ersten nf Hamburger Schulstraßen keinen Vorläufigkeitsstatus haben. Sie sind bis auf Weiteres auf dauerhaften Bestand angelegt.

r die Umsetzung in Hamburg wurde entschieden, das sogenannte Wiener Modellumzusetzen: Zu Schulbeginn und -ende werden ausgewählte Straßenabschnitte temporär r den motorisierten Verkehr gesperrt (abzugrenzen ist dies vomPariser Modell, das Straßenabschnitte dauerhaft für den Durchgangsverkehr schließt).

Das erarbeitete Verfahren zur Prüfung, Planung und Umsetzung von Standorten wird im Rahmen der Verfahrens-Pilotierung einerseits finalisiert, andererseits überprüft und validiert. Es erfolgt eine umfassende Evaluation.

r die Begleitung, Validierung und Evaluation der pilothaften Verfahrens-Umsetzung wird ein externer Dienstleister hinzugezogen. Dieser hat zu Jahresbeginn 2026 seine Tätigkeit aufgenommen. Es ist davon auszugehen, dass Ende des ersten Quartals 2026 weitere Informationen zum Fortschritt vorliegen werden.

Die in der Eingabe (Drs. 22-1363) geschilderte Situation an der Schule Hasselbrookstraße betrifft in erster Linie die örtlichen Gegebenheiten und die konkrete Verkehrssituation vor Ort. Die Bewertung, ob und welche verkehrlichen Maßnahmen wie beispielsweise die Einrichtung einer Schulstre geeignet und umsetzbar sind, obliegt dem zuständigen Bezirksamt. Das Bezirksamt verfügt über die notwendige Ortskenntnis und ist für die Prüfung und gegebenenfalls Einleitung geeigneter Maßnahmen verantwortlich.

Ein Zusammenhang zwischen der Eingabe und der Referenteneinladung ist nicht erkennbar, da nach Einschätzung der BVM die Problematik in der Hasselbrookstraße nicht durch eine temporäre Schulstraße gelöst werden kann hierfür ist der Durchgangsverkehr auf dieser Straße zu hoch.

Ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der aktuellen Anfrage der Bezirksversammlung Wandsbek und der Rolle der BVM ist daher nicht gegeben.

Auf die Entsendung eines Referenten / einer Referentin wird daher verzichtet.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
27.08.2026
Ö 7.6
Anhänge

Keine Anlage/n

Lokalisation Beta
Hasselbrookstraße

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