21-4789

Vergabeverfahren der Sondermittel der Bezirksversammlung überarbeiten

Gemeinsamer Antrag

Letzte Beratung: 30.05.2024 Bezirksversammlung Ö 9.10

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung kann nach eigenem Ermessen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Initiativen innerhalb des Bezirks finanziell unterstützen.

Die Rechtsgrundlage hierfür sind die Landeshaushaltsordnung (LHO) der Freien und Hanse­stadt Hamburg sowie die Verwaltungsvorschriften zu § 46 LHO Initiativen in den Bezirken.

Gefördert werden sollen Projekte bzw. förderungswürdige kulturelle, soziale, wirtschaftliche und gemeinnützige Maßnahmen, wie Baumaßnahmen einschließlich Instandsetzungen, Be­schaffungen oder Vortragshonorare für und/oder mit Eimsbütteler Bürger*innen.

Im Rahmen des aktuellen Bewilligungsverfahrens in Eimsbüttel greifen die Regional­ausschüsse nach eigenem Ermessen vorher durch die Verwaltung geprüfte Zuwendungs­ersuchen auf und fassen Beschlussempfehlungen für die Bezirksversammlung Eimsbüttel.

Der Haushaltsausschuss der Bezirksversammlung Eimsbüttel berät diese Empfehlungen und gibt sie anschließend mit seinem Votum an die Bezirksversammlung weiter. Nach der Be­schlussfassung durch die Bezirksversammlung erhält die Antragstellerin/der Antragsteller einen Zuwendungsbescheid.

Dieses Verfahren hat jedoch mehrere Schwächen.

So gilt es nach diesem Verfahren keine wirkliche Zusicherung über eine zeitnahe Entscheidung. Es kann also sein, dass Antragsteller*innen keinen Zuwendungs- oder im Umkehrschluss eben keinen Ablehnungsbescheid bekommen.

Ebenfalls lädt dieses System zu einem zu beobachtenden Wettkampf der Fraktionen ein, Zuwendungsanträge aufzugreifen und sich nach außen als unterstützende und gebende Frak­tion darzustellen, Schnelligkeit geht vor Gründlichkeit. Dies widerspricht rein systematisch so­wohl der Sorgfaltspflicht der Bezirksversammlung als entscheidendes Gremium bei Vergabe von öffentlichen Geldern und verklärt ebenfalls das öffentliche Bild, dass nicht einzelne Fraktionen, sondern die Bezirksversammlung in seiner demokratischen Mehrheit die Mittel vergibt.

Andere Bezirke haben teils deutlich abweichende Verfahren, die diese Probleme nicht hervor­rufen.

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung beschließt das Bewilligungsverfahren der Sondermittel in Eimsbüttel zu reformieren.

Die Bezirksamtsleitung wird gebeten, die Vergabekriterien der Sondermittel grundsätzlich analog zum Ab­stimmungsverfahren der Kulturmittel zu ändern. Die eingegangenen Sondermittel­ersuchen sollen monatlich zunächst im jeweilig zuständigen Regionalausschuss sowie im Ausschuss für Haushalt, Kultur und Sport (HaKuS) tabellarisch dargestellt (chrono­logisch nach Eingangsdatum der Anträge) und zur Abstimmung gestellt werden. Die Ersuchen werden erst dann aufgenommen, wenn alle erforderlichen Unterlagen für eine Entscheidung vorliegen. Der Ausschuss stimmt dann über jeden eingegangenen Antrag ab. Hiernach bestätigt die Bezirks­versammlung die abgestimmten Sondermittelersuchen als Beschlussempfehlung. Anschließend kann die Verwaltung dann die Zuwendungs- oder Ablehnungsbescheide zeitnah bearbeiten und versen­den.

Von dieser Änderung bleibt die bisherige Unterrichtung des HaKuS über die schon vergebenen und noch zur Verfügung stehenden Sondermittel sowie die Mitteilung über vorliegende und noch im Prüfungsverfahren befindliche Anträge unberührt.

Nina Schübel, Ali Mir Agha, Jan Koriath und GRÜNE-Bezirksfraktion
Benjamin Schwanke, Klaus Krüger, Burkhardt Müller-Sönksen und FDP Fraktion
 

 

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
30.05.2024
Ö 9.10
Anhänge

keine

 

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