Vergabeverfahren der Sondermittel der Bezirksversammlung überarbeiten
Letzte Beratung: 19.09.2024 Bezirksversammlung Ö 9.11
Die Bezirksversammlung kann nach eigenem Ermessen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Initiativen innerhalb des Bezirks finanziell unterstützen.
Die Rechtsgrundlage hierfür sind die Landeshaushaltsordnung (LHO) der Freien und Hansestadt Hamburg sowie die Verwaltungsvorschriften zu § 46 LHO Initiativen in den Bezirken.
Gefördert werden sollen Projekte bzw. förderungswürdige kulturelle, soziale, wirtschaftliche und gemeinnützige Maßnahmen, wie Baumaßnahmen einschließlich Instandsetzungen, Beschaffungen oder Vortragshonorare für und/oder mit Eimsbütteler Bürger*innen.
Im Rahmen des aktuellen Bewilligungsverfahrens in Eimsbüttel greifen die Regionalausschüsse nach eigenem Ermessen vorher durch die Verwaltung geprüfte Zuwendungsersuchen auf und fassen Beschlussempfehlungen für die Bezirksversammlung Eimsbüttel.
Der Haushaltsausschuss der Bezirksversammlung Eimsbüttel berät diese Empfehlungen und gibt sie anschließend mit seinem Votum an die Bezirksversammlung weiter. Nach der Beschlussfassung durch die Bezirksversammlung erhält die Antragstellerin/der Antragsteller einen Zuwendungsbescheid.
Dieses Verfahren hat jedoch mehrere Schwächen.
So gilt es nach diesem Verfahren keine wirkliche Zusicherung über eine zeitnahe Entscheidung. Es kann also sein, dass Antragsteller*innen keinen Zuwendungs- oder im Umkehrschluss eben keinen Ablehnungsbescheid bekommen.
Ebenfalls lädt dieses System zu einem zu beobachtenden Wettkampf der Fraktionen ein, Zuwendungsanträge aufzugreifen und sich nach außen als unterstützende und gebende Fraktion darzustellen, Schnelligkeit geht vor Gründlichkeit. Dies widerspricht rein systematisch sowohl der Sorgfaltspflicht der Bezirksversammlung als entscheidendes Gremium bei Vergabe von öffentlichen Geldern und verklärt ebenfalls das öffentliche Bild, dass nicht einzelne Fraktionen, sondern die Bezirksversammlung in seiner demokratischen Mehrheit die Mittel vergibt.
Andere Bezirke haben teils deutlich abweichende Verfahren, die diese Probleme nicht hervorrufen.
:
Die Bezirksversammlung beschließt das Bewilligungsverfahren der Sondermittel in Eimsbüttel zu reformieren.
Die Bezirksamtsleitung wird gebeten, die Vergabekriterien der Sondermittel grundsätzlich analog zum Abstimmungsverfahren der Kulturmittel zu ändern. Die eingegangenen Sondermittelersuchen sollen monatlich zunächst im jeweilig zuständigen Regionalausschuss sowie im Ausschuss für Haushalt, Kultur und Sport (HaKuS) tabellarisch dargestellt (chronologisch nach Eingangsdatum der Anträge) und zur Abstimmung gestellt werden. Die Ersuchen werden erst dann aufgenommen, wenn alle erforderlichen Unterlagen für eine Entscheidung vorliegen. Der Ausschuss stimmt dann über jeden eingegangenen Antrag ab. Hiernach bestätigt die Bezirksversammlung die abgestimmten Sondermittelersuchen als Beschlussempfehlung. Anschließend kann die Verwaltung dann die Zuwendungs- oder Ablehnungsbescheide zeitnah bearbeiten und versenden.
Von dieser Änderung bleibt die bisherige Unterrichtung des HaKuS über die schon vergebenen und noch zur Verfügung stehenden Sondermittel sowie die Mitteilung über vorliegende und noch im Prüfungsverfahren befindliche Anträge unberührt.
Nina Schübel, Ali Mir Agha und GRÜNE-Bezirksfraktion
Benjamin Schwanke und FDP-Fraktion
Rüdiger Kuhn und CDU-Fraktion
Mikey Kleinert und Fraktion DIE LINKE
keine
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.