Politische Mittel: Mehr Transparenz und Gerechtigkeit beim Mitteleinsatz Beschlussvorlage der Ausschusses für Haushalt und Kultur
- Ursprünglicher interfraktioneller Antrag der Fraktionen SPD und Grüne (Drs. 21-4090) im Ausschuss für Haushalt und Kultur am 02.11.2021
- Die Fraktion Die Linke und die FDP-Fraktion sind dem Antrag in der Sitzung beigetreten
- Einstimmig beschlossen
Das Verfahren bei der Gewährung von Sondermitteln muss die Komplexität des Haushaltsrechtes berücksichtigen. Dabei werden verwaltungsspezifische Fachbegriffe verwendet und Übersichten für den Ausschuss für Haushalt und Kultur angefertigt. Es wird zwischen verschiedenen Haushaltstiteln und den konsumtiven und investiven Verwendungsformen unterschieden. Das Verfahren, die Fachbegriffe und Übersichten sind für fachfremde Personen teils schwer verständlich. Es sollte daher die Übersichtlichkeit gesteigert und mehr Transparenz hergestellt werden. Hilfreich wäre ein Leitfaden zur Erläuterung des Antragsverfahrens, der zur Verfügung stehenden Mittel und deren Einsatzmöglichkeiten.
Das Verfahren der Mittelvergabe sollte ebenfalls verbessert werden. Bisher werden die Anträge dem Ausschuss für Haushalt und Kultur in der Reihenfolge des Eingangs zur Entscheidung vorgelegt. Es wird nach dem Windhund-Prinzip entschieden, also wer zuerst einen Antrag stellt, wird auch bedacht. Sind die Mittel am Ende knapp oder ausgeschöpft, können später im Jahr eingegangene Anträge nicht mehr berücksichtigt werden oder müssen verschoben werden, obwohl diese unter Umständen vom Ausschuss als förderwürdig erachtet werden. Die Parteien können Anträge nicht gegeneinander abwägen, eine politische Gewichtung ist dem Haushaltsausschuss derzeit nicht möglich. Hier sollte ein besseres Verfahren zur gerechteren Verteilung der Haushaltsmittel gefunden werden.
Es wäre daher wichtig, dass seitens des Bezirksamtes ein Konzept entwickelt wird, welches die derzeitigen bestehenden Nachteile der Mittelvergabe behebt. Dabei muss ein Spielraum für Notfälle vorgesehen sein und die Möglichkeit von Ausnahmen, wenn der Ausschuss ein öffentliches Interesse feststellt.
Dies vorausgeschickt möge die Bezirksversammlung Folgendes beschließen:
keine Anlage/n