Antwort: Kontrolle öffentlicher Fördermittel (Anfrage der AfD-Fraktion)
Fragesteller: Norbert Frühauf, Uwe Böttjer, Detlef Ehlebracht
Öffentliche Fördermittel werden in vielen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens eingesetzt. Abhängig von den unterstützten Institutionen, Initiativen, Gruppen und Personen, ist dabei bisweilen das öffentliche Interesse an einer Förderung selbiger, schwer nachvollziehbar. Darüber hinaus ist für den durchschnittlichen Bürger nicht leicht nachvollziehbar, ob die Unterstützungsgelder auch regelmäßig dem intendierten Zweck zugutekommen.
Vorbemerkung:
Öffentliche Haushaltsmittel werden für unterschiedliche Zwecke und Projekte eingesetzt. Viele der Mittel werden als Rahmenzuweisungen vom Senat an die Bezirke verteilt. Die Verteilung hat sich unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit des Gesamthaushaltes insbesondere an den Leistungszwecken, an der Vermittlung von Anreizen zu wirtschaftlichem Handeln, der bedarfsgerechten Ausstattung der Bezirksämter und der Gewährleistung von Planungssicherheit zu orientieren.
In der Drucksache NR: 21-4572 wird nicht über die Rahmenzuweisung, sondern über Bezirksmittel gesprochen. Hierbei sind wohl die bezirklichen Sondermittel gemeint, mit denen Initiativen in den Bezirken gem. der Landeshaushaltsordnung (LHO) sowie den Verwaltungsvorschriften zu § 46 LHO , gefördert werden. Bei den bezirklichen Sondermitteln entscheidet die Bezirksversammlung oder der Hauptausschuss des Bezirks Hamburg-Mitte nach eigenem Ermessen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
Dies vorausgeschickt, beantwortet das Bezirksamt Hamburg-Mitte die Fragen wie folgt:
Dies vorausgeschickt, fragen wir ich die Bezirksverwaltung:
Zu den Fragen 1,2,3,4: siehe angefügte Tabelle.
Die Prüfung erfolgt durch den einzureichenden Verwendungsnachweis. Nach Ablauf des Förderzeitraumes muss der Nachweis der Gelder von Seiten des Zuwendungsnehmers vorgelegt werden.
Ja, jeder Zuwendungsnehmer hat einen Verwendungsnachweis abzugeben.
Nein.
Zu den Fragen 8 und 9: siehe angefügte Tabelle.
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2013 |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
Sportvereine |
26.783,72 € |
100.398,92 € |
18.932,94 € |
76.631,54 € |
35.721,55 € |
289.551,91 € |
Kulturvereine |
66.105,50 € |
31.640,00 € |
15.166,44 € |
61.851,55 € |
221.593,94 € |
147.633,50 € |
Andere |
150.879,19 € |
234.125,36 € |
286.707,76 € |
176.351,60 € |
376.488,20 € |
72.168,17 € |
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243.768,41 € |
366.164,28 € |
320.807,14 € |
314.834,69 € |
633.803,69 € |
509.353,58 € |