21-4572

Antwort: Kontrolle öffentlicher Fördermittel (Anfrage der AfD-Fraktion)

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Fragesteller: Norbert Frühauf, Uwe Böttjer, Detlef Ehlebracht

 

Öffentliche Fördermittel werden in vielen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens eingesetzt. Abhängig von den unterstützten Institutionen, Initiativen, Gruppen und Personen, ist dabei bisweilen das öffentliche Interesse an einer Förderung selbiger, schwer nachvollziehbar. Darüber hinaus ist für den durchschnittlichen Bürger nicht leicht nachvollziehbar, ob die Unterstützungsgelder auch regelmäßig dem intendierten Zweck zugutekommen.

 

Vorbemerkung:

Öffentliche Haushaltsmittel werden für unterschiedliche Zwecke und Projekte eingesetzt. Viele der Mittel werden als Rahmenzuweisungen vom Senat an die Bezirke verteilt. Die Verteilung hat sich unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit des Gesamthaushaltes insbesondere an den Leistungszwecken, an der Vermittlung von Anreizen zu wirtschaftlichem Handeln, der bedarfsgerechten Ausstattung der Bezirksämter und der Gewährleistung von Planungssicherheit zu orientieren.

 

In der Drucksache NR: 21-4572 wird nicht über die Rahmenzuweisung, sondern über Bezirksmittel gesprochen. Hierbei sind wohl die bezirklichen Sondermittel gemeint, mit denen Initiativen in den Bezirken gem. der Landeshaushaltsordnung (LHO) sowie den Verwaltungsvorschriften zu § 46 LHO , gefördert werden. Bei den bezirklichen Sondermitteln entscheidet die Bezirksversammlung oder der Hauptausschuss des Bezirks Hamburg-Mitte nach eigenem Ermessen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

 

Dies vorausgeschickt, beantwortet das Bezirksamt Hamburg-Mitte die Fragen wie folgt:

 

Dies vorausgeschickt, fragen wir ich die Bezirksverwaltung:

 

  1. Welche Sportvereine wurden mit welchen Zahlungen in welcher Höhe seit 2013 zu welchem Zweck mit Bezirksmitteln unterstützt?

 

  1. Welche Kulturvereine wurden mit welchen Zahlungen in welcher Höhe seit 2013 zu welchem Zweck mit Bezirksmitteln unterstützt?

 

  1. Welche Vereine mit politischer Ausrichtung wurden mit welchen Zahlungen in welcher Höhe seit 2013 zu welchem Zweck mit Bezirksmitteln unterstützt?

 

  1. Wurden darüber hinaus weitere Vereine, Institutionen, Firmen, Gruppen oder Einzelpersonen mit sonstigen Ausrichtungen seit 2013 mit Bezirksmitteln unterstützt, bzw. haben öffentliche Gelder erhalten, die nicht Gehalt oder Begleichung einer Rechnung waren? Wenn ja, diese bitte mit Namen, Höhe der Zahlung und Verwendungszweck aufführen.

 

Zu den Fragen 1,2,3,4: siehe angefügte Tabelle.

 

  1. Wie überprüft die Bezirksverwaltung oder eine sonstige Einrichtung, ob die Mittel zweck-gebunden ausgegeben wurden?

 

Die Prüfung erfolgt durch den einzureichenden Verwendungsnachweis. Nach Ablauf des Förderzeitraumes muss der Nachweis der Gelder von Seiten des Zuwendungsnehmers vorgelegt werden.

 

  1. Überprüft die Bezirksverwaltung oder eine sonstige Einrichtung jeden einzelnen Fall?

 

Ja, jeder Zuwendungsnehmer hat einen Verwendungsnachweis abzugeben.

 

  1. Gab es Fälle, bei denen die Mittel nicht zweckgebunden verwendet wurden? Wenn ja, wie behandelt die Bezirksverwaltung diese Fälle, mit welchen Folgen für den Antragsteller?

 

Nein.

 

  1. Gab es Rückforderungen bereits ausgezahlter Gelder? Falls ja in welcher Höhe, mit welcher Begründung und mit welchem Erfolg? Bitte nach Jahren aufschlüsseln.

 

  1. Gab es Eingaben, Beschwerden, Klagen oder ähnliches, aufgrund bewilligter, oder zweckentfremdeter Fördermittel? Falls ja, in welchen Fällen, in welcher Höhe und mit welchem Erfolg? Bitte nach Jahren aufschlüsseln.

 

Zu den Fragen 8 und 9: siehe angefügte Tabelle.

 

 

  1. Wie hat sich die Höhe der bewilligten und ausgezahlten Fördermittel seit 2013 verändert? Bitte nach Jahren aufschlüsseln.

 

 

2013

2014

2015

2016

2017

2018

Sportvereine

26.783,72 €

100.398,92 €

18.932,94 €

76.631,54 €

35.721,55 €

289.551,91 €

Kulturvereine

66.105,50 €

31.640,00 €

15.166,44 €

61.851,55 €

221.593,94 €

147.633,50 €

Andere

150.879,19 €

234.125,36 €

286.707,76 €

176.351,60 €

376.488,20 €

72.168,17 €

 

 

 

 

 

 

 

 

243.768,41 €

366.164,28 €

320.807,14 €

314.834,69 €

633.803,69 €

509.353,58 €

 

 

 

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