Teilnehmererfassung von Besucherinnen und Besuchern der Bezirksversammlung und Ausschüssen
Letzte Beratung: 28.05.2020 Bezirksversammlung Ö 12.1
In Hamburg sind mehrere Infektionsfälle mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 aufgetreten, weshalb die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz seit dem 15. März 2020 mehrere Allgemeinverfügungen zur Eindämmung der Covid 19-Pandemie erlassen hat.
Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, solange die Allgemeinverfügung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz vom 30. April 2020 gilt, Besucherinnen und Besucher der Bezirksversammlung, der Ausschüsse der Bezirksversammlung oder öffentlicher Veranstaltungen des Bezirks Eimsbüttel sich – den geltenden Sicherheitsregularien entsprechend – in Teilnehmerlisten mit Namen und Anschrift vor Eintritt in den Veranstaltungsraum einzutragen, damit sie für den Fall einer Infektion im Umfeld des Ausschusses erreicht werden können. Diese Listen werden analog den Bestimmungen für die Gastronomie, Hotellerie und anderen öffentlichen Einrichtungen nach Ablauf der Vorhalteverpflichtung umgehend vernichtet.
Jutta Höflich, Dr. A.W. Heinrich Langhein, Rüdiger Kuhn, und CDU-Fraktion
Sebastian Dorsch und GRÜNE-Fraktion
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