Regelungen der Sitzungen von Bezirksversammlungen Durchführungen von Präsenzsitzungen Alternativantrag zur Drs.-Nr. 21-2650
Die Covid-19 Pandemie hat auch in der FHH und damit auch im Bezirk Eimsbüttel ab März 2020 zu Einschränkungen im Betrieb der Bezirksversammlung geführt. Dies hatte zur Folge, dass der Hauptausschuss die Vertretung der Bezirksversammlung wahrnahm. Die Bezirksversammlung Eimsbüttel tagte ab Frühsommer 2020 in freiwillig reduzierter Anzahl im Hermann-Boßdorf-Saal des Hamburg-Hauses, der sehr großzügige Abstandsflächen zwischen den Mitgliedern der Bezirksversammlung gewährleistete. Die Ausschüsse der Bezirksversammlung tagten ganz überwiegend über Videoschalten, was die Hamburgische Bürgerschaft über § 13 Abs. 3 HmbBezVG ermöglichte. Ab 2021 sind im Hermann-Boßdorf-Saal des Hamburg-Hauses zwei große Luftfilter aufgestellt worden, die die Sicherheit gegen Ansteckungen von Covid-19 erhöhte.
Ab Dezember 2021 wird der Zutritt im Hamburg-Haus nur noch über die sog. 2G-Regel gewährt.
Daher besteht dringender Handlungsbedarf, um zukünftig zu gewährleisten, dass gewählte Mitglieder der Bezirksversammlung künftig ohne Einschränkung in die Lage versetzt werden, ihre Mandate auszuüben und nicht eine Minderheit von wenigen Mitgliedern der Bezirksversammlung Eimsbüttel die große Mehrheit der Bezirksversammlungsmitglieder in ihren Rechten aus §§ 19 - 31 HmbBezVG, Art. 4 Abs. 2, 56 Hamburgische Verfassung beeinträchtigen.
Das im Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen - Drs.-Nr. 21-2650 – vorgeschlagene Vorgehen ist undemokratisch und rechtswidrig, weil eine Beschränkung von Rechten der Bezirksversammlungsmitglieder im HmbBezVG oder der Hamburgischen Verfassung nicht vorgesehen ist.
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Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten,
Dr. A.W. Heinrich Langhein, Hans-Hinrich Brunckhorst und CDU-Fraktion
keine