21-2889

3G-Modell auch für Gremiensitzungen ermöglichen Stellungnahme der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

Mitteilungsvorlage vorsitzendes Mitglied

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16.12.2021
Sachverhalt

 

Für die Teilnahme an bezirklichen Sitzungen gelten seit Ausbruch der Corona-Pandemie gesonderte Regeln. Die Wahrnehmung der Aufgaben als Mitglied einer Bezirksversammlung, was die Teilnahme an Sitzungen einschließt, war und ist jederzeit erlaubt. Aus Gründen der Vorsorge verzichteten die  Gremien in Hamburg-Nord aber während der Hochphasen der Pandemie auf Sitzungen bzw. hielten diese digital ab. Für eine kurze Zeit fanden Gremiensitzungen in Präsenz, aber nur medienöffentlich statt, bevor schließlich der Zugang für alle Interessierten dann nach Anmeldung und mit 3G-Nachweis gestattet wurde.

Mit Drs. 21-2753 [1] informiert das Bezirksamt die Bezirksversammlung, dass es aus rechtlichen Gründen nicht möglich sei, das 3G-Modell für Sitzungen der Bezirksversammlung und ihrer Ausschüsse anzuwenden. Dafür fehle die Rechtsgrundlage. Damit gelten für die Öffentlichkeit bezüglich einer Teilnahme an bezirklichen Sitzungen weniger strenge Regeln als für öffentliche Veranstaltungen anderer Art oder beispielsweise Restaurantbesuche.

Es ist nicht erkennbar, warum der Schutz der Teilnehmenden vor einer möglichen Infektion bei bezirklichen Sitzungen anders ausfallen sollte als bei anderen öffentlichen Treffen oder Veranstaltungen.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

  1. Die zuständigen Behörden werden gebeten, baldmöglichst eine Rechtsgrundlage dafür zu schaffen, dass für Gäste von bezirklichen Gremiensitzungen die gleichen Regeln gelten, wie für den Besuch von anderen öffentlichen Veranstaltungen gemäß §9 HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO.
    Dies betrifft insbesondere die Vorgabe, dass nur geimpften, genesenen oder getesteten Gästen ein Zugang ermöglicht wird (3G-Modell).

 

  1. Die Regelungen bezüglich der Wahrnehmung von Aufgaben u.a. in bezirklichen Gremien und für die Medien gemäß in § 4 Abs. 1 Nr. 3 und Nr. 7 HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO sollen davon unberührt bleiben.

 

Für die GRÜNE Fraktion: Timo B. Kranz

Für die SPD-Fraktion: Angelika Bester

Für die CDU-Fraktion: Dr. Andreas Schott

Für die Fraktion DIE LINKE: Angelika Traversin

 

Die Bezirksversammlung beschließt den Antrag.

Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) nimmt hierzu wie folgt Stellung:

 

Seitens der Sozialbehörde wird keine Erforderlichkeit zur Schaffung einer Rechtsgrundlage gesehen. In diesem Zusammenhang wird auf die Stellungnahme zur BV Nord Drs. 21–2753 verwiesen.

 

Zudem wird mitgeteilt, dass bereits rechtliche Optionen vorliegen, die das Begehren der Drs. ermöglichen könnten. Hierzu wird auf § 14 Absatz 2 Satz 2 Bezirksverwaltungsgesetz verwiesen, wobei, wie oben bereits erwähnt, die Einführung einer gesetzlichen Vorschrift – in der Art wie hier gefordert – aktuell nicht erforderlich ist.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Priscilla Owosekun-Wilms

 


[1] http://sitzungsdienst-hamburg-nord.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1011092

 

Anhänge

 

Keine