Straßenbaumbilanz des Senats - Werden Äpfel mit Birnen verglichen?
Anfrage nach § 27 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel,
Benjamin Schwanke, Camilla Joyce Thiele, Lea Fricke (FDP-Fraktion)
Straßenbaumbilanz des Senats - Werden Äpfel mit Birnen verglichen?
Fortlaufende. Nr. 22-112
Eingangsdatum: 04.08.2026
Datum der Antwort: 16.09.2026
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) beantwortet die Anfrage wie folgt:
Vorwort der BUKEA
die Feststellung, dass Altbäume im Vergleich zu Jungbäumen eine deutlich höhere ökologische Leistung erbringen, ist wissenschaftlich fundiert und unbestritten. Daher hat der Erhalt von Altbäumen immer Priorität.
Für die Straßenbaumbilanz und die Beantwortung Parlamentarischer Anfragen zum Hamburger Straßenbaumbestand wird regelmäßig die jährliche Auswertung des Straßenbaumkatasters (Gesamtbestand, Fällungen, Pflanzungen) verwendet.
Das Straßenbaumkataster ist als zentrales Arbeitswerkzeug für die Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht entwickelt worden. Im Kataster sind die Baumkontrollen mit Formularen digital hinterlegt und werden gerichtsfest dokumentiert. Das Kataster ist deshalb auf die Arbeitsabläufe der Baumkontrolle hin ausgerichtet. Statistische Auswertungen des Gesamtdatenbestandes sind insofern nur eingeschränkt möglich.
Dies vorausgeschickt, beantwortet die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) die o.g. Anfrage wie folgt:
Sachverhalt:
Nach der vom Senat vorgestellten Straßenbaumbilanz wurden im Jahr 2025 in Hamburg 1.863 Straßenbäume neu gepflanzt und 1.511 Straßenbäume gefällt. Daraus leitet der Senat einen zahlenmäßigen Zuwachs von 352 Straßenbäumen ab.
Diese rein numerische Betrachtung lässt jedoch wesentliche qualitative Unterschiede außer Acht. Ein großer, gesunder und beispielsweise 50 Jahre alter Straßenbaum ist hinsichtlich Kronenvolumen, Verschattung, Verdunstungskühlung, CO₂-Bindung, Sauerstoffproduktion, Luftreinigung, Wasserrückhaltung und Bedeutung als Lebensraum nicht mit einem neu gepflanzten Jungbaum gleichzusetzen.
Wer einen alten, großkronigen Baum fällt und an seiner Stelle einen einzelnen jungen Baum pflanzt, stellt deshalb regelmäßig keinen ökologisch gleichwertigen Ersatz her. Je nach Baumart, Standort, Gesundheitszustand und Bewertungsmethode können zehn, fünfzehn oder noch mehr Jungbäume erforderlich sein, um die ökologischen Leistungen eines einzigen Altbaums zumindest perspektivisch zu ersetzen. Eine Bilanz, die ausschließlich die Zahl der Baumstandorte miteinander vergleicht, droht daher, Äpfel mit Birnen zu vergleichen.
Straßenbäume sind keine austauschbaren Zählgrößen. Gerade ältere und großkronige Bäume erfüllen für das Stadtklima und die Lebensqualität Funktionen, die ein Jungbaum erst nach Jahrzehnten erreichen kann – sofern er den Standortbedingungen überhaupt dauerhaft standhält.
Die Öffentlichkeit hat deshalb Anspruch auf eine transparente Bilanz, die nicht nur Stückzahlen, sondern auch den tatsächlichen ökologischen Wert des Hamburger Straßenbaumbestandes berücksichtigt. Eine Bilanz, in der ein gefällter Altbaum und ein neu gepflanzter Jungbaum jeweils mit dem Wert „eins“ eingehen, ist fachlich unvollständig und kann einen vermeintlichen Erfolg ausweisen, obwohl Kronenvolumen, Verschattung und ökologische Leistungsfähigkeit tatsächlich abgenommen haben.
Die FDP Fraktion Eimsbüttel bittet den Senat der Freien und Hansestadt Hamburg, insbesondere die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, um Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Nach welchen Definitionen und Erfassungskriterien werden in der vom Senat veröffentlichten Straßenbaumbilanz
a) gefällte Straßenbäume,
b) neu gepflanzte Straßenbäume und
c) der daraus errechnete Straßenbaumbestand erfasst?
Bei der jährlichen Straßenbaumbilanz handelt es sich um eine rein quantitative Auswertung der Daten des Baumkatasters (siehe Vorbemerkung)
2. Wie viele Straßenbäume wurden in den Jahren 2020 bis einschließlich 2025 in den neun Stadtteilen des Bezirks Eimsbüttel jeweils gefällt und neu gepflanzt? Bitte für jedes Jahr tabellarisch nach (Stadtteil, Gefällte Bäume, Neu gepflanzte Bäume, Rechnerische Differenz) darstellen.
Stadtteilbezogene Daten zu Straßenbäumen der vergangenen Jahre werden nicht erfasst und können für Fällungen im Nachhinein nicht rekonstruiert werden.
Anzahl der Nachpflanzungen:
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
|
Schnelsen |
32 |
20 |
10 |
12 |
12 |
0 |
Niendorf |
81 |
19 |
12 |
11 |
20 |
0 |
Eidelstedt |
19 |
12 |
11 |
6 |
13 |
0 |
Lokstedt |
6 |
3 |
4 |
0 |
0 |
0 |
Stellingen |
114 |
28 |
27 |
0 |
48 |
0 |
Hoheluft-West |
99 |
19 |
11 |
1 |
23 |
0 |
Harvestehude |
24 |
18 |
16 |
5 |
20 |
0 |
Eimsbüttel |
15 |
22 |
44 |
0 |
25 |
0 |
Rotherbaum |
23 |
51 |
19 |
7 |
25 |
1 |
3. Welches Alter beziehungsweise geschätzte Alter hatten die in den Jahren 2020 bis 2025 gefällten Straßenbäume in den neun Stadtteilen des Bezirks Eimsbüttel? Bitte jährlich und nach Stadtteilen getrennt in folgenden Altersklassen (Stadtteil, bis 10 Jahre, 11–25 Jahre, 26–50 Jahre, 51–75 Jahre, 76–100 Jahre über 100 Jahre, Alter unbekannt) darstellen.
Stadtteilbezogene Daten zu Straßenbäumen der vergangenen Jahre werden nicht erfasst und können für Fällungen im Nachhinein nicht rekonstruiert werden.
4. Welches Alter hatten die in den Jahren 2020 bis 2025 neu gepflanzten Straßenbäume zum Zeitpunkt ihrer Pflanzung? Bitte ebenfalls jährlich und nach den neun Stadtteilen getrennt darstellen und zusätzlich, soweit vorhanden, folgende Angaben (Stadtteil, Anzahl Neupflanzungen, Durchschnittliches Alter, Stammumfang bei Pflanzung, Durchschnittliche Baumhöhe, Wesentliche Baumarten) aufführen.
Für Neu- und Nachpflanzungen von Straßenbäumen werden Baumschulqualitäten ausgewählt, die einen hohen Anwuchserfolg am neuen Standort Straße erwarten lassen. Diese Bäume sind alle zwischen 12 und 15 Jahre alt und haben Stammumfänge zwischen 18/20 cm, 20/25 cm. Eine Auswertung im Sinne der Fragestellung ist nicht möglich.
5. Teilt der Senat die Auffassung, dass die bloße Gegenüberstellung der Zahl gefällter und neu gepflanzter Bäume keine Aussage über einen ökologisch gleichwertigen Ersatz ermöglicht? Falls nein: Auf welche wissenschaftlichen Erkenntnisse stützt der Senat seine gegenteilige Auffassung?
Ja, die Straßenbaumbilanz ist eine rein quantitative Auswertung. Siehe Vorbemerkung.
6. Nach welcher Methode bewertet der Senat den Verlust eines Straßenbaums hinsichtlich
a) Kronenvolumen und Blattfläche,
b) Verschattungs- und Kühlungsleistung,
c) Verdunstungsleistung,
d) CO₂-Bindung und Luftreinigung,
e) Wasserrückhaltung sowie
f) seiner Funktion als Lebensraum?
Die individuellen Leistungen eines einzelnen, konkreten Baumes werden momentan weder erhoben noch bewertet.
7. Ermittelt der Senat ein ökologisches Ersatzverhältnis zwischen gefällten Altbäumen und neu gepflanzten Jungbäumen? Falls ja: Nach welcher Methodik und mit welchen Ergebnissen? Falls nein: Weshalb wird bei der öffentlichen Darstellung dennoch der Eindruck erweckt, ein neu gepflanzter Jungbaum könne zahlenmäßig unmittelbar mit einem gefällten Altbaum verrechnet werden?
Nein. Es geht bei der Straßenbaumbilanz um eine Gesamtbetrachtung. Da Straßenbäume aus Sicherheitsgründen nicht bis zu ihrem natürlichen Tod am Standort verbleiben können, sondern vorher gefällt werden müssen und junge Bäume an den geeigneten Standorten gezielt gepflanzt werden, wird mit der Bilanz die quantitative Entwicklung des Bestandes dokumentiert.
8. Wie haben sich in den Jahren 2020 bis 2025 im Bezirk Eimsbüttel und in den einzelnen neun Stadtteilen
a) das gesamte Kronenvolumen,
b) die überschirmte beziehungsweise beschattete Fläche und
c) der Anteil großkroniger Straßenbäume entwickelt?
Zu a) und b)
Der Landesbetrieb für Geoinformation und Vermessung hat 2020 und 2022 die gesamte Kronenfläche für Hamburg ermittelt. Die Straßenbäume gehen in die Gesamtkronenfläche mit ein und werden nicht gesondert aufgeführt.
Zu c)
Wie in der Vorbemerkung beschrieben, dient das Baumkataster zur gerichtsfesten Dokumentation der Baumkontrolle und ist kein Instrument für statistische Auswertungen.
9. Wie viele der seit 2020 im Bezirk Eimsbüttel neu gepflanzten Straßenbäume waren nach einem, drei und fünf Jahren noch vital vorhanden, und wie viele mussten wegen Trockenheit, Standortproblemen, Beschädigungen, Krankheiten oder sonstiger Ursachen erneut ersetzt werden? Bitte nach Stadtteilen und Pflanzjahren aufschlüsseln.
Für diese Frage ist das Bezirksamt zuständig.
10. Wird der Senat seine künftige Straßenbaumberichterstattung um qualitative Kennzahlen wie Alter, Stammumfang, Kronenvolumen, Baumvitalität, Überlebensquote und ökologischen Ersatzwert ergänzen, damit nicht länger allein die Zahl der Baumstandorte als vermeintlich positive Baumbilanz dargestellt wird? Falls nein: Warum nicht?
Für die Straßenbaumbilanz werden auch zukünftig die quantitativen Parameter aus dem Baumkataster (Gesamtbestand, Fällungen, Pflanzungen) verwendet werden.
Die Befliegung und Auswertung der Kronenfläche durch den Landesbetrieb für Geoinformation und Vermessung soll alle drei Jahre erfolgen und es wird geprüft inwieweit eine Darstellung nur auf die Straßenbäume bezogen möglich ist.
Weitere Möglichkeiten der digitalen Erfassung der Straßenbäume, wie zum Beispiel das Erstellen eines digitalen Zwillings, werden seitens der Fachbehörde geprüft.
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