21-1192

Nachpflanzung von Bäumen in Lokstedt, Niendorf und Schnelsen.

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

06.08.2020

Lfd. Nr. 79 (21)

 

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Andreas Stonus (CDU-Fraktion)

 

Nachpflanzung von Bäumen in Lokstedt, Niendorf und Schnelsen.

 

Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:

 

 

 

Hamburg ist eine der grünsten Städte Europas, insbesondere die zahlreichen Straßenbäume prägen unser Stadtbild. In den letzten Monaten wurden z. B. in der Friedrich-Ebert-Straße einige Bäume nachgepflanzt. Bei den Nachpflanzungen wurden aber unterschiedliche Verfahren gewählt. Einige Bäume haben zusätzlich zu den Haltepfählen Granitpoller erhalten, obwohl dort keinerlei Möglichkeit besteht zu parken. (z. B. vor der Anna-Warburg-Schule)

 

  1. Nach welchen Kriterien wird festgelegt, ob überhaupt eine Nachpflanzung gefällter Bäume erfolgt?

 

Grundsätzlich soll jeder gefällte Straßenbaum nachgepflanzt werden. Für eine gesunde Entwicklung müssen jedoch folgende Kriterien gegeben sein:

-          Unterirdischer Entwicklungsraum für die Baumwurzeln ist ausreichend vorhanden (ca. 12 m³).

-          Oberirdischer Entwicklungsraum für die Baumkrone ist ausreichend vorhanden (abhängig von der Baumart).

-          Passende Licht- und Wasserverhältnisse sind gegeben.

 

  1. Nach welchen Kriterien wird die Reihenfolge der Nachpflanzung gefällter Bäume festgelegt?

 

Eine Reihenfolge gibt es nicht. Die Nachpflanzungen werden mit den zur Verfügung stehenden finanziellen und personellen Ressourcen bei der Abteilung Stadtgrün am freien Markt ausgeschrieben.

 

  1. Wie lange dauert es durchschnittlich, bis eine Nachpflanzung gefällter Bäume erfolgt?

 

In der Regel sollen Bäume ein bis zwei Jahre nach der Fällung wieder nachgepflanzt worden sein.

 

  1. Warum werden bei einigen Nachpflanzungen zusätzlich zu den Haltepfählen Granitpoller eingesetzt und was kosten diese zusätzlichen Granitpoller pro Baum?

 

Die Haltepfähle aus Holz dienen dem Baum als Verankerung. Hierdurch wird zum einen gewährleistet, dass der Baum senkrecht anwächst, zum anderen dass die feinen Wurzeln des Baumes in den Boden hineinwurzeln können. Ohne diese Verankerung würde sich der Wurzelballen im Pflanzloch bewegen und ein Anwachsen wäre nicht möglich.

Die Granitstelen dienen nur dem Anfahrschutz. Im Bereich von Einfahrten und Parkstreifen muss der Stamm und Wurzelbereich vor Beschädigungen durch Fahrzeuge geschützt werden. Die Stelen haben folgenden Vorteil:

 Haltbar und dadurch auf lange Sicht kostengünstiger.

 Wiederverwendbar.

 Keine Fahrräder, die angekettet werden können.

 Weniger Aufkleber auf der rauen Oberfläche.

 Autofahrer respektieren aus Angst um ihre Fahrzeuge den „Granit“.

 Einfach wieder aufzurichten.

 Der Naturstein altert ansprechend / dunkelt nach.

Die Kosten pro Stele inkl. Einbau belaufen sich auf ca. 50-60 €.

 

Petitum/Beschluss

 

ohne

 

Anhänge

 

keine