Stehen dem Bezirksamt Eimsbüttel ausreichend Mittel für die Unterhaltung von Grünanlagen und Gewässern sowie für die Nachpflanzung von Bäumen zur Verfügung?
12.10.2022
Lfd. Nr. 182 (21)
Kleine Anfrage gemäß § 24 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Rüdiger Kuhn, Andreas Stonus und Christian Holst (CDU-Fraktion)
Stehen dem Bezirksamt Eimsbüttel ausreichend Mittel für die Unterhaltung von Grünanlagen und Gewässern sowie für die Nachpflanzung von Bäumen zur Verfügung?
Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:
Im Zuge der Beratungen des Hamburger Doppelhaushalts ergeben sich einige Fragen bezüglich der finanziellen Situation im Bezirk Eimsbüttel, insbesondere im Bereich der Grünanlagen- und Gewässerunterhaltung sowie der Nachpflanzung von Bäumen.
Die Mittel, die für die Pflanzung von Straßenbäumen eingesetzt werden bestehen aus einem Anteil Rahmenzuweisungen Straßenbaum Management in Höhe von ca. 50.000 € und aus ergänzenden Mitteln der BUKEA. Die zusätzlichen ergänzenden Mittel werden z.B. aus Sonderprogrammen Klimamittel aus der BUKEA aufgestockt, die es dem Bezirk bisher ermöglicht haben die Pflanzung von Straßenbäumen zu finanzieren.
In 2021 wurden insgesamt 201 Straßenbäume gepflanzt, dabei wurden die 50.000€ - entsprechend etwa 33 Straßenbäume - eingesetzt.
In 2022 wurden bisher 134 Straßenbäume gepflanzt bei denen die Mittel der BUKEA bisher noch nicht eingesetzt wurden.
Siehe Antwort zu 1.
Die Durchschnittskosten werden aktuell mit 1.500,- angesetzt.
Siehe Antwort zu 1.
Wenn nein, wieso nicht?
Siehe Antwort zu 1.
Ein Defizit zur Unterhaltung kann nicht genau beziffert werden, da es keine Zielvorgabe für den Zustand der Anlagen gibt an denen ein Defizit gemessen werden kann. Festgestellt werden kann, dass die umgesetzten Mittel einen Werteverzehr der Anlagen nicht aufhalten. Die BUKEA ist durch den Hamburger Senat beauftragt, ein Erhaltungsmanagement für die Grün- und Erholungsanlagen aufzubauen. Hierüber können der Mittelbedarf und notwendige Aufwendungen beziffert werden.
Ja.
Wenn ja, wieso und mit welcher Höhe wird kalkuliert?
Kostensteigerung im Baugewerbe aktuell zwischen 10-30%.
Es wurden Mehrbedarfe im Bereich Unterhaltung des bestehenden Straßenbaumbestandes gemeldet, welche aktuell durch die Zuweisung von Klimamitteln bedient wurden.
Die VZÄ werden nicht aus der BUKEA finanziert. Die konsumtiven Rahmenzuweisung Straßenbäume und Grün- und Erholungsanlagen wird als nicht auskömmlich eingeschätzt. Aktuell werden diese Defizite aus Sonderprogrammen der BUKEA bedient.
Wenn möglich, bitte eine konkrete Bezifferung sowie ggf. entsprechende Gründe mitangeben.
Der wiederkehrende Regelbedarf zur Unterhaltung des Straßenbaumbestandes wird auf 1 bis 1,5 Mio. € geschätzt. Eine konkrete Aussage zu den Bedarfen in den Parkanlagen ist aktuell nicht möglich.
Aktuell sind 211 Straßenbaumstandorte im Kataster nicht bepflanzt. Die Ersatzbäume werden in der Pflanzsaison jährlich wiederkehrend sukzessive bepflanzt.
Die Abteilung Stadtgrün des Bezirksamtes Eimsbüttel meldet für 2021:17.000,- € und 2022: bisher 6.000,- €.
Ein Defizit in den konsumtiven Zuweisungen zur Unterhaltung kann nicht benannt werden, da es noch keine Soll-Zielvorgabe gibt für den relevanten Zustand der Anlagen, an denen ein Defizit gemessen werden kann. Festgestellt werden kann, dass die umgesetzten Mittel einen Werteverzehr der Anlagen nicht aufhalten. Die BUKEA ist durch den Hamburger Senat beauftragt, ein Erhaltungsmanagement für die Ufer- und wasserwirtschaftliche Anlagen aufzubauen. Hierüber können der Mittelbedarf und ein vermutetes Defizit beziffert werden.
Im Bereich der Betriebs-/Unterhaltungsmittelbereitstellung ist gem. früheren überschlägigen Ermittlungen von einem Defizit von mindestens 30% gegenüber der heutigen Mittelbereitstellung auszugehen. Im Bereich der konsumtiven Mittel für wasserwirtschaftliche Baumaßnahmen z.B. Entschlammung von Regenrückhaltebecken ist das Defizit höher anzunehmen.
Jungbäume sollten im Zuge der Fertigstellungs- und Entwicklungspflege am Standort gewässert werden um ein Anwachsen der Bäume zu fördern.
Wenn ja, wieso? Wenn nein, wieso nicht?
Entfällt.
Straßenbaumpflanzungen werden die ersten 3 Jahre im Rahmen des Pflanzauftrages durch die beauftragten Unternehmen gewässert. Nach drei Jahren muss der Baum am Standort eingewurzelt sein und sich über das natürlich im Boden zur Verfügung stehende Wasser erhalten.
Wenn nein, wieso nicht?
Entfällt.
ohne
keine