21-3357

Stehen dem Bezirksamt Eimsbüttel ausreichend Mittel für die Unterhaltung von Grünanlagen und Gewässern sowie für die Nachpflanzung von Bäumen zur Verfügung?

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

12.10.2022

Lfd. Nr. 182 (21)

 

Kleine Anfrage gemäß § 24 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Rüdiger Kuhn, Andreas Stonus und Christian Holst (CDU-Fraktion)

 

Stehen dem Bezirksamt Eimsbüttel ausreichend Mittel für die Unterhaltung von Grünanlagen und Gewässern sowie für die Nachpflanzung von Bäumen zur Verfügung?

 

Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:

 

 

Im Zuge der Beratungen des Hamburger Doppelhaushalts ergeben sich einige Fragen bezüglich der finanziellen Situation im Bezirk Eimsbüttel, insbesondere im Bereich der Grünanlagen- und Gewässerunterhaltung sowie der Nachpflanzung von Bäumen.

 

  1. Wie viele Straßenbäume wurden in Eimsbüttel aus den Mitteln der BUKEA in den
    jeweiligen Jahren 2021 und 2022 gepflanzt?

 

Die Mittel, die für die Pflanzung von Straßenbäumen eingesetzt werden bestehen aus einem Anteil Rahmenzuweisungen Straßenbaum Management in Höhe von ca. 50.000 € und aus ergänzenden Mitteln der BUKEA. Die zusätzlichen ergänzenden Mittel werden z.B. aus Sonderprogrammen Klimamittel aus der BUKEA aufgestockt, die es dem Bezirk bisher ermöglicht haben die Pflanzung von Straßenbäumen zu finanzieren.

In 2021 wurden insgesamt 201 Straßenbäume gepflanzt, dabei wurden die 50.000€ - entsprechend etwa 33 Straßenbäume - eingesetzt.

In 2022 wurden bisher 134 Straßenbäume gepflanzt bei denen die Mittel der BUKEA bisher noch nicht eingesetzt wurden.

 

  1. Wie viele Straßenbäume wurden in Eimsbüttel nicht aus den Mitteln der BUKEA in den jeweiligen Jahren 2021 und 2022 gepflanzt?

 

Siehe Antwort zu 1.

 

  1. Wie hoch waren die durchschnittlichen Kosten für die Nachpflanzung von Straßenbäumen in den jeweiligen Jahren 2021 und 2022?

 

Die Durchschnittskosten werden aktuell mit 1.500,- angesetzt.

 

  1. Reichen die von der BUKEA zur Verfügung gestellten Mittel für die Nachpflanzung
    aller gefällter Straßenbäume aus?

 

Siehe Antwort zu 1.

 

Wenn nein, wieso nicht?

 

Siehe Antwort zu 1.

 

  1. Welches Defizit wies die Grünanlagenunterhaltung (Sachkosten) in den Jahren 2021 und 2022 auf?

 

Ein Defizit zur Unterhaltung kann nicht genau beziffert werden, da es keine Zielvorgabe für den Zustand der Anlagen gibt an denen ein Defizit gemessen werden kann. Festgestellt werden kann, dass die umgesetzten Mittel einen Werteverzehr der Anlagen nicht aufhalten. Die BUKEA ist durch den Hamburger Senat beauftragt, ein Erhaltungsmanagement für die Grün- und Erholungsanlagen aufzubauen. Hierüber können der Mittelbedarf und notwendige Aufwendungen beziffert werden.

 

  1. Werden aus Sicht des Bezirksamtes die Kosten für die Nachpflanzung von Straßenbäumen steigen?

 

Ja.

 

Wenn ja, wieso und mit welcher Höhe wird kalkuliert?

 

Kostensteigerung im Baugewerbe aktuell zwischen 10-30%.

 

  1. Welche Mehrbedarfe hat das Bezirksamt mit welcher Begründung bei der BUKEA angemeldet?

 

Es wurden Mehrbedarfe im Bereich Unterhaltung des bestehenden Straßenbaumbestandes gemeldet, welche aktuell durch die Zuweisung von Klimamitteln bedient wurden.

 

  1. In welchen Bereichen, die von der BUKEA finanziert werden, liegt aus Sicht des Bezirksamtes eine Unterfinanzierung bzw. eine Unterbesetzung an VZÄ vor?


Die VZÄ werden nicht aus der BUKEA finanziert. Die konsumtiven Rahmenzuweisung Straßenbäume und Grün- und Erholungsanlagen wird als nicht auskömmlich eingeschätzt. Aktuell werden diese Defizite aus Sonderprogrammen der BUKEA bedient.

 

Wenn möglich, bitte eine konkrete Bezifferung sowie ggf. entsprechende Gründe mitangeben.

 

Der wiederkehrende Regelbedarf zur Unterhaltung des Straßenbaumbestandes wird auf 1 bis 1,5 Mio. € geschätzt. Eine konkrete Aussage zu den Bedarfen in den Parkanlagen ist aktuell nicht möglich.

 

  1. Wie viele offene ungenutzten Baumstandorte weist der Bezirk derzeit auf und wieso werden diese nicht bepflanzt?

 

Aktuell sind 211 Straßenbaumstandorte im Kataster nicht bepflanzt. Die Ersatzbäume werden in der Pflanzsaison jährlich wiederkehrend sukzessive bepflanzt.

 

  1. Welche Strom-, Öl- und Gaskosten und -verbrauche sind in den Jahren 2021 und 2022 in den Bereichen angefallen, welche von der BUKEA getragen werden?

 

Die Abteilung Stadtgrün des Bezirksamtes Eimsbüttel meldet für 2021:17.000,- € und 2022: bisher 6.000,- €.

 

  1. Welches Defizit wies die Gewässerunterhaltung in den Jahren 2021 und 2022 auf?

 

Ein Defizit in den konsumtiven Zuweisungen zur Unterhaltung kann nicht benannt werden, da es noch keine Soll-Zielvorgabe gibt für den relevanten Zustand der Anlagen, an denen ein Defizit gemessen werden kann. Festgestellt werden kann, dass die umgesetzten Mittel einen Werteverzehr der Anlagen nicht aufhalten. Die BUKEA ist durch den Hamburger Senat beauftragt, ein Erhaltungsmanagement für die Ufer- und wasserwirtschaftliche Anlagen aufzubauen. Hierüber können der Mittelbedarf und ein vermutetes Defizit beziffert werden.

Im Bereich der Betriebs-/Unterhaltungsmittelbereitstellung ist gem. früheren überschlägigen Ermittlungen von einem Defizit von mindestens 30% gegenüber der heutigen Mittelbereitstellung auszugehen. Im Bereich der konsumtiven Mittel für wasserwirtschaftliche Baumaßnahmen z.B. Entschlammung von Regenrückhaltebecken ist das Defizit höher anzunehmen.

 

  1. Sollten aus Sicht des Bezirksamtes die Bäume bewässert werden?

 

Jungbäume sollten im Zuge der Fertigstellungs- und Entwicklungspflege am Standort gewässert werden um ein Anwachsen der Bäume zu fördern. 

 

Wenn ja, wieso? Wenn nein, wieso nicht?

 

Entfällt.

 

  1. Plant das Bezirksamt die Bewässerung von Bäumen? Wenn ja, welche und nach welcher Auswahl?

 

Straßenbaumpflanzungen werden die ersten 3 Jahre im Rahmen des Pflanzauftrages durch die beauftragten Unternehmen gewässert. Nach drei Jahren muss der Baum am Standort eingewurzelt sein und sich über das natürlich im Boden zur Verfügung stehende Wasser erhalten.

 

Wenn nein, wieso nicht?

 

Entfällt.

 

 

Petitum/Beschluss

 

ohne

 

 

Anhänge

 

keine