21-1620

Obdachlose / Langzeitarbeitslose - Personalausweis

Antrag

Letzte Beratung: 11.02.2021 Hauptausschuss Ö 8.1

Sachverhalt

Für viele Geschäfte des täglichen Lebens, insbesondere bei den Behörden, ist ein gültiger Personalausweis unerlässlich und gesetzlich erforderlich. Für Obdachlose und Langzeitarbeitslose ist die Beantragung eines Personalausweises meistens im täglichen Leben mit knapp € 30 nicht bezahlbar. Hilfsorganisationen helfen hier schon aus mit Spenden, was wirklich nicht deren primäre Aufgabe ist.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung möge beschließen,

der Bezirksamtsleiter wird gebeten, zu prüfen, ob man einem beschränkten, besonders bedürftigen Personenkreis, insbesondere Obdachlosen und Langzeitarbeitslosen die Kosten (Gebühren) für den Antrag eines Personalausweises

  1. erlassen kann

und

  1. für den Fall, dass dieses (siehe a.)) nicht möglich ist, aus einem Fonds aus zu beschließenden Sondermitteln bis zu € 7.500 (= 250 Personalausweise) im Ermessen der Behörde ausstellen kann.
  1. Das Ergebnis der Prüfung möge kurzfristig bis zur Sitzung der Bezirksversammlung im März 2021 vorgestellt werden.

Benjamin Schwanke, Klaus Krüger und Burkhardt Müller-Sönksen

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