Alternativantrag zu Drucksache 21-1620: Gebührenerlass bei der Beantragung eines Personalausweises für Grundsicherungsleistungsempfängerinnen und -empfänger prüfen
Für viele Geschäfte des täglichen Lebens, insbesondere bei den Behörden, ist ein gültiger Personalausweis unerlässlich und gesetzlich erforderlich. Seit dem 01.01.2021 beträgt die Gebühr für die Beantragung eines neuen Personalausweises € 37. Neben der Verwaltungsgebühr fallen weitere Kosten von mindestens € 5 für die Erstellung eines aktuellen, biometrischen Passbildes an.
Für Menschen, die auf Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II oder SGB XII angewiesen sind, bedeutet dies eine erhebliche zusätzliche finanzielle Herausforderung. Besonders belastet sind obdachlose Menschen.
Ermäßigungen oder ein Erlass der Gebühr sind seit einigen Jahren nicht mehr vorgesehen. Bislang konnte lediglich durch Spenden Abhilfe geschaffen werden.
Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, zu prüfen, ob es möglich ist,
Rüdiger Kuhn und CDU-Fraktion
Kathrin Warnecke und GRÜNE-Fraktion
keine