21-1722

Alternativantrag zu Drucksache 21-1620: Gebührenerlass bei der Beantragung eines Personalausweises für Grundsicherungsleistungsempfängerinnen und -empfänger prüfen

Gemeinsamer Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
11.02.2021
Sachverhalt

 

Für viele Geschäfte des täglichen Lebens, insbesondere bei den Behörden, ist ein gültiger Personalausweis unerlässlich und gesetzlich erforderlich. Seit dem 01.01.2021 beträgt die Gebühr für die Beantragung eines neuen Personalausweises € 37. Neben der Verwaltungsgebühr fallen weitere Kosten von mindestens € 5 für die Erstellung eines aktuellen, biometrischen Passbildes an.

 

Für Menschen, die auf Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II oder SGB XII angewiesen sind, bedeutet dies eine erhebliche zusätzliche finanzielle Herausforderung. Besonders belastet sind obdachlose Menschen.

 

Ermäßigungen oder ein Erlass der Gebühr sind seit einigen Jahren nicht mehr vorgesehen. Bislang konnte lediglich durch Spenden Abhilfe geschaffen werden.

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

 

Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, zu prüfen, ob es möglich ist,

 

  1. Bevölkerungsgruppen, die auf Grundsicherungsleistungen angewiesen sind, die Kosten für die Beantragung eines Personalausweises zu erlassen;

 

  1. aus einem bestehenden Haushaltstitel die Kompensation dieser Kosten vorzunehmen.

 

  1. Wenn dies nicht möglich ist, sich auf Senatsebene dafür einzusetzen, dass der Bezirksverwaltung zukünftig ein separater Haushaltsposten zur Verfügung gestellt wird;

 

 

Rüdiger Kuhn und CDU-Fraktion

Kathrin Warnecke und GRÜNE-Fraktion

 

Anhänge

 

keine